Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 290 ordnet an, dass der Schuldner, dessen ursprünglich bestehende, nicht verzinsliche Herausgabeverpflichtung sich aufgrund seines Verzugs in eine Verpflichtung zum Wertersatz gewandelt hat – wegen Untergangs (1) oder Verschlechterung (2) des Gegenstandes –, diese Wertersatzschuld wie eine Geldschuld verzinsen muss. § 290 bestimmt nicht, wann eine solche Wertersatzsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 2329 setzt einen Erbfall und einen Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten gg den Erben nach § 2325 voraus. Die §§ 2325, 2329 sind dem Grunde nach gleich (BGH NJW 74, 1327 [BGH 29.05.1974 - IV ZR 163/72]). In Ergänzung zu § 2325 haftet nach § 2329 subsidiär der Beschenkte mit dem erlangten Geschenk, wenn der Erbe zur Ergänzung nicht verpflichtet ist. Anders als der An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2176 BGB – Anfall des Vermächtnisses.

Gesetzestext Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt, unbeschadet des Rechts, das Vermächtnis auszuschlagen, zur Entstehung (Anfall des Vermächtnisses) mit dem Erbfall. Rn 1 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers nach § 2174 entsteht vorbehaltlich der §§ 2177– 2179 nach § 2176 sogleich mit dem Erbfall. Stirbt der Bedachte vor dem Erbfall, ist das Vermächtnis nach § 2160 über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Aktiva und Passiva sind übersichtlich zusammenzustellen. Das Verzeichnis muss geordnet und übersichtlich sein, es kann, solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, aus mehreren Teilen besteh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Kostenaufschlagsmethode

Rz. 2662 [Autor/Stand] Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode (Rz. 721 ff.) wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des leistenden Unternehmens ermittelt und anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Ermittlung der Kosten soll dabei anhand von Kalkulationsmethoden erfolgen, die der Leistende au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Ziel der Wertermittlung ist es, die Vermögensgegenstände mit ihrem ›vollen, wirklichen‹ Wert am Bewertungsstichtag anzusetzen (BGH FamRZ 19, 429). Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es ›einen wahren Wert‹ kaum gibt, es vielmehr gilt, sich einem solchen als ideal gedachten Wert lediglich anzunähern und Wertfestsetzung außer Acht zu lassen, die diesem Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftspflichtiger.

Rn 4 Die Auskunft ist eine Wissenserklärung und vom Auskunftspflichtigen selbst zu erteilen. Sie ist eine persönliche Verbindlichkeit (BGH ZEV 25, 111 [BGH 15.01.2025 - IV ZR 166/24] Rz 8). Grds, auch bei Nachlassinsolvenz (RG BayZ 20, 78) oder -verwaltung (Celle JZ 60, 402; s.a. § 2012 II), sind die Erben bzw Erbeserben (BGH NJW 89, 2887 [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88]) als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgaben der OECD zu Preisanpassungsklauseln

Rz. 2686 [Autor/Stand] OECD-Praxis bis 2010. In den OECD-Leitlinien 2010 wird verschiedentlich festgestellt, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschafts güter oftmals mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.[2] Die OECD fordert insofern für den Fall, dass die Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine hohe Unsicherheit aufweist bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stichtagsprinzip.

Rn 11 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erbfalls, dh des Todes des Erblassers bzw der nach § 9 VerschG festzustellende Todeszeitpunkt (BGH NJW 01, 2713, 2714 [BGH 23.05.2001 - IV ZR 62/00]). Wertveränderungen nach diesem Zeitpunkt sind grds unbeachtlich (BGH NJW 52, 1173, 1174 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 65, 1589, 1590 [BGH 31.05.1965 - III ZR 214/63]). Ausn kennen §§ 231...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelverjährung.

Rn 11 Die bisherige Sonderverjährung nach § 197 I Nr 2 ist mit Wirkung zum 1.1.10 entfallen (Ausn nach § 197 I Nr 2: §§ 2018, 2130, 2362). Damit wurde § 2332 I aF überflüssig (Übergangsvorschrift: Art 229 § 23 II EGBGB). Pflichtteilsansprüche verjähren grds (s.a. § 2332) nach §§ 195, 199 , also der ordentliche Pflichtteilsanspruch (§ 2303; BGH NJW 19, 1219 [BGH 24.01.2019 - I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile

Rz. 520 [Autor/Stand] Gemeiner Wert als Bezugsgröße. Den Tatbeständen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 ist immanent, dass es sich nicht um eine entgeltliche Transaktion handelt, ein "Veräußerungspreis" i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG daher nicht aus einer Gegenleistung abgeleitet werden kann. Entsprechend wäre ein uneingeschränkter Verweis auf § 17 EStG, insbesondere den "Veräußerungspreis"...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtgut.

Rn 5 Die Auseinandersetzung über das Gesamtgut erfolgt nach §§ 1471 ff. Da sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, dauert das nach § 1419 bestehende Gesamthandsverhältnis zunächst an. Aus der Gütergemeinschaft wird jedoch die Liquidationsgemeinschaft, §§ 1471 II 2, 1419 (BGH FamRZ 85, 903; Frankf FamFR 13, 465). Während bei Bestehen der Gütergemeinschaft die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsvoraussetzungen.

Rn 3 § 839a erfordert einen zweiaktigen Geschehensablauf, nämlich zum einen ein unrichtiges Gutachten, das Eingang in eine unrichtige gerichtliche Entscheidung gefunden hat, und zum anderen, dass diese ihrerseits den Schaden herbeigeführt hat. Die Unrichtigkeit wird ausführlich erörtert vom BGH (MDR 13, 1397) und auch Saarbr (Urt v 23.11.17 – 4 U 26/15 mit BGH VersR 19, 183)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Verrechnungspreisbestimmung bei negativen Einigungsbereichen

Rz. 1059 [Autor/Stand] Aufteilung negativer Einigungsbereiche/Wertfindung. In der Transaktionspraxis wird in Fällen eines negativen Einigungsbereichs unter Marktbedingungen die Konzessionsbereitschaft ausschließlich auf Seiten des Veräußerers festgemacht. Eine Transaktion kommt nur dann zustande, wenn der Veräußerer sein Anspruchsniveau im Hinblick auf den Preis einseitig va...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Verlangt das Finanzamt nach einer Anzeige des Steuerpflichtigen gemäß § 30 Abs. 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 27.08.2008 ‐ II R 36/06BStBl II 2009, 232mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 7.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz grundsätzlich gleichlaufend geregelt. Zur Berechnung der relevanten Steuer muss immer der Vermögensanfall beim Erben bzw. dem Beschenkten bewertet werden. § 12 ErbStG verweist insoweit auf die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG). Die Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich ein Schreiben betr. Bewertung einer lebenslängl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Einzelfragen zum Bewertungsstichtag

Rz. 30 § 11 ErbStG geht davon aus, dass die tatsächlichen Verhältnisse am Bewertungsstichtag der Wertermittlung zugrunde zu legen sind.[1] Ob spätere Ereignisse den Wert des Anfalls bzw. der Zuwendung verändern oder die Höhe einer dem Grunde nach abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG) verändern[2], ist deshalb grds. unerheblich. Ebenso ist ohne Bede...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Strikte Anwendung des Stichtagsprinzips

Rz. 20 Nach dem klaren Wortlaut des § 11 ErbStG, der hierzu ergangenen BFH-Rspr.[1] und der Auffassung der FinVerw[2] ist das Stichtagsprinzip strikt anzuwenden. Die Wertermittlung ist eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht etwa das Ergebnis einer dynamischen Betrachtung, mit der sich auch die weitere wertmäßige Entwicklung des Erwerbs erfassen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Erbschaft- und Schenkungsteuer als Stichtagssteuer

Rz. 3 Mit dem in § 11 ErbStG normierten Stichtagsprinzip, durch das die Erbschaft- und Schenkungsteuer als sog. Stichtagssteuer ausgestaltet ist, wird die Wertermittlung auf einen eindeutigen, zeitlich klar fixierten Zeitpunkt bezogen. Dieses Prinzip verwirklicht in erster Linie den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung[1] und dient damit der Rechtssicherheit und Rec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Rückwirkende Rechtsgestaltungen

Rz. 37 Aus dem Stichtagsprinzip folgt, dass Rückdatierungen in Schenkungsverträgen bei der steuerlichen Wertermittlung regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind. Das gilt auch für die schenkungsweise Zuwendung einer Gesellschaftsbeteiligung.[1] Auch eine ertragsteuerliche Rückwirkung, wie sie durch § 2 UmwStG zugelassen ist, lässt die Anwendung des § 11 ErbStG unberührt. Denn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 4.2 Wertverzehrthese

Planmäßige Abschreibungen dienen erst in 2. Linie einer möglichst genauen Wertermittlung am Bilanzstichtag. Ihre Vornahme hängt nicht davon ab, ob der Vermögensgegenstand in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich auch eine Wertminderung erfahren hat. Planmäßige Abschreibungen müssen auch vorgenommen werden, wenn feststeht, dass eine Wertminderung in dem betreffenden Ges...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Inhalt der Steuererklärung (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die Steuerklärung muss den in § 31 Abs. 2 ErbStG geforderten Inhalt haben. Die Vorschrift gilt auch für Schenkungen.[1] In den amtlichen Erklärungsvordrucken werden neben diesen gesetzlich geforderten Angaben auch weitere Angaben gefordert, die der vollständigen Erfassung des Erwerbs dienen und die Berechnung der Steuer erleichtern sollen. Gefordert werden auch Angabe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Typisierende Wertermittlung

Rz. 29 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren des Bewertungsgesetzes trägt einer typisierenden Wertermittlung Rechnung. Die Tatsache, dass nach dem Wortlaut des § 183 Abs. 1 BewG bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens Kaufpreise von Grundstücken herangezogen werden dürfen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück "...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wertermittlung.

Rn 39 Die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes obliegt dem Berufungsgericht. Hierbei hat es die in den §§ 3–9 enthaltenen Vorschriften anzuwenden. Es ist dabei nicht an eine Streitwertfestsetzung des Vordergerichts gebunden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann den Streitwert übersteigen (BGHZ 124, 313), diesen unterschreiten oder gleich hoch sein. Maßgeblich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Würdigung

Rz. 46 [Autor/Stand] Die vom Bewertungsgesetz unterstellte Annahme, dass der Gutachterausschuss über belastbare Erfahrungssätze hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten in der Weise verfügt, dass sie den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden können, hat sich nicht flächendeckend bestätigt. Daher ist in der Praxis der Finanzämter auch auf die Prozentsätze der Anlage 23 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entwicklung des Begriffs

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Regelungen zu den Bewirtschaftungskosten entsprechen § 18 Abs. 1 der Wertermittlungsverordnung.[2] Seit dem 1.7.2010 ergeben sich die Bewirtschaftungskosten aus § 19 Abs. 1 Immobilienwertermittlungsverordnung.[3] Danach sind als Bewirtschaftungskosten die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtshängigkeit und Verjährungshemmung (§ 204 I Nr 1 BGB).

Rn 5 Mit der Klageerhebung (§ 261 I) werden sämtliche Ansprüche rechtshängig, auch der noch unbestimmte Zahlungsanspruch (BGH NJW 15, 1093 [BGH 13.11.2014 - IX ZR 267/13]), sogar alternative Ansprüche (BGH NJW 03, 2748). Damit wird der Ablauf der Verjährungsfrist für sämtliche Klageansprüche in jeder Höhe gehemmt (BGH NJW-RR 95, 770 [BGH 08.02.1995 - XII ZR 24/94]), auch bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Instandhaltungskosten

Rz. 40 [Autor/Stand] Sie umfassen die Kosten, die infolge von Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlage während ihrer Restnutzungsdauer aufgewendet werden müssen. Die ImmoWertV 2021[2] betont zusätzlich, dass bei der Ermittlung der Instandhaltungskosten die Ansätze im langjährigen Mittel maßgebend sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 11 Es reicht zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht aus, wenn die Erteilung der Auskunft verweigert wird. Es kann Wertermittlung durch SV beantragt werden (BGH NJW 01, 833 [BGH 15.11.2000 - IV ZR 274/99]). Die Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt voraus, dass die geschuldete Auskunft in formaler Hinsicht (äußerlich) vollständig erteilt worden ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertbeeinflussende Merkmale

Rz. 24 [Autor/Stand] Im Rahmen der Wertermittlung sind Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Grundstücksmarkt einen Werteinfluss beimisst. § 8 ImmoWertV 2021[2] unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen. Rz. 25 [Autor/Stand] Zu den allgemeinen Grundstücksmerkmalen gehören wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berechnung des Wertes.

Rn 6 § 7 enthält keine inhaltliche Vorgabe für die Wertermittlung, sondern setzt diese voraus. Anwendbar ist insoweit § 3 (hM LG Bayreuth JurBüro 80, 930; Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 6; MüKoZPO/Wöstmann § 7 Rz 9). Maßgeblich ist der Einfluss der angestrebten Änderung auf den objektiven Verkehrswert (BGH VIZ 04, 134; Jena JurBüro 99, 196; § 3 Rn 2, 6) des herrschenden und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. (2) 1Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. 2Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers. (...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Bedingtes Vermächtnis

Rz. 7 Der Erblasser kann das Vermächtnis auch unter einer aufschiebenden Bedingung oder Befristung anordnen, sodass es gem. § 2177 BGB erst mit dem Eintritt der Bedingung bzw. des bestimmten Zeitpunkts anfällt, das Forderungsrecht also erst später entsteht. Wenn der Bedachte beim Erbfall noch nicht gezeugt war oder seine Person erst durch ein nach dem Erbfall eintretendes Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 18 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren entspricht vom Grundgedanken her den Regelungen der ImmoWertV 2021.[2] Bei der Verkehrswertermittlung kann das Vergleichswertverfahren nach § 6 ImmoWertV 2021[3] und Rz 6.(1).2 der Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung [4] bei bebauten und unbebauten Grundstücken angewandt werden, wenn eine ausreichende Anz...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 185 Gem. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG bildet der Substanzwert in jedem Fall – sprich: unabhängig davon, ob der Ertragswert anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens oder anhand eines anerkannten Gutachtenverfahrens abgeleitet wurde – die Wertuntergrenze. Hierbei sind von der Summe aller gemeinen Werte der aktiven Wirtschaftsgüter die Schulden und sonstigen Abzüge abzuziehe...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 10. Eigentümerversammlung

Rz. 182 Die Einberufung einer Eigentümerversammlung dient in der Regel zur Beschlussfassung. Das Thema der Beschlussfassung gibt den Rahmen des Interesses der Klägerseite vor. Allerdings ist die Einberufung einer Versammlung nur eine Vorbereitungshandlung zur eigentlichen Beschlussfassung oder deren Anfechtung. Folglich bemisst sich das Gesamtinteresse hier an der Hälfte des...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Andere Anschaffungsfälle

Rz. 136 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann der Erwerb eines Grundstücks – bei entsprechender Zweckbindung[2] – auch auf andere Weise vermittelt werden. Rz. 137 [Autor/Stand] Beispiele: Durch (Weiter-)Abtretung eines Übereignungsanspruchs, wenn der Zessionar im Verhältnis zum Zedenten nur die Erfüllung herbeiführen, nicht aber seinerseits in anderer Weise über den Anspruch verfüg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 8 [Autor/Stand] Mit der Einführung des Vergleichswertverfahrens bei der steuerlichen Bewertung für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 beschritt der Gesetzgeber einen neuen Weg. § 183 BewG ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sah das Bewertungsgesetz lediglich pauschalierte Bewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Faktoren für Bezugseinheiten

Rz. 67 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert kann bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens nicht nur aus Vergleichspreisen, sondern auch aus Vergleichsfaktoren abgeleitet werden. In beiden Fällen umfasst der Vergleichswert bebauter Grundstücke im Ergebnis nicht nur den Gebäudewert, sondern auch den Bodenwert. Rz. 68 [Autor/Stand] Soweit der örtliche Gutachterausschuss für G...mehr