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Hausgeld und Hausgeldverzug (FAQs) /   Eigentümerwechsel

Dr. Oliver Elzer
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Die Nachschüsse für 2024 sind noch nicht beschlossen. Im Januar 2025 findet ein Eigentumswechsel statt. Wer hat den Nachschuss 2024 zu bezahlen?

Der aktuelle Wohnungseigentümer ("Fälligkeitstheorie").

 

Was gilt, wenn der Erwerber nicht zahlt, obwohl dies im Kaufvertrag steht und es noch keine Umschreibung gibt?

Solange das Wohnungseigentum nicht umgeschrieben ist, ist der Veräußerer der Hausgeldschuldner. Etwas anderes gilt ausnahmsweise bei einer Haftungsklausel in der Gemeinschaftsordnung oder dann, wenn der Erwerbsvertrag ein Vertrag zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist.

 

Ist es richtig, dass der Nachschuss die ausgeschiedenen Eigentümer nichts angeht?

Ja. Dies folgt aus der vom Bundesgerichtshof vertretenen sog. "Fälligkeitstheorie".[1] Für die Person des jeweiligen Hausgeldschuldners kommt es danach darauf an, wer bei Fälligkeit der aus einem Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG begründeten Ansprüche aktuell Eigentümer oder Miteigentümer eines Wohnungseigentums ist.

[1] Elzer, Forderungsmanagement, 2. Aufl. 2022, Kap. 3.1.

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