Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lärm und Licht aus der Nachbarschaft / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Haufe Redaktion, Hans-Albert Wegner †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1).

Wohnungseigentum

Etwas anderes kann in Wohnungseigentumanlagen gelten. Hier wird ein Wohnungseigentümer von seinen Miteigentümern verlangen können, dass der ihn störende Anblick von auf dem Balkon zum Lüften oder Trocknen regelmäßig aufgehängter Groß- oder Bettwäsche unterbleibt. Der Grund für diese Besonderheit liegt in der sog. Wohlverhaltensklausel (§ 14 WEG), die Wohnungseigentümer mit Rücksicht auf die anderen Mitbewohner erheblichen Beschränkungen unterwirft. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten insoweit andere Regeln, als im allgemeinen Nachbarrecht.

Mietverhältnis

Handelt es sich dagegen um eine Mietwohnung, hält sich das Trocknen "kleiner Wäsche" auf einem Wäscheständer, der im wesentlichen durch die Balkonbrüstung gegen Sicht abgeschirmt ist, im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung. Der Vermieter kann das nicht verbieten, auch wenn sich andere Mitbewohner beschweren.[1]

Der Mieter einer Mietwohnung darf nach einem Urteil des AG Brühl[2] seine Wäsche auch dann auf dem Balkon trocknen, wenn die Hausordnung dies untersagt und Wäsche in einem separaten Trockenraum zu trocknen habe.

[1] AG Euskirchen, Urteil v. 11.1.1995, 13 C 363/94, WM 1995, 310.
[2] AG Brühl, Urteil v. 31.10.2000, 21 C 256/00.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.219
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    831
  • Jubiläumszuwendung
    821
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    774
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    738
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    723
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    721
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    719
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    718
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    700
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    700
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    671
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    663
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    657
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    646
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    633
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    625
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    617
  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    604
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    583
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Bild: Haufe Shop

Holz ist der Baustoff der Zukunft im Wohnungsbau und für den Klimaschutz. Er ist CO2-neutral, nachwachsend, energieeffizient und trägt zur Wohngesundheit bei. Dieses Buch zeigt, wie Immobilieneigentümer:innen am besten vorgehen können, wenn sie mit Holz bauen bzw. sanieren möchten.


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren