Rz. 81
Nur für Aktiengesellschaften und KGaA ist eine Weiterführung der GuV-Rechnung durch einen Ergebnisverwendungsteil mit folgender Struktur erforderlich:[1]
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) | |
+/– | Ergebnisvortrag aus alter Rechnung (Gewinn-/Verlustvortrag) |
+/– | Kapital- und Gewinnrücklagenveränderungen (Entnahmen/Einstellungen) |
= | Bilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust) |
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