Rz. 81

Nur für Aktiengesellschaften und KGaA ist eine Weiterführung der GuV-Rechnung durch einen Ergebnisverwendungsteil mit folgender Struktur erforderlich:[1]

 
  Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
+/– Ergebnisvortrag aus alter Rechnung (Gewinn-/Verlustvortrag)
+/– Kapital- und Gewinnrücklagenveränderungen (Entnahmen/Einstellungen)
= Bilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust)

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