Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsmarkt

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FoVo 11/2020, Nachweis der ... / 2 Der Praxistipp

Zwei Fragen, die zu trennen sind Das LG hat zwei verschiedene Fragen aufgeworfen und durch das AG nicht beantwortet gesehen. Zum einen die Frage, ob überhaupt hinreichende Bemühungen unternommen wurden. Die Anstrengungen In diesem Kontext war zutreffend die Frage zu stellen, zu welchen Bemühungen die zur Räumung verpflichtete Person überhaupt in der Lage war. Vorgebracht werden ...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / I. Grundsätze des Kindesunterhalts und System der Düsseldorfer Tabelle

Verwandte in gerader Linie schulden sich nach § 1601 BGB gegenseitig Unterhalt. Dies gilt insbesondere für Eltern gegenüber ihren Kindern, wobei die Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern auch Ausdruck der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB ist.[1] Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, ist eine Unterhaltsb...mehr

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Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 2.4.1.2 Angemessene Aufwendungen

Rz. 10 Hierfür existieren keine bundeseinheitlichen Richtlinien. Maßgeblich sind die Verhältnisse des örtlichen Wohnungs- und Grundstücksmarktes, sodass der Hilfesuchende keinesfalls auf günstigere Wohnkosten in einer anderen Gemeinde verwiesen werden darf. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist gerichtlich voll überprüfbar; der Kostenträger hat keinen Beurteil...mehr

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Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist zunächst, dass der Antragsteller leistungsberechtigt i. S. v. § 19 Abs. 2 i. V. m. § 41 ist (vgl. die Komm. dort). Nach dem in Abs. 1 enthaltenen Grundsatz richtet sich die Anerkennung von Bedarfen sodann grundsätzlich nach den entsprechenden Vorschriften im Vierten Abschnitt des Dritten Kapi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Lieferungen oder sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten

Rz. 13 Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen nach Art. III Nr. 1 OffshStA an Stellen der USA ausgeführt werden. Das sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Rechtsgeschäfte im Namen der USA und mit bindender Wirkung für die USA im Rahmen des OffshStA abzuschließen. Die auftraggebende Stelle der amerikanischen Streitkräfte ist i. d. R. eine Beschaffungsstelle (pur...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / J. Ausgelaufene Förderungsmaßnahmen

Rz. 123 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 1995 waren auch Bausparkassenbeiträge als SA begünstigt, wenn der Stpfl keinen Antrag auf Wohnungsbauprämie nach dem WoPG (> Wohnungsbau-Prämiensparen) gestellt hat und soweit dafür kein Anspruch auf ArbN-Sparzulage bestand (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG aF). Rz. 124 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2002 waren Au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 12.2 – AUV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 26. November 2012 (BGBl2012 I, 2349), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 27. Juni 2018 (BGB12018 I, 891).[1] Eingangsformel Auf Grund des § 14 Absatz 1 des Bundesumzugskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682)[2] und des § 82 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. ...mehr

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FoVo 04/2020, Räumungsfrist... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen des Räumungsanspruchs Der gemäß § 721 Abs. 3 S. 2 ZPO fristgemäße und auch im Übrigen zulässige Antrag des Beklagten ist begründet. Gemäß § 721 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 ZPO kann die Räumungsfrist auf Antrag verlängert werden. Für den Erfolg des Verlängerungsantrags ist wesentlich, ob die im Urteil gewährte Räumungsfrist hinreichend lang bemessen ist, um dem Mieter di...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 S. 5 EStG 1969[1] waren Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden nur von Stpfl., die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermittelten, zu versteuern. Wurde der Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder von Land- und Forstwirten nach Durchschnittssätzen ermittelt, galt dies nicht, obwohl auch hier der betrieblich genutzte Grund und Boden zum Bet...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

Leitsatz 1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. 2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 2.2 Rechtsrahmen

Rz. 8 Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthaltsgestattung darf nicht mit einem Aufenthaltstitel verwechselt werden, sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Ermittlung der üblichen Miete mit Hilfe einer Mietdatenbank

Rz. 260 [Autor/Stand] Als zusätzliches Mittel für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens wurde durch die Mietrechtsreform 2001 die Mietdatenbank eingeführt. Nach § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auch durch Bezugnahme auf eine Auskunft aus einer Mietdatenbank begründen. Bei der Mietdatenbank handelt es sich um eine fortlaufend gefüh...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.5 Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Rz. 98 Eine insgesamt geringe und in jüngster Zeit leicht abnehmende Zahl von Genossenschaften betreibt neben ihrem satzungsgemäßen Hauptzweck zugleich eine Spareinrichtung, in dem sie Spareinlagen seitens ihrer Mitglieder und deren Angehörigen entgegennimmt. Dies dient nicht nur der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kundenbindung gegenüber konkurrierenden Anbietern...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaftliche Mitglieds...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 4 Prüfung des Lageberichtes

Rz. 23 Auch der Lagebericht ist grundsätzlich Gegenstand der Prüfung nach § 53 Abs. 2; durch den Verweis des Abs. 2 auf § 317 Abs. 2 HGB wird der Prüfungsumfang festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 336 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB kleine Genossenschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – keinen Lageberich...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 5.3 Geschäftsführung

Rz. 36 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zielt darauf ab, festzustellen, ob die Genossenschaftsorgane, an erster Stelle der Vorstand, entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften unter Beachtung des Grundsatzes der Versicherung, die erforderlichen sachlichen und personellen Maßnahmen zur optimalen Verwirklichung des genossenschaftliche...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Berendes, Zum Anspruch auf Übernahme von Energieschulden, info also 2008 S. 151. Crome, Zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung von privatrechtlichen Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Energieversorgungsunternehmen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, Sozialrecht aktuell 2015 S. 143. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlung...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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Balanced Scorecard: Ein str... / 2.1.2 Von der Vision zu messbaren Zielen

Wenn es dann noch gelingt, stimmige Kennzahlen zu definieren, mit denen wir erkennen können, ob wir auf dem vorgesehen Weg sind (Frühindikatoren) oder inwieweit wir unser Ziel erreicht haben (Spätindikatoren) kommen wir der Übersetzung unserer Vision in messbare Ziele schon nahe. Unter Stimmigkeit verstehen wir in diesem Kontext den Dreiklang aus "verständlich, handhabbar und b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Werbungskostenabzug bei Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort aus ausschließlich beruflichen Gründen während der Elternzeit

Leitsatz Zieht eine Arbeitnehmerin bei der Geburt ihres Kindes mit ihrem Lebensgefährten an einem anderen Ort zusammen und behält sie während der Elternzeit ihre Wohnung am bisherigen Arbeitsort bei, so ist ein Werbungskostenabzug für die Wohnung am Arbeitsort weiter möglich, wenn das Vorhalten der Wohnung aus ausschließlich beruflichen Gründen erfolgt ist und denkbare ander...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / II. Die "Mietpreisbremse"

Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde ein neues Unterkapitel 1a mit den Vorschriften §§ 556d–556g BGB eingefügt. Zudem wurden die Vorschriften über die Staffel- und Indexmiete in § 557a und § 557b an die neuen Regelungen angepasst. Die Grundlage der "Mietpreisbremse" findet sich in § 556d Abs. 1 BGB . Danach darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsüblich...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 3. Räumliche Beschränkung

Die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete gilt nur dort, wo die Länder von ihrer Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, entsprechende Gebiete festzulegen. Dabei muss es sich um Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten handeln, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besond...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Experten empfehlen Nachbesserung des AGG

Ein Expertengremium, das im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Evaluierung des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befasst war, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz nachgebessert werden sollte. Die Gutachter sind zwar der Auffassung, dass sich das AGG im Großen und Ganzen bewährt hat und die von viel...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / b) Begrenzung der Deckelung nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II

Nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II sind die Leistungen auf die bisher zu tragenden Unterkunftsaufwendungen gedeckelt, wenn Leistungsberechtigte ohne, dass das erforderlich ist, aus einer Unterkunft mit angemessenen Aufwendungen in eine andere, teurere, aber immer noch angemessene Unterkunft umziehen. Im Gesetzeswortlaut ist hierfür keine zeitliche Grenze vorgesehen. Mit Urteil vom...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / aa) Objektiver Wohnwert

Der objektive Wohnwert (Mietwert bei Fremdvermietung, Vermietungswert) bemisst sich nach dem Betrag, der als Miete von einem Dritten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für die konkrete Immobilie erzielt werden kann. Hierbei kommt es auf die Lage der Immobilie, die genaue Größe, Ausstattung und die übrigen mietrelevanten Umstände an, die im gerichtlichen Verfahren konkret dargel...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / b) Dynamisierung der Deckelung des Unterkunftsbedarfs nach nicht erforderlichem Umzug

Nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II sind als Bedarf für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug innerhalb des Bereichs des kommunalen Trägers höchstens die bisherigen Aufwendungen anzuerkennen, auch wenn sich die neuen, höheren tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der Angemessenheit halten. Bereits am 9.4.2014 (B 14 AS 6/14 R, s. Pattar/Sartorius ZAP F. 18, S. ...mehr

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ZAP 6/2016, Liste der Gemei... / II. Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete beschränkt ist

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 2. Zivilgerichtliche Kontrolle von Kappungsgrenzenverordnungen

Durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 hat der Gesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, für bestimmte Gemeinden die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % abzusenken. Dazu muss die Gemeinde in eine entsprechende Landesverordnung aufgenommen werden. Das ist an die Voraussetzung gebunden, dass in der Gemeinde ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Die Länder haben von...mehr

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ZAP 13/2017, Anwaltsmagazin / 5 Zwischenbilanz zur Mietpreisbremse

Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz ihrer Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit dem Titel "Zwei Jahre Mietpreisbremse" hervor. Berlin habe mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbauoffensive wichtige Impulse für mehr bezahlbaren Wohnra...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / cc) Bemessung des Wohnwertes während der Trennungszeit

Haben die Eheleute während der Zeit ihres Zusammenlebens ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben, so diente dies dazu, eine angemessene Wohnung für die gesamte Familie zu schaffen und Mietzahlungen zu sparen. Darin liegt auch eine auf lange Sicht angelegte und von den Eheleuten einvernehmlich geplante Maßnahme der Vermögensbildung, die auch die ehelichen Lebensve...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Seit dem 1.6.2015 gilt das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.4.2015 (BGBl I, S. 610). Es enthält im Wesentlichen zwei verschiedene Regelungskomplexe. Zum einen sollen durch die Einführung der sog. Mietpreisbremse Mieten bei ...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / III. Begrenzung der Wiedervermietungsmiete

Inzwischen liegen die ersten veröffentlichten Urteile zur "Mietpreisbremse" vor. Das AG Berlin Lichtenberg (NZM 2017, 31 = DWW 2016, 337 = WuM 2016, 665 = GE 2016, 1449 m. Anm. Börstinghaus jurisPR-MietR 2/2017 Anm. 2) hat einen Vermieter zur Rückzahlung von Miete verurteilt, weil die vereinbarte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Auch wenn die Ent...mehr

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ZAP 13/2017, Anwaltsmagazin / 7 Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf bei Altbauten

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung von Investitionsanreizen zur Sanierung bestehender Gebäude in strukturschwachen Regionen. Während einer Sitzung Ende Mai beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Material zu üb...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Änderungen bei der Berechnung des Mietspiegels gefordert

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Bemühungen in Richtung einer Änderung der Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete. Mitte Oktober beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis z...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / X. Zusammenfassung

Das Gesetz ist am 1.6.2015 vollständig in Kraft getreten. Die Neuregelung führt zu einer weiteren mietpreisrechtlichen Variante des Wohnungsmarktes. Da das maßgebliche Preisrecht wohnungsbezogen ist, können selbst in einem Haus unterschiedliche Regelungen gelten. Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben: Der preisgebundene Wohnungsbau ist Ländersache. Hier gibt es ...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 2. Wiedervermietungsmiete

Die Mietpreisbegrenzung gilt nur, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Damit ist gemeint, dass ein Mietvertrag mit einem Mieter neu vereinbart wird. In dieser Situation zeigt sich die Marktmacht des Vermieters, die gerade in angespannten Wohnungsmärkten gedrosselt werden soll. Wie schon hervorgehoben, darf die Wiedervermietungsmiete die ortsübliche Miete nicht um mehr al...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / I. Einleitung

Nachdem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Kappungsgrenze in inzwischen rund 270 Gemeinden bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 auf 15 % gesenkt wurde, ist die Diskussion um eine Begrenzung der Wieder- und Neuvermietungsmieten neu entfacht. Da die Senkung der Kappungsgrenze nur den Bestandsmietern entgegenkommt, denn...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juni

Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen: Mietpreisbremse Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiede...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Kostenmiete

Rz. 79 [Autor/Stand] Die übliche Miete kann schließlich ausnahmsweise anhand der (pauschalierten) Kostenmiete geschätzt werden. Ausgehend von der Annahme, der Vermieter werde die Miete für sein Grundstück so hoch bemessen, dass er seine Kosten decken kann, vertrat der BFH in seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung, bei Fehlen von Vergleichsgrundstücken sei die pauschal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vorlagebeschluss des BFH vom 22.10.2014

Rz. 47.4 [Autor/Stand] Der Vorlagebeschluss des BFH vom 17.12.2014[2] ist teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014,[3] mit dem die Vorschriften über die Einheitsbewertung ebenfalls dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurden. Das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 11/14 anhängig. Rz. 47.5 [Autor/Stand] Der BFH hält die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Mietpreisrechtliche Vorschriften für den nach dem I. und II. WoBauG steuerbegünstigten Wohnraum

Rz. 73 [Autor/Stand] Für den nach dem I. und II. WoBauG steuerbegünstigten Wohnraum galt am 1.1.1964 eine bedingte Preisfrage. Der Vermieter konnte eine selbstverantwortlich gebildete Miete fordern, d.h. praktisch die Miete, die nach den Verhältnissen des örtlichen Wohnungsmarktes zu erzielen war. Der Mieter konnte sich aber durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermiet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) Freifinanzierter Wohnraum

Rz. 76 [Autor/Stand] Der unter dem Geltungsbereich des I. und II. WoBauG errichtete freifinanzierte Wohnungsbau ist neu geschaffener Wohnraum, der weder mit öffentlichen Mitteln gefördert noch steuerbegünstigt ist. Er unterlag am 1.1.1964 nicht den Preisvorschriften.[2] Bei freifinanziertem Wohnungsbau konnte die Marktmiete gefordert werden, d.h. die Miete, die nach den Verh...mehr