Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[127] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB

Rz. 16 In Abgrenzung zu § 305c Abs. 1 BGB regelt § 307 Abs. 2 BGB die inhaltliche Transparenz und Verständlichkeit. Das Transparenzgebot gilt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr.[36] § 307 Abs. 3 S. 2 BGB erstreckt das Transparenzgebot auch auf eigentlich kontrollfreie Klauseln. Beispiel: Preisvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen (siehe Rdn 46 ff.). Bei verständiger...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Umwandlung von Gemeinschafts-/Sondereigentum und Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 15 Rechtlich ist eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum (bis es kein Sondereigentum mehr gibt) jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt in jedem Fall eine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (da bestimmte Teile zwingend Gemeinschaftseigentum sind, siehe Rdn 14). Die letztgenannte Umwandlung setzt aber die Mitwirkung aller Wohnungsei...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Kreis der Berechtigten

Rz. 726 Das Gewaltschutzgesetz betrifft nicht nur den familienrechtlichen Bereich, sondern bezweckt den Schutz jeder natürlichen Person, welche in die Lage versetzt werden soll, gerichtliche Schutzanordnungen für sich geltend zu machen. Im Fall der Überlassung von Wohnräumen ist jede Person geschützt, die mit dem Täter zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung in einem auf Dauer...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 3 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufforderungsschreiben des Vermieters

Rz. 53 Muster 31.6: Aufforderungsschreiben des Vermieters (Duldung von Modernisierungsmaßnahmen) Muster 31.6: Aufforderungsschreiben des Vermieters (Duldung von Modernisierungsmaßnahmen) Sehr geehrte(r) _____, um eine Gebrauchswertsteigerung der von Ihnen angemieteten Wohnräume herbeizuführen und um eine bessere Wärmeausnutzung zu erreichen, habe ich mich entschlossen, in dem ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Pacht

Rz. 33 Die Pacht ist – ebenso wie die Miete – ein gegenseitiges Dauerschuldverhältnis, nach dem der Verpächter verpflichtet ist, dem Pächter die Nutzungen des Pachtgegenstandes in bestimmtem Umfange zu gewähren. Darüber hinaus berechtigt die Pacht den Pächter zur Fruchtziehung. Gegenstand eines Pachtvertrages können – im Gegensatz zur Miete – auch Rechte sein. Die Pacht ist ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG n.F. gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Geb...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Eigenbedarf des Vermieters

Rz. 109 Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich, zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen an dem Mietobjekt geltend machen. Dieses Recht entspringt der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, wonach insbesondere die Freiheit, einen Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen, geschützt wird. Hierzu gehört auch die Freiheit, sein Leben durch Gebrauch seines Ei...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Fixe Kosten des Haushalts

Rz. 81 Zur Berechnung des Unterhaltsschadens kann nicht einfach der so ermittelte, der Familie als Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag quotenmäßig auf den Getöteten einerseits und die Hinterbliebenen andererseits aufgeteilt werden. Vielmehr müssen vorab die fixen Kosten des Haushalts berücksichtigt werden, die sich nicht anteilmäßig dadurch verringern, dass der Getötete ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Krankenhäuser, Altenheime

Rz. 373 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Krankenhäusern wird wesentlich durch die besonderen Bedürfnisse der zu behandelnden Patienten und die Anforderungen des Krankenhausbetriebs bestimmt. Mit der stationären Aufnahme eines Patienten werden Obhuts- und Schutzpflichten übernommen, den Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu sc...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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zfs 07/2021, Kein Ersatz fi... / 1 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus der Wohngebäudeversicherung sowie die verfolgten Nebenforderungen gegen die Bekl. nicht zu, da die von dem Leitungswasserschaden betroffene Wohnung im maßgeblichen Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2019 nicht vermietet war." Unstreitig – und durch das LG mit Tatbestandswirkung festgestellt – finden auf das Versicheru...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.21 Selbsthilfe beim öffentlich geförderten Wohnungsbau (Nr. 16)

Rz. 162 Der Gesetzeszweck der Regelung nach Nr. 16 besteht in der versicherungsrechtlichen Absicherung der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, da diese Tätigkeit auch öffentlichen Interessen dient. Die Selbsthilfe wird als schutzwürdig angesehen, da Personen, die geförderten Wohnraum schaffen, zur Durchführung eigener Bauvorhaben typischerweise auf fremde Hilfe angew...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzlichen Unfallversicherung, Stand 04/2008, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Vorauss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.3 Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes

Deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts? Die Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes führt immer zu Herstellungskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Erweiterung im Zuge der Renovierung des bereits vorhandenen Gebäudeteils erfolgt. Fraglich ist in diesem Fall, ob möglicherweise auch die Renovierungsaufwendungen zu den Herstellungskosten der Erweiterung rechnen. Eine Erweiterung l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.4 Mietverträge über Immobilien

Rz. 107 Die Vermietung von Wohnraum an ein unterhaltsberechtigtes Kind, das den Mietzins nur aus dem Barunterhalt der Eltern bestreiten kann, wurde früher als rechtsmissbräuchlich angesehen.[1] Diese Beurteilung hat der BFH inzwischen aufgegeben. Er sieht jetzt in der Leistung des Barunterhalts einerseits und dem Mietverhältnis andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unterscheidung zwischen Wohnraum und Wohnung

Rz. 76 [Autor/Stand] Für steuerbegünstigte Zwecke gemäß §§ 3, 4 GrStG genutzter Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, ist nur unter den Voraussetzungen gemäß den in § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG aufgeführten Katalogtatbestände von der Grundsteuer befreit. Aber auch sofern die Voraussetzungen in § 5 Abs. 1 GrStG erfüllt sind, bleiben im Allgemeinen Wohnungen gemäß § 5 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnräume, wenn der steuerbegünstigte Zweck nur durch die Überlassung von Wohnräumen erreicht werden kann (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 GrStG ist Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3 und 4 GrStG benutzt wird und zugleich Wohnzwecken dient, nicht bereits deshalb von der Grundsteuer befreit. Aus dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich zunächst, dass das Vorliegen von grundsteuerpflichtigen Wohnräumen oder Wohnungen nicht dadurch ausgeschlossen wird, das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerbefreite Wohnräume (Abs. 1)

I. Unterscheidung zwischen Wohnraum und Wohnung Rz. 76 [Autor/Stand] Für steuerbegünstigte Zwecke gemäß §§ 3, 4 GrStG genutzter Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, ist nur unter den Voraussetzungen gemäß den in § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG aufgeführten Katalogtatbestände von der Grundsteuer befreit. Aber auch sofern die Voraussetzungen in § 5 Abs. 1 GrStG erfüllt sind, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Grundbesitz i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG ist unter drei Voraussetzungen von der Grundsteuer befreit. Die für eine Steuerbefreiung zu erfüllenden Voraussetzungen betreffen die Art des genutzten Grundbesitzes, den Zweck der Nutzung sowie die besonderen Anforderungen an den Rechtsträger des Grundbesitzes. Rz. 122 [Autor/Stand] Neben der besonderen Anforder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren

Rz. 1 Nach § 721 Abs. 1 und 2 ZPO kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Räumungsschuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Die Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden ( § 721 Abs. 3 ZPO). Über diese Anträge entscheidet das Prozessgericht erster Instanz und, solange die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Studentenwohnheime

Rz. 316 [Autor/Stand] Studentenappartements in einem Stundenwohnheim sind im Allgemeinen dazu bestimmt, den jeweils wechselnden Bewohnern für die begrenzte, i.d.R. mehrere Jahre dauernde Zeit ihres Studiums als Schlaf- und Studienraum und damit als Lebensmittelpunkt zu dienen. Aufgrund des gewöhnlicherweise jungen Alters und des Familienstandes der Bewohner als ledige Person...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Heimunterbringung (bis 26.7.2019)

Rz. 198 Was als Heim im Sinne der Vergütungsberechnung anzusehen ist, definiert § 5 Abs. 3 VBVG. Als Heime im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen zu qualifizieren, die dem Zweck dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verhältnis zu § 3 GrStG

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Grundsatz-Ausnahme-Vorschrift des § 5 GrStG steht in einem inneren Regelungszusammenhang mit anderen Vorschriften des GrStG, aus dem sich Auswirkungen auf die Anwendung und Auslegung der Vorschriften ergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um die Vorschriften §§ 3, 4 GrStG und § 8 GrStG. Rz. 32– 40 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 41 [Autor/Stan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die grundsätzliche Steuerpflicht des für Wohnzwecke genutzten Grundbesitzes ergibt sich gemäß § 5 Satz 1 GrStG.[2] Der Wohnzweck scheidet somit kraft ausdrücklicher grundsteuerlicher Sondervorschrift als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuerrechtes aus.[3] Durch § 5 Satz 1 GrStG wird – abgesehen von den in der Vorschrift besonders zugelassenen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen zur Erhebung einer Grundsteuer C

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Begriff der baureifen Grundstücke wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG definiert als unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung ist ebenso unbeachtli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinschaftsunterkünfte von Schutzdiensten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Eine Grundsteuerbefreiung besteht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG ausschließlich für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr ausländischen Streitkräfte internationalen militärischen Hauptquartiere Bundespolizei Polizei sonstigen Schutzdienstes des Bundes und der Gebietskörperschaften sowie ihrer Zusammenschlüsse. Rz. 87 [Autor/Stand] Die Bundeswehr besteht aus ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einzelaspekte des Wohnens

Rz. 231 [Autor/Stand] Nach Ansicht der Finanzrechtsprechung ist für die Annahme einer Wohnung i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG entscheidend, dass fremde Dritte keinen freien Zugang zu den Räumlichkeiten haben.[2] Grundsätzlich ist damit eine abschließbare Eingangstür erforderlich. Dabei kann es sich aber auch nur um eine Tür der Raumeinheiten zu einem gemeinsamen Flur handeln.[3] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bereitschaftsräume, die nicht zugleich die Wohnung des Inhabers darstellen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 166 [Autor/Stand] Der Grundsteuerbefreiungstatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 4 GrStG bezieht sich ausschließlich auf Bereitschaftsräume, die nicht zugleich die Wohnung des Inhabers bzw. des Nutzers des Raumes sind. Neben der eindeutigen Feststellung zu den Tatbestandsmerkmalen Bereitschaftsräume sowie Wohnung des Inhabers bzw. Nutzers bedarf es zur Erfüllung dieses Tatbestan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungsbegriff

Rz. 201 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz definiert trotz Verwendung an verschiedener Stelle den Begriff der Wohnung nicht. Auch aus den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes lässt sich keine Definition des Begriffs der Wohnung entnehmen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmals Wohnung ist nicht von der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auszuge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.2 Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen und bei Lebenspartnerschaften

Keine Berücksichtigung Zwischen in einem Haushalt zusammenlebenden Ehegatten [1] oder zwischen Eltern und in deren Haushalt lebenden Kindern [2] wird ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 oder 2 EStG aufgrund der familienrechtlichen Verpflichtungen steuerlich nicht anerkannt.[3] Dies gilt entsprechend für die Partner einer eingetragenen Lebenspartner...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Wirtschaftlich Tätige (Abs. 3)

Rz. 6 § 139a Abs. 3 AO zählt auf, wer unter den Begriff "wirtschaftlich Tätige" i. S. d. 3. Unterabschnitts fällt. Während natürliche Personen nur hierunter fallen, wenn sie auch tatsächlich wirtschaftlich tätig sind, werden juristische Personen und Personenvereinigungen ausnahmslos und unabhängig von der konkreten Betätigung mit einer Wirtschafts-Identifikationsnummer ausge...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr