Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Eigentumswohnungen im Ertra... / b) Anteil für Erhaltungsrücklage = eigenes Wirtschaftsgut des Wohnungseigentümers

Der Anteil für die Erhaltungsrücklage kann nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020[23] zwar nicht (mehr[24]) von der Bemessungsgrundlage für die GrESt abgezogen werden. Die Erhaltungsrücklage ist jedoch weiterhin kein Teil der AK des Gebäudes bzw. des Grund und Bodens, sondern ein eigenes Wirtschaftsgut[25] des Wohnungseigentümers, da es einen geldwerten Anspruch auf Bezahlung ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG anders! Der Verwalter sei als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgrund seiner unbeschränkten Vertretungsmacht berechtigt gewesen, den Antrag zu stellen und die Eintragung zu bewilligen. Der Verwalter vertrete die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern aktiv und passiv. Seine Vertretungsm...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 3. Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Laufende Hausgeldzahlungen: Die laufenden Kosten des Objekts (z.B. Gebäudeversicherung, Heizungswartung, Treppenhausreinigung) werden finanziert, indem auf Grundlage eines Wirtschaftsplans von den einzelnen Wohnungseigentümern Vorschüsse zur Kostentragung (sog. "Hausgeld") an die Gemeinschaft bezahlt werden (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wo...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 7. Einkünfte aus Gemeinschaftsvermögen

Von dem "gemeinschaftlichen Eigentum" ist das "Gemeinschaftsvermögen" zu unterscheiden: Während das gemeinschaftliche Eigentum am Grundstück (§ 1 Abs. 5 WEG) eigentumsrechtlich den Wohnungseigentümern nach Bruchteilen zugeordnet wird[44], ist das Gemeinschaftsvermögen (§ 9a Abs. 3 WEG) Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören z.B. Guth...mehr

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 5 Hinweis

Das LG schließt sich der h. M. an. Diese ist der Ansicht, dass es sich bei den Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 8 WEG um Verfahrensrecht handelt, auf das § 48 Abs. 5 WEG anwendbar ist. Anders sieht es bislang nur das LG Köln. Dieses sieht Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 8 WEG nicht als Verfahrensrecht an (LG Köln, Beschluss v. 10.5.2021, 29 S 32/21).mehr

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Störung des Sondereigentums... / 1 Leitsätze

Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das gemeinschaftliche Eigentum von den Störungen betroffen ...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Eigenbedarfskündigung: Umge... / 5 Hinweis

Erwirbt man ein vermietetes Wohnungseigentum, hat der Vermieter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrags, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Juristische Personen haben danach kein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Räumlichkeiten können von...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht diese Frage! § 48 Abs. 5 WEG sei analog für bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängige Beschlussersetzungsklagen anwendbar. Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 8 WEG a. F. für die Ersetzung der Beschlussfassung würden auch vorliegen. Wohnungseigentümer K könne verlangen, dass die Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum im Bereich des Flachdachs oberhalb seine...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: V... / 2 Normenkette

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Versammlung: Anspruch auf A... / 2 Normenkette

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Versammlung: Absage durch e... / 2 Normenkette

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Beschluss: Bestimmtheit / 2 Normenkette

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Angebot: Wann ist es notwen... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Vertretung einer im Registe... / 2 Normenkette

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Klage auf Jahresabrechnung / 2 Normenkette

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Entstörung des Sondereigentums / 2 Normenkette

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Versammlung: Bezeichnung de... / 2 Normenkette

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Störung des Sondereigentums... / 2 Normenkette

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Umlage von sonstigen, neu e... / 2 Normenkette

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 1 Leitsatz

§ 48 Abs. 5 WEG ist analog auf bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängige Beschlussersetzungsklagen anwendbar.mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 1 Leitsatz

Der Verwalter kann jedenfalls für eine "Übergangszeit" einen Wohnungseigentümer nach §§ 9b Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermächtigen, gegen eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzugehen.mehr

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 auf eine Beschlussersetzung. Fraglich ist, ob § 48 Abs. 5 WEG auf diese Klage entsprechend anwendbar ist.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K sei berechtigt, Unterlassung zu verlangen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 26.10.2018, V ZR 328/17). Der Weg über die Beschlussersetzung würde nicht zeitnah zum Ziel führen. B könne sich demgegenüber nicht auf BGH, Urteil v. 5.7.2019, V ZR 149/18, berufen. Einen Anspruch auf Entfernung hätte sie nämlich im Wege der Beschlussersetzungsklage durchsetzen müss...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 2 Normenkette

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Eigentumswohnungen im Ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) mit Wirkung zum 1.12.2020 in vielen wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft jeden Eigentümer einer Eigentumswohnung. In diesem Beitrag werden einige Auswirkungen dieser Reform auf die Besteuerung und aktuelle Rechtsp...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 2. Vermietung einer Eigentumswohnung

Zivilrechtlich besteht das Wohnungseigentum[12] (§ 1 Abs. 2 WEG) aus dem Sondereigentum an der Wohnung (Gebäude) und dem Miteigentum (Bruchteilseigentum) an dem Grund und Boden sowie dem gemeinschaftlichen Eigentum am Gebäude. Steuerrechtlich besteht das Wohnungseigentum regelmäßig aus zwei Wirtschaftsgütern: Gebäude (Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum an dem gemeinsc...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des LG waren die Klagen von Anfang an unbegründet. Es erlegt daher K die Kosten des Rechtsstreits auf. Nach der Gemeinschaftsordnung sei es K nur erlaubt gewesen, in seinen Räumen einen Supermarkt zu betreiben. Zwar sei es K nach der typisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich möglich gewesen, dort auch ein anderes Unternehmen zu eröffnen. Es komme aber darauf...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 8. Fazit

In der Besteuerungspraxis sind Eigentumswohnungen oft als Vermietungsobjekte zu beurteilen. Durch das zivilrechtliche Verhältnis der Eigentümergemeinschaft zu den Wohnungseigentümern ergeben sich besondere Fragestellungen. Insbesondere die zutreffende steuerrechtliche Zuordnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenspositionen zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnun...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint nach Auslegung der Gemeinschaftsordnung, nur die Teileigentümer seien stimmberechtigt gewesen, denen ein Stellplatz in der Tiefgarage zustehe. Eine Abtrennung der Reparaturmaßnahmen an dem "Gebäude Tiefgarage" von den Wohngebäuden und dem gesamten "Wohnanlagengrundstück" sei wirtschaftlich und verwaltungsmäßig möglich. Nur die Teileigentümer hätten auch die Kost...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / c) AK der anteiligen Erhaltungsrücklage

Die AK der anteiligen Erhaltungsrücklage entsprechen grundsätzlich den geleisteten Einzahlungen[27] abzgl. der Mittelverwendung (Ausgaben) durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn jedoch eine Eigentumswohnung "mit" einer Erhaltungsrückstellung erworben wird, bemessen sich die AK nach dem anteiligen Kaufpreis. Beachten Sie: Spätere Einzahlungen in die Erhaltungsrücklagen...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F.

Rz. 41 Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F. Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F. An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG n.F.)

Rz. 91 Muster 56.23: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG n.F.) Muster 56.23: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG n.F.) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 44 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen den Verband "WEG" _____, vertreten durch den Verwalter Firma _____ Verwalt...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Teilung durch den Alleineigentümer nach § 8 WEG

Rz. 6 Die Teilung nach § 8 WEG ist die häufigste Art der Begründung von Wohnungseigentum (sog. Vorratsteilung). Die Teilungserklärung (TE) im engeren Sinne, d.h. die sachenrechtliche Zuordnung der Gebäude, Räume und Flächen, bedarf – obwohl die notarielle Beurkundung üblich ist – nur der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB). Wegen Gemeinschaftsordnung, Abgeschlossenheitsbes...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Vertragliche Einräumung nach § 3 WEG

Rz. 4 Diese Variante kommt insbesondere im Rahmen einer Erbauseinandersetzung in Betracht.[5] Dies sollte im Rahmen der anwaltlichen Beratung durchaus eine Alternative zur Teilungsversteigerung sein. Allerdings ist zu beachten, dass nach § 3 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentumsbegründung nur möglich ist, wenn das im Nachlass gesamthänderisch gebundene Eigentum der selbst nicht (...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Zulässigkeit des Ausschlusses der Verwalterbestellung, Anspruch auf Bestellung

Rz. 38 Die §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 6, 23, 26, 26a, 29 WEG n.F. (vgl. § 20 Abs. 1 WEG a.F.) sehen drei Verwaltungsorgane vor.[112] Höchstes Organ ist die bereits näher behandelte (siehe Rdn 24 ff.) Wohnungseigentümerversammlung bzw. genauer – da Eigentümerbeschlüsse nicht notwendig eine Versammlung voraussetzen (siehe § 23 Abs. 3 WEG) – die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer. S...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 10 Abs. 8 WEG a.F. = § 9a Abs. 4 WEG n.F. sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Gemeinschaft angehören, unmittelbar persönlich, aber nu...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Notwendigkeit der Einberufung

Rz. 25 Wegen der allseits deutlichen Sichtbarkeit und markanten körperlichen Gestalt könnte der Glaswintergarten eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG a.F. (vgl. jetzt § 20 WEG n.F.) darstellen, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.[61] Die Beschränkung der Zustimmungsbedürftigkeit nach §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 Nr. 1 WEG a.F. auf einzelne Miteigentümer ...mehr