Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Gerichts folgt aus § 805 Abs. 2 ZPO. Danach ist ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO) sachlich je nach dem Wert des Streitgegenstandes (§§ 23, 71 GVG) das Amts- oder Landgericht, örtlich das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat (Mock in Gottwald/Mock, a.a.O., § 805 Rn 6).mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 5. Schiffsregisterbehörde

Die Schiffsregisterbehörde ist zuständig als Vollstreckungsorgan für die Eintragung von Zwangshypotheken auf Schiffe, die Pfändung von Schiffshypothekenforderungen und von Schiffsparten in das Schiffsregister.mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 7. Neue und geänderte Gerichtsvollzieherkostenregelungen

a) Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache, § 802b ZPO Nach den bisherigen Regelungen fiel eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nur an, wenn der Gerichtsvollzieher nicht gleichzeitig mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO oder nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO beauftragt war. Diese Regelung ließ unberücksichtigt, dass der Versuch ei...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / 2. Anfechtbarkeit von Leistungen nach Hinweis auf die beabsichtigte Sanierung

Schon die Mitteilung des Schuldners, sein Unternehmen sanieren zu müssen, ist unter anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten geeignet, die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO zu erfüllen. Der Schuldner offenbart dem Gläubiger mit diesem Hinweis, dass er nicht (mehr) in der Lage ist, seine Gläubiger vollständig zu befriedigen. Damit offenbart er seine Z...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Begründetheit

Die Klage ist begründet, wenn der Kläger aktivlegitimiert ist, d.h. der Schuldner des Titels oder derjenige auf den der Titel umgeschrieben wurde, der Beklagte passivlegitimiert ist, d.h. derjenige dem die Klausel erteilt wurde oder die Zwangsvollstreckung in eigenem Namen betreibt (BayObLG ZMR 2000, 43), eine Einwendung im o.a. Sinne besteht und diese Einwendung nicht präkludie...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / f) Begründetheit

Die Erinnerung ist begründet, wenn die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme unzulässig ist, weil die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht sämtlich vorliegen oder weil bei der Durchführung der Vollstreckung Verfahrensfehler unterlaufen sind, die noch fortwirken, der Vollstreckungsantrag vom Gerichtsvollzieher zu Unrecht zurückgewiesen oder nicht antragsgemäß erledigt wu...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 2. Ziel des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren, das in der Insolvenzordnung vom 1.1.1999 geregelt ist, hat mit der Einzelzwangsvollstreckung gemeinsam das Ziel der Gläubigerbefriedung (§ 1 InsO). Es unterscheidet sich aber hiervon, indem der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, der zwar nicht stets den Gleichrang aller Gläubiger verlangt, eine Privilegierung bestimmter Gläubiger aber nur in sachlich be...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / b) Anwendbarkeit des § 826 BGB

Vollstreckungsbescheide sind auch nach der Novelle vom 3.12.1976 uneingeschränkt der Rechtskraft fähig (BGH NJW 87, 3256; BGH WM 1990, 391). Soweit neben den grundsätzlichen Einwänden gegen die Heranziehung des § 826 BGB vorgebracht wird, Vollstreckungsbescheide seien wegen des Wegfalls der Schlüssigkeitsprüfung (ab dem Datum 3.12.1976) nicht (Köln NJW-RR 1986, 1494; NJW 198...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 3. Besonderheiten im Eilverfahren

Als Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes kennt das Zivilprozessrecht den Arrest nach den §§ 916 ff. ZPO zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und die einstweilige Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO, die der Sicherung aller übrigen Ansprüche dient. Dadurch können vorläufige Entscheidungen eine Sicherheit gegen drohende Rechtsverluste gewähren. Für da...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Drohende Schadensersatzpflicht des Prozessbevollmächtigten

Versäumt es der Rechtsanwalt, für den Mandanten einen gebotenen Abänderungsantrag innerhalb der Monatsfrist zu stellen, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der erstattungsberechtigte Gegner trotz der Herabsetzung des Streitwerts den unverminderten festgesetzten Betrag vollstreckt. Der Schaden besteht dann in den Kosten einer Vollstreckungsgegenklage, die sich d...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / c) Vorzeitige Beendigung des Auftrags

Änderungen ergeben sich auch, wenn, der Auftrag endet, bevor der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung vorgenommen hat, die auf den Versuch einer gütlichen Erledigung gerichtet ist. Es entsteht in den Fällen der isolierten Beauftragung die Gebühr Nr. 604 KV GvKostG i.H.v. 15 EUR. Ist der Auftrag gleichzeitig noch auf eine Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO g...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / d) Untauglichkeit des Sanierungskonzepts im Beispielsfall

Werden die vorstehenden Maßstäbe der Entscheidung über die Zustimmung zur Sanierung der Entscheidung im Fall des BGH zugrunde gelegt, hätte der Gläubiger dem Sanierungskonzept nicht zustimmen dürfen. Dementsprechend hätte ein Rechtsanwalt nicht zu dessen Annahme raten dürfen. Die Ursachen der Insolvenz, die Höhe der Verbindlichkeiten, die Art der beteiligten Gläubiger, das V...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Voller Verfahrenskostenvorschussbetrag

Einige OLG setzen demgegenüber als Verfahrenswert den vollen Vorschussbetrag an (so OLG Bamberg RVGreport 2011, 271 [Hansens] = AGS 2011, 454; OLG Düsseldorf AGS 2014, 237; OLG Hamm RVGreport 2014, 365 [ders.]; OLG Frankfurt – 3. FamS AGS 2013, 585 und FamRZ 2015, 527; OLG Köln AGS 2015, 50 = JurBüro 2014, 536; OLG Bremen AGS 2014, 521 = FamRZ 2015, 526). Dies wird damit begr...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 9. Errichtung des Vermögensverzeichnisses in einem elektronischen Dokument, § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO

Die Änderung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO stellt klar, dass der Gerichtsvollzieher selbst das Vermögensverzeichnis unmittelbar in einem elektronischen Dokument errichten muss; aufgrund der mündlichen Angaben des Schuldners im Termin hat der Gerichtsvollzieher selbst ein elektronisches Dokument zu errichten (BT-Drucks 16/10069, S. 27). Die Erstellung eines papiergebundenen Verze...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen (zur Abgrenzung zwischen Entscheidung und Vollstreckungsmaßnahme gilt das oben Gesagte, vgl. III. 1.), die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor Eintritt der formellen Rechtskraft durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Sie ist der Rechtsbehelf gegen...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / c) Zustandekommen und Wirkungen des Plans

Der Plan kommt zustande, wenn ihm alle Gläubiger zustimmen. Die von den Beteiligten getroffenen Regelungen unterliegen in diesem Fall allein dem materiellen Recht. Sie modifizieren und begründen Rechte in dem vereinbarten Rahmen (Bruckmann, Verbraucherinsolvenz in der Praxis, § 2 Rn 19). Anders als im gerichtlichen Verfahren gibt es auch keine Mehrheitsentscheidungen. Gläubi...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 11. Eintragungsanordnung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis löst keine Zustellungsgebühr aus, § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO

In § 882c ZPO wurde klarstellend geregelt, dass die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis noch Teil des Vollstreckungsverfahrens ist. Daraus folgt nun unmissverständlich, dass es sich bei den Kosten der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis um Vollstreckungskosten handelt, die der betreibende Gläubiger zu zahlen hat (vgl. BT-Druc...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch nach dem Wert des gepfändeten Gegenstandes. Soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, so ist der geringere Wert maßgebend. Nach einer weit verbreiteten Auffassung (s. neulic...mehr

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ZAP 5/2016, Ratenzahlungsvereinbarung: Anordnung der Eintragung in Schuldnerverzeichnis

(BGH, Beschl. v. 21.12.2015 – I ZB 107/14) • Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis u.a. dann an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist oder wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft oder...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Mögliche Maßnahmen

Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO, kann er aber gege...mehr

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ZAP 19/2016, WEG-Verwalter: Verurteilung zur Erstellung einer Jahresabrechnung

(BGH, Beschl. v. 23.6.2016 – I ZB 5/16) • Bei dem Erstellen einer Jahresabrechnung handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, wenn der Verwalter die Abrechnung für ein Kalenderjahr aufstellt, in dem er selbst die Verwaltung geführt hat. Der Verwalter hat in einem solchen Fall bei der Abrechnung auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege einzustehen. Die...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 6. Neues Gerichtsvollzieherauftragsformular, Anhang zu Art. 8 Nr. 2 EuKoPfVODG

Mit Rücksicht auf die zahlreichen rechtlichen Neuregelungen, war auch eine Neufassung des Gerichtsvollzieherauftragsformulars unvermeidbar. Das neue Formular ist seit dem 1.12.2016 gültig und darf – und sollte auch – ab sofort ausschließlich verwendet werden. Das alte Formular darf bis zum 28.2.2017 weiterverwendet werden; ab dem 1.3.2017 darf nur noch das neue Formular verw...mehr

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ZAP 2/2016, Arbeitszeugnis: Erteilung unterliegt der gesetzlichen Schriftform

(LAG Hamm, Beschl. v. 27.7.2016 – 4 Ta 118/16) • In einem Vergleich können bestimmte Vorgaben an ein zu erteilendes Arbeitszeugnis festgelegt und die Erfüllung dieser Vorgaben im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die fragliche Verpflichtung in anderen Teilen nicht dem Bestimmtheitserfordernis genügt. Das Zeugnis darf keine Merkmale o...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Begründetheit

Die Klage ist begründet, wenn dem Dritten "ein die Veräußerung hinderndes Recht" zusteht und das Recht nicht durch Einwendungen des Beklagten ausgeschlossen wird. Klagegrund kann jedes Recht sein, aufgrund dessen der Dritte den Gegenstand der Zwangsvollstreckung für sich in Anspruch nehmen kann (RGZ 116, 366) Dem Kläger muss damit ein die "Veräußerung hinderndes Recht" zusteh...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 3. Zuständiges Gericht

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung von dem Gericht des ersten Rechtszuges (Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) festzusetzen. Welches Gericht dasjenige des ersten Rechtszuges ist, ergibt sich im Allgemeinen erst durch die Klageerhebung bzw. den Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz, mithin aus dem anhängig gemachten Verfahren der Hau...mehr

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ZAP 11/2015, Rechtsschutzbedürfnis: Klageerhebung zur Vermeidung nachteiliger Kostenentscheidung

(OLG Köln, Urt. v. 10.4.2015 – 6 U 149/14) • Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei objektiv sinnlosen Klagen, insb. dann, wenn über den Anspruch bereits ein durchsetzbarer Vollstreckungstitel vorliegt oder ein solcher auf einfacherem Wege zu erlangen ist. Hat der Schuldner sich hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegenüber einem Notar der sofortigen Zwangsvollstreckung unt...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens

Hält das Insolvenzgericht dagegen die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für erfolgversprechend, hat es die Zustellung der in § 307 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Unterlagen, von denen der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht die erforderliche Zahl der Abschriften vorzulegen hat (§ 306 Abs. 2 2. 3 InsO), an alle vom S...mehr

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ZAP 24/2016, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Rechtsnachfolger

(BGH, Beschl. v. 21.9.2016 – VII ZB 45/15) • § 727 ZPO, der die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils für den Rechtsnachfolger regelt, ist auf Pfändungsbeschlüsse, mit denen ein Pfandrecht an einer Geldforderung des Schuldners gegen den Drittschuldner begründet wird, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Bei dem Pfändungsbeschluss nach § 829 Abs....mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Abweichende Parteivereinbarungen

Die Parteien können abweichend von § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG hinsichtlich der Kostenerstattung eine andere Regelung treffen. Aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung oder eines außergerichtlichen Vergleichs können die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden. Ob die Kosten aufgrund eines Prozessvergleichs festgesetzt werden können, ist umstritten. Nac...mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / 2. Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten

Ein weiterer Bestimmungsfaktor für eine angenehme und motivierende Arbeitsatmosphäre ist die Gewährung von Weiter- bzw. Fortbildungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Beispielsweise die Bezahlung von Tagespräsenzseminaren im Fachbereich der Mitarbeiter (z.B. Zwangsvollstreckung/Abrechnung) oder im soft skill-Bereich. Auch eine hochqualifizierte Weiterbildungsmaßnahme, wie der ge...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 12. Abhilferecht des Gerichtsvollziehers bei Anordnung der Eintragung, § 882d Abs. 1 S. 4 ZPO

Durch den neuen § 882d Abs. 1 S. 4 ZPO wird ein Abhilferecht des Gerichtsvollziehers eingeführt. Wird dem Gerichtsvollzieher vor der Übermittlung der Eintragungsanordnung nach § 882d Abs. 1 S. 3 ZPO bekannt, dass die Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegen, soll er die Eintragungsanordnung nicht dem zentralen Vollstreckungsgericht übermitteln müsse...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 14. Auftrag an den Gerichtsvollzieher mittels elektronischem Dokument, § 753 Abs. 4 ZPO

Die auf Anregung des Bundesrats eingefügte Änderung hat klarstellenden Charakter. Bei der elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrags unter Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts nach § 753 Abs. 2 ZPO und damit einer gerichtlichen Stelle gelten bereits § 130a Abs. 1, 2 ZPO. Danach ist eine solche elektronische Einreichung nur zulässig, soweit sie für das...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / I. Einleitung

Im nachfolgenden Beitrag werden die Anforderungen aufgezeigt, welche an die anwaltliche Beratung eines Schuldners zu stellen sind, der sich in einer finanziellen Krise befindet und einen ernsthaften und erfolgversprechenden Sanierungsversuch in Angriff nimmt. Will der Schuldner einen sonst unumgänglichen Insolvenzantrag vermeiden, muss der von ihm unternommene Versuch, seine...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 5. Kein Verzicht auf die Zuleitung einer "alten" Vermögensauskunft (mehr) möglich, § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO

Nach der Änderung des § 802d Abs. 1 S. 2 Hs. 2 ZPO ist ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses unbeachtlich. Diese Änderung dient der Klärung der in der Praxis streitigen Frage, ob der Gläubiger auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten kann. Gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist die Zuleitu...mehr

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ZAP 6/2017, Steuersachen: Keine Hilfeleistung durch gewerblich tätigen Schuldenberater

(OLG Frankfurt, Urt. v. 8.12.2016 – 6 U 51/16) • Eine den Angehörigen der steuerberatenden Berufe nach § 1 StBerG vorbehaltene "Hilfeleistung in Steuersachen" liegt nicht vor, wenn ein gewerblich tätiger Schuldnerberater mit Blick auf das für seine Kunden angestrebte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren an das Finanzamt herantritt und dieses um entsprechende Stund...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 16. Übersicht: Inkrafttreten

Welche Regelungen sind wann in Kraft getreten oder treten wann in Kraft? Inkrafttreten am: 26.11.2016 (dem Tag nach der Verkündung): vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden, § 754a ZPO (der neu eingeführte § 754a Abs. 3 ZPO wird mit Wirkung zum 1.1.2018 aufgehoben, gilt also nur für eine Übergangszeit; an seine Stelle tritt ab dem 1.1.2018 die umfassend...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / b) Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO)

Von den Gestaltungsklagen erlangt im Verwaltungsprozess lediglich die Vollstreckungsgegenklage praktische Bedeutung (Bosch/Schmidt/Vondung, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, Rn. 901). Mit dieser Gestaltungsklage wird die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel für unzulässig erklärt. Zu diesem Zweck müssen materiell-rechtliche Einwendu...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührenstreitwert: Mietminderungsbegehren

(KG, Beschl. v. 30.5.2016 – 8 W 13/16) • Der Gebührenstreitwert eines Antrags auf Feststellung der künftigen Minderung bis zur Beseitigung des Mangels ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bewerten. In der Regel entspricht der Ansatz des Jahresbetrags der Minderung einer angemessenen Bewertung nach freiem Ermessen. Die Regelung des § 9 S. 1 ZPO, wonach der Wert des...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / b) Einholung der Adress- oder Drittauskünfte durch den Gerichtsvollzieher

Die beim Gerichtsvollzieher für die Einholung der Adress- und Drittauskünfte entstehenden Kosten werden in den Kostenverzeichnisnummern 440–442 neu geregelt. Nr. 440 KV GvKostG : 13 EUR; Erhebung von Daten bei einer der in §§ 755 Abs. 2, 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen (Adress- und Drittauskünfte, außer Meldebehörde). Hinweis: Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Auskunft nach...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Ausschluss der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung – divergierende OLG-Entscheidungen

Im Jahr 2014 hatten einige Gerichte entschieden, dass durch die Abgabe einer notariellen Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird, wenn sich der Abgemahnte in der Erklärung dazu verpflichtet, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und sich ferner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (u.a. LG Köln, Urt. v. 23.9.2014 – 33 O 39/14; vgl. auc...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 8. Wegfall erneuter Zahlungsfrist, § 802f Abs. 1 S. 4 ZPO

Nach § 802f Abs. 1 S. 4 ZPO bedarf es keiner zweiwöchigen Zahlungsfrist nach § 802f Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner vorab zur Zahlung aufgefordert hat und seit dieser Aufforderung bereits zwei Wochen verstrichen sind, ohne dass die Aufforderung Erfolg hatte. Für die Zahlungsfrist besteht nämlich nur ein praktisches Bedürfnis, wenn der Gerichtsvollz...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 10. Kostenminimierung bei Verhaftung des Schuldners, § 802g Abs. 2 ZPO

Eine Änderung in § 802g Abs. 2 ZPO dient dazu, die in der Praxis streitige und kostenrechtlich relevante Frage zu klären, ob die Übergabe des Haftbefehls bei der Verhaftung als Parteizustellung zu behandeln ist. Die Verhaftung des Schuldners geschieht zwar infolge eines Vollstreckungsauftrags des Gläubigers. Einer förmlichen Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung ...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Beschwerdebefugnis

Die sofortige Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag durch die angegriffene Entscheidung beschwert, also in seinen eigenen Rechten verletzt ist (Beschwerdebefugnis). Das kann im Einzelfall der Gläubiger, der Schuldner oder auch ein Dritter (z.B. der Drittschuldner) sein. Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / d) Vollstreckungsprivilegierungen

Bestimmte Forderungen genießen in der Zwangsvollstreckung einen Vorrang, z.B. Unterhaltsansprüche (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO) und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§ 850f Abs. 2 ZPO). Verdient der ledige Schuldner z.B. monatlich 1.079 EUR netto, dann ist er unpfändbar. Wird wegen einer privilegierten Forderung gepfändet, kann der Antrag gestellt werde...mehr

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ZAP 21/2015, Inkassounternehmen: Übermittlung personenbezogener Daten an Schufa

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.2.2015 – I-16 U 41/14) • Werden im Rahmen der Mitteilung eines Vollstreckungsbescheids und der Zwangsvollstreckung daraus personenbezogenen Daten an die Schufa gemeldet, ist dieses Vorgehen von § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt. Da berechtigte Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten zu wahren sind, ist diese Datenübermittlung ...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / a) Voraussetzungen

Der Mahnbescheid enthält gem. § 692 Abs. 1 Nr. 1–4, 6 ZPO: Zitatmehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Verfahrensweise bei Abgeltungsklauseln

Gerichtliche Vergleiche werden vielfach mit Abgeltungsklauseln geschlossen. Häufig verpflichtet sich der Beklagte in einem Vergleich, an den Kläger zum Ausgleich der Klageforderung einen bestimmten Betrag zu zahlen. In der Abgeltungsklausel wird dann vereinbart, dass mit der vereinbarten Zahlung sämtliche Ansprüche der Parteien aus dem verfahrensgegenständlichen Sachverhalt ...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Tituliertes Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis werden einfache Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht von titulierten, d.h. insbesondere im Rahmen eines Prozessvergleichs abgegebenen, Unterlassungserklärungen unterschieden. Diese Gleichsetzung ist ebenso falsch wie gefährlich: Hat sich der Schuldner nämlich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet, so kann der Gläubiger nämlich grund...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Allgemeines

Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Nach § 753 Abs. 2 ZPO kann der Gläubiger wegen der Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt dann als vom Gläubiger beauftragt. Den Auftrag kann der im Titel oder in der ...mehr