Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Voraussetzungen der Einberufung

Rz. 26 Die Wohnungseigentümerversammlung bzw. die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit sind das Willensbildungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümer ordnen ihre Angelegenheiten untereinander und im Verhältnis zu Dritten kollektiv durch Beschlussfassung (Gesamtakt) oder Vereinbarung (Kollektivvertrag). Beschlüsse sind das Regelungsinstrument vor allem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 78 Macht ein – ggf. nur werdender – Wohnungseigentümer sich einer schweren Pflichtverletzung[195] schuldig (§ 18 Abs. 1 WEG a.F. = § 17 Abs. 1 WEG n.F., Generalklausel), insbesondere auch durch erheblichen Zahlungsverzug mit Wohngeld (früher: in einer 3 % des Einheitswertes seines Wohnungseigentums übersteigenden Höhe über mehr als drei Monate, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch die Verwalterin _____ – Beklagte – wegen: Erzwingung der Einberufung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XV. Muster: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus)

Rz. 99 Muster 56.28: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus) Muster 56.28: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Antrag nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. des Verbandes "WEG" _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen den Wohnungseigentümer _____ – Beklagter – Es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) "Dringender Fall"

Rz. 42 Bei Eilbedürftigkeit können Wohnungseigentümer einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.[118] So kann mit gerichtlicher Hilfe nach den §§ 43 Nr. 2, 21 Abs. 4 und 8 WEG a.F. bzw. §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1 und 2 WEG n.F., §§ 935 ff. ZPO der amtierende Verwalter abberufen und/oder ein neuer Verwalter bestellt werden. Auch kann die in einem Hauptsacheverfahren angefoch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Umwandlung von Gemeinschafts-/Sondereigentum und Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 15 Rechtlich ist eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum (bis es kein Sondereigentum mehr gibt) jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt in jedem Fall eine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (da bestimmte Teile zwingend Gemeinschaftseigentum sind, siehe Rdn 14). Die letztgenannte Umwandlung setzt aber die Mitwirkung aller Wohnungsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG n.F. gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Geb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 20 Zur Feststellungswirkung der Entscheidung im Vorprozess vgl. BayObLG ZMR 2001, 824 m.w.N.; BayObLG ZWE 2001, 598. Materiellrechtlich umstritten und höchstrichterlich bisher nicht geklärt war bis 30.11.2020, ob die Zustimmung zu einer zustimmungsbedürftigen baulichen Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG a.F. (vgl. jetzt § 20 WEG n.F.) nur d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / d) Einberufungsermächtigung

Rz. 32 Der einzelne Wohnungseigentümer kann sich nach ganz h.M. gerichtlich ermächtigen lassen, eine Wohnungseigentümerversammlung zu bestimmten Tagesordnungspunkten einzuberufen und diese zu leiten. § 24 Abs. 3 WEG n.F. will hier Abhilfe schaffen, da eine Eigentümerversammlung auch von einem durch Vorratsbeschluss ermächtigten Eigentümer einberufen werden kann. Beklagte sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / J. Die Rechtsmittel

Rz. 83 Für Verfahren nach § 43 Nr. 1–4 und 6 WEG a.F. (bzw. jetzt die Beschlussklagen nach § 44 WEG n.F.) gilt seit 1.7.2007 eine Rechtsmittelkonzentration für die 2. Instanz. Die Zuständigkeit ergibt sich generell aus § 72 Abs. 2 GVG. Danach ist als gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig das Landgericht, das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Es ist allgemein anerkannt, dass der rechtsfähige Verband gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a.F. (vgl. jetzt § 9a WEG n.F.) die für ihn fremden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer in Prozessstandschaft durchsetzen konnte, wenn der Verband durch Eigentümerbeschluss die Rechtsverfolgung als gekorene Ausübungsbefugnis "an sich gezogen", d.h. vergemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum

Rz. 79 Muster 56.18: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum Muster 56.18: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum An das Amtsgericht – Prozessgericht – _____ Klage Des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft _____ der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße, – Kläger – Verwalter: Fa. _____ Verwaltungs-GmbH, _____, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer _____, ebenda, Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / K. Das gerichtliche Wohnungseigentumsverfahren (§§ 43 ff. WEG)

Rz. 84 Zur Rechtsprechung zum Verfahrensrecht vgl. Riecke, MDR 2021, 138 ff., MDR 2020, 135 ff., MDR 2019, 266 ff., MDR 2018, 121 ff., MDR 2017, 125 f. Gem. § 43 WEG entscheidet das Amtsgericht im ZPO-Verfahren. Isolierte einstweilige Verfügungen[205] (vgl. §§ 935, 940 ZPO) sind denkbar. Neuerdings wird auch von den Obergerichten eine in personeller Hinsicht umfassende Zuständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Die Verwaltungsunterlagen gehören zum Gemeinschaftsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. § 10 Abs. 7 WEG a.F. = § 9a Abs. 3 WEG n.F.). Befinden sie sich im Besitz des Verwalters, hat dieser sie treuhänderisch zu verwahren. Entsprechend weit reicht das Einsichtsrecht. Dieses steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer individuell zu (§ 18 Abs. 4 WEG n.F.), hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Anmerkungen zum Muster

Rz. 86 Fehlt ein Verwalter oder ist er zur Vertretung nicht berechtigt, wird der rechtsfähige Verband durch die Gesamtheit der Wohnungseigentümer vertreten, § 27 Abs. 3 S. 2 WEG a.F. = § 9b Abs. 1 S. 2 WEG n.F.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach der in Anlehnung an andere privatrechtliche Personenverbände inzwischen auch im Wohnungseigentumsrecht herrschenden[124] sog. Trennungstheorie (im engeren Sinne[125]) ist bei der Verwalterbestellung zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt (§ 26 Abs. 1 WEG) und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag (§ 675 BGB) zu unterscheiden. Entgegen der früher herrsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 93 Muster 56.24: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss Muster 56.24: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch den Verwalter _____ – Beklagter – Namens und in Vollmacht der Kläger wird beantragt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / d) Muster: Notverwalterbestellung

Rz. 43 Muster 56.10: Notverwalterbestellung Muster 56.10: Notverwalterbestellung An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen den (verwalterlosen) Verband "WEG" _____ vertreten durch die übrigen Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage _____ i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 95 Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 44 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____, v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 94 Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG n.F., §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache _____ Prozessbevollmächtigter: _____ gegen Verband "WEG" _____,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 9 Die Wohnungseigentümer wollen durch Beschluss [19] oder Vereinbarung (§ 10 Abs. 1 und 3 WEG n.F.) Gemeinschaftsräume in Sondereigentum umwandeln,[20] Miteigentumsanteile verändern[21] oder einzelne Gebäudebestandteile (Türen, Balkonteile, Duplexparker, nicht tragende Wände, Tiefgaragenstellplätze etc.) zu Sondereigentum machen, z.B. um sie von der gemeinschaftlichen in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / L. Die Vergütung des Rechtsanwalts

Rz. 106 Es gelten die allgemeinen Vorschriften des RVG uneingeschränkt auch für WEG-Sachen. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich ist dies die Rahmengebühr nach Nr. 2300 RVG-VV. Bei Abschluss eines Vergleichs entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG-VV.[210] Bei mehreren Auftraggebern – seit 1.12.2020 nicht mehr bei den Beschlussklagen des § 44 WEG n.F. – steht dem A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / H. Das selbstständige Beweisverfahren

Rz. 81 Die §§ 485 ff. ZPO gelten auch im Verfahren nach § 43 WEG. Zuständig ist gem. § 43 Abs. 2 WEG n.F. die Zivilabteilung für WEG-Sachen des Amtsgerichts der Belegenheit.[198] Wichtig ist, dass der Antragsgegner eindeutig bezeichnet ist.[199] Führen Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband gegen den Bauträger ein selbstständiges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Die Zwangsvollstreckung (Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung)

Rz. 82 Es findet aus vorläufig vollstreckbaren oder erst aus rechtskräftigen Entscheidungen die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO statt. Ergänzend kann auf die Ausführungen im Kapitel "Zwangsvollstreckung" verwiesen werden. Ansonsten ist auf folgende aktuelle und praxisrelevante Punkte hinzuweisen:[201] Der BGH[202] hatte es zugelassen, dass eine Zwangshypothe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVI. Muster: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Trittschall)

Rz. 100 Muster 56.29: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Trittschall) Muster 56.29: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Trittschall) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Antrag nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG n.F. der Wohnungseigentümerin _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen die Wohnungseigentümer _____ – Bekl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / G. Die Entziehung des Wohnungseigentums

Rz. 76 Das Urteil einer solchen "Abmeierungsklage" wird gem. § 19 WEG a.F. = § 17 Abs. 4 WEG n.F. nunmehr nach den Regeln des ZVG vollstreckt. Das Urteil ersetzt nicht mehr Willenserklärungen des verklagten Wohnungseigentümers. Mangels näherer gesetzlicher Regelungen über den Ablauf dieses Verfahrens herrscht Uneinigkeit, wie ein Entziehungsurteil – gerade auch im Verhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVII. Muster: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung

Rz. 101 Muster 56.30: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung Muster 56.30: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ (Rubrum wie Rdn 100) Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen: Dem Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Instandhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und formlos auf alle Miteigentüm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 58 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum)

Rz. 21 Muster 56.3: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum) Muster 56.3: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. der Wohnungseigentümergemeinschaft _____-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter _____, – Klägerin – Prozess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Muster: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

Rz. 48 Zum Negativbeschluss vgl. Wenzel, ZMR 2005, 413. Rz. 49 Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer An das Amtsgericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____ vertreten durch XY-Hausverwaltungen, _____, als (derzeitigen) Verwalter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Rz. 17 Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung An das Amtsgericht Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen) _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____, wohnhaft _____-Straße – Kläg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 77 Ein Wohnungseigentümer zahlt seit vielen Monaten kein Wohngeld mehr, obwohl der zugrunde liegende Wirtschaftsplan (ab 1.12.2020: Vorschüsse zur Kostentragung) bestandskräftig beschlossen ist und die Beträge fällig sind; ggf wurde auch bereits eine Versorgungssperre[193] – die durch § 17 WEG n.F. nicht ausgeschlossen ist – beschlossen. Die Gemeinschaft hat ihn per Mehrh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung

Rz. 19 Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ _____ (Rubrum wie Muster Rdn 17) Es wird festgestellt, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft

Rz. 74 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte.[187] Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Verwalter, die der Gemeinschaft zustehen, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[188] Ausnahmen werden nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Als wichtigste Vorbereitungshandlung ist die Aufstellung der Tagesordnung (TO) anzusehen, die mit der Einladung zu verschicken ist (vgl. § 23 Abs. 2 WEG). § 23 Abs. 2 WEG bezweckt, jedem Eigentümer eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen, insbesondere soll er vor überraschenden Themen und Beschlussfassungen geschützt werden.[97] Bei Standardb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 6. Muster: Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste

Rz. 56 Muster 56.15: Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste Muster 56.15: Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste An den WEG-Verwalter _____ Betreff: WEG _____ wegen Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Wohnungseigentümerinnen _____ und _____ mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 85 Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _____ der WEG _____-Straße in _____, vertreten durch den WEG-Verwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Parteifähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften

Rz. 95 Mit Beschluss v. 2.6.2005[84] hat der BGH einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern Rechtsfähigkeit zuerkannt, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Durch die am 1.12.2020 in Kraft getretene Reform des WEG-Rechts wurden die Rechts- und Prozessfähigkeit, die Bezeichnung der WEG-Gemeinschaft sowie deren gerichtliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

Rz. 31 Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes "Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße", vertreten durch den WEG-Verwalter der Firm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Feststellung der Vertragsfortdauer durch den Verwalter

Rz. 47 Muster 56.11: Feststellung der Vertragsfortdauer durch den Verwalter Muster 56.11: Feststellung der Vertragsfortdauer durch den Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des WEG-Verwalters _____ – Kläger – gegen – Beklagte – Es wird beantragt, festzustellen, dass der vom Klä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt)

Rz. 36 Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Eilt! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _____, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

Rz. 35 Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt) Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _____, _____-Straße, _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____ vertreten durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 103 Eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Verwalters kommt nicht in Betracht (BayObLG ZMR 2001, 41 m. Hinw. auf BayObLGZ 1977, 40, 44). Wichtig: Richtiger Beklagter ist der Verwalter nur dann, wenn er nach Entdeckung der Rechtsfähigkeit des Verbandes durch den BGH (2.6.2005) bzw. nach Inkrafttreten des § 10 Abs. 6 WEG a.F. (1.7.2007) explizit als Zustimmungsbere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Verwalter V ist als WEG-Verwalter der WEG XY bestellt. Der Verwaltervertrag ist auf fünf Jahre abgeschlossen, von denen erst zwei verstrichen sind, und seine vorzeitige Beendigung ebenso wie (laut TE) die Abberufung ist auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt. Auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen die Eigentümer mit 20 zu 5 Stimmen die soforti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVIII. Muster: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter

Rz. 102 Muster 56.31: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter Muster 56.31: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage des Wohnungseigentümers der Wohnungseigentumsanlage _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Fa. _____ GmbH, gesetzlich vertreten durch _____ – Beklagter ...mehr