Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3.4 Komponenten der Ergebnisverwendung

Rz. 81 Nur für Aktiengesellschaften und KGaA ist eine Weiterführung der GuV-Rechnung durch einen Ergebnisverwendungsteil mit folgender Struktur erforderlich:[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.2 Aufbauprinzipien

Rz. 72 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaft kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden.[1] Beim GKV werden den um die Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen und um die anderen aktivierten Eigenleistungen erweiterten Umsatzerlösen – also der Perioden-Gesamtleistung – die gesamten (nach Faktorarten geg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. 2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat. Normenkette § 4 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.2 Verbot der Verlustberücksichtigung

Rz. 60 Nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG dürfen Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert – bei Entnahmen ist dies d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partiarische Darlehen: Rech... / 2 Vertragliche Regelungen

Bei der Zinsausgestaltung bieten sich die gleichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wie bei einem nachrangigen Darlehen an, sodass die Zinszahlungen jährlich oder endfällig bzw. kombiniert erfolgen können. Die Höhe des Zinsanspruchs wird als fixer Prozentsatz in Abhängigkeit von einer bestimmten Bezugsgröße festgelegt, dessen genaue Höhe von der erwarteten Höhe der Gewinnbezugsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.7 Steuern

Ziele Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden. Inhalte Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.4 Nichtsausgleichsfähiger Verlust

Rz. 1798 Mindestbesteuerung Verluste einer GmbH können nur bei der GmbH selbst im Wege des Verlustabzugs (Verlustrücktrag sowie Verlustvortrag) nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG) ist betragsmäßig auf 511.500 EUR begrenzt und nur in dem dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungsjahr möglich. Der Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG), ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.4 Liquidation der GmbH

Rz. 1919 Die Einkommensermittlung der GmbH in der Liquidationsphase (vgl. § 60ff. GmbHG) richtet sich nach den Sonderregelungen des § 11 KStG. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch eine Schlussbesteuerung der GmbH die vorhandenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Abweichend von § 7 Abs. 4 KStG, wonach die GmbH ihren Gewinn in dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln hat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.5 Verlustabzug

Rz. 1957 Der gewerbesteuerliche Verlustabzug ist eigenständig in § 10a GewStG geregelt. Ausgangswert ist ein gesondert festzustellender Fehlbetrag, der sich nach Anwendung der Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8, 9 GewStG ergibt und der den maßgebenden Gewerbeertrag i. S. v. § 10 GewStG kürzt. Aufgrund der vorzunehmenden Korrekturen wird der gewerbesteuerliche Verlus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung / 5.2 Sonstige "Mäntel"

Rz. 251 Bevor § 8 Abs. 4 KStG a. F. bzw. § 8c KStG n. F. die körperschaftsteuerlichen Verlustvortragsmöglichkeiten in Schritten immer weiter einschränkte, gab es einen Markt für nicht mehr aktive Gesellschaften mit steuerlichen Verlustvorträgen. Mittlerweile ist Voraussetzung für den steuerlichen Verlustabzug, dass die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft, die den Verlu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.5 Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsvertrag

Rz. 1619 Ein Gewinnabführungsvertrag setzt voraus, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Bilanzgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG). Hat die Obergesellschaft nur Anspruch auf einen Teil des Gewinns, handelt es sich um einen bloßen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG), auf den die Sonderregelungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.2 Negative Einkünfte gem. § 2a Abs. 1 EStG (keine DBA-Fälle)

Rz. 1916 Werden ausländische Betriebsstättenverluste in einem Nicht-DBA-Drittland erzielt und übersteigen diese die Verrechnungsmöglichkeit (sowohl Verlustausgleich als auch Verlustabzug) mit gleichgelagerten ausländischen Gewinnen, so dürfen diese übersteigenden Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht berücksichtigt werden (und müssen ggf. laut Ziff. 11 hinzugerechnet w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.1 Umwandlungsergebnisse

Rz. 1911 Umwandlungsergebnisse sind auf zwei Stufen (R 7 Ziff. 14 und 24 KStR 2015) zu berücksichtigen: Bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns bleibt das Übernahmeergebnis (Verlust gem. § 4 Abs. 6 UmwStG bzw. Gewinn gem. § 4 Abs. 7 UmwStG) der in eine Personengesellschaft umgewandelten GmbH außer Ansatz. In dem Fall, dass die auf die Personengesellschaft übertragende GmbH...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.2.2 Rechtsfolgen

Rz. 1943 Für Zwecke der Gewerbesteuer folgt aus dem Vorliegen einer Organschaft, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers anzusehen ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). Die persönliche Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft endet aber nicht während des Bestehens der Organschaft, sondern ist für deren Dauer dem Organträger zuzurechnen. Trotz der Betriebss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 3.2.1 Bilanz

Rz. 1357 Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, § 266 HGB folgend ihre Bilanz in Kontenform aufzustellen. § 266 Abs. 2 und 3 HGB schreiben detailliert die einzelnen Gliederungsposten vor. Rz. 1358 Vereinfachungen gelten für kleine Kapitalgesellschaften, deren Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB weniger detailliert/weniger stark untergliedert sein muss.[1] Zudem sind kleine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 7 Ergebnisverwendungsbeschluss

Rz. 1441 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf entweder (i) den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr oder (ii) den Bilanzgewinn, wenn der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt oder Rücklagen aufgelöst wurden, (zur Frage des Bilanzgewinns sie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 2.4.1 Zulässigkeit

Rz. 1244 Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG) erfolgt durch eine Umbuchung zwischen verschiedenen Eigenkapitalpositionen, namentlich zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen ins Stammkapital. Sie wird daher auch als nominelle Kapitalerhöhung bezeichnet (im Gegensatz zu den oben beschriebenen, allesamt effektiven Kapitalerhöhungsarten). Relevant ist sie in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

Tz. 85 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Während ein steuerlich rücktragbarer Verlust einen unmittelbaren Anspruch auf Steuerrückzahlung beinhaltet und deshalb als Forderung auszuweisen ist, entsteht aus einem vortragsfähigen steuerlichen Verlust insoweit ein ökonomischer Vorteil, wie künftige steuerliche Ergebnisse verfügbar sind, gegen die der Verlustvortrag verrechnet werden kann...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deductible temporary differences (aktivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 70 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Eine aktivische latente Steuerabgrenzung ist grundsätzlich in allen Fällen vorzunehmen, in denen es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Gewinne verfügbar sein werden, um die gebildeten aktivischen latenten Steuern in den späteren Perioden ihrer Auflösung steuerlich wirksam nutzen zu können (IAS 12.24). Unter dieser Voraussetzung sind zwei Fä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Latente Steuern in der Organschaft

Tz. 126 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Bezüglich Ansatz und Bewertung latenter Steuern in einem Organkreis gelten die allgemeinen Regelungen des IAS 12. Hinsichtlich der Frage, ob bei bestehender Organschaft die latenten Steuern der Organgesellschaft bei dieser oder beim Organträger auszuweisen sind, enthält IAS 12 keine explizite Regelung. Grundsätzlich sind daher sowohl die for...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Nicht anrechenbare ausländische Steuern (Anrechnungsüberhang)

Tz. 193 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ist nach alledem die ausl St ganz oder tw nicht anrechenbar, ist ein solcher Anrechnungsüberhang aus Sicht der Stpfl nicht weiter stlich nutzbar (und auch nicht sachlich unbillig, s Urt des BFH v 26.10.1972, BStBl II 1973, 271), es sei denn, die Stpfl wählt den St-Abzug gem § 34c Abs 2 EStG. Es kann aber pro Staat nur insges zwischen Anrechn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Steueranrechnung/-abzug bei Organschaft (§ 19 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach der sog Zurechnungstheorie bleiben OT und OG (auch) stlich selbständige Rechtssubjekte, die in der ersten Stufe ihr jeweiliges Einkommen selbständig ermitteln; erst in der zweiten Stufe kommt es zur Zurechnung des Einkommens der OG zum OT (zB s Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9). Auf dieser Basis gilt für die Anwendung der §§ 26...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. D...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2017; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Deferred tax assets

Tz. 10 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Die deferred tax assets umfassen den Betrag der aktivischen latenten Steuern, der sich aus folgenden Größen zusammensetzt (IAS 12.5): abzugsfähige temporäre Differenzen (deductible temporary differences), dh. aktivische Unterschiedsbeträge aus Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen noch nicht in Anspruch genommene steuerliche Verlustvorträge n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zur Erläuterung der latenten Steuern

Tz. 114 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Über den Ausweis in Bilanz und GuV hinaus postuliert IAS 12 eine Vielzahl von einzelnen zusätzlichen Angabepflichten. Grundsätzlich sind danach alle wesentlichen Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags gesondert anzugeben (IAS 12.79). Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte (IAS 12.80):mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität: Kein "ruhender Gewerbebetrieb" im Gewerbesteuerrecht – zum Fortbestand bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung ("ruhender Gewerbebetrieb") gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Übergang von Verlusten i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG auf Erben

Leitsatz Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über. Normenkette § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Sätze 3 und 5 EStG, § 1922 BGB Sachverhalt Der Kläger ist Erbe seines 2012 verstorbenen Vaters (V). V erzielte bis zu s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufgabe o Übertragung des Betriebs

Rn. 199 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen im Falle einer Aufgabe o einer Übertragung des Betriebs ein nicht verbrauchter EBITDA-Vortrag sowie ein nicht verbrauchter Zinsvortrag vollumfänglich unter. Die Rechtsfolge des Untergangs des EBITDA- u des Zinsvortrags ist dabei an die Aufgabe o Übertragung des "Betriebs" geknüpft. Als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Entsprechende Anwendung von § 8c KStG

Rn. 277 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 8c KStG (s Rn 211) ist auf den Zinsvortrag einer Mitunternehmerschaft entsprechend anzuwenden, wenn einer Körperschaft eine Mitunternehmerschaft vorgelagert ist. Dies gilt im Rahmen dessen auch über mehrere Stufen hinweg (§ 4h Abs 5 S 3 EStG). Beispiel: Die in der oben aufgeführten Grafik dargestellten PersGes I – III sind einer Körperscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S 5 EStG ohn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 10 Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

I. Die X-GmbH und A sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen Heinrich Müller GmbH mit Sitz in … Das Stammkapital der Heinrich Müller GmbH beträgt 25.000 EUR. Die X-GmbH hält einen Geschäftsanteil von nominal 100 EUR, A hält einen Geschäftsanteil von nominal 24.900 EUR. Die Rechtsform der Hein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 363 Neben den aus § 267 HGB bereits bekannten kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (incl. GmbH & Co. KG) bringt das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) eine vierte Größenklasse in das HGB, nämlich die Kleinkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a HGB. Es gelten für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre folgende Größen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.5 Gliederungsschema des Jahresabschlusses

Rz. 393 Gemäß § 266 Abs. 2 HGB ist für die Bilanz nachstehende Gliederungsvorschrift verbindlich. Hinsichtlich des Bilanzschemas gilt jedoch für eine kleine Kapitalgesellschaft und eine kleine GmbH & Co. KG die Erleichterung, dass nur die mit Buchstaben und mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen aufzuführen sind.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 375 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 220 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 881 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonstiges 2019 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 49 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

Rz. 129 Der Sanierungsgewinn, der bei einem sanierungsbedingten Erlass von Forderungen bei dem Schuldner entsteht, war ursprünglich nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist durch Gesetz v. 29.10.1997[1] ersatzlos aufgehoben worden. Grund für die Beseitigung der Steuerfreiheit war, dass anderenfalls eine doppelte Begünstigung des Stpfl. eintreten konnte. Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.9 Unbilligkeit bei Umwandlungen

Rz. 81a Die Regelung, dass ein Verlustvortrag sowie ein Zins- und ein EBITDA-Vortrag des übertragenden Rechtsträgers nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, sondern ganz, bei der Abspaltung anteilig, verfällt, beruht auf der Wertentscheidung des Gesetzgebers. Diese Wertentscheidung kann nicht durch eine sachliche Billigkeitsmaßnahme geändert werden. Rz. 81b Das Ent...mehr