Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen.... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Ab 2027 soll der Höchstbetrag... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.1.2 Klageantrag

Rz. 191 Aus § 894 ZPO folgt, dass der Klageantrag nicht die Angabe des gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung enthalten muss, da die Zustimmung des Arbeitgebers erst mit Rechtskraft des Urteils als erteilt gilt.[1] Dieser Zeitpunkt ist bei Klageerhebung nicht absehbar. Der Arbeitnehmer sollte im Klageantrag aber zur Verdeutlichung, dass er die Vertragsänderung zum f... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.3 Verursachung unverhältnismäßiger Kosten

Rz. 91 Einen betrieblichen Grund stellt nach § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG des Weiteren die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten dar, wobei es sich insofern eigentlich um einen wirtschaftlichen und nicht um einen betrieblichen Grund handelt. Denn der Begriff "Kosten" spricht den finanziellen Aufwand an, der mit der Arbeitsplatzteilung verbunden ist.[1] Probleme ergeben sich dab... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.6 Regelung durch Tarifvertrag

Rz. 118 Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden. Das kann, da nach § 2 Abs. 1 TVG der einzelne Arbeitgeber Tarifvertragspartei ist, auch in einem Haustarifvertrag erfolgen.[1] Nach der Gesetzesbegründung ermächtigt § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG die Tarifvertragsparteien, die Gründe für die Ablehnung der Verringerung der Arbeits... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1.2 Einheitliche Mitteilung bei Verknüpfung von Verringerungs- und Verteilungswunsch

Rz. 127 Die einander bedingende Verknüpfung von Verringerungs– und konkretem Verteilungswunsch durch den Arbeitnehmer ist möglich.[1] Eine andere Auffassung widerspräche dem Ziel des Gesetzgebers, Teilzeit zu fördern. Gerade für Mütter ist eine Teilzeit häufig nur interessant, sofern auch die gewünschte Verteilung berücksichtigt wird. Legte der Arbeitgeber eine andere Arbeit... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.4 3-Monats-Frist

Rz. 35 Die Verringerung der Arbeitszeit – aber grundsätzlich nicht ihre Verteilung – ist spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend zu machen. Mit der 3-Monats-Frist soll dem Arbeitgeber genügend Zeit eingeräumt werden, die Anspruchsvoraussetzungen für das Teilzeitbegehren zu prüfen und arbeitsorganisatorische oder personelle Auffangmaßnahmen vorzubereiten.[1] Rz. 36 Den ge... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.5.1 Grundsätzliches

Der gesetzliche Kilometerpauschbetrag (Entfernungspauschale) ist grundsätzlich mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu multiplizieren. Damit sind Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Legt der Arbeitnehmer mit seinem Kraftfahrzeug nur eine Fahrt (H... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.3 Fremdvergleich

Ein Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern[1] ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn er einem Fremdvergleich standhält. Das bedeutet: Inhalt und Durchführung müssen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich wäre. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Hilfsmittel des Finanzamts, um die berufliche Veranlassung des Arbeitsverhältnisses festzustellen. Ent... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Negative Einkünfte können einem Arbeitnehmer auch durch Aufwendungen vor dem Beginn seiner eigentlichen Tätigkeit entstehen. Diese "vorab entstandenen oder vorweggenommenen Werbungskosten"[1] sind steuerlich anzuerkennen, wenn zwischen ihnen und einer in Aussicht genommenen Tätigkeit zur Erzielung von Arbeitseinkünften ein hinreichend konkreter Zusammenhang besteht.[2] Das k... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.5 Angabe der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 42 Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG "soll" der Arbeitnehmer neben seinem Verringerungswunsch und dem Umfang der begehrten Verringerung auch die von ihm gewünschte Verteilung der verringerten neuen Arbeitszeit angeben. Die gesetzgeberische Differenzierung zwischen Satz 1 ("muss") und Satz 2 ("soll") macht deutlich, dass die Angabe des Verteilungswunsches nicht zwingend erford... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 207 Der Arbeitnehmer trägt als Gläubiger des Teilzeitanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen und damit dafür, dass sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, der Arbeitgeber i. d. R.[2] mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz der abgestuften Dar... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 6 Zuschläge bei GmbH-Geschäftsführern

Für den Fremdgeschäftsführer lehnt der BFH die Steuerfreiheit nach § 3b EStG grundsätzlich ab.[1] Bei Gesellschafter-Geschäftsführern werden die Zuschläge grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angesehen und hierauf die Steuerbefreiung versagt, sowohl von der Rechtsprechung[2] als auch der Finanzverwaltung.[3] Das gilt auch in den Fällen, in denen regelmäßig in... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.1 Umfang der Arbeitszeitverringerung

Rz. 29 Inhaltlich muss der Arbeitnehmer einen konkreten Umfang der Verringerung verlangen. Diesen kann er in Stunden oder aber auch in Prozentsätzen, gemessen an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, angeben. Sein Teilzeitbegehren ist nicht hinreichend bestimmt, wenn hierin nur ein bloßer Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Da das TzBfG keine Vorgaben über den Umfang ei... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Dieses muss, bezogen sowohl auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion, bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren fest... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.7.1 Regelung

Die Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften, wie z. B. Waren- und Devisentermingeschäfte mit Differenzausgleich[1], unterliegt den gleichen Beschränkungen wie diejenige von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung.[2] Außerdem unterliegen diese Verluste ähnlichen Verrechnungsbeschränkungen wie Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eine Spekul... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 5 Unterarbeitsverhältnis

Die steuerliche Anerkennung von Unterarbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen wird von der Finanzverwaltung sehr restriktiv gehandhabt. Von den Finanzgerichten werden Unterarbeitsverhältnisse sehr unterschiedlich beurteilt. Die Gerichte vertreten dabei 3 unterschiedliche Linien: 1. Strenge zivilrechtliche Ablehnung: Ein Teil[1] hält Unterarbeitsverhältnisse zivilrechtl... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1.5 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 131 Der Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG, wodurch die Fristenregelung des § 147 BGB überlagert wird[1], seine Entscheidung spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung mitzuteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitnehmer an sein Änderungsangebot nach § 145 BGB gebunden und kann es nicht widerrufen.[2] Die Berechnung der Frist erfolgt na... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Dabei kann es sich auch um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln.[1] Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. M... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9.1 Regelung

§ 15a EStG [1] begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[2], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen kann, und ist en... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 166 Die Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG findet nur Anwendung, sofern die vorherige Verringerung nach dem TzBfG oder aufgrund solcher tarifvertraglicher Vorschriften, die das TzBfG konkretisieren, geltend gemacht worden ist, nicht dagegen bei Verringerungen nach anderen Gesetzen.[1] Lässt sich der Arbeitgeber rügelos inhaltlich auf ein erneutes Teilzeitverlangen des Arbei... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.1.1 Klage auf Zustimmung

Rz. 188 Der Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen. Rz. 189 Hat der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers rechtzeitig und formwirksam abgelehnt, muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Der Anspruch wird sich dann auf ... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.2 Nachweis

Zum Nachweis, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Ehegatten ernstlich vereinbart ist, bedarf es nicht unbedingt der Schriftform. Die Schriftform ist keine Anerkennungsvoraussetzung, der Arbeitsvertrag kann aus steuerlicher Sicht mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Obwohl eine schriftliche Niederlegung des Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist, ist die S... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.2 Feststellungsbescheid und Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf die Regelungen des § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebesc... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausarz... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.2 Verfügungsgrund

Rz. 212 Ein Verfügungsgrund liegt nur ausnahmsweise vor, wenn bei Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wesentliche Nachteile entstehen und damit die einstweilige Verfügung zur Abwehr dieser Nachteile erforderlich erscheint.[1] Die konkreten Anforderungen hierfür werden je nach Einzelfall unterschiedlich definiert. Die zu erwartende Prozessdauer des Hauptsacheverf... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.1 Begriffsbestimmung: Krankenversicherungsbeiträge

Zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen. Dabei muss es sich jedoch um Beiträge zu einer Krankenversicherung handeln, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes ste... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet generell die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in ­Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 4 Pauschale Abschlagszahlungen

Wegen der Bindung der Steuerfreiheit an tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten sind pauschale Zuschläge mit festen Monatsbeträgen ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ohne Berücksichtigung krankheits- oder urlaubsbedingter Fehlzeiten grundsätzlich nicht steuerfrei.[1] Sie können ausnahmsweise begünstigt sein, wenn sie als Abschlagsz... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.3 Allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen ist im Gesetz nicht näher erläutert. Da nur Dienstleistungen begünstigt sind, die in einem inländischen Haushalt erbracht werden, muss auch ein enger Bezug zur Haushaltsführung bestehen. Nach Verwaltungsauffassung, die höchstrichterlich bestätigt worden ist[1], sind hierunter Tätigkeiten zu verstehen, die gewöhnlich durch Mitglieder... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist.[1] Ein Ehegattenarbeitsvertrag wird steuerlich jedoch nur anerkannt, wenn er ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart ist, inhaltlich dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, tatsächlich wie vereinbart und unter Fremden üblic... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.2 Beitragsrückerstattungen

Wird ein Teil des für die Krankenversicherung geleisteten Beitrags als Beitragsrückerstattung zurückgezahlt, mindert diese Beitragsrückerstattung grundsätzlich die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge zur Krankenversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe sich die ursprünglichen Beiträge[1] steuermindernd ausgewirkt haben.[2] S... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.4 Nachträgliche Werbungskosten

Im Hinblick auf ein früheres Dienstverhältnis können "nachträgliche" Werbungskosten entstehen.[1] Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen in einem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen. Dieser berufliche Zusammenhang muss daher schon in dem Zeitpunkt, in dem der Grund für die Aufwendungen gelegt wurde, bestehen.[2] So kön... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.1 Allgemeines Verrechnungsverbot

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, da für die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der gesonderte Einkommensteuersatz von 25 % Anwendung findet. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden VZ aus Kapitalvermögen er... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.3 Antrag

Rz. 213 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dem Arbeitgeber aufzugeben, den Arbeitnehmer in dem von ihm beantragten Rahmen bis zum Erlass des Urteils in der Hauptsache zu beschäftigen.[1] Durch den Antrag auf Beschäftigung geht man der Problematik aus dem Weg, dass die Abgabe einer Willenserklärung im Hinblick auf die Regeln in § 8 Abs. 4 TzBfG an sic... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 6.1 Geldwerter Vorteil

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, gehört der darin liegende geldwerte Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Für die Beurteilung, ob eine Fahrzeuggestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorliegt, gelt... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 210 Das Bedürfnis nach einer vorläufigen Regelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergibt sich insbesondere aus § 894 ZPO, wonach die eingeklagte Willenserklärung, hier die Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung[1], erst mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt. §§ 935, 940 ZPO sind im Arbeitsgerichtsverfahren nach ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1.6 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Rz. 133 Lehnt der Arbeitgeber die gewünschte Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit form- und fristgerecht ab, ist das vorgerichtliche Konsensverfahren nach § 8 Abs. 3 TzBfG abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann seinen Verringerungs- und Verteilungswunsch ab dem Ablehnungszeitpunkt, wie auch aus § 8 Abs. 6 TzBfG [1] folgt, nicht mehr ändern.[2] Ihm bleibt nur noch, die Ab... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4.1 Einigung über die Verteilung

Rz. 148 § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG bezieht sich ausdrücklich nur auf die nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG durch Einigung festgelegte Verteilung sowie auf die nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG fingierte Verteilung der Arbeitszeit. Die Vorschrift ist somit ein Korrektiv für das im Rahmen des Verringerungsverlangens nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG regelmäßig zu erzielende Einvernehmen über di... mehr