Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsmarkt

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Indexmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

Rz. 19 Die Ausgangsmiete darf in einem Mietvertrag über Wohnraum, der in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d Abs. 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen nur um 10 % übersteigen (§ 557b Abs. 4). Wurde der Mietvertrag vor Erlass der Landesverordnung abgeschlossen, aber die Indexvereinbarun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unwirksamkeit gemäß § 5 WiStG

Rz. 18 Die Staffelmiete darf – wie alle Mieten – die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 % übersteigen (§ 5 WiStG – OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2000, 4 U 1122/99, GE 2000, 277; LG Berlin, Urteil v. 29.1.1998, 62 S 306/97, NZM 1998, 1000; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 72 ff.). Bei der Überprüfung einer Mietvereinbarung nach § 5 WiStG sind nämlich auch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Staffelmiete und ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 20 Grundsätzlich gilt, dass die Miethöhe für jede einzelne Staffel von den Parteien frei vereinbart werden kann. Hinweis Kappungsgrenze unbeachtlich Die Mietertragsparteien brauchen auch bei der Vereinbarung einer Staffelmiete keine Kappungsgrenze beachten (AG Dortmund, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil v. 15.6.2010, 425 C 142/10, NZM 2010, 863; Schmidt-Futterer/Börsting...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / I. Einleitung

Das 2. Halbjahr 2025 war mietrechtlich hauptsächlich das Halbjahr der Erwartungen. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarungen zum Mietrecht umsetzt. Hierzu zählte zunächst die „Abschaffung” des Heizungsgesetzes. Davon war schon bald nichts mehr zu hören. Es hieß dann, das Gesetz solle „in jetziger Fo...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / VI. Umwandlung

Werden vermietete Wohnungen in Wohnungseigentum umgewandelt, besteht das Risiko, dass dem Mietwohnungsmarkt, insb. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in erheblichem Umfang Wohnungen entzogen werden. Das beruht darauf, dass für die Mieter nach einer solchen Umwandlung das Risiko einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen wirtschaftlicher Verwertung deutlich stei...mehr

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ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 2 Nachbesserungen an geplanter Mietrechtsnovelle gefordert

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Geschäfts- und Wohnraummiete (s. näher zu dem Vorhaben ZAP 2026, 147 ff. sowie ZAP 2026, 277 in diesem Heft) ist bei den Verbänden der Anwaltschaft auf ein mit Blick auf die verfolgten Ziele positives, hinsichtlich der konkreten Lösungsvorschläge aber sehr unterschiedliches Echo gestoßen. Währen...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / III. Mietpreisbremse

Die sog. Mietpreisbremse sollte nach dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, „der direkten und indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken”. Dabei beschränkt sich der Schutz auf die Neuvertragsmiete. Bestandsmieter werden bereits durch §§ 558 ff. BGB geschützt. In letzter Zeit ist die Frage aufgetaucht, wie Vereinba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Preise für WG-Zimmer steigen im Schnitt um 3,9 %

Die Wohnkosten für Studierende und Auszubildende steigen weiter. Im Schnitt werden laut einer Studie 512 EUR pro Monat für ein WG-Zimmer fällig – knapp4 % mehr als zu Beginn des Sommersemesters 2025. Für Investoren ist das gut. Die Wohnkosten für Zimmer in Wohngemeinschaften steigen weiter, wie Zahlen des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) zeigen. Zu Beginn des Sommersemesters ...mehr

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Sorgen um Wohnungsmarkt wegen Regulierungsplänen

Die Stimmung der Immobilienwirtschaft trübt sich spürbar ein, wie eine Umfrage von ZIA und IW zeigt. Insbesondere die Assetklasse Wohnen ist betroffen – nicht nur von den aktuellen geopolitischen Herausforderungen, auch von Plänen zur Mietregulierung. Im ZIA-IW-Immobilienstimmungsindex (ISI) für das erste Quartal 2026 haben die befragten Unternehmen die aktuelle Geschäftslage...mehr

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BauGB-Novelle: Die Pläne der Bundesregierung

Die große Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) nimmt Fahrt auf – Schwarz-Rot hat sich auf Grundsätze geeinigt, was den Wohnungsbau betrifft. Kommunen sollen mehr Macht beim Kampf gegen Schrottimmobilien bekommen. Das sind die Pläne. Die Bundesregierung hat die Ressortabstimmung für die zweite Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) eingeleitet. Nachdem im Oktober 2025 im ersten Schr...mehr

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Neue Vorschläge zur Reform der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer muss reformiert werden, um den Wohnungsbau zu beleben – indem etwa Erstkäufer entlastet werden. Das fordern Branchenverbände und Ökonomen. Vorschläge für eine Novelle im Überblick. Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer, steht aber seit Jahren in der Kritik: Sie beeinträchtigt laut Experten die Wohneigentumsbildung un...mehr

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So entwickeln sich die Wohnimmobilienpreise bis 2035

Die Preise für Wohnimmobilien steigen bis 2035 jährlich im bundesweiten Schnitt um 1 % – eine Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt mit einer interaktiven Karte für alle 400 deutschen Kreise, wo es mehr oder weniger Wachstum gibt. Die Wohnimmobilienpreise in Deutschland entwickeln sich in gegensätzliche Richtungen. In Metropolräumen und wirtschaftsstarken...mehr

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Mietpreisbremse durfte bis 2025 verlängert werden

Die 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 war verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die im Jahr 2015 erstmals eingeführte, zunächst auf fünf Jahre beschränkte Mietpreisbremse durfte um fünf Jahre bis 2025 verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte fest, dass eine Regulierung der Miethöhe auch weiterhin g...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 7.4.2 Verwendungsabsicht

Nach Ansicht des BVerfG besteht eine Anbietpflicht auch dann nicht, wenn der Vermieter die leer stehende Wohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen wollte, da eine solche Anbietpflicht allenfalls für Wohnungen erwogen werden kann, die leer stehen und die der Vermieter ohnehin zu vermieten beabsichtigt.[1] Dabei entscheidet allein der Vermieter, we...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 6 Eigenbedarf trotz Alternativwohnung

Eine weitere Grenze des Erlangungswunsches bildet der Missbrauch. Dieser liegt nicht schon dann vor, wenn dem Eigentümer eine oder mehrere andere frei gewordene Wohnungen zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall muss das Gericht bedenken, dass der Nutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu beachten ist. Trotz anderweitig frei gewordener oder frei werdender Wohnungen is...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mietrechtsreform 2026: Was CDU und CSU noch ändern wollen

Überblick Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beraten. Die Union will die Regelungen noch einmal zugunsten von Vermietern entschärfen. Die zentralen Vorhaben und Änderungswünsche im Überblick. Die Union forderte bei der ersten Lesung zur Mietrechtsreform am 9.7.2026 im Bundestag noch Nachbesserungen ein– unter anderem bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfristen (Miete) / 2.1 Asymmetrische Kündigungsfristen

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum gelten folgende Kündigungsfristen: Sind seit Überlassung des Wohnraums noch keine 5 Jahre vergangen, ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, d. h., die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Praxis-Beispiel 3-Monats-Fr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Strengere Regeln für Vermieter: die Reformvorschläge

Überblick Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter a...mehr

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 2 Öffentlicher Bedarf

Sozialwohnung Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. d. WoBindG vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses, wenn später die zuständige Behörde die Kündi...mehr

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Kabelfernsehen im Mietrecht / 2 Duldungspflicht des Mieters

Die Frage der Duldungspflicht ist nach § 554 Abs. 2 BGB zu beurteilen. Danach hat der Mieter den Anschluss zu dulden, wenn er zu einer Verbesserung der gemieteten Räume führt, für den Mieter keine Härte darstellt (z. B. wegen der vorzunehmenden Arbeiten oder der zu erwartenden Erhöhung der Miete bzw. der erhöhten monatlichen Betriebskosten) und der Vermieter die Maßnahme sow...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bundesrat dringt auf Nachschärfung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde im Juli 2025 um vier Jahre verlängert – der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regelungen präziser fasst und nachschärft. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlägen zu. Der Bundesrat will die Mietpreisbremse nachschärfen und präzisieren. Einen Gesetzentwurf "zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Immobilienboom 2026 mit kleinen, neuen Wohnungen

Der Rückgang der Neubaugrößen deutet auf einen strukturellen Wandel des Wohnungsmarkts hin, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Ein Grund sind gestiegene Immobilienpreise – Makler erwarten für 2026 einen Boom. Seit 1965 ist die durchschnittliche Wohnungsfläche von 69 qm auf 94 qm gestiegen und damit um mehr als ein Drittel – die Wohnfläch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Preisdelle bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern

Der Europace Hauspreisindex EPX zeigt sich zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Gestiegen sind die Preise aber nur noch bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandshäuser und Eigentumswohnungen verlieren an Wert. Im Dezember 2025 gab es einen Abfall der Immobilienpreise in den Teilsegmenten Eigentumswohnungen sowie bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – nur der Neubau ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wohnungen und Häuser verteuern sich bundesweit

Die Preise für Wohnimmobilien sind nach aktuellen Daten des Statistische Bundesamts im 3. Quartal 2025 erneut gestiegen, dabei gibt es selbst auf dem Land kaum noch Ausnahmen. Häuser und Wohnungen haben sich weiter verteuert. Im 3. Quartal 2025 lagen die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland durchschnittlich um 3,3 % über dem Niveau des 3. Quartals 2024. Das geht aus Berec...mehr

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ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Bedeutung

Rz. 2 Im Rückblick haben sich diese Erwartungen nicht erfüllt. Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht spielten selbst unmittelbar nach dem Kriege nicht die ihnen zugedachte Rolle und haben mit der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und der Weiterentwicklung des Mietrechts etwa durch die Einschränkung des Kündigungsrechtes gem. § 57c ZVG a.F. weiter an Bedeutung verloren. Die m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauturbo schiebt planungsrechtliche Schranken zur Seite

Die neue Fassung des Baugesetzbuchs Wie bereits berichtet, ist am 30.10.2025 das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 257 v. 29.10.2025). Das Gesetz ermöglicht ein Abweichen von zentralen bauplanungsrechtlichen Regeln, die im Baugesetzbuch aufgestellt sind. Insoweit unterscheidet es sich von den zahlreichen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern die Mietpreisbremse

Mit Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern weitere Bundesländer die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, ...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 5 Höhe der Staffelmiete

Die Regelungen der §§ 556d-556g BGB (Mietpreisbremse) gelten gemäß § 557a Abs. 4 BGB auch für Staffelmietvereinbarungen. Danach ist jede Staffel mit der zum gleichen Zeitpunkt maximal zulässigen Miete abzugleichen, es ist also bei jeder Staffel gesondert zu prüfen, ob die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB um 10 % übersteigt; ist dies der Fall,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtspolitische Wertung

Rn. 465v Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die in der Gesetzesbegründung angesprochene Krise (BR-Drs 433/23, 134) auf dem Wohnungsmarkt ua wegen der hohen Baukosten ist allg bekannt. Ob die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 Abs 5a EStG ausreicht, um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bekommen, bleibt abzuwarten, insb wegen des anderen großen Wachstumshindernisses,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt mit ihrer Wohnraumförderung das Ziel, eine bedarfsgerechte, soziale Balance und ökologisch nachhaltige Wohnungsversorgung sicherzustellen. Angesichts des hohen Siedlungsdrucks und der begrenzten Flächenressourcen konzentriert sich das Land darauf, durch gezielte Förderprogramme den Neubau und die Modernisierung von Wohnunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.6 Leerstehende Immobilie

Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leerstehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wohnimmobilienpreise ziehen an – Verkäufe auf Boom-Niveau

Vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser haben sich weiter verteuert. Gleichzeitig ist die Zahl der Verkäufe teilweise über das Niveau der Boomjahre gestiegen. Bis 2027 könnten die Wohnimmobilienpreise in deutschen Städten auf ein neues Allzeithoch steigen, heißt es im aktuellen GREIX. Die Preise für Wohnimmobilien in den deutschen Städten haben im 3. Quartal 2025 i...mehr

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Vollzug ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B müsse für den Vollzug der Teilungserklärung eine Genehmigung oder ein Negativzeugnis gem. § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB vorlegen. Gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB sei für die Teilung bestehender Wohngebäude eine Genehmigung erforderlich, sofern die Landesregierung, wie in Hessen, gem. § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB durch Rechtsverordnung ein Gebiet mit angespanntem Wohnu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.2 Bemühungen des Mieters

Praxis-Beispiel Intensives Bemühen des Mieters Diese Verpflichtung hat der Mieter nicht erfüllt, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nur auf 3 Chiffre-Anzeigen in der Tageszeitung schriftlich geantwortet hat.[1] Keinesfalls ausreichend ist es, wenn sich der Mieter nur auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beruft.[2] Zur Erlangung einer Ersatzwohnung is...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 2 Teilkündigung von Nebenräumen (§ 573b BGB)

Nebenräume und Teile des Grundstücks Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume (z. B. Keller-, Speicherabteile, Waschküchen, Trockenraum) oder Teile eines Grundstücks (z. B. den Garten) ohne ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwe...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Antragsteller Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen, die im Land Baden-Württemberg Mietwohnungen errichten oder erwerben möchten. Leistungsfähigkeit Die Antragsteller müssen ihre fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Für Neubauten oder den Erwerb neuer Mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Erster Bußgeldbescheid in Berlin wegen Mietwucher

Berlin sucht seit dem gescheiterten Mietendeckel nach neuen Regulierungen. Seit März gibt es eine Prüfstelle gegen Mietwucher. Jetzt wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg muss insgesamt knapp 50.000 EUR zahlen. Der Mietendeckel ist Geschichte, die Preisbremse zieht nicht, das Wohnungsbündnis strauchelt und Geld fehlt auch in der Kasse. U...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Welche Immobilien überdurchschnittliche Renditen bieten

Büros sind von Unsicherheit geprägt, Logistik ist selektiv interessant, Wohnen performt stabil und Produktionsimmobilien führen das Ranking an – die Fünf-Prozent-Studie von Bulwiengesa gibt einen Überblick, wo Investoren die besten Renditenchancen finden. "Wo investieren sich noch lohnt" – für die Fünf-Prozent-Studie 2025 hat das Beratungshaus Bulwiengesa zum elften Mal die R...mehr