Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwert

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Grund und Boden des Grundstücks separat zu bewerten und bei der Wertermittlung im Sachwertverfahren anzusetzen. Durch den Verweis auf § 179 BewG ist es auch im Sachwertverfahren möglich, sämtliche bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke gelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] § 86 BewG enthält in Abs. 1 bis Abs. 4 eine abschließende Regelung hinsichtlich der im Rahmen des Substanzwertverfahrens vorzunehmenden altersbedingten Abschreibung. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der Wertminderung ist § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG. Maßgeblich ist demzufolge das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt.[2] (vgl. Rz. 156 bis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 33 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat ihre Wurzeln in § 26a Ziff. 1 GrStG des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 7, 10 bis 19 der Grundsteuererlassverordnung (GrStErlVO) vom 26.3.1952[3] und wurde in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 aufgenommen.[4] Durch die Grundsteuerrechtsreform 1973 war bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft vier Fünf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einschränkungen für das für Bewertungsstichtage bis 31.12.2022 geltende Sachwertverfahren

Rz. 11.1 [Autor/Stand] Sachwertfaktoren sind bei der für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung z.B. nicht als geeignet anzusehen, wenn der Gutachterausschuss bei der Ableitung der Sachwertfaktoren zuvor die NHK 2000[2] bzw. für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 die NHK 2010[3] mittels eines Regionalisierungs- oder Ortsgrößenfaktors angepasst hat[4]. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudesachwert

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Sachwert des Grundstücks ist als Ergebnis der Wertermittlung im Sachwertverfahren als Grundbesitzwert festzustellen. Der Sachwert ergibt sich aus dem mittels einer Wertzahl an den gemeinen Wert angeglichenen vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ergibt sich wiederum aus der Summe des jeweils getrennt zu ermittelnden Bodenwerts und Gebäudesachw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsverordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das in den §§ 189–191 BewG geregelte Sachwertverfahren des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes wurde ursprünglich aus dem Sachwertverfahren nach §§ 21 ff. der Wertermittlungsverordnung (WertV [2] ) abgeleitet. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 sind Anpassungen an die mittlerweile geltende Sachwertrichtlinie [3] vorgenommen worden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von der bürgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise

a) Formunwirksame Verfügungen Rz. 10 [Autor/Stand] Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei formunwirksamen Verfügungen von Todes[2] wegen, vor allem bei Vermächtnissen[3], auf das wirtschaftliche Ergebnis abzustellen, wenn trotz des Formmangels diese von allen Beteiligten befolgt wurden ( § 41 AO ).[4] b) Umfang des Betriebsvermögens Rz. 10.1 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme ergi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagen nach den ErbStR 2019

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Rahmen der ErbStR 2019 wurden die Sätze 2 ff. der R B 190.5 ErbStR 2019 überarbeitet. Danach sind bei der Prüfung der 10 %-Grenze (1. Stufe) gemäß R B 190.5 Satz 2 und 5 ErbStR 2019 nur noch die in den ErbStR 2019 aufgeführten Außenanlagen nebst ihrer Regelherstellungskosten[2] heranzuziehen. Dies ist u.E. aus dem Wortlaut der neu gefassten Formulieru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG

Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 4 Schenkung-/Erbschaftsteuer

Das Erbbaurecht kann jederzeit wie jedes Grundstück durch notariell beurkundeten Vertrag verschenkt werden. Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung, wenn der beschenkte Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsvertrags eintritt. Das Erbbaurecht erlischt auch nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht – wie ein Grundstück – auf dessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 3.2 Aufgabe der Zahlstelle

Im Zusammenhang mit der Meldepflicht der Zahlstelle besteht für diese die Aufgabe, den betrieblichen und meldepflichtigen Anteil der Gesamtablaufleistung festzustellen. Die Zahlstelle hat die entsprechenden Werte einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung sowie die für die Berechnung maßgeblichen Regelungen vorzuhalten und Einzelheiten der Wertermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort

Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach regelmäßig nicht nach den Kosten des Arbeitgebers...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Zur Ableitung der Werte für die Steuerbilanz ändert die X-GmbH die Berechnung in 2 Punkten, nämlich bei der Berücksichtigung der erwarteten Preis- bzw. Kostensteigerungen und dem verwendeten Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung: Die erwarteten Kostensteigerungen dürfen für die Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG nicht von Anfang a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 6 Auswirkungen der Verlängerung der ursprünglichen Pacht-/Mietdauer im Fall einer Verteilrückstellung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen sind alle Bewertungsparameter einer Rückstellung zu jedem Bilanzstichtag nach Maßgabe des Stichtagsprinzips zu überprüfen. Ggf. ändert sich die Schätzung des Verpflichtungsbetrags und die Rückstellung ist anzupassen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich innerhalb der Vertragslaufzeit die Parteien auf eine Verlängerung des Rechtsverhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.2.1 Vergleichsverfahren

Rz. 248 Wird der beizulegende Zeitwert durch ein Vergleichsverfahren ermittelt, stehen grds. zwei Alternativen zur Auswahl.[1] Der beizulegende Zeitwert kann entweder aus den Marktwerten der einzelnen Bestandteile des Bewertungsobjekts oder aus den Marktwerten eines gleichartigen Bewertungsobjekts abgeleitet werden. Rz. 249 Einzelne Bestandteile eines zu bewertenden Finanzder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konsolidierungspflichtige Anteile und Ablauf der Aufrechnung (Abs. 1)

Rz. 23 Zulässig für die konzernbilanzielle Abbildung des Erwerbs eines TU ist seit dem Gj 2010 allein die Neubewertungsmethode. Dies entspricht der Regelung in DRS 23.34. Bei Altfällen ist nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB die damals angewandte Kapitalkonsolidierungsmethode verpflichtend beizubehalten. Bei der Neubewertungsmethode ist das in die Kapitalaufrechnung eingehende EK des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.5 Versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen

Rz. 61 Nach Buchst. d) ist die Erbringung eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den Jahresabschluss nicht nur unwesentlich auswirken, durch den Abschlussprüfer ausgeschlossen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen oder – bei Versicherungsunternehmen – der Deckungsrückstellungen ist nach Buchstabe d) ausgeschlossen, wenn die En...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Stichtag der Kapitalaufrechnung (Abs. 3)

Rz. 38 Nach Maßgabe des § 312 Abs. 3 HGB sind der Wertansatz der Beteiligung – mithin der Beteiligungsbuchwert – und der Unterschiedsbetrag auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Unt assoziiertes Unt geworden ist (Satz 1). Damit kann künftig nicht mehr auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Erleichterung: Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (Abs. 2 Satz 3 bis 5)

Rz. 99 Von dem grds. anzuwendenden Konzept in der handelsrechtlichen Umsetzung des Erwerbsmodells (der Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist) verlangt der Gesetzgeber zunächst zwei Abweichungen: Sowohl im Fall einer erstmaligen Erstellung eines Konzernabschlusses mit der Einbeziehung von TU, die bereits länger als ein Jahr beherrscht werden können, als auch für den Fall,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 Der Konzernabschluss hat sämtliche dem MU gehörenden Anteile an TU des Vollkonsolidierungskreis (VollKonsKreises) zu enthalten. Unter Anteilen sind alle Kapitalbeteiligungen mit Einlagencharakter zu verstehen.[1] Hierunter sind Mitgliedsrechte, Vermögensrechte (z. B. die Teilhabe am Gewinn und Verlust bzw. dem Liquidationserfolg sowie die nachrangige Bedienung im Inso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 284 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer amtlich anerkannten Börse am Abschlussstichtag festgestellt wird.[1] Auch im Freiverkehr[2] sowie an ausländischen Börsen festgestellte Kurse sind unter diesen Begriff zu fassen.[3] Börsenpreise lassen sich am ehesten für Wertpapiere ermitteln. Verschiedentlich existieren auch Börsen für commodities (Rohst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 130 Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, RAP und Sonderposten in der Bilanz des TU i. d. R. zum Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist (Rz 76 ff.), erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im EK und in den passiven oder aktiven latenten Steuern des TU, neu bewertet. Das neu bewertete EK ergibt sich somit aus dem EK vor Neubewertung zzgl. der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Erwerb in einem Schritt

Rz. 79 Die Neubewertung des TU hat im Regelfall zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem das Unt TU geworden ist. Dies wird in der Praxis i. d. R. der Zeitpunkt sein, an dem das wirtschaftliche Eigentum an den die Beherrschung begründenden Anteilen auf das MU übergegangen ist. Denkbar ist auch, dass die zur Qualifikation eines Mutter-Tochter-Verhältnisses gem. § 290 HGB notwendi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 256 Satz 1 HGB regelt die handelsrechtliche Zulässigkeit der sog. Verbrauchsfolgeverfahren und ermöglicht damit die vereinfachte Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (VG) des Vorratsvermögens. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kann im Vorratsvermögen, in dem eine durchgängige Identifikation der VG infolge komplexer Lagerhaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.3 Ermittlung des Unterschiedsbetrags

Rz. 12 Aus Art. 67 Abs. 1 EGHGB ergab sich die Notwendigkeit, zum Zeitpunkt des Übergangs der Bewertung auf die neuen Vorschriften i. d. F. des BilMoG zwei Pensionsgutachten einzuholen, um festzustellen, ob aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich war und wenn ja, wie hoch der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / a. Bewertungsmaßstab, § 177 BewG

Der Maßstab für die Grundbesitzbewertung ergibt sich aus § 177 BewG. Nach § 177 Abs. 1 BewG ist bei der Grundbesitzbewertung unverändert der gemeine Wert nach § 9 BewG zugrunde zu legen, der inhaltlich dem Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB entspricht. In § 177 Abs. 2 und 3 BewG hat der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für die Anwendung der von den Gutachterausschüssen i.S.d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Mandatsbearbeitung im Erbrecht fragen Mandanten immer nach der Höhe der anfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Aber auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer können relevant sein. Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater in Erwägung zieh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angabepflichten vor,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.3 Sonstige Bezüge aus Aktien

Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG (Hapimag AG).[1] Praxis-Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Nutzung einer Ferienwohnung A erwirbt Aktien einer AG, die Ferienhäuser und Ferienappartements bewirtschaftet und diese ihren Aktionären bis auf entstehende Nebenkosten unentgeltlich zur Verfügung ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.3 Erläuterung zum Bewertungsmaßstab

Die Bewertung des Grundvermögens erfolgt mit dem gemeinen Wert. Dieser entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB.[1] Bei den Bewertungen sind die von den Gutachterausschüssen i. S. der §§ 192 ff. BauGB ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten anzuwenden, wenn diese Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonfor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.8 Sonderregelungen zum Vermögen

Rz. 41 Vermögen (§§ 7, 8 Bürgergeld-V) Im zweiten Teil der Rechtsverordnung wird nicht zu berücksichtigendes Vermögen (§ 7 Bürgergeld-V) und die Wertermittlung von Vermögen bestimmt (§ 8 Bürgergeld-V). Über § 12 Abs. 1 (seit 1.1.2023) hinaus stellt § 7 Bürgergeld-V allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr