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Wallboxen im Wohnungseigentum (FAQs) /   Tiefgarage

Dr. Oliver Elzer
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Renovierung

 

Bedeuten die Vorgaben in § 8 GEIG, dass es bei einer TG-Sanierung dann Pflicht ist, auf allen Parkplätzen eine Wallbox zu installieren?

Wenn die Voraussetzungen des § 8 GEIG erfüllt sind, muss jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden.

"Leitungsinfrastruktur" ist nach § 2 Nr. 10 GEIG die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen. Die Wallbox gehört nicht dazu.

Neubau

 

Ist beim Neubau einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen durch den Bauträger ebenfalls die Leitungsinfrastruktur nach dem GEIG zu beachten? Ist bei dem Neubau sicherzustellen, dass jeder Parkplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird?

Für einen Neubau gilt § 6 GEIG. Dieser lautet: "Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als fünf Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird."

"Leitungsinfrastruktur" ist nach § 2 Nr. 10 GEIG die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen. Die Wallbox gehört nicht dazu.

 

Reicht in diesen Fällen dann die Verlegung eines Leerrohrs zu jedem Stellplatz oder muss ein Kabel verlegt werden und wenn ja, welche Dimension muss das Kabel haben?

"Leitungsinfrastruktur" ist nach § 2 Nr. 10 GEIG die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme vo...

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