Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Schweiz / a) Vermögensrechte

Rz. 87 Das wichtigste Vermögensrecht ist das Recht der Gesellschafter auf Dividende, d.h. auf die anteilsmäßige Zuweisung des Gewinns. Ausgeschüttet werden dürfen Dividenden jedoch nur aus dem Bilanzgewinn (Art. 798 OR). Der Bilanzgewinn ist der Jahresgewinn unter Berücksichtigung von Gewinn- oder Verlustvorträgen und der Zuweisung an die gesetzlichen und statutarischen Rese...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 66 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden vom AGG festgelegt (4. Kapitel "Rechte und Pflichten der Gesellschafter"). Die Gesellschafter haben u.a. folgende Vermögensrechte:mehr

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Belgien / 4. Steuersätze

Rz. 161 Ab dem Veranlagungsjahr 2021 beträgt der allgemeine Steuersatz der Gesellschaften 25 %. Der Tarif der Körperschaftsteuer wurde somit ansehnlich verringert. Rz. 162 Seit dem Veranlagungsjahr 2007 besteht für Gesellschaften des Weiteren die Möglichkeit, ihre Steuerbemessungsgrundlage im Wege eines fiktiven Zinsabzuges auf Eigenkapital zu verringern (Art. 205bis EStG). D...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen

(1) Zins- oder Lizenzzahlungen Rz. 55 Gemäß Art. 2a der Richtlinie sind Zinsen Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind. Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinsen. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 4 der Richtlinie...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (3) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Ansässigkeitsstaat

Rz. 59 Der Ansässigkeitsbegriff stellt auf die unbeschränkte Steuerpflicht in einem EU-Mitgliedstaat ab. Gilt ein Unternehmen aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einem EU-Staat und einem Drittstaat als außerhalb der EU ansässig, wird eine Quellensteuerfreistellung nicht gewährt. Daneben muss das Unternehmen einer der in Art. 3 Abs. 2 iii) der Richtlinie aufgeführten...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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Schweiz / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Der Erhalt der Vermögens- und Haftungsbasis in der Höhe des Stammkapitals wird durch folgende Vorschriften gesichert: Erstens dürfen Gewinnausschüttungen (d.h. Dividenden) nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden, wobei vor der Festsetzung der Dividende die Zuweisungen an die gesetzlichen und statutarischen Reserven abzuziehen s...mehr

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England und Wales1 England ... / Literaturtipps

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England und Wales1 England ... / (2) Einzelheiten der Einkommensermittlung

Rz. 561 Steuerliche Gewinnermittlungsregeln. Zwar setzt das englische Recht für die steuerliche Gewinnermittlung auf der handelsrechtlichen Gewinnermittlung auf und ermittelt im Wege einer steuerlichen Überleitungsrechnung hieraus das steuerpflichtige Einkommen. Ein gesetzliches Maßgeblichkeitsprinzip wie im deutschen Recht existiert jedoch nicht. Die Realisation von Einkünf...mehr

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England und Wales1 England ... / d) Besonderheiten bei "befristeten und ohne weiteres einziehbaren Anteilen"

Rz. 170 Es besteht für die Ltd. die Möglichkeit, einen "Anteil auf Zeit" zu schaffen, indem Anteile ausgegeben werden, die zu einem bestimmten Termin einziehbar sind (redeemable shares, vgl. Sec. 684 Abs. 1 und 4, 686, 689 CA 2006), wenn es daneben eine Anteilsklasse nicht einziehbarer Anteile gibt und die Anteile aufgezahlt worden sind. In der Praxis wird dies regelmäßig be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.1 Steuern und Zinsen

Rz. 326 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO besteht nur hinsichtlich der aus dieser Tat hinterzogenen Steuern und der in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen. Die Straffreiheit tritt ein, sobald die Steuern und Zinsen entrichtet sind. Weitere aus der Tathandlung resultierende steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AO, also ggf. Verspätungszuschläge[1], ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.2 Hinterzogene Steuern

Rz. 329 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO bezieht sich – neben den in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen (vgl. Rz. 337ff.) – nur auf die hinterzogenen Steuern, also auf den durch die vorsätzliche Hinterziehung bewirkten Verkürzungsbetrag (zur Nachzahlungspflicht für strafrechtlich verjährte Zeiträume vgl. Rz. 332a ff.). Wird im Zusammenhang mit der Selbstanz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4 Hinterziehung zu seinen Gunsten

Rz. 316 Durch § 371 Abs. 3 S. 1 AO wird eine Nachentrichtungspflicht nur für den die Selbstanzeige erstattenden Tatbeteiligten einer vollendeten Steuerhinterziehung hinsichtlich der zu seinen Gunsten aus der Tat hinterzogenen Steuern und der in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen begründet. 2.4.2.4.1 Selbstanzeigender als Steuerschuldner Rz. 317 Zweifelsfrei ist derjenige Tatbetei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben vom 2.11.2021 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 1.10.2020. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts füh...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Berechnung der tatsächlich angefallenen Zinsen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bce) Zinsen für FK (§ 255 Abs 3 HGB)

Rn. 390a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 255 Abs 3 HGB unterscheidet wie folgt: S1 = Grundsatz: Zinsen für FK sind keine HK S2 = Ausnahme: Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen als HK behandelt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Rn. 390b Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel für § 255 Abs 3 ...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / D. Einigungsgebühr bei Anerkenntnis des Hauptanspruchs und Verzicht auf den Hauptanspruch

Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV ist wie folgt neu gefasst worden: Zitat (1) Die Gebühr nach Nummer 1 entsteht nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Zuvor regelte Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1000 VV, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Gegensatz zur f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Aktivierungsobergrenze

Tz. 44 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Da der Betrag der aktivierungsfähigen Zinsen den Betrag der tatsächlich gezahlten Zinsen nicht übersteigt, ist der ermittelte Betrag in voller Höhe (164.397 EUR) zu aktivieren.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ermittlung des Finanzierungskostensatzes

Tz. 18 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Beispiel 1: Ein Unternehmen hat über das gesamte Jahr 01 hinweg folgendes Fremdkapital zur Verfügung:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Sachverhalt

Tz. 39 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Beispiel 4: Am 01. November des Jahres 01 kommt es zum Vertragsabschluss zwischen der XYZ-AG und der INVEST GmbH. Darin wird vereinbart, dass die INVEST GmbH der XYZ-AG ein Grundstück zum Preis von 200.000 EUR verkauft. Auf diesem Grundstück soll ein neues Bürogebäude der XYZ-AG entstehen. Dieses Gebäude soll ebenfalls von der INVEST GmbH zu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 50g EStG, Abs. 4

Rz. 65 Der an den Vergütungsgläubiger zu erstattende Betrag ist grundsätzlich nicht zu verzinsen (Rz. 56). Hiervon macht § 50c Abs. 4 EStG für die Erstattung von Abzugsteuern auf Zins- und Lizenzgebühren nach § 50g EStG eine Ausnahme. Die Verzinsung wurde eingeführt, da Art. 1 Abs. 16 der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG Rz. 6) eine Verzinsung vorsieht. Die Verzinsung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Zahlungsvereinbarung über bestrittene Forderung

Wird ein Einigungsvertrag über eine bestrittene Forderung abgeschlossen und erfolgt ferner noch eine Zahlungsvereinbarung, entsteht die Einigungsgebühr nicht lediglich mit einem Satz von 0,7 nach Nr. 1000 Nr. 2 VV, sondern nach Nr. 1000 Nr. 1 VV mit einem Satz von 1,5. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der v...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 1 Tatbestand

I. Die am 5.4.2018 geborene Klägerin ist die leibliche Tochter des Herrn T. R. (im Folgenden: der Getötete), der am … 2017 bei einem von einem Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Verkehrsunfall tödlich verletzt wurde. Mit der Klage macht sie einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld sowie den Ersatz der Kosten einer Nachlasspflegschaft geltend, die ihr und ihren beide...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Bewegungsbilanz des Nettovermögens

Tz. 69 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Abschluss eines Altersversorgungsplans enthält des Weiteren eine Bewegungsbilanz des für Versorgungsleistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens (statement of changes in net assets available for benefits), die folgende Elemente enthält (IAS 26.34 (a); IAS 26.35 (b)): Arbeitgeberbeiträge; Arbeitnehmerbeiträge; Anlageerträge wie Zinsen un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Beginn des Aktivierungszeitraumes

Tz. 29 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Fremdkapitalkosten sind zu aktivieren, sobald kumulativ die ersten Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes angefallen sind und Fremdkapitalkosten entstanden sind und mit den Arbeiten begonnen wurde, die notwendig sind, um den Vermögenswert nutzungsfähig bzw. verkaufsfähig zu gestalten (IAS 23.17). Tz. 3...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / Sachverhalt

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall, der sich am 3.5.2018 in Bremerhaven ereignete, wurde der Pkw Audi A6 des Klägers durch eine linksseitige Kollision mit einem in Polen zugelassenen und dort versicherten Lkw beschädigt. Der Unfallhergang und die alleinige Einstandspflicht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Der Umfang der HK nach HB und StB

Rn. 122 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 HK: Bzgl der HK sind folgende Unterschiede zwischen HB und StB zu beachten (zum Sonderfall des selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des AV nach § 255 Abs 2a HGB s dort und Küting/Ellmann, DStR 2009, 1300; Schülke, DStR 2010, 992. S auch ausführlich Hayn/Walder­see/Benzel, HGB/HGB-BilMoG/Steuerbilanz im Vergleich, 67; Zwirne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt wie tenoriert zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe von EUR 12.451,33 nebst den zuerkannten Zinsen sowie auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 490,99 nebst Zinsen. 1. ...mehr

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zfs 11/2021, Schadenshöhe b... / Sachverhalt

I. Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Unfallereignis geltend, welches sich am 1.8.2019 in Schermbeck ereignet hat. Bei dem Unfall, den der Fahrer eines bei der Beklagten versicherten Pkws allein verschuldet hat und für dessen Folgen die Beklagte dem Grunde nach unstreitig haftet, wurde ein Linienbus der Klägerin erheblich beschädigt. Die Schäden li...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fremdkapitalkosten

Tz. 5 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Fremdkapitalkosten umfassen Zinsaufwendungen sowie sonstige mit der Finanzierung in Zusammenhang stehende Aufwendungen, die einem Unternehmen durch die Aufnahme von fremden Geldmitteln entstehen (IAS 23.5). Beispielhaft werden in IAS 23.6 genannt: Nach der Effektivzinsmethode, wie sie in IFRS 9 beschrieben wird, berechnete Zinsen; Zinsen in Bezug...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Anwendungsbereich

§ 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergerichtlich geltend gemacht...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Außergerichtlich

Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist daher für den Gege...mehr

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zfs 11/2021, Auslegung eine... / 1

Das LG Nürnberg-Fürth stellte in einem bei ihm rechtshängigen Rechtsstreit durch Beschluss gem. § 278 Abs. 6 ZPO fest, dass zwischen den Parteien ein Vergleich zustande gekommen ist. Dieser enthielt unter dem Punkt 8. folgende Kostenregelung: "a) Die Parteien des Verfahrens, mithin die Klägerin, der Beklagte zu 1 und die Beklagte zu 2, sind sich einig, dass jede Partei ihre e...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 1 Der Fall

Elektronischer PfÜB-Antrag nach § 829a ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in Höhe von 32,61 EUR nebst Zinsen und Kosten. Zu diesem Zweck hat die Gläubigerin, vertreten durch die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene lnkassodienstleisterin beim AG – Vollstreckungsgericht – die Pfändung und Übe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalwert des Erbbauzinses

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtslage – Rspr. – war das Recht auf den Erbbauzins beim Eigentümer des Grund und Bodens voll mit seinem nach § 13 BewG zu ermittelnden Kapitalwert angesetzt worden.[2] Dementsprechend wurde auch die Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Zahlung des Erbbauzinses mit dem vollen Kapitalwert zum Abzug zugelassen. Der Ansatz des Anspru...mehr

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AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten orientiert sich auf theoretischer Basis an den Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert unterblieben wären (IAS 23.10). Diese Zuordnung ist eindeutig möglich, wenn eine Finanzierung speziell für den Erwerb bzw. Herstellung eines q...mehr