Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.3 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle

Rz. 76 Soweit die Institute fortgeschrittene statistische Modelle[1] zur Bewertung, Neubewertung und Überwachung der Werte von Sicherheiten verwenden, sollten sie in ihren Strategien und Verfahren die Kriterien für deren Verwendung festlegen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass fortgeschrittene statistische Modelle durchaus zur Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Rz. 64 Die Institute können gemäß Art. 208 Abs. 3a CRR zur Überprüfung des Immobilienwertes und zur Ermittlung derjenigen Immobilien, die einer Neubewertung im o. g. Sinne bedürfen, fortgeschrittene statistische oder sonstige mathematische Methoden (Modelle) heranziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Praxis bedienen sich die Institute hierzu teilweise sogen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Abwicklungsmaßnahmen

Rz. 73 Das Institut muss beurteilen, inwieweit notleidende Risikopositionen mit länger andauernden Zahlungsrückständen noch einbringlich sind (→ BTO 1.2.5 Tz. 9, Erläuterung). Sofern keine tragfähige Restrukturierungslösung mehr möglich ist, kommen ggf. Abwicklungsmaßnahmen infrage. Für den Fall der Abwicklung eines Engagements ist ein Abwicklungskonzept zu erstellen, in dem... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Überlassung von Geschäftschancen

Rn. 351 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wettbewerbsverbot Mit seinem Urt BFH v 13.11.1996, I R 152/93, BStBl II 1998, 711 hat der BFH seine bisherige Rspr zum Wettbewerbsverbot deutlich eingeschränkt und strenge Kriterien für die Annahme einer vGA festgelegt. Eine vGA liegt demnach nur dann vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Informationen oder Geschäftschancen der KapGe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Festlegung angemessener Wertabschläge

Rz. 80 Schließlich müssen noch angemessene Wertabschläge ("Haircuts") hergeleitet werden. Der Immobilienpreis zum Zeitpunkt der Verwertung sollte den aktuellen und den erwarteten Marktbedingungen Rechnung tragen. Die Wertabschläge sollten die Liquidität des Marktes und die Verwertungsstrategie widerspiegeln, also ob die Verwertung im beiderseitigen Einverständnis oder nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten

Rz. 51 Die Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von beweglichen Vermögensgegenständen kann durch einen Sachverständigen oder auf Basis statistischer Modelle und Indizes erfolgen. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie auf einen Sachverständigen zurückgreifen und/oder statistische Modelle verwenden möchten. Au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.4 Klarstellung zur abweichenden Begriffswahl

Rz. 72 In der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 1. März 2023 ist darüber diskutiert worden, inwiefern es sinnvoll wäre, bestimmte Begriffe zu vereinheitlichen, wenn für gleiche Sachverhalte in den MaRisk und den EBA-Leitlinien unterschiedliche Bezeichnungen verwendet werden. So werden in den MaRisk die Begriffe "Kreditgewährung" und "Kreditvergabe" genutzt, während in der d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überprüfung der Sicherheiten im Rahmen der Kreditgewährung

Rz. 166 Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Auch nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute zum Zeitpunkt der Kreditvergabe – unabhängig von der Kundengruppe – sicherstellen, dass der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerte durch einen internen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 5 Die grundsätzlichen Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sind in den MaRisk bereits weitgehend verankert. So erwartet die EBA, dass die Vorgaben für die Kreditgewährung inklusive der Kompetenzordnung im Einklang mit dem Risikoappetit für die Adressenausfallrisiken und den Limitvorgaben im Kreditgeschäft stehen (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Anforderungen an das eigene Immobiliengeschäft der Institute

Rz. 82 Die ein paar Jahre nach der Finanzmarktkrise vorherrschende Niedrigzinsphase, phasenweise verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung von Negativzinsen, die Corona-Krise und die damit einhergehende Erhöhung der Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sowie verschiedene makroöko­nomische Faktoren, wie insbesondere der Krieg in der Ukraine und die lange Zeit anhaltenden Proble... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Vorteile der modularen Struktur

Rz. 169 Die modulare Struktur der MaRisk hat gegenüber dem Aufbau der alten Mindestanforderungen erhebliche Vorteile für Institute, Prüfer, Verbände, Aufsicht und andere Betroffene. Anpassungen des Regelwerkes führen nicht mehr automatisch zu weiteren Rundschreiben der BaFin. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass im Bedarfsfall vollkommen neue Regelungsbereiche in die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe

Rz. 123 Unter "Rettungserwerben" ("foreclosed assets") ist der Erwerb von Sicherheiten zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Institutes ausgewiesen werden. Dafür kommen z. B. Immobilien und Transportmittel infrage (→ BTO 1.2.5 Tz. 8, Erläuterung). Analog dazu bezeichnet die EBA Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.4 Umgang mit Eigenkapitalbestandteilen

Rz. 102 Eigenkapitalbestandteile, die dem Institut zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung). Durch diese Klarstellung wurde die in der Vergangenheit von einigen Instituten betriebene Praxis, das Eigenkapital als fiktive, zinsrisikotragende Position in die Risi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Festlegung der Sicherheitenarten

Rz. 164 In der Praxis existiert ein weites Spektrum von Sicherheitenarten. Üblicherweise wird bei der Besicherung entweder auf Personalsicherheiten, wie Bürgschaften und Garantien, oder Sachsicherheiten, wie Grundschulden, Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, zurückgegriffen. Daneben existieren noch spezielle Sicherungsformen, wie z. B. Patronatserklärungen oder Negat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 35 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in den §§ 178 und 179 BewG geregelt. In § 178 BewG wird zunächst bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Abnahme bzw. die Bestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde stellt ein gewichtiges Indiz dar, ist aber nicht zwang... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.5 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 41 Der Steuerpflichtige hat im Rahmen der Grundbesitzbewertung wegen der verbindlichen Vorgaben der Gutachterausschüsse gegenüber dem Finanzamt eine faktisch eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeit.[1] Zum Ausgleich sieht § 198 BewG die Möglichkeit vor, gegen eine Grundbesitzbewertung mittels anerkannter Beweismöglichkeiten vorzugehen. Hierbei sind jedoch relativ hohe Hür... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Erbbaurechtsfälle und Gebäude auf fremden Grund und Boden

Rz. 39 Erbbaurechte stellen aufgrund ihrer zivilrechtlichen Besonderheiten Sonderfälle dar, auf die auch im Bewertungsrecht mit gesonderten Vorschriften und Bewertungssystematiken Bezug genommen wird. Nach § 192 BewG bildet sowohl das Grundstück, welches mit einem Erbbaurecht belastet ist, als auch das Erbbaurecht selbst jeweils eine selbstständige wirtschaftliche Einheit. B... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 12 Das GrEStG enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des BewG zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B. Geldleistungen, Sachleistungen... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 20 Die nach den Vorschriften des BewG ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996[2] eingeführte Regelung stellt eine echte Durchbrechung des in § 8... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenwerts

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige Bestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf die Gerichtskostengesetze , so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. 3 genannten "anderen Angele... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und von Arbeitnehmern (§ 42 Abs. 1 GKG)

Rz. 106 Für Ansprüche dieser Art ist der dreifache Jahresbetrag maßgebend, wenn nicht der geltend gemachte Gesamtbetrag geringer ist. Beachten Sie, dass die Wertermittlung für eine Klage, die das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich von Eingruppierungsstreitigkeiten betrifft, in § 42 Abs. 2 GKG besondere Wertbestimmungen mit... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Die Wertvorschriften nach GKG und FamGKG

Rz. 4 Das RVG kennt also bis auf wenige eigene Vorschriften keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. Für gerichtliche Verfahren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Sie werden nun sehr richtig vermuten, dass diese Vorschriften im GKG oder im FamGKG enthalten sein werden. Schlagen Sie diese Gesetze bitte jetzt auf. Sie werden... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2115 und 2118, 2119 des Kostenverzeichnisses... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IX. Geldforderungen

Rz. 84 Die Einforderung von Geldbeträgen bietet erfreulicherweise in der Regel bewertungstechnisch überhaupt keine Probleme. Bei Geltendmachung z. B. einer Kaufpreisforderung oder einer Darlehensrückforderung steht mit dem eingeforderten Geldbetrag der Gegenstand der anwaltlichen oder gerichtlichen Tätigkeit und damit der Streitwert eindeutig fest. Wenn ein Geldbetrag geforde... mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit von Herrn Dipl.-Kfm. Michael Scherer in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

Rz. 17 Das FamGKG enthält in den §§ 33 bis 42 allgemeine Wertvorschriften. Diese entsprechen weitgehend den allgemeinen Wertvorschriften der §§ 39, 40, 43, 44, 45 und 47 GKG. Deshalb wird hierzu auch auf die Ausführungen in § 3 Rdn 31 ff. dieses Buches verwiesen. Wichtige Wertvorschriften des FamGKG stellen sich zu einer kurzen Übersicht zusammengefasst wie folgt dar: mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Haupt- und Nebenforderungen (§ 4 ZPO, § 43 GKG, § 37 FamGKG)

Rz. 37 Normalerweise gilt der Grundsatz des § 5 Hs. 1 ZPO wie auch des § 22 Abs. 1 RVG, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden. In der Praxis ist es die Regel, dass insbesondere bei Geldforderungen Nebenforderungen zusammen mit der Hauptforderung eingeklagt werden. Denken Sie hier nur z. B. an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe vo... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Berechnung der Wertgebühren

Rz. 17 Die meisten Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert, weshalb man sie Wertgebühren nennt. Die unterschiedlichen Begriffe für den Wert meinen alle dasselbe, jedoch wird der Wert in den einzelnen Kostengesetzen unterschiedlich bezeichnet (siehe § 2 Abs. 1 RVG, § 3 Abs. 1 GKG, § 3 Abs. ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Abzinsung / 4.5 Abzinsungsfaktor bzw. Vervielfältiger

Die Abzinsung wird berechnet durch die Anwendung eines Abzinsungsfaktors auf den nominellen Verpflichtungsbetrag. Der Abzinsungsfaktor kann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (Barwertformel, siehe oben) oder mithilfe der bereits berechneten Vervielfältiger der Tab. 2 des BMF- Schreibens vom 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05) erfolgen. Diese Verviel... mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.4 Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?

Die Reform der Grundsteuer betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsgrundstücke. Anders als bei Wohngrundstücken werden für vermietete Geschäftsgrundstücke keine statistischen Daten erhoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher orientiert sich die Grundsteuer hier am vereinfachten Sachwertverfahren, das für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herste... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind... mehr

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zfs 07/2026, Fiktive Schade... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe der geltend gemachte Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB nicht zu. Zwar sei die Haftung der Beklagten dem Grunde nach unstreitig. Der nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzende Schaden bestehe in der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs. Dabei dürfe der Geschädigt... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Versorgungsbezüge aus der b... / 3.2 Aufgabe der Zahlstelle

Im Zusammenhang mit der Meldepflicht der Zahlstelle besteht für diese die Aufgabe, den betrieblichen und meldepflichtigen Anteil der Gesamtablaufleistung festzustellen. Die Zahlstelle hat die entsprechenden Werte einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung sowie die für die Berechnung maßgeblichen Regelungen vorzuhalten und Einzelheiten der Wertermit... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799 mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Planung und Sicherung der U... / 7.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz grundsätzlich gleichlaufend geregelt. Zur Berechnung der relevanten Steuer muss immer der Vermögensanfall beim Erben bzw. dem Beschenkten bewertet werden. § 12 ErbStG verweist insoweit auf die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG). Die Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich ein Schreiben betr. Bewertung einer lebenslängl... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.8 Sonderregelungen zum Vermögen

Rz. 41 Vermögen (§§ 7, 8 GrusiGV) Im zweiten Teil der Rechtsverordnung wird nicht zu berücksichtigendes Vermögen (§ 7 GrusiGV) und die Wertermittlung von Vermögen bestimmt (§ 8 GrusiGV). Über § 12 Abs. 1 (seit 1.1.2023) hinaus stellt § 7 GrusiGV allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstät... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Umfassendes Berechnungsbeispiel der Finanzverwaltung

Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024[1] enthalten in der Anlage 3 zu den Verwaltungsgrundsätzen ein umfassendes Beispiel zur Wertermittlung für Funktionsverlagerungen, einschließlich einer Fallvariante zur Anwendung (und Berechnung) der gesetzlichen Preisanpassungsklausel. mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundlagen

Die Bestimmung (Wertermittlung) des in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG/ § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG genannten Transferpakets soll als Ganzes nach den Sätzen 5 und 6 und unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze erfolgen. Für eine Bewertung eines teilbetriebsähnlichen Pakets kommt grundsätzlich nur eine betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung in... mehr