Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Tod des Hausgeldschuldners

Der verstorbene Eigentümer hinterlässt neben seinem Wohnungseigentum auch einen Hausgeldrückstand. Wenn keine Erben ermittelt werden können, an wen wendet sich der Verwalter bzw. welche Schritte unternimmt er? Verstirbt ein Wohnungseigentümer, ohne sofort feststellbare gesetzliche oder testamentarische Erben zu hinterlassen, setzt das Amtsgericht auf Antrag der Gemeinschaft...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Sammelüberweisung

Kann ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungseigentumsrechte in der Gemeinschaft besitzt, alle Beträge für die Sondereigentumseinheiten als einen Betrag überweisen? Ja. Man kann nach § 28 Abs. 3 WEG aber etwas anderes beschließen.mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Ausfalldeckungssonderumlage

Was muss eine Verwaltung unternehmen und was kann sie tun, wenn ein Wohnungseigentümer das Hausgeld nicht zahlt? Zahlt ein Wohnungseigentümer nicht, muss die Verwaltung einerseits überprüfen, ob sie in der Lage ist, mit den Zahlungen der übrigen Wohnungseigentümer ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Ist die Frage zu verneinen, ist eine sog. "Ausfalldeckungssonderumlage" zu ...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Eigentümerwechsel

Die Nachschüsse für 2024 sind noch nicht beschlossen. Im Januar 2025 findet ein Eigentumswechsel statt. Wer hat den Nachschuss 2024 zu bezahlen? Der aktuelle Wohnungseigentümer ("Fälligkeitstheorie"). Was gilt, wenn der Erwerber nicht zahlt, obwohl dies im Kaufvertrag steht und es noch keine Umschreibung gibt? Solange das Wohnungseigentum nicht umgeschrieben ist, ist der Ve...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Mündliche Abreden

Ist es einer Verwaltung erlaubt und überhaupt sinnvoll, mit einem Hausgeldschuldner eine mündliche Abrede zu treffen? Die Verwaltung darf mit einem Hausgeldschuldner mündliche Abreden treffen, soweit sie den Rahmen des § 27 WEG bzw. die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer beachtet. Die Verträge der GdWE mit einem Wohnungseigentümer im Rahmen des Hausgeldinkassos unterlieg...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Sondervergütung

Kann der Verwalter eine Sondervergütung für Mehraufwand bei säumigen Zahlern verlangen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen oder im Fall der Teilnahme am Lastschriftverfahren, wenn es zu Rücklastschriften kommt? Es ist nach h. M. möglich, für die Nichtteilnahme von Wohnungseigentümern an einem Lastschriftverfahren bzw. Rücklastschriften im Verwaltervertrag eine Son...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Verwalterhandeln bei Hausgeldverzug

Wie mache ich als Verwalter rückständige Hausgelder gerichtlich geltend? Zur Beitreibung rückständiger Hausgelder stehen zwei Wege offen: Zum einen können diese im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht, zum anderen kann auch eine entsprechende Zahlungsklage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Was ist die bessere Alternative? Da...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Zwangsvollstreckung

Was für Möglichkeiten hat die Gemeinschaft, wenn der Hausgeldschuldner auch nach entsprechender gerichtlicher Verpflichtung nicht zahlt? Die Gemeinschaft hat die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Hausgeldschuldner einzuleiten. Es besteht neben der herkömmlichen Zwangsvollstreckung auch die Möglichkeit, die Zwangsverwaltung über das Wohnungseigentum zu bea...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Verbuchung von Zahlungen

In welcher Reihenfolge sind Zahlungseingänge zu verbuchen? Das bestimmt der Schuldner (§ 366 Abs. 1 BGB). Trifft der Schuldner keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die älter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Kostentragung

Wer trägt die Kosten für eine Prüfung zum Leistungsmanagement des Gebäudes? Wer trägt die Kosten für die Verlegung der Infrastruktur zum Stellplatz des Mieters, der eine Wallbox fordert? Leistungsmanagement: Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG in der Regel der "Bauherr". Ggf. ist § 21 Abs. 3 Satz 1 WEG anwendbar, womöglich auch § 21 Abs. 2 WEG. Schließlich kann es einen Beschluss na...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Beschlussfassung

Genügt für den Einbau einer Lademöglichkeit ein Mehrheitsbeschluss? Ja, klar. Darf die Gemeinschaft per Beschluss ein bestimmtes "System" vorgeben? Beispiel: Die WEG kauft ein Lastmanagementsystem, stellt also eine bestimmte Infrastruktur zur Verfügung, z.B. inkl. Vorgabe zur Abrechnung über die eigenen Stromzähler. Darauf können dann die Nutzer im Rahmen des beschlossenen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Nachzügler

Muss die spätere Umlage der Infrastrukturkosten auf Nachzügler geregelt werden? Nein. Ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, kann nach § 21 Abs. 4 Satz 1 WEG verlangen, dass ihm dies später nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird. Für seine Beteiligung an Kosten gilt § 21 Abs. 3 WEG entsprechend. In einer GdWE hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Befreiung von Kostenbeteiligung

In einer Garagengemeinschaft ist ein Ladekonzept in Vorbereitung. Ein Eigentümer hat sich nach Gestattung durch die Garagengemeinschaft einen eigenen Stromanschluss vom eigenen Haus aus geschaffen (keine Nutzung der Garageninfrastruktur). Er möchte jetzt einen Beschluss, dass er auch künftig von einer Kostenbeteiligung an der Ladeinfrastruktur ausgenommen wird. Kann ein so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Mehrhausanlage

In dem Fall, dass die Wohnungseigentumsanlage in verschiedene Verwaltungseinheiten unterteilt ist, werden die Kosten eines Verfahrens von der GdWE getragen oder von der einzelnen Verwaltungseinheit, in welcher der angefochtene Beschluss beschlossen wurde (im Verfahren wurde jedoch die GdWE verklagt)? Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, Untergemeinschaften zu verei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Informationspflicht des Verwalters

Was hat der Verwalter zu tun, wenn ihm eine Anfechtungsklage zugestellt wird? Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG die Erhebung einer Anfechtungsklage unverzüglich bekannt zu machen. Das Gesetz bestimmt nicht näher, wie diese Bekanntmachung zu erfolgen hat. Ob allein eine entsprechende Information über die Homepage des Verwalters ausreichend...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagefrist

Welche Klagefrist ist bei der Anfechtung zu beachten? Zunächst ist die Frist des § 45 Satz 1 WEG maßgeblich, wonach die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats bei Gericht erhoben werden muss. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Klagefrist"; sie dient als Ausschlussfrist der Rechtssicherheit und ist vom Gericht nicht verlängerbar. Für alle Beteiligten, insbesondere W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Sonderfachleute

Wer kann die technischen Fragen rund um die Installation von Wallboxen beantworten? Auf welchen Sonderfachmann greift man zurück? Die wichtigsten Spezialisten sind Elektrofachbetriebe/Elektromeister. Sie prüfen die Hausinstallation (Absicherung, Leitungsquerschnitte, Zählerplatz), ob ein Lastmanagement nötig ist und welche Wallbox technisch und normgerecht passt. Energievers...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Begründung der Anfechtungsklage

Muss die Anfechtungsklage sofort begründet werden? Nein, mit Klageerhebung selbst kann zwar sogleich die Begründung erfolgen, muss jedoch nicht. Die Klage muss jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit Beschlussfassung begründet werden (§ 45 Satz 1 WEG). Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 45 Satz 1 WEG sieht das Gesetz nicht vor. Eine dennoch bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Zustellung der Anfechtungsklage

Was gilt, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist oder der Bestellungszeitraum abgelaufen ist? Ist ein Verwalter nicht bestellt, vertreten sämtliche Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG als Gesamtvertreter. Insoweit genügt die Zustellung der Klage an einen der Wohnungseigentümer. Hiermit können insbesondere in größeren Eigent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Rechtsmittel

Muss der Verwalter im Fall der verlorenen Klage einen Beschluss über die Einlegung der Berufung herbeiführen? Nein, auch hier verleiht ihm § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die autonome Entscheidungsbefugnis, da wiederum die Frist zur Einlegung der Berufung lediglich einen Monat nach Zustellung des Urteils beträgt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Zuständiges Gericht

Bei welchem Gericht muss die Klage erhoben werden? Örtlich und sachlich ausschließlich zuständig ist gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG i. V. m. § 23 Nr. 2c) GVG das Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) / Zusammenfassung

Überblick Bei der Durchführung einer Beschlussanfechtungsklage sind Formalien und Fristen einzuhalten, die in der Praxis der WEG-Verwaltung zu zahlreichen Fragen führen. Die häufigsten Fragen und wiederkehrenden Probleme rund um die Beschlussanfechtung finden Sie in dieser Sammlung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Versicherung

Kann der einzelne Miteigentümer, der eine Wallbox haben möchte, zu entsprechenden Versicherungen verpflichtet werden und wenn ja, zu welchen? Die Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG "Direktiven" bestimmen. Eine dieser Anordnungen ist die Anordnung, dass der Wohnungseigentümer, der eine Wallbox anbringen darf, die damit verbundenen Risiken versichern muss. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Anwaltsbeauftragung

Muss der Verwalter einen Beschluss über eine Anwaltsbeauftragung initiieren? Nein, die Bestimmung des § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermächtigt ihn, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Da die Klagefrist lediglich einen Monat beträgt, ist der Verwalter grundsätzlich berechtigt, eigenst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Schwarzbau

Ein Eigentümer hat – ohne Zustimmung der Gemeinschaft – eine Wallbox installiert. Nun hat die WEG ein Lademanagementsystem beschlossen, welches nicht kompatibel mit dem vom Eigentümer eingebauten System ist. Kann die Verwaltung den Eigentümer des Schwarzbaus nunmehr zum Rückbau verklagen? Der "Schwarzbauer" kann sich an das neue System anschließen. Ja, die GdWE kann Rückbau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Eigentümerliste

Muss die Verwaltung im gerichtlichen Verfahren eine Eigentümerliste vorlegen können? Nein! Die Eigentümerliste war nach altem Recht für die Gerichte notwendig, um zu bestimmen, wer die Beklagten der Anfechtungsklage sind. Dies ist nicht mehr notwendig, da die Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG jetzt gegen die GdWE zu richten ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Anfechtungsfrist

Wann muss die Anfechtungsklage erhoben werden? Die Erhebung der Anfechtungsklage muss gemäß § 45 Satz 1 WEG innerhalb eines Monats nach Beschlussverkündung erfolgen. Nicht möglich ist es, diese Frist durch Vereinbarung zu verlängern oder zu verkürzen. Ebenso ist es nicht möglich, das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung einzuschränken oder gar auszuschließen. Denn d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Kostenverteilung

Wenn die Gemeinschaft verliert, wie sind dann die Kosten zu verteilen? Unterliegt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, hat sie nach § 91 ZPO sämtliche Verfahrenskosten zu tragen. Diese sind unter allen Wohnungseigentümern nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel umzulegen. Dies hat also zur Folge, dass auch der obsiegende Wohnungseigentümer anteilig mit den Verfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagebegründung

Muss die Klage mit Klageerhebung bereits begründet werden? Nein, das ist nicht erforderlich und in vielen Fällen auch gar nicht möglich. Nach § 45 Satz 1 WEG muss die Klage innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussanfechtung begründet werden. Hier reicht wiederum der Eingang der Begründung bei Gericht, um die Frist zu wahren. Ihr Zweck besteht darin, dass für die Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagegegner

Gegen wen ist die Klage zu richten? Die Anfechtungsklage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer ist gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Hieraus wird zweierlei deutlich: Der Verwalter ist nicht klagebefugt. Er kann also keine Anfechtungsklage erheben, auch wenn er durch den Beschluss in eigenen Rechten verletzt wird, wie dies...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Prozessführung durch Verwalter

Kann der Verwalter den Prozess für die Gemeinschaft führen? Das kann er zwar, hiervon ist aber dringend abzuraten. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter auch gerichtlich als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Da vor den erstinstanzlichen Wohnungseigentumsgerichten kein Anwaltszwang besteht, ist die Prozessführung durch den Verwalter auch z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Infrastruktur ungenügend

Die gesetzlichen Vorgaben sind an vielen Standorten nicht umsetzbar, da die Stromversorgung in der Straße nicht ausreicht und der Stromversorger deshalb seine Genehmigung verweigert. Wie verhalte ich mich als Verwalter in diesem Fall? Man informiert die Wohnungseigentümer und fragt in regelmäßigen Abständen nach, ob sich etwas geändert hat. Die Stadtwerke teilten uns berei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Tiefgarage

Renovierung Bedeuten die Vorgaben in § 8 GEIG, dass es bei einer TG-Sanierung dann Pflicht ist, auf allen Parkplätzen eine Wallbox zu installieren? Wenn die Voraussetzungen des § 8 GEIG erfüllt sind, muss jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. "Leitungsinfrastruktur" ist nach § 2 Nr. 10 GEIG die Gesamtheit aller Leitungsfü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Beitritt/ Nebenintervention

Haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, sich an der Klage zu beteiligen? Parteien der Anfechtungsklage sind nur noch der oder die Kläger/in und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die übrigen Wohnungseigentümer sind nicht mehr Partei des Rechtsstreits. Das Prozessrecht ermöglicht ihnen jedoch, sich im Wege der Nebenintervention entweder der beklagten Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.1 Parteifähigkeit

Rz. 15 Parteifähig sind diejenigen Personen, die rechtsfähig sind. Das sind die natürlichen Personen sowie die juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft). Die Löschung einer vermögenslosen GmbH nach § 394 Abs. 1 FamFG hat zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO auch ihre Fähigkeit, Partei eines Recht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S. 2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG

Rz. 170b Bei den Telekommunikationsdienstleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 S. 6 1. Halbs. UStG). Dami...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) vom 19.2.2008 (HmbGVBl S. 74) i. d. F. vom 21.5.2013 (HmbGVBl S. 244) Verordnung zur Festlegung der Einkommensgrenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes vom 1.4.2008 (HmbGVBl S. 136) i. d. F. vom 21.3.2023 (HmgGVBl S. 126) Fachanweisung der BSW zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 1.1 Mietrechtlicher Verbrauchervertrag

Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren ist ein Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB.[1] Wohnungsmietrechtliche Auseinandersetzungen gehören zu den Streitigkeiten, die die neue Schlichtungsmöglichkeit betreffen.[2] Beschlüsse von Wohnungseigentümern sind keine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag.[3] Grundsätzlich müssen deshalb auf Parteienseite ein Verbraucher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56 Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur im...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 6 Mehrere Beteiligte

Miteigentum bei Wohnungseigentum, wenn keine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt → Zeilen 29–37 Bei Miteigentum des zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudeteils (begünstigtes Objekt) kann die Steuerermäßigung insgesamt nur einmal bis zum Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden. In Fällen von geringer Bedeutung (z. B. Ehegatten sind Miteig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen gegen Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Sanktionen gegen Wohnungseigentümer setzen bereits begrifflich ein vorangegangenes Fehlverhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voraus, die diese nicht zu dulden haben. Von größter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Belästigungen aufgrund Emissionen durch einzelne Wohnungseigentümer, die zweckbestimmungswidrige N...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen gegen Eigentümer / 1.2 Sanktionen

Bei Beeinträchtigungen durch einzelne Wohnungseigentümer bestehen zunächst für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechende Unterlassungsansprüche nach §§ 1004 BGB, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Für jeden einzelnen Wohnungseigentümer besteht ein entsprechender Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, soweit er durch die Beeinträchtigung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen gegen Eigentümer / 3 Eigenmächtige bauliche Veränderungen

Im Fall der Vornahme eigenmächtiger baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums eines Wohnungseigentümers steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein entsprechender Beseitigungsanspruch zu. Sind einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung konkret in ihrem Sondereigentum beeinträchtigt, haben auch sie einen entsprechenden Beseitigungsanspruch. Der ...mehr