Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32 ff). W... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Einfluss von Sonderregelung... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Mit dem Verkauf des neuen Röntgengeräts führt er eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Kunden die Verfügungsmacht an dem Gegenstand verschafft. Die Lieferung wird im Rahmen eines Tauschs mit Baraufgabe ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Richtige Anwendung des GNotKG und anderer Kostenvorschriften

Rz. 194 Die Prüfung der Kostenberechnungen umfasst die richtige Anwendung sämtlicher Kostenvorschriften des GNotKG und in Bezug genommener Kostengesetze.[194] Der Prüfung der Aufsichtsbehörde unterliegt der gesetzliche Ansatz der Notarkosten.[195] Die Gebühren- und Auslagentatbestände sind im Kostenverzeichnis des GNotKG aufgeführt, das diese abschließend regelt, § 1 Abs. 1 ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Alternativ lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen ... mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 2. Bewertungsstichtag und Entstehungszeitpunkt der Steuer

Nach § 11 ErbStG erfolgt die Wertermittlung – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird – zu dem Zeitpunkt, der für die Entstehung der Steuer maßgeblich ist. Die Steuer entsteht nach den Regelungen des § 9 ErbStG . Bei einem Erwerb von Todes wegen ist dies im Regelfall der Todestag des Erblassers.[1] Bei einer Schenkung unter Lebenden entsteht die Steuer in dem Zei... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Separat zu bewertende Vermögenspositionen

In die Wertermittlung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind bestimmte Vermögensteile und damit zusammenhängende Schulden nicht mit einzubeziehen, wenn sie aus dem zu bewertenden Unternehmen herausgelöst werden können, ohne die eigentliche Unternehmertätigkeit zu beeinträchtigen[1] – nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Diese Vermögens- und Schuldpositionen werden mit i... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.2 Allgemeine Regelungen über die Wertverhältnisse

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG ist immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festzustellen, sog. Anteilswert. Dabei ist der Anteilswert nach den in § 11 Abs. 2 BewG getroffenen Bewertungsvorschriften zu ermitteln.[1] Entsprechendes gilt für den Wert des Betriebsvermögens (g... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.5 Ergänzende Hinweise der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat ausführlich zu Einzelfragen bei der Wertermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Stellung genommen.[1] Neben grundsätzlichen Definitionen und Abgrenzungsfragen für die einzelnen Arten der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten[2] wird insbesondere zu den einzelnen Bewertungsschritten nach § 162 ff. BewG Stellung genommen. Dabei sind i... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Sonderfall: Der Börsenkurs

Ein Sonderfall der Bewertung liegt vor, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft bewertet werden müssen, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt[1] zugelassen sind. In diesen Fällen ist der am Stichtag für dieses Wertpapier im regulierten Markt niedrigste notierte Kurs anzusetzen.[2] Wenn kein Kurs zum Bewertungsstichtag festgestellt wird, ist der letzt... mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.3 Kapitalisierungsfaktor

Weiterer Kernpunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist der Kapitalisierungszinssatz, der bei Ermittlung des Ertragswerts angesetzt wird. Während bei Einführung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ein jährlich festzulegender Kapitalisierungszinssatz ausgehend von der langfristigen Rendite für längerfristige öffentliche Anleihen zzgl. eines Risikozuschlags von 4,5 ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 3, bis 30.6.2026 Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 3, § 8 GrusiG-V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend ist... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.3 Angemessenes Kfz

Rz. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 belässt jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Kraftfahrzeug. Das ist bereits durch die Neufassung der Regelung seit dem 1.4.2011 im Gesetz klargestellt. Zu den Kraftfahrzeugen gehört auch das Motorrad. Es trifft auch auf erwachsene erwerbsfähige Schüler zu. Regelungszweck ist die Erhaltung der Möglichke... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Regelungsgegenstand

Rn. 5 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die in § 256 geregelten Bewertungsvereinfachungsverfahren beziehen sich auf die Ermittlung der AHK, stellen somit eine Ergänzung der diesbezüglichen Bewertungsvorschriften der §§ 253, 255 dar und ermöglichen ein Abweichen vom allg. Grundsatz der Einzelbewertung des § 252 Abs. 1 Nr. 3. Letzteres hängt damit zusammen, dass die theoretisch grds. ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Berechnungsmethoden auf Mengenbasis

Rn. 40 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Neben der Möglichkeit, die angenommene Verbrauchsfolge auf einzelne VG des Vorratsvermögens (Einzel-Lifo) oder eine Bewertungsgruppe (Gruppen-Lifo) anzuwenden, kann die Lifo-Bewertung technisch als permanentes oder Perioden-Lifo-Verfahren ausgestaltet sein. In beiden letztgenannten Varianten ist der Anfangsbestand mit seinem Wertansatz die Au... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übereinstimmung mit den GoB

Rn. 20 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Mit dem Tatbestandsmerkmal, dass ein Verbrauchsfolgeverfahren nur angewendet werden darf, wenn es den GoB entspricht, betont § 256 Satz 1 lediglich eine Selbstverständlichkeit. Die Regelung hat insoweit den Charakter einer Generalklausel, die Missbräuche ausschließen soll. Daher ist eine weite Auslegung des GoB-Vorbehalts angezeigt, zumal bei... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geltung des Niederstwertprinzips

Rn. 51 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Das für Vorräte geregelte strenge NWP des § 253 Abs. 4 greift als allg. Bewertungsgrundsatz auch bei der Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren. Liegt also der Börsen- oder Marktpreis oder der den Vorräten beizulegende Wert unter dem per Lifo-Verfahren ermittelten AHK-Wert, ist eine außerplanmäßige AfA vorzunehmen (vgl. dazu HdR-E, HGB § 253,... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / V. Nach dem Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015 realisierte wesentliche Änderungen des BewG, soweit diese die Wertermittlung des Grundbesitzes für grunderwerbsteuerliche Zwecke berühren

1. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021 Rz. 439 [Autor/Stand] Zu den Änderungen und Ergänzungen der §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 BewG durch Art. 1 GrStRefUG v. 16.7.2021[2] vgl. schon Rz. 376 ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / VI. Nach Erlass des GrStRefG v. 26.11.2019 realisierte wesentliche Änderungen des BewG, soweit diese die Wertermittlung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer betreffen

1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020 Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung u... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / I. Rechtszustand bis 1925

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Problem der Bewertung von Wirtschaftsgütern für Steuerzwecke trat in seiner Gesamtbedeutung erst auf, nachdem seit der Steuerreform durch Miquel (1893) die damaligen Steuergläubiger – Reich, Länder und Gemeinden – dazu übergingen, auch das Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen. Es dauerte allerdings noch längere Zeit, bis die Bedeutung und die Schwie... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergesetz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: Rz. 185 [Autor/Stand] (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Di... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 4. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024

Rz. 560 [Autor/Stand] Durch Art. 35 Nr. 5 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 v. 2.12.2024[2] ist in § 220 BewG ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Damit hat der Gesetzgeber auf die BFH-Beschlüsse v. 27.5.2024 – II B 78/23 (AdV)[3] und II B 79/23 (AdV)[4] reagiert, in denen der BFH in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch verfassungskonforme Auslegung gefolgert ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 2. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022

Rz. 440 [Autor/Stand] Zu den Änderungen der im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG verorteten Methoden der Bewertung des Grundbesitzes, die an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung v. 14.7.2021[2] angepasst wurden, durch Art. 19 des Jahressteuergesetzes 2022 v. 16.12.2022 vgl. schon oben, Rz. 378 f. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / h) Änderungen durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000

Rz. 157 [Autor/Stand] Art. 17 und 18 des Gesetzes zur Umsetzung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge v. 19.12.2000 (Steuer-Euroglättungsgesetz)[2] trugen der Einführung des Euro ab 2002 Rechnung. Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die bis zum 31.12.2024 nach wie vor auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935 beruhte (zur neueren Entwicklung vgl. aber un... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / IV. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022

Rz. 378 [Autor/Stand] Mit Art. 19 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 v. 16.12.2022[2] sind die im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG verorteten Methoden zur Bewertung des Grundbesitzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung v. 14.7.2021[3] angepasst und dergestalt geändert worden, dass sich ab 2023 höhere Grundbesitzwerte mit der Folge einer höheren Erbschaf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020

Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und für das mit dem Erbbaure... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / III. Das Bewertungsgesetz 1931

Rz. 8 [Autor/Stand] Durch die Notverordnung vom 1.12.1930 [2] wurden einheitliche Vorschriften über die Realsteuern der Länder erlassen. Für diese Vorschriften bürgerten sich später die Bezeichnungen "Grundsteuerrahmengesetz" und "Gewerbesteuerrahmengesetz" ein. Durch dieselbe Notverordnung wurde das Bewertungsgesetz der neuen Entwicklung angepasst. Darüber hinaus kam es im Z... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 3. Änderungen durch die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021

Rz. 554 [Autor/Stand] Mit Art. 1 der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021[2] sind zum Zweck einer realitäts- und relationsgerechten Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für die Grundsteuerfestsetzung die aktualisierten Bewertungsfaktoren und Zuschläge der unterschiedlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zur Ermittlung der ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 5. Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024

Rz. 562 [Autor/Stand] Durch Art. 31 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes v. 23.10.2024[2] sind die Sätze 1 und 3 des § 228 Abs. 2 BewG geändert worden. Im neuen Satz 1 wird festgelegt, dass nicht für jeden einzelnen Änderungsgrund eine eigenständige Anzeige an das Finanzamt zu übersenden ist, sondern dass alle in einem Jahr eingetretenen Änderungstatbestände in einer An... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 439 [Autor/Stand] Zu den Änderungen und Ergänzungen der §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 BewG durch Art. 1 GrStRefUG v. 16.7.2021[2] vgl. schon Rz. 376 f. mehr

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Einführung BewG / 3. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024

Rz. 441 [Autor/Stand] Zu den durch Art. 35 JStG 2024 v. 2.12.2024[2] vorgenommenen Korrekturen zur Bedarfsbewertung siehe bereits oben, Rz. 388, und zur Änderung des § 160 BewG durch Art. 36 JStG 2024 siehe oben, Rz. 389 f. Rz. 442– 452 [Autor/Stand] Einstweilen frei. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Ermittlung der Einheitswerte (Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die verfahrensrechtliche Seite der Einheitsbewertung, also die gesonderte Feststellung und die Durchführung des Feststellungsverfahrens, regelt § 19 BewG, der durch die Vorschriften der §§ 179 bis 183 AO ergänzt wird (vgl. dazu die Kommentierung zu § 19 BewG in diesem Kommentar). § 20 BewG spricht lediglich die materiell-rechtliche Seite der Einheitsbewer... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / III. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 376 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (GrStRefUG) v. 16.7.2021[2] sind u.a. die im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG enthaltenen §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 geändert bzw. e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 2. Änderungen durch das Fondsstandortgesetz v. 3.6.2021

Rz. 551 [Autor/Stand] Durch Art. 7 des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021[2] sind verschiedene Vorschriften im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG geändert worden. In § 253 Abs. 2 BewG ist klargestellt worden, dass im Rahmen der Ermittlung der Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt maßgeblich ist. Das gilt na... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v. 13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt des steuerlichen Wirksamwerdens der neuen Einheitswerte hing eng mit ihrer Höhe und ihren Auswirkungen auf die einheitswertabhängigen Steuern zusammen. Deshalb war es verständlich, dass der Gesetzgeber zunächst das Ergebnis der Neubewertung abwarten und sich erst dann mit der Anwendung der neuen Einheitswerte für die Besteuerung befassen wo... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. Es handelt sich um eine sog. eiserne Verpachtung (typischerweise Inventarübernahme zum Schätzwert nach § 582a BGB bzw. vergleichbare vertragliche Substanzerhaltungsklauseln). In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, bewegl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.6 Virtuelle Währungen / Kryptowerte

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmitte... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.4 Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

Rz. 63 § 256 HGB kennt verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren. Allen ist gemeinsam, dass für die Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eine bestimmte Reihenfolge der Anschaffung bzw. Herstellung und/oder des Verbrauchs bzw. der Veräußerung unterstellt wird. Für die Reihenfolge kommen die Zeitfolge oder andere Maßstäbe, z. B. die Höhe der Beschaffu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.5 Ehescheidungsverfahren

Rz. 108 Ehescheidungen sind gem. § 1564 BGB nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich. Zur Vornahme einer Scheidung ist ein familiengerichtliches Verfahren deshalb unausweichlich. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten waren daher nach alter Rechtslage regelmäßig als außergewöhnliche Belastung abziehbar (H 33.1–33.4 "Scheidung" EStH 2012).[1] Neben den Verfahrenskosten zähl... mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 5.2 Beteiligungen: Was zu tun ist, wenn der Wert sinkt

Viele Großunternehmen, aber auch Mittelständler und zunehmend kleinere Unternehmen haben für ihre Aktivitäten im Ausland eigene Gesellschaften gegründet. Das können die Ukraine, Russland, Israel oder die Golfregion sein. Der Wert dieser Beteiligung, gleichgültig ob 100 % der Gesellschaftsanteile im Eigentum sind oder ob es andere Gesellschafter gibt, wird im Anlagevermögen a... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 Der Nachweis über die Leistung einer steuerlich abziehbaren Zuwendung ist durch eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung zu führen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden.[2] Die nachträgliche Erteilung eine... mehr