Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Richtwerte – übliche Grundstücksverhältnisse

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der einzelnen Grundstücke durch unmittelbaren Vergleich mit Verkaufspreisen von anderen Grundstücken wird nur selten möglich sein, weil wirkliche Vergleichsobjekte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Deshalb wird man die durchschnittlichen Werte (die sog. Richtwerte) heranziehen müssen. Rz. 33 [Autor/Stand] ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Richtwerte der FinVerw

Rn. 256 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Im Hinblick auf die schwierige Ermittlung insb der tatsächlichen HK lässt es die höchstrichterliche Rspr und dem folgend die FinVerw zu, dass neben den betriebsindividuell ermittelten bzw den aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten auch die von der FinVerw vorgehaltenen Durchschnitts- bzw Richtwerte angesetzt werden (BFH v 08...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit war in den ersten Steuergesetzen, die das Vermögen nach seinem Wert besteuerten, noch nicht enthalten. In Ausführungsanweisungen zu diesen Gesetzen (z.B. dem preußischen Ergänzungssteuergesetz) wurde bereits angeordnet, dass grds. die Wertermittlung für jeden einzelnen Teil des Vermögens zu erfolgen habe, wobei un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebaute Grundstücke

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken kann sowohl eine einzelne Parzelle als auch ein zusammenhängendes größeres Gelände, das auch eine Vielzahl von Parzellen oder Flurstücken besteht, als wirtschaftliche Einheit in Betracht kommen. Rz. 48 [Autor/Stand] Ist ein zusammenhängendes Baugelände bislang nicht vermessen und in einzelne Bauparzellen aufgeteilt worden, kann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsgrundlagen: Kaufpreissammlung, durchschnittliche Werte (= Durchschnittswerte, Richtwerte)

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grund und Bodens ist eine der schwierigsten Aufgaben einer Grundstücksbewertung. Deshalb haben die Finanzverwaltungen der Länder diesem Problem von jeher ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden u.a. im Jahre 1956/57 zur Vorbereitung einer Neubewertung des Grundbesitzes umfangreiche Bodenwert-Richtlinien als übereinstimmende Lä...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Örtliche Zuständigkeit in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (Abs. 5)

Rz. 36 [Autor/Stand] Sind weder Erblasser/Schenker noch Erwerber Inländer, kommt eine beschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG in Frage. Für diesen Fall verweist § 35 Abs. 4 ErbStG auf die sinngemäße Anwendung des § 19 Abs. 2 AO. Örtlich zuständig ist danach das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt, in dessen Bezirk sich das erworbene Inlands...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / Zusammenfassung

Überblick Vorräte sind Teil des Umlaufvermögens. Sie umfassen im Wesentlichen Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch innerhalb des betrieblichen Produktionsprozesses oder zur Veräußerung bestimmt sind. § 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 2, 3 HGB sowie ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften (bestimmte...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.1 Handelsrechtliche Grundlagen

§ 256 Satz 1 HGB erlaubt für Zwecke einer vereinfachten bilanziellen Zugangsbewertung gleichartiger Vorratsgüter, eine von der Realität abweichende Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge dieser Güter zu unterstellen. Die geforderte GoB-Konformität hat klarstellenden Charakter und soll Missbräuche ausschließen. Unzulässig sind danach etwa willkürliche Verbrauchsfolgeunterstellung...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / Zusammenfassung

Überblick Den Wertmaßstab für unfertige und fertige Erzeugnisse oder Leistungen im Zeitpunkt ihres Zugangs bilden die Herstellungskosten. Bei ihnen ist zwischen der Einbeziehungspflicht der Einzel- und bestimmter Gemeinkosten, dem Einbeziehungswahlrecht für bestimmte Gemeinkosten und den Einbeziehungsverboten (Forschungs- und Vertriebskosten) zu differenzieren. Die Berücksic...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 3 Anhangangaben

Kapitalgesellschaften und diesen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften sind nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB verpflichtet, die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Angaben zu Bilanzierungsmethoden betreffen in erster Linie die Ausübung von Ansatzwahlrechten. Im Bereich des Vorratsvermögens l...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.3 Erläuterung zum Bewertungsmaßstab

Die Bewertung des Grundvermögens erfolgt mit dem gemeinen Wert. Dieser entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB.[1] Bei den Bewertungen sind die von den Gutachterausschüssen i. S. der §§ 192 ff. BauGB ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten anzuwenden, wenn diese Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonfor...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.6 Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden

Allgemeines In Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Werte: für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Wertermittlung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden[1] Die Ermittlung des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist wie folgt vorzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.1 Überblick

Ist ein Betriebsgrundstück zu bewerten, ist der gemeine Wert nach § 9 BewG zu Grunde zu legen. Bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 196 BewG sind die von den Gutachterausschüssen i. S. d. §§ 192 ff. BauGB ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten i. S. d. § 193 Abs. 5 Satz 2 BauGB anzuwenden, wenn diese Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2 Andere Wertpapiere

Rz. 5 Gibt es keinen Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung nach den allgemeinen Bestimmungen durch Versteigerung oder besondere Verwertung.[1] Dabei ist dann die Wochenfrist des § 298 Abs. 1 AO zu beachten. Zur Wertermittlung kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.[2]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird angewandt zur Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Betriebsvermögen und Anteilen daran (z. B. Einzelunternehmen oder Anteile an Personengesellschaften). Sind branchentypisch ertragswertorientierte Verfahren ausgeschlossen, z. B. wenn Multiplikatoren- oder Substanzwertverfahren zur An...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.4 Keine Pauschalbesteuerung

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Rabattfreibetrags ist, dass keine Pauschalversteuerung der Rabattvorteile erfolgt. Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen. Die Wahl kann der Arb...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.1 Bewertungsabschlag von 4 %

Zunächst ist ein Bewertungsabschlag von 4 % auf den Endpreis vorzunehmen. Maßgebend ist der Wert, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Welcher Preis von einem Letztverbraucher im Rahmen von Preisverhandlungen tatsächlich erzielt werden kann, sp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.8 Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten

Das BMF ersetzte mit BMF-Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) sein bisheriges Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668). Neu aufgenommen wurden insbesondere Regelungen zu Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten (u. a. Anforderungen an von Steuerpflichtigen zu erbringende Nachweise, Anforderungen an die Dokumentation von Hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.1.7 Rücklage bei Übernahme einer Pensionszusage

Bei Übernahme einer Pensionszusage eines Arbeitnehmers durch den neuen Arbeitgeber unter Übernahme von Vermögenswerten normiert § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG eine (besondere) Bewertung der übernommenen Pensionsverpflichtung. Laut BFH steht diese aber nicht der Anwendung des Satzes 5 (Möglichkeit einer gewinnmindernden Rücklagenbildung aus dem Übertragungsgewinn) entgegen, sodass ei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 Klimarisiken / 2.4 Praktische Umsetzung und Berechnungsbeispiel

Rz. 39 Ein detailliertes Beispiel illustriert die systematische Quantifizierung klimabedingter Risiken für ein mittelständisches Produktionsunternehmen im Bereich Maschinenbau. Integriertes Praxis-Beispiel: mittelständischer Maschinenbauer Das Unternehmen mit 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von 45 Mio. EUR und Hauptproduktion in Süddeutschland weist spezifische Charakte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. OLG Hamm v. 4.6.2025 – 10 W 84/25 BGB § 2314; ZPO § 887, § 888, § 892 Beraterhinweis Anders als kürzlich das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung v. 2.4.2024 – 5 W 16/24, ErbR 2024, 630 folgt das OLG Hamm der h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Wertermittlungsklage

Entscheidet sich ein Pflichtteilsberechtigter bewusst gegen die Erhebung einer Stufenklage und klagt stattdessen – unter Schätzung des Wertes einer in den Nachlass fallenden Immobilie – unmittelbar auf Zahlung gegen die Erben, fehlt es einer parallel dazu erhobenen Wertermittlungsklage am notwendigen Rechtschutzbedürfnis. OLG Zweibrücken v. 25.6.2025 – 8 U 18/25 BGB § 2314; ZP...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / 2. Bewertung der Auflagen

Der Wert der Auflage, die in einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht besteht, ist sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei Grunderwerbsteuer nach § 14 Abs. 1 BewG zu ermitteln, da es sich um lebenslängliche Nutzungen und Leistungen handelt. Bei der Wertermittlung kann es zwischen beiden Steuerarten jedoch zu unterschiedlichen Werten kommen (Vgl. BFH v. 9.2.2017 – II B 38/15, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Exkurs: Die Wertermittlung nach der ImmoWertV 2021

fa) Rechtsentwicklung Rn. 396 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 ImmoWertV 2010: Die VO über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertverordnung – ImmoWertV) v 19.05.2010 (BGBl I 2010, 639) ersetzt mit Wirkung ab 01.07.2010 (§ 24 ImmoWertV) die frühere Wertermittlungsverordnung v 06.12.1988 (BGBl I 1988, 2209). ImmoWertV 2021: Diese ImmoWertV...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Anrechte aus Beamtenverhältnissen auf Widerruf und Dienstverhältnissen der Soldaten auf Zeit werden nach § 16 Abs. 2 VersAusglG extern durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen. Wird ein Soldat auf Zeit nach dem Ehezeitende zum Berufssoldaten ernannt, ändert sich die Ausgleichsform und an Stelle der externen Teilung ist die interne T...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / Leitsatz

1. Der Pflichtteilsberechtigte kann nach § 2314 Abs. 1 S. 2;Hs. 2 BGB die isolierte Vorlage von Unterlagen verlangen, wenn diese erforderlich sind, um bereits vorliegende Bewertungen einer Unternehmensbeteiligung nachzuvollziehen. 2. Die Belegvorlagepflicht dient allein der Wertermittlung des Nachlassgegenstands und besteht unabhängig von der gleichzeitigen Einholung eines We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Das Vergleichswertverfahren (§§ 24–26 ImmoWertV 2021)

Rn. 396b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 §§ 24–26 ImmoWertV 2021 befassen sich mit dem Vergleichswertverfahren. Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen nach § 25 ImmoWertV 2021 ermittelt (§ 24 Abs 1 S 1 ImmoWertV 2021), Neben oder anstelle von Vergleichspreisen können insb bei bebauten Grundstücken ein objektspezifis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Rechtsentwicklung

Rn. 396 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 ImmoWertV 2010: Die VO über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertverordnung – ImmoWertV) v 19.05.2010 (BGBl I 2010, 639) ersetzt mit Wirkung ab 01.07.2010 (§ 24 ImmoWertV) die frühere Wertermittlungsverordnung v 06.12.1988 (BGBl I 1988, 2209). ImmoWertV 2021: Diese ImmoWertV 2010 wurde durch VO ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Das Sachwertverfahren (§§ 35–39, 40–43 ImmoWertV 2021)

Rn. 397 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie aus dem Bodenwert ermittelt (§ 35 Abs 1 ImmoWertV 2021). Rn. 398 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der vorläufige Sachwert des Grundstücks ergibt sich wie folgt (§ 35 Abs 2 ImmoWertV 2021):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Überblick über die drei Wertermittlungsverfahren

Rn. 396a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die ImmoWertV 2021 kennt – wie schon bisher – drei verschiedene Wertermittlungsverfahren für Verkehrswerte von Grundstücken (§ 6 Abs 1 S 1 ImmoWertV 2021):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Das Ertragswertverfahren (§§ 27–34 ImmoWertV 2021)

Rn. 396d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt (§ 27 Abs 1 S 1 ImmoWertV 2021). Soweit die Ertragsverhältnisse mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann ...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Bemerkungen in ABC-Form: Bausubstanzgutachten: Ein Bausubstanzgutachten nach dem ERAB-Verfahren ist nicht notwendig (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; einschränkend aber mE zu Unrecht BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 3: "kann aber hilfreich sein"; wie hi...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 3. Grenzen der Notarverantwortung

Der Notar ist nicht dazu verpflichtet: Das notarielle Verzeichnis muss strukturiert, übersichtlich und vollständig sein, sollte jedoch keine überflüssigen rechtlichen Ausführungen e...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 3.2 Aufgabe der Zahlstelle

Im Zusammenhang mit der Meldepflicht der Zahlstelle besteht für diese die Aufgabe, den betrieblichen und meldepflichtigen Anteil der Gesamtablaufleistung festzustellen. Die Zahlstelle hat die entsprechenden Werte einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung sowie die für die Berechnung maßgeblichen Regelungen vorzuhalten und Einzelheiten der Wertermit...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle...mehr