Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsmarkt

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Preisdelle bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern

Der Europace Hauspreisindex EPX zeigt sich zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Gestiegen sind die Preise aber nur noch bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandshäuser und Eigentumswohnungen verlieren an Wert. Im Dezember 2025 gab es einen Abfall der Immobilienpreise in den Teilsegmenten Eigentumswohnungen sowie bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – nur der Neubau ... mehr

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Wohnungen und Häuser verteuern sich bundesweit

Die Preise für Wohnimmobilien sind nach aktuellen Daten des Statistische Bundesamts im 3. Quartal 2025 erneut gestiegen, dabei gibt es selbst auf dem Land kaum noch Ausnahmen. Häuser und Wohnungen haben sich weiter verteuert. Im 3. Quartal 2025 lagen die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland durchschnittlich um 3,3 % über dem Niveau des 3. Quartals 2024. Das geht aus Berec... mehr

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ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Bedeutung

Rz. 2 Im Rückblick haben sich diese Erwartungen nicht erfüllt. Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht spielten selbst unmittelbar nach dem Kriege nicht die ihnen zugedachte Rolle und haben mit der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und der Weiterentwicklung des Mietrechts etwa durch die Einschränkung des Kündigungsrechtes gem. § 57c ZVG a.F. weiter an Bedeutung verloren. Die m... mehr

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BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus... mehr

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Bauturbo schiebt planungsrechtliche Schranken zur Seite

Die neue Fassung des Baugesetzbuchs Wie bereits berichtet, ist am 30.10.2025 das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 257 v. 29.10.2025). Das Gesetz ermöglicht ein Abweichen von zentralen bauplanungsrechtlichen Regeln, die im Baugesetzbuch aufgestellt sind. Insoweit unterscheidet es sich von den zahlreichen... mehr

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Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern die Mietpreisbremse

Mit Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern weitere Bundesländer die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, ... mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 5 Höhe der Staffelmiete

Die Regelungen der §§ 556d-556g BGB (Mietpreisbremse) gelten gemäß § 557a Abs. 4 BGB auch für Staffelmietvereinbarungen. Danach ist jede Staffel mit der zum gleichen Zeitpunkt maximal zulässigen Miete abzugleichen, es ist also bei jeder Staffel gesondert zu prüfen, ob die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB um 10 % übersteigt; ist dies der Fall,... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtspolitische Wertung

Rn. 465v Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die in der Gesetzesbegründung angesprochene Krise (BR-Drs 433/23, 134) auf dem Wohnungsmarkt ua wegen der hohen Baukosten ist allg bekannt. Ob die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 Abs 5a EStG ausreicht, um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bekommen, bleibt abzuwarten, insb wegen des anderen großen Wachstumshindernisses,... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt mit ihrer Wohnraumförderung das Ziel, eine bedarfsgerechte, soziale Balance und ökologisch nachhaltige Wohnungsversorgung sicherzustellen. Angesichts des hohen Siedlungsdrucks und der begrenzten Flächenressourcen konzentriert sich das Land darauf, durch gezielte Förderprogramme den Neubau und die Modernisierung von Wohnunge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.6 Leerstehende Immobilie

Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leerstehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht ge... mehr

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Wohnimmobilienpreise ziehen an – Verkäufe auf Boom-Niveau

Vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser haben sich weiter verteuert. Gleichzeitig ist die Zahl der Verkäufe teilweise über das Niveau der Boomjahre gestiegen. Bis 2027 könnten die Wohnimmobilienpreise in deutschen Städten auf ein neues Allzeithoch steigen, heißt es im aktuellen GREIX. Die Preise für Wohnimmobilien in den deutschen Städten haben im 3. Quartal 2025 i... mehr

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs... mehr

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B müsse für den Vollzug der Teilungserklärung eine Genehmigung oder ein Negativzeugnis gem. § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB vorlegen. Gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB sei für die Teilung bestehender Wohngebäude eine Genehmigung erforderlich, sofern die Landesregierung, wie in Hessen, gem. § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB durch Rechtsverordnung ein Gebiet mit angespanntem Wohnu... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ... mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ... mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan... mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.2 Bemühungen des Mieters

Praxis-Beispiel Intensives Bemühen des Mieters Diese Verpflichtung hat der Mieter nicht erfüllt, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nur auf 3 Chiffre-Anzeigen in der Tageszeitung schriftlich geantwortet hat.[1] Keinesfalls ausreichend ist es, wenn sich der Mieter nur auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beruft.[2] Zur Erlangung einer Ersatzwohnung is... mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 2 Teilkündigung von Nebenräumen (§ 573b BGB)

Nebenräume und Teile des Grundstücks Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume (z. B. Keller-, Speicherabteile, Waschküchen, Trockenraum) oder Teile eines Grundstücks (z. B. den Garten) ohne ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwe... mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Antragsteller Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen, die im Land Baden-Württemberg Mietwohnungen errichten oder erwerben möchten. Leistungsfähigkeit Die Antragsteller müssen ihre fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Für Neubauten oder den Erwerb neuer Mi... mehr

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Erster Bußgeldbescheid in Berlin wegen Mietwucher

Berlin sucht seit dem gescheiterten Mietendeckel nach neuen Regulierungen. Seit März gibt es eine Prüfstelle gegen Mietwucher. Jetzt wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg muss insgesamt knapp 50.000 EUR zahlen. Der Mietendeckel ist Geschichte, die Preisbremse zieht nicht, das Wohnungsbündnis strauchelt und Geld fehlt auch in der Kasse. U... mehr

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Welche Immobilien überdurchschnittliche Renditen bieten

Büros sind von Unsicherheit geprägt, Logistik ist selektiv interessant, Wohnen performt stabil und Produktionsimmobilien führen das Ranking an – die Fünf-Prozent-Studie von Bulwiengesa gibt einen Überblick, wo Investoren die besten Renditenchancen finden. "Wo investieren sich noch lohnt" – für die Fünf-Prozent-Studie 2025 hat das Beratungshaus Bulwiengesa zum elften Mal die R... mehr

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Preise für Wohnungen und Häuser steigen erneut

Der Europace-Index EPX verzeichnet im September einen Aufschwung: Nach einer Stagnation im Sommer steigen die Wohnimmobilienpreise wieder über alle Segmente. Neue Ein- und Zweifamilienhäuser werden deutlich teurer – Grund ist das knappe Angebot. Der Europace Hauspreisindex (EPX) für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen legt im September 2025 gegenüber ... mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.1 Angespannter Wohnungsmarkt

Die Anwendung der Vorschriften der sog. Mietpreisbremse setzt voraus, dass der Wohnraum "in einem durch Rechtsverordnung ... bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt". Für dieses Tatbestandsmerkmal gilt die Legaldefinition in § 556d Abs. 2 BGB. Danach gelten die Regelungen der §§ 556d ff. BGB, wenn die Landesregierung eine Verordnung erlässt, in der die G... mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet... mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.3 Gerichtliche Kontrollmöglichkeiten

In einem Rechtsstreit über die Höhe der zulässigen Miete ist das zuständige Gericht verpflichtet zu überprüfen, ob eine wirksame Verordnung nach § 556d Abs. 2 BGB vorliegt.[1] Festzustellen ist, ob die rechtstatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung gegeben sind. Hierzu zählen in materiellrechtlicher Hinsicht, dass in dem betreffenden Gebiet ein angespannt... mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.2.3 Begründung

Die Verordnungen müssen begründet werden. Zum einen muss sich aus der Begründung ergeben, "aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt". Die Fokussierung auf den Einzelfall zeigt, dass für jede Gemeinde oder Gemeindeteil gesondert zu prüfen und zu begründen ist, aus welchen konkreten Tatsachen ein angespannter Wohnungsmar... mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.2.1 Pflichtgemäßes Ermessen

Liegen die Voraussetzungen des § 556d Abs. 1 BGB vor, kann die jeweilige Landesregierung durch Verordnung bestimmen, in welchen Gemeinden oder Gemeindeteilen die Mietpreisbegrenzung gelten soll. Eine Pflicht zum Erlass einer solchen Verordnung besteht auch dann nicht, wenn Indizien für einen angespannten Wohnungsmarkt vorliegen. Insoweit liegt der Erlass einer Verordnung im ... mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 12 Zweifelhafte Preisvereinbarungen

In manchen Fällen wird der Mieter Zweifel an der Gesetzmäßigkeit der Mietzinsvereinbarung oder der Richtigkeit der Auskünfte des Vermieters haben. Hierauf kann der Mieter unterschiedlich reagieren: Der Mieter kann den nach seiner Sicht wirksam vereinbarten Teil der Miete bezahlen. Dieser Weg ist zu wählen, wenn in der Gemeinde ein Mietspiegel existiert, mit dessen Hilfe die o... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d II 2).

Rn 6 Was ein Gebiet mit ›angespannten‹ Wohnungsmärkten ist, definiert § 556d II 2 legal. § 556d II 3 beschreibt dies nicht abschließend. Etwa § 556d II 3 Nr 1 sieht einen angespannten Wohnungsmarkt als gegeben an, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Mietbelastung iSv § 556d II 3 Nr 2 ist der prozentuale Anteil der Nettokaltmiete am Einkommen d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um zehn Prozent übersteigen. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Woh... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiete (§ 558c II).

Rn 5 § 558c II regelt, für welche Gebiete Mietspiegel erstellt werden können. So können etwa Gemeinden oder Gemeindeteile, die stark im Einzugsgebiet einer größeren Gemeinde liegen und daher mit dieser zusammen einen einheitlichen Wohnungsmarkt bilden, in einen gemeinsamen Mietspiegel einbezogen werden. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 5 I WiStG.

Rn 187 Nach § 5 I, II WiStG ist bei freifinanzierten Mietverhältnissen in der Wohnraummiete – hierzu zählen auch Mischmietverhältnisse mit überwiegender Wohnraumnutzung (s Rn 14) – die Vereinbarung einer Miete nichtig und der Mieter hat einen teilweisen Rückforderungsanspruch gem §§ 812 ff, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) um mehr als... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bauliche Veränderung (Begriff).

Rn 2 Eine bauliche Veränderung ist ein nicht nur unerheblicher Eingriff in die Mietsache, durch die ein neuer oder veränderter baulicher Zustand entsteht. Eine bauliche Veränderung iSd § 555b muss – anders als eine solche nach § 20 I WEG – nicht in die Substanz der Mietsache oder ihres Zubehörs (§ 97) eingreifen (BGH ZMR 23, 770 Rz 22; NJW 15, 2487 Rz 12). Voraussetzung ist ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Der Täter ist allein der Wohnung berechtigt.

Rn 17 Ist der Täter allein oder mit einem Dritten an der Wohnung berechtigt, ist die Wohnungsüberlassung an das Opfer nach II 1 zwingend auf maximal 6 Monate zu befristen. In diesen Fällen geht es nur darum, dem Opfer ausreichend Zeit zu geben, sich eine Ersatzwohnung zu beschaffen, weshalb bei der Fristbestimmung vorrangig auf die Verhältnisse am örtlichen Wohnungsmarkt des... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwertungsabsicht.

Rn 3 1. Der Vermieter muss bereits konkret (keine Vorratskündigung) beabsichtigen, die Nebenräume zu Wohnraum zum Zwecke der Vermietung auszubauen (keine gewerbliche Nutzung oder Eigennutzung des Vermieters, LG Stuttgart WuM 92, 24 [LG Stuttgart 01.08.1991 - 6 S 255/91]) oder die Nebenräume in anderer Weise zur Schaffung von Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu verwenden. R... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhaltliche Anforderungen.

Rn 32 Es genügen 3 zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens (LG Berlin ZMR 21, 41) vermietete Vergleichswohnungen, die nicht vom preisfreien Wohnungsmarkt stammen müssen (BGH NJW-RR 20, 334 [BGH 18.12.2019 - VIII ZR 236/18], Rz 17). Es können auch mehr sein, wenigstens 3 müssen die Erklärung aber stützen (BGH NZM 12, 415 Rz 12). Wenn im Erhöhungsverlangen weiter... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsverordnung.

Rn 5 § 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 spätestens mit Ablauf des 31.12.25 außer Kraft treten. Bestimmung und Abgrenzung dieser Gebiete erfordert eine sorgsame Überprüfung der Eignung,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556d, der nach hM verfassungsgemäß ist (BVerfG ZMR 19, 839 Rz 51; BGH v 18.12.24 – VIII ZR 16/23, Rz 27 ff.; ZMR 20, 629 Rz 79), hat das Ziel, die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen (BTDrs 18/3121, 1). Zur Abdingbarkeit s § 556g I 1. Zur Gesetzesgeschichte vor §§ 556d–556g Rn 1 f. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten noch bezahlba... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu §§ 556d–556g (§ 557b IV).

Rn 10 § 557b IV, der auf Mietverträge anzuwenden ist, nachdem die Mietwohnung in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556d II fällt, stellt va klar, dass auch für die Indexmiete hinsichtlich der Ausgangsmiete die allgemeinen Regelungen über die zulässige Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach den §§ 556d–556g gelten. Anders als bei einer St... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 7 Die Rechtsverordnung muss – was nicht selbstverständlich ist – nach § 556d II 5 ›begründet‹ werden. Nach § 556d II 6 ist anzugeben, dass, warum und in welchem Umfang ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten vorliegt, dort also die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (BGH ZMR 19, 845 Rz 18). Daz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wissenschaftliche Grundsätze (§ 558d I 2).

Rn 3 Was anerkannte wissenschaftliche Grundsätze sind, ist (weiterhin) unklar (vgl § 7 I MsV; s.a. BTDrs 19/26918, 22; 19/26918, 5). Ein Anhalt sind §§ 7 ff MsV. Neben der Rechtswissenschaft gehört zu den Grundsätzen jedenfalls die Statistik. Wissenschaftliche Grundsätze sind daher nicht erfüllt, wenn bei der Auswahl eine Repräsentativität nicht gegeben ist, oder wenn die Ar... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 25 Nach § 558a II Nr 3 genügt es, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BGH NJW 82, 1701, 1702 [BGH 21.04.1982 - VIII ARZ 2/82]) in einem mit Gründen versehenen Gutachten Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete macht und die streitige Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnet (BGH NJW 16, 1385 [BGH 03.02.2016 - VIII ZR 69/15] Rz 15). Auf di... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum.

Rn 23 § 558 III 3 räumt dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung und Ermittlung für den Erlass der für eine VO maßgeblichen Umstände einen weiten wohnungsmarkt- und sozialpolitischen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum ein, der anhand der örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden muss (BGH NJW 16, 476 Rz 103). Dies gilt für die Festlegung der relevanten Gebiete nebst de... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Mietpreisbremse läuft weiter bis Ende Dezember 2029

Die Mietpreisbremse ist um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) denkt nun über eine Bußgeldregelung nach. Der Bundesrat hat in der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 11.7.2025 ein Gesetz des Bundestags zur Verlängerung der ... mehr