Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / cc) Des pflichtteilsberechtigten Enterbten gegen den beschenkten Dritten

Der Beschenkte schuldet in diesem Fall Auskunft,[180] dies aber nur im Hinblick auf die ihm übertragenen Gegenstände. Wertermittlungspflichtig soll er wegen der Subsidiarität seiner Haftung nur dann sein, wenn der vorrangige Anspruch gegen den Erben nicht erfolgreich durchgesetzt werden konnte.[181] Zur Kostentragung gem. § 2314 Abs. 2 BGB ist er in keinem Fall verpflichtet....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / d) Strategische Erwägungen im Sinne des Berechtigten

aa) Privatschriftliches Verzeichnis Neben dem ersten Anspruchsschreiben an den Erben[190] betreffend Auskunft über den effektiven und den fiktiven Nachlass[191] nebst noch unbezifferter Verzugsbegründung[192] sind in jedem Fall Einsicht in die Nachlass- und eine etwaige Betreuungsakte[193] zu beantragen; ferner ist das Grundbuchamt anzuschreiben betreffend (a) Immobiliarvermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / c) Konstellationen

Im Hinblick auf die Informationsbeschaffung zu den Berechnungsparametern ist nach der jeweiligen Konstellation zu unterscheiden. aa) Ansprüche des Enterbten gegen den Erben Zu diesem Standardfall des § 2314 BGB siehe soeben b). bb) Des pflichtteilsberechtigten Miterben gegen den Miterben § 2314 BGB gibt nach BGH in dieser Konstellation jedenfalls keinen allgemeinen Auskunftsansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Vorbehaltener... / 2 Anmerkung

Das OLG München greift in seiner Entscheidung zwei praxisrelevante Streitfelder des Pflichtteilsergänzungsrechts auf, indem es sich einerseits zum Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB unter Vorbehalt eines (nur) Quotennießbrauchs positioniert, andererseits die Reichweite des Wertermittlungsanspruchs, insbesondere die Bewertung zu zwei Stichtagen zur Umsetzung des Niederstwertp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / dd) Des pflichtteilsberechtigten Allein- oder Miterben gegen den beschenkten Dritten

Die Rechtsprechung versagt diesen Beteiligten den Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten, da sie sich die nötige Information selbst beschaffen können.[184]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / ff) Des Beschenkten gegen den Pflichtteilsberechtigten

Unter dem Aspekt des § 2316 BGB billigt die Rechtsprechung dem Beschenkten einen Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten zu betreffend etwaige Eigengeschenke.[189]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / ee) Des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten

Der Erbe soll gegen den Pflichtteilsberechtigten unter dem Aspekt des § 2316 BGB Auskunftsansprüche haben betreffend § 2050 BGB unterfallende ausgleichungspflichtige Zuwendungen[185] (dies dann ohne zeitliche Grenze) – was allerdings voraussetzt, dass mehr als ein Abkömmling vorhanden ist. Ferner wird im Hinblick auf §§ 2315, 2327 BGB ein Auskunftsanspruch des Erben aus § 24...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / bb) Amtliches Verzeichnis

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des privatschriftlichen Verzeichnisses, ist die Geltendmachung des Anspruchs auf amtliches, in aller Regel also durch den Notar[205] aufgenommenes Verzeichnis zu erwägen. Der Anspruch kann wahlweise auch neben demjenigen auf privatschriftliches Verzeichnis geltend gemacht werden, und besteht auch dann, wenn auf die Ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / a) Grundsätzliches

Um einen Anspruch aus § 2329 Abs. 1 BGB erfolgversprechend beziffern zu können, bedarf es beweisbarer Information zu folgenden Berechnungsgrundlagen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / aa) Privatschriftliches Verzeichnis

Neben dem ersten Anspruchsschreiben an den Erben[190] betreffend Auskunft über den effektiven und den fiktiven Nachlass[191] nebst noch unbezifferter Verzugsbegründung[192] sind in jedem Fall Einsicht in die Nachlass- und eine etwaige Betreuungsakte[193] zu beantragen; ferner ist das Grundbuchamt anzuschreiben betreffend (a) Immobiliarvermögen im Nachlass und (b), dies zeitl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 8

Auf einen Blick Das Gesetz gibt dem Ergänzungsberechtigten einen Anspruch, lässt ihn bei der Durchsetzung aber weitestgehend im Stich. Um den Anspruch auch nur schlüssig darzulegen, braucht er Informationen, die ihm (a) der Auskunftsanspruch im Zweifel nicht erwirken kann, da er komplett auf den guten Willen des Erben, des Beschenkten oder des Notars angewiesen ist; (b) die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / V. Verjährungsfragen

Der Anspruch auf ordentlichen Pflichtteil verjährt kenntnisabhängig in der Frist der Regelverjährung, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, kenntnisunabhängig in 30 Jahren, § 199 Abs. 3a BGB, der Ergänzungsanspruch aus § 2329 BGB kenntnisunabhängig in drei Jahren gerechnet ab dem Erbfall,[95] § 2332 BGB,[96] also unterjährig.[97] Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte zunächst d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Der Ergänzungsberechtigte hat in der Klagebegründung neben seiner Pflichtteilsberechtigung und -quote[109] darzulegen sämtliche Berechnungsgrundlagen des Fehlbetrags,[110] alsomehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte sowie den Inhalt der bestehenden Teilungsordnung. Für die Auskunft ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke

Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolten. Nur im Rahmen der individuellen Wertermittlu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.1 Allgemeine und technische Begriffe

Das BMF-Schreiben beschreibt auf 34 Seiten neben technischen Erläuterungen auch deren ertragsteuerliche Einordnung. Das neue BMF-Schreiben differenziert nun nicht mehr zwischen virtuellen Währungen und Token, sondern verwendet nur noch den Begriff Kryptowerte.[1] Kryptowerte werden im BMF-Schreiben wie folgt definiert: "Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Werte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.6.2 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bez. der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 1. Festlegung der Hürde

Die Satzung sollte den Schwellenwert – in der Regel den aktuellen Unternehmenswert – eindeutig definieren und verbindlich festschreiben. Bis zum Erreichen dieses Betrags sind die Gewinn-, Ausschüttungs- und Liquidationsrechte der neuen Anteile regelmäßig ausgeschlossen. Erst bei Überschreiten der Schwelle partizipieren diese am Wertzuwachs. Dabei kann eine Anwachsungsphase vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert.[1] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkäufe und keine Wertermittlung nach einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode vorliegen) nach dem sog. "verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.3 Einzelunternehmen

Für die Ermittlung des gemeinen Werts eines Einzelunternehmens gelten die für den Anteil an einer Kapitalgesellschaft und an einer Personengesellschaft dargestellten Grundsätze entsprechend.[1] D.h. sofern keine Wertermittlung anhand von Verkäufen oder einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode möglich ist, kommt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 2 Abgrenzung zum Teilwert

Als Teilwert [1] eines Wirtschaftguts gilt der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für dieses einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Entscheidend für den Teilwert ist also, was ein Unternehmer, der ein ganzes Unternehmen kauft und fortführen möchte, für das e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.2 Anteile an einer Personengesellschaft

Für die Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft gelten die oben für den Anteil an einer Kapitalgesellschaft dargestellten Grundsätze entsprechend.[1] D.h. sofern keine Wertermittlung anhand von Verkäufen oder einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode möglich ist, kommt der verein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.1.5 Einlage von Grundstücken

Werden Grundstücke innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn grds. der Einkommensteuer.[1] Auch die Einlage eines Grundstücks in ein Betriebsvermögen gilt als Veräußerung, sofern die Veräußerung aus dem Betriebsvermögen dann innerhalb des 10-Jahreszeitraums seit Anschaffung erfolgt.[2] Als Veräußerungspreis gil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertermittlung für das einzelne zu bewertende Grundstück

1. Verschiedene Methoden Rz. 29 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des gemeinen Werts für das einzelne zu bewertende Grundstück können verschiedene Methoden angewendet werden. I.d.R. erfolgt eine Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen oder auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten, den sog. Richtwerten. 2. Ermittlung des gemeinen Werts durch unmittelbaren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Getrennte Wertermittlung für Vorder- und Hinterland

Rz. 36 [Autor/Stand] Abschn. 8 BewRGr führt hierzu Folgendes aus: „(1) Bei der Ermittlung des Bodenwerts ist eine Grundstücksfläche nur dann in Vorderland und Hinterland aufzuteilen, wenn dies zuvor bei der Ermittlung des durchschnittlichen Werts geschehen ist. Bezieht sich der durchschnittliche Wert dagegen auf die Gesamtfläche, z.B. in der Regel hei Rohbauland, Industrielan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Sonstige Besonderheiten bei der Wertermittlung

Rz. 38 [Autor/Stand] Abschn. 10 BewRGr führt hierzu Folgendes aus: „(1) Die Größe und der Zuschnitt eines Grundstücks sind für seine Ausnutzbarkeit wesentlich. Der Umstand, dass ein Grundstück zu klein oder zu groß ist, mindert seinen Wert gegenüber dem Wert der in der betreffenden Gegend liegenden Grundstücke mit üblicher Größe. Schmale und tiefgeschnittene Grundstücke haben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wertermittlung bei Eckgrundstücken

Rz. 37 [Autor/Stand] Abschn. 9 BewRGr führt hierzu Folgendes aus: „(1) Bei Eckgrundstücken ist in der Regel von dem höheren der Werte auszugehen, die für die begrenzenden Straßen gelten. (2) Eckgrundstücke können wertvoller, aber auch geringwertiger als Reihengrundstücke sein. Ein höherer Wert ist in erster Linie durch die größere bauliche Ausnutzbarkeit der Eckgrundstücke beg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verschiedene Methoden

Rz. 29 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des gemeinen Werts für das einzelne zu bewertende Grundstück können verschiedene Methoden angewendet werden. I.d.R. erfolgt eine Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen oder auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten, den sog. Richtwerten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen

Rz. 30 [Autor/Stand] Tatsächliche Kaufpreise sind die beste Grundlage zur Ermittlung des gemeinen Werts. Die unmittelbare Übertragung von Kaufpreisen unbebauter Grundstücke zur Wertermittlung anderer unbebauter Grundstücke setzt voraus, dass einmal eine ausreichende Zahl von Verkaufsfällen vorliegt, deren Verkaufspreise eindeutig als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] In den Vorbemerkungen zu den §§ 33–67 BewG wurde schon auf den Wegfall der Vermögensunterarten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die Herausstellung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit den verschiedenen Nutzungen als der einzigen wirtschaftlichen Einheit sowie die getrennte Wertermittlung für den Wirtschafts- und Wohnteil hingewiese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / V. § 23 RVG – Allgemeine Wertvorschrift

Rz. 18 § 23 RVG Allgemeine Wertvorschrift (verkürzte Darstellung) (1) Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. In Verfahren, in denen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz oder dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erhoben werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Nutzungsrechte und Grunddienstbarkeiten

Rz. 88 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der mit dem Jahressteuergesetz 2024[2] im Bundesmodell eingeführten sog. Escape-Klausel kommt der Frage, inwieweit Nutzungsrechte und Grunddienstbarkeiten bei der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell mit der Beschaffenheit der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens zusammenhängen, besondere Bedeutung zu. Denn mit der in § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / S. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefUG [2] wurde Abs. 12 in § 265 BewG eingefügt. Rz. 104 [Autor/Stand] Danach sind insbesondere die Änderungen, die als Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung[4] zu verstehen sind, auf Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 anzuwenden. Dabei sollen die Änderungen in § 177 Abs. 1 und 2, § 179 Satz 3, § 183 Abs. 2 Satz 3, § 187 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung des gemeinen Werts auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten (Richtwerten)

a) Richtwerte – übliche Grundstücksverhältnisse Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der einzelnen Grundstücke durch unmittelbaren Vergleich mit Verkaufspreisen von anderen Grundstücken wird nur selten möglich sein, weil wirkliche Vergleichsobjekte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Deshalb wird man die durchschnittlichen Werte (die sog. Richt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fremde Gebäude und Betriebsmittel

Rz. 72 [Autor/Stand] Grundsätzlich dürfen Wirtschaftsgüter nur dann zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG, vgl. insb. § 2 BewG Rz. 54–60). § 34 Abs. 4 BewG enthält jedoch eine Ausnahmevorschrift von diesem Grundsatz. Hiernach sind die der Bewirtschaftung des Betriebs dienenden Betriebsmittel und die a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 2.1 Üblicher Endpreis einschließlich Umsatzsteuer

Ausgangsgröße für die Wertermittlung von Sachbezügen ist der übliche Endpreis am Abgabeort, also der Preis, der für die Ware oder Dienstleistung im allgemeinen Geschäftsverkehr gegenüber Endverbrauchern angegeben wird. Endpreis ist der nachgewiesene günstigste Preis einschließlich sämtlicher Nebenkosten.[1] Anzusetzen für die Bewertung des geldwerten Vorteils sind u. a. Verp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ausschluss besonders wertvoller Tiere vom Ansatz nach Richtwerten bzw von der Gruppenbewertung

Rn. 259 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Besonders wertvolle Tiere, zB Zuchttiere wie Zuchthengste und Zuchtbullen, Turnier- und Reitpferde, sind grundsätzlich einzeln anhand einer betriebsindividuellen Wertermittlung oder mit aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten zu bewerten; der Ansatz von AK/HK nach Richtwerten der FinVerw scheidet ebenso aus wie auch eine Grup...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bestimmung und Abgrenzung des Gegenstands der Bewertung

Rz. 6 [Autor/Stand] Jede Bewertung hat von drei Fragestellungen auszugehen: Von diesen drei Fragen (Was?, Wann?, Wie?) befasst sich § 2 BewG mit der ersten, nämlich der Frage nach dem "Was" der Bewertung. Damit beginnt jede Bewertung. Es ist zu klären, auf welchen Gegenstand sich die Bewertung bezieht. Die (richti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rabatt / 2.7 Lohnsteuerpauschalierung schließt Rabattregelung aus

Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen.[1] Haben die obersten Landesfinanzbehörden hierfür Durchschnittswerte angesetzt, gelten diese Werte auch für den Bereich der Sozialversicherung. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Art eines unbebauten Grundstücks hat eine besondere Bedeutung für die Höhe des Wertes des Grundstücks. Ein baureifes Grundstück ist wertvoller als ein noch nicht erschlossenes unbebautes Gelände. Vor jeder Wertermittlung ist deshalb die Art (Eigenschaft) des unbebauten Grundstücks festzustellen, insbesondere, ob es sich um Rohbauland, baureifes Land, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.2 Amtliche Sachbezugswerte

Rechtsgrundlage für die Sachbezugswerte ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Anwendungsbereich der Sachbezugswerte sind die Lohnsteuer und die Sozialversicherung. Sie legen für Zwecke der Lohnsteuer- und Beitragserhebung für bestimmte Sachbezüge eine vereinfachte Wertermittlung fest. Für freie Verpflegung bzw. freie Unterbringung gelten gesonderte Werte, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besonderheiten und Abweichungen bei der Bewertung der Einzelgrundstücke

Rz. 35 [Autor/Stand] Als Besonderheiten und Abweichungen von den bei Bildung der Durchschnittswerte (Richtwerte) unterstellten Verhältnissen kommen vor allem in Betracht: der Anteil des Vorderlandes und des Hinterlandes, die besondere Lage des Grundstücks, z.B. die Ecklage, die Größe, der Zuschnitt, die Oberflächenbeschaffenheit und der Baugrund. Diese Besonderheiten müssen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Außenanlagen

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke umfasst außer dem Wert des Grund und Bodens auch den Wert der Außenanlagen. Deshalb sind bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke auch etwa vorhandene Außenanlagen zu erfassen. Rz. 40 [Autor/Stand] Als Außenanlagen kommen beispielsweise in Betracht: Einfriedungen, Tore, Stützmauern, Wegebefestigungen. Soweit die tatsäch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwoh... / 2 Steuerpflichtige Dienstwohnung

Sachverhalt Dem Arbeitnehmer wird eine 90 m² große 3-Zimmer-Wohnung nebst Küche und Bad für monatlich 250 EUR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die ortsübliche Miete einer vergleichbaren Wohnung beträgt durchschnittlich 850 EUR. Wie ermittelt sich der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich? Ergebni...mehr