Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke

Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolten. Nur im Rahmen der individuellen Wertermittlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 6 Außenanlagen zählen zum Grundvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundvermögen .[1] Das bedeutet: Sie werden bei der Wertermittlung von Grundstücken mit erfasst. Unter Außenanlagen versteht man alle solche auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke, die weder als Gebäude bzw. Gebäudebestandteil noch als Betriebsvorrichtung einzustufen sind. Außenanlagen sind insbesondere Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2020 Bewertung von Mietwohngrundstücken im Ertragswertverfahren / Aktuelle Entwicklungen / § 184 BewG Vor dem Hintergrund der derzeitigen Immobilienpreise kommt es bei Mietwohngrundstücken im Falle der Erbschaft oder Schenkung zu hohen Steuerbelastungen. Mietwohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet. Die Bodenrichtwerte steigen ständig vor dem Hintergrund der ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 § 199 BewG (Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens)

• 2019 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Nichtanwendbarkeit bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen / § 199 BewG Die FinVerw geht bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen von begründeten Zweifeln an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens aus mit der Folge einer entsprechenden Beweislastumkehr. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Auc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften)

• 2019 Stille-Reserven-Klausel bei negativem Eigenkapital / § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG / § 8d Abs. 2 Satz 1 KStG Bei Körperschaften mit negativem Eigenkapital stellt sich im Rahmen der Stille-Reserven-Klausel die Frage, ob die stillen Reserven i. S. v. § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG auf der Basis der Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder der Bewertung des gesa...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.4 § 97 BewG (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)

• 2021 Aufteilung des Werts einer Personengesellschaft / Variable Kapitalkonten / § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG i. V. m. R B 97.4 ErbStR 2019 ist der Wert einer Personengesellschaft nach der ertragsteuerlichen Gesamthandsbilanz unter Berücksichtigung der variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerlich um Eigenkapital d...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ausschluss besonders wertvoller Tiere v Ansatz nach Richtwerten bzw v der Gruppenbewertung

Rn. 259 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Besonders wertvolle Tiere, zB Zuchttiere wie Zuchthengste und Zuchtbullen, Turnier- u Reitpferde, sind grundsätzlich einzeln anhand einer betriebsindividuellen Wertermittlung o mit aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten zu bewerten; der Ansatz von AK/HK nach Richtwerten der FinVerw scheidet ebenso aus wie auch eine Gruppenbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Richtwerte der FinVerw

Rn. 256 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Im Hinblick auf die schwierige Ermittlung insb der tatsächlichen HK lässt es die höchstrichterliche Rspr und dem folgend die FinVerw zu, dass neben den betriebsindividuell ermittelten bzw den aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten auch die von der FinVerw vorgehaltenen Durchschnitts- bzw Richtwerte angesetzt werden (BFH v 08...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 495 Nach § 157 Abs. 3 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 und 176–198 BewG zu ermitteln. Der Umfang des Grundvermögens wird durch § 176 BewG bestimmt. Die Abgrenzung gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergibt sich aus d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.8 Höchstbetrag des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 BewG)

Rz. 159 Nach § 16 BewG kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird. Diese Höchstbetragsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Nutzu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Zweck der Bewertung

Rz. 1 § 12 ErbStG regelt die Bewertung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs weitestgehend durch eine Verweisung auf die Vorschriften des BewG. Lediglich die Bewertung nicht zum Betriebsvermögen gehörender Bodenschätze wird in Abs. 4 durch eine Bezugnahme auf die ertragsteuerlichen Vorschriften geregelt. Die Bewertung bildet den ersten Schritt der Wertermittlung, d. h. der E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.1 Allgemeines

Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Vermögensgegenständen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.8 Ermittlung des Werts eines Anteils am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 4–6 BewG)

Rz. 483 Ist Gegenstand des Erwerbs ein Anteil an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führt, bezieht sich der nach § 157 Abs. 3 BewG festzustellende Grundbesitzwert nicht auf den Anteil als solchen, sondern auf den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, in die nach § 158 Abs. 2 S. 2 BewG ggf. auch die Wirtschaftsgüter ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.5 Beispiel für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 458 Ein im Regierungsbezirk Köln wirtschaftender Landwirt überträgt seinen viehlosen Ackerbaubetrieb auf den Sohn. Zu dem Betrieb gehören selbst bewirtschaftete Eigentumsflächen zur Größe von 120 ha mit einer Ertragsmesszahl von 80. Sie werden zu jeweils 1/4 (30 ha) zum Anbau von Zuckerrüben, Hartweizen, Gerste und Kartoffeln verwendet. Der Betrieb hat keine Sondernutzun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.6 Rückwirkende Ersetzung des Fortführungswerts durch den Liquidationswert (§ 166 BewG)

Rz. 474 Nach § 166 Abs. 1 BewG tritt in den Fällen des § 162 Abs. 3 oder 4 BewG der Liquidationswert mit Wirkung für die Vergangenheit an die Stelle des bisherigen Wertansatzes. Aus der durch § 166 Abs. 1 BewG vorgesehenen Rückbeziehung folgt, dass sich die Nachbewertung nach den tatsächlichen Verhältnissen und den Wertverhältnissen des Bewertungsstichtags richtet. Die Verwir...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5 Ermittlung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten Methode (§ 11 Abs. 2 S. 2, 2. Fall BewG)

Rz. 286 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus stichtagsnahen Verkäufen ableiten, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde. Die §§ 19...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.9 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz (§ 197 BewG)

Rz. 575 Gebäude, Teile von Gebäuden und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSG bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts außer Betracht. Die Regelung entspricht § 150 BewG. Ist ein Grundstück nur mit Gebäuden bebaut, die die Befreiungsvora...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Materielle Bewertungsregeln

Rz. 8 Hiernach ergibt sich für die erbschaftsteuerliche Bewertung folgende Rechtslage: Die Generalverweisung des § 12 Abs. 1 ErbStG auf den 1. Teil des BewG gilt grundsätzlich für alle Vermögensarten. Allerdings steht sie unter dem Vorbehalt, dass sich aus den Vorschriften des 6. Abschnitts des 2. Teils des BewG keine abweichenden Regelungen für den Ansatz oder die Wertermitt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.1 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 558 Nach § 193 Abs. 1 BewG ist der Wert des Erbbaurechts vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Dessen Anwendung kommt allerdings nur in Betracht, wenn für das Erbbaurecht Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. Vergleichskaufpreise sind möglichst innerhalb der gleichen Grundstücksart, mit annähernd gleich hohen Erbba...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.3 Einzelbewertung von Beteiligungen

Rz. 332 § 200 Abs. 3 BewG schreibt auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht unter § 200 Abs. 2 BewG fallen, die gesonderte Bewertung vor. Unter Beteiligungen an anderen Unternehmen sind sowohl Anteile an einer Kapitalgesellschaft als auch Beteiligungen an einer Personengesellschaft zu verstehen.[1] Auf eine Mindestbeteiligungsquote kommt es nicht an.[2] Die Vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Bewertung unbebauter Grundstücke

Rz. 520 Unbebaute Grundstücke sind nach § 178 Abs. 1 S. 1 BewG solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.[1] Gebäude sind – unabhängig von der Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde – als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu ben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.4 Stichtagsnahe Verkäufe

Rz. 280 Der Begriff "Verkäufe" stellt auf den Abschluss der schuldrechtlichen Verträge, also auf den jeweiligen Kaufvertrag i. S. d. § 433 BGB ab.[1] Berücksichtigungsfähig sind nur Verkäufe (und gleichgestellte Vorgänge), die weniger als ein Jahr zurückliegen. Die Jahresfrist ist – ausgehend vom Bewertungsstichtag[2] – nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187 ff. BGB rückwärts ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gegenstand und Voraussetzungen der gesonderten Feststellung (§ 151 BewG)

Rz. 201 Der Gegenstand der gesonderten Feststellungen i. S. d. § 179 AO ergibt sich aus § 151 Abs. 1 S. 1 BewG. Gesondert festzustellen sind danach: Grundbesitzwerte [1] der Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen[2] der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG der Anteil am Wert von anderen als den in Nrn. 1–3 genannten Vermö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Überblick

Rz. 420 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden,[1] unter Anwendung der §§ 158–175 BewG zu ermitteln. Auch für Betriebe der Land- und Forst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.8 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf ausländische Kapitalgesellschaften und auf ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 378 Nach Auffassung der FinVerw ist das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich auch auf die Bewertung ausländischer Kapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsvermögens anwendbar.[1] Soweit es sich um Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften handelt, folgt diese Auffassung unmittelbar aus dem Gesetz. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Überblick

Rz. 10 Nach § 12 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht in den Vorschriften der Abs. 2–7 etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des 1. Teils des BewG (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Diese Vorschriften regeln nicht nur die Bewertung des angefallenen Vermögens und der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten, sondern auch die Feststellung des Umf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt auch für die Regelung des § 1 Abs. 3 UStG für Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.2 Gegenlieferung als Bemessungsgrundlage

Rz. 404 Als Entgelt und damit Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Rahmen eines Tauschs ist der Wert des anderen Umsatzes, also der anderen Lieferung, anzusetzen. Der Wert ist nicht identisch mit den Aufwendungen des Leistungsempfängers für die Erbringung der Gegenleistung.[1] Er wurde früher nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, und zwar unabhängig von der Vereinbarung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.10 Sachleistungsansprüche und Sachleistungsverbindlichkeiten

Rz. 121 Die Frage, wie Sachleistungsansprüche und -verbindlichkeiten zu bewerten sind, hatte in der Vergangenheit vor allem für den Fall Bedeutung, dass diese die Übertragung von Grundstücken zum Gegenstand hatten. Die Rspr. des BFH zu dieser Frage hat geschwankt. Nachdem er zunächst die Auffassung vertreten hatte, dass die kaufvertragliche Verpflichtung zur Grundstücksüberei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 390 Die Vorschriften des § 97 Abs. 1a und 1b BewG regeln, wie der für das Betriebsvermögen bzw. für das Vermögen der Kapitalgesellschaft als Ganzes ermittelte gemeine Wert auf den zu bewertenden Anteil zu verteilen ist. Zugleich lässt sich aus dieser Regelung entnehmen, dass der Wert des Anteils (am Betriebsvermögen bzw. an der Kapitalgesellschaft) nicht auf direktem, so...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.3 Abhängigkeit der Nutzungen und Leistungen von der Lebensdauer mehrerer Personen (§ 14 Abs. 3 BewG)

Rz. 147 Hängt die Laufzeit der Nutzung oder Leistung von der Lebensdauer mehrerer Personen ab, hängt die Bewertung nach § 14 Abs. 3 BewG davon ab, ob diese mit dem Tod der zuletzt sterbenden oder der zuerst sterbenden Person erlischt. Im 1. Fall ist das Lebensalter und das Geschlecht der Person maßgebend, für die sich der höchste Vervielfältiger ergibt; im 2. Fall ist das Le...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.2 Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2023

Rz. 569 § 195 BewG regelt die Bewertung in einem stark typisierenden Verfahren, für das nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung zurückgegriffen werden kann. In dem Bericht des Finanzausschusses[1] wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen sei, dass der nach dieser Vorschrift ermittelte Wert den gemeinen Wert übersteigt und dem Stpfl. der Nachw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.1 Basiszinssatz

Rz. 375 Der Basiszinssatz ist eine variable Größe. Er ist nach § 203 Abs. 2 S. 1 BewG a. F. aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist nach § 203 Abs. 2 S. 2 BewG a. F. auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Der Begriff der "langfris...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.4 Gleitender Abzugsbetrag

Auch der gleitende Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG bleibt n.ach der Erbschaftsteuerreform unverändert bestehen. Hierbei entspricht die Vorschrift inhaltlich dem bisherigen § 13a Abs. 2 ErbStG. Der Abzugsbetrag findet nur Berücksichtigung bei der Inanspruchnahme der 85 %igen Steuerbefreiung. Er beträgt 150.000 EUR. Aber er verringert sich gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr