Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Vereinbarung

Rz. 10 Die Indexmietenvereinbarung kann bei Mietvertragsabschluss als auch während des laufenden Mietverhältnisses getroffen werden (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn. 24). Problemlos ist die Vereinbarung in Gegenwart beider Vertragsparteien durch gegenseitige Unterschrift auf den für beide bestimmten Urkunden, entweder im Mietvertrag selbst oder durch gesonderte Urkun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Mieterhöhungsverfahren

Rz. 15 Die vereinbarte Indexmiete ändert sich nicht automatisch, sondern muss geltend gemacht werden, und zwar durch Erklärung in Textform. Abs. 3 übernimmt im Wesentlichen den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a Abs. 3 MHG. Wie bisher muss der Vermieter oder Mieter die Änderung des angegebenen Mietindexes sowie die sich hieraus ergebende Steigerungs- oder Senkungsrate mitteile...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5 Dauer der Indexmiete

Rz. 14 Die Indexmiete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Für die Dauer der Indexklausel können Mieterhöhungen nur wegen Betriebskostensteigerungen erfolgen oder wegen derjenigen baulichen Maßnahmen, auf gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen beruhen und der Vermieter nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung, dass der Vermieter die Karenzfrist von einem Jahr ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Indexierung

Rz. 12 Die Miete kann nur an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung alle privaten Haushalte in Deutschland (ab 2003: Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)) geknüpft werden, der regelmäßig veröffentlicht wird. Weitere notwendige Inhalte ergeben sich nicht aus dem Gesetz, müssen jedoch den Grundanforderungen des § 2 der Preisklauselve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Schriftform

Rz. 11 Die gemäß Abs. 1 vorgeschriebene Schriftform, die auch dann einzuhalten ist, wenn der Wohnraummietvertrag selbst formfrei ist (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn. 21) soll die Vertragsparteien vor unüberlegten Vereinbarungen warnen und dient dem Beweis, insbesondere bei Eintritt des Erwerbers als neuer Vermieter in das Mietverhältnis (§ 566). Schriftform bedeute...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 10 Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem MwSt-Aktionsplan hat die EU-Kommission am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf di...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle a...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.1 Grundsätze

Rz. 43 Die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner richtet sich nach § 1603 BGB. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist für die Leistungsfähigkeit das Einkommen unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners maßgeblich. Unter "Einkommen" ist bei normal verdienenden, unselbstständigen Unterhaltsschuldnern das Nettoeinkommen gemeint. Bei Freiberuflern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.2 Mehrbedarf

Rz. 31 Ein regelmäßiger Mehrbedarf ist gegeben, wenn wiederkehrend Aufwendungen notwendig sind, die keinen Bezug zu dem üblichen Barbedarf haben, d. h. vom Elementarunterhalt nicht oder teilweise nicht gedeckt sind. Für die unteren Einkommensgruppen ist dies stets anzunehmen (OLG Köln, Beschluss v. 29.10.1998, 14 WF 157/98). Ab Einkommensgruppe 6 enthalten die Regelsätze abe...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 151 Für die rechtlichen Rahmenbedingungen ist zu differenzieren, ob der junge Volljährige zu den privilegierten Unterhaltsberechtigten i. S. d. §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB gehört. Für die Privilegierung ist zum einen erforderlich, dass der junge Volljährige unverheiratet ist und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt. Zum anderen muss sich der jung...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.1 Überblick

Rz. 21a § 19 geht anderen jugendhilferechtlichen Vorschriften bei gemeinsamer Betreuung von Mutter und Kind vor (vgl. VG München, Urteil v. 15.2.2006, M 18 K 04.6150; OVG Münster, Urteil v. 26.4.2004). Die Betreuung nach § 19 steht zwar im Dienst der Pflege und Erziehung des Kindes, indem sie eine der Entstehung eines Erziehungsdefizits beim Kind vorbeugende Art des Zusammenl...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.3 Sonderbedarf

Rz. 35 Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger außergewöhnlicher Bedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Er kann deshalb ohne die Einschränkungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unter den Sonderbedarf fallen daher nur Aufwendungen, die weder den Elementarbedarf noch den regelmäßigen Mehrbedarf betreffen (Klein, in: KK-FamR,...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.6 Teilschuldnerschaft

Rz. 60 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften für den Unterhalt des minderjährigen Kindes mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Eltern oder alle Großeltern haften daher nicht als Gesamtschuldner auf den gesamten Unterhaltsbetrag (§ 421 BGB), sondern jeder für seinen Anteil (§ 420 BGB). Das hat prozessual erhebliche Auswirkun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.3 Gesetzliche Vertretung

Rz. 38 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.2 Unterhaltstatbestände

Rz. 89 Nach § 1615 l Abs. 1 BGB hat der Vater für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt der Mutter Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Schwangerschaft und Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Rz. 90 Über den Zeitraum des Abs. 1 hinausgehend hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren, soweit diese aufgrund einer durch di...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.3 Maß des Unterhalts

Rz. 94 Das Maß des dem Elternteil zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach dessen Lebensstellung, da über § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB die Regelung des § 1610 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung findet. Es ist deshalb auf das Einkommen abzustellen, das die Mutter ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte (BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 121/03). Der Bedarf ist aber au...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.1 Unterhaltsverpflichteter

Rz. 88 Unterhaltsverpflichteter ist der mit der Mutter nicht verheiratete (§ 1615a BGB) Vater des Kindes. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder der als Vater gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 Nr. 2 und Nr. 3 BGB – rechtliche Vaterschaft). Für die Anwendung des § 1615l BGB reicht es aber aus, wenn der in Anspruch genommene Mann zwar nicht als r...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.5 Bedürftigkeit der Mutter

Rz. 98 Das Maß des der Mutter zustehenden Unterhalts ist bereits durch den Halbteilungsgrundsatz beschränkt (Rz. 95). Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Bedürftigkeit der Mutter zu verneinen ist, wenn sie ein überobligationsmäßiges Einkommen erzielt. Für eine bedarfsmindernde Anrechnung überobligatorischer Leistungen findet § 1577 Abs. 2 BGB analoge Anwendun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.2 Gesetzliche Vertretung

Rz. 17 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.3 Teilschuldnerschaft

Rz. 161 § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der den Betreuungsunterhalt mit dem Barunterhalt gleichstellt, findet für privilegierte Volljährige keine Anwendung. Mit Volljährigkeit werden Erziehungs- und Betreuungsleistungen, soweit nicht eine geistige oder körperliche Behinderung gegeben ist, nicht mehr geschuldet (BGH, Urteil v. 9.1.2002, XII ZR 34/00). Das gilt auch für privilegiert...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.4 Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 96 Für die Leistungsfähigkeit des Vaters gelten die allgemeinen Grundsätze des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. Rz. 43 ff.). Rz. 97 Für den Selbstbehalt, den der Vater für sich in Anspruch nehmen kann, gilt: Wegen der Angleichung der Ansprüche aus § 1615l BGB an Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten nach § 1570 BGB einerseits und dem Nachrang gegenüber minderjährigen Kindern ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.2 Bedürftigkeit

Rz. 160 Ein Volljähriger ist grundsätzlich gehalten, seinen Lebensunterhalt durch eine eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen (BGH, Urteil v. 6.12.1984, IVb ZR 53/83; OLG Hamm, Beschluss v. 14.10.2004, 11 WF 168/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.2.2004, 3 WF 8/04). Eine Bedürftigkeit kann deshalb nur angenommen werden, wenn der Volljährige aufgrund einer Ausbildung, deren...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.11 Kostenbeteiligung und örtlich zuständiger Träger

Rz. 19 § 91 Abs. 1 Nr. 2 sieht Kostenbeiträge bei der Gewährung der Leistungen nach § 19 vor. Kinder und Jugendliche sowie die Leistungsberechtigten nach § 19, also alleinerziehende Mütter und Väter (vgl. Rz. 8), haben sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 3 aus ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 sind auch Elternteile zu den Kosten heranzuziehen. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.1 Ausübung gemeinsamer Sorge bei Getrenntleben

Rz. 61 Grundsätzlich orientiert sich die Ausübung der gemeinsamen Sorge nach Trennung an den Absprachen der Eltern. Innerhalb des Rahmens, den das Kindeswohl vorgibt (§ 1666 Abs. 1 BGB), können die Eltern den Aufenthalt des Kindes bestimmen und die Entscheidungsbefugnisse verteilen. Soweit das nicht möglich ist, gibt § 1687 BGB ein System vor, das auf eine praktikable Handha...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.3 Ende elterlicher Sorge

Rz. 19 Die elterliche Sorge endet im Regelfall mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und der damit eintretenden Volljährigkeit des Kindes (§ 2 BGB). In Teilbereichen ist das minderjährige Kind aber bereits vorher selbstständig. Das gilt insbesondere für die religiöse Erziehung. Nach § 5 Satz 1 REKG steht dem Kind nach der Vollendung seines 14. Lebensjahres die Entscheidung...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.1 Verwandte in gerader Linie

Rz. 25 Einem Kind sind nach § 1601 BGB seine Verwandten in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind für das Kind alle Personen, von denen es abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Dazu gehören neben den Eltern im Rechtssinne (§ 1591, § 1592, § 1754 BGB, vgl. § 17 Rz. 22) seine Großeltern und ggf. Urgroßeltern, nicht aber Geschwister oder Stiefeltern. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.3 Ausübung alleiniger Sorge

Rz. 93 Für die Ausübung alleiniger Sorge bestehen nicht die Abgrenzungsprobleme, wie sie in § 1687 Abs. 1 Satz 1 bis Satz 3 BGB geregelt sind. Befindet sich das Kind mit Einwilligung des Sorgeberechtigten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem anderen Elternteil, gelten nach § 1687a BGB die Regelungen des § 1687 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 BGB entsprechend. Rz. 94 Zusä...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.1 Maß des Unterhalts

Rz. 157 Nach § 1610 Abs. 2 BGB erfasst der Unterhaltsanspruch eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Deshalb unterfällt die Zeit der allgemeinen Schulausbildung grundsätzlich der Unterhaltspflicht. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt. Rz. 158 Verzögert sich die Schulausbildung aufgrund eines vorübergehenden leichten Versagens, müssen dies die Unterhaltsverpflichteten n...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.7 Erlöschen des Anspruchs durch Heirat

Rz. 100 Für alle Unterhaltstatbestände des § 1615l BGB findet § 1586 Abs. 1 BGB analoge Anwendung. Danach erlischt der Unterhaltsanspruch durch die Heirat eines anderen Mannes als des Vaters des Kindes oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (BGH, Urteil v. 17.11.2004, XII ZR 183/02).mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.5 § 67 SGB XII

Rz. 25 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG, der wiederum auf der Entscheidung des BVerfG zur Gefährdetenhilfe beruhte (BVerfG, Urteil v. 18.7.1967, 2 BvF 3/62). Nach § 67 SGB XII sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wen...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.1 Bedürftigkeit

Rz. 164 Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt zurzeit i. d. R. 990,00 EUR (Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, Anm. IV, vgl. Rz. 170). Rz. 165 Ein eheähnliches Verhältnis, in dem der Unterhaltsberechtigte mit seinem Partner zusammenlebt, kann zu einer Reduzierung seiner Bedürftigkeit f...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.1 Regelmäßiger Bedarf

Rz. 28 Der regelmäßige Bedarf (Elementarunterhalt) eines minderjährigen Kindes wird durch die – ggf. sich verändernde – Lebensstellung der Eltern geprägt (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1610 Rz. 3). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich daher einerseits nach den Bedürfnissen des Kindes außerhalb der tatsächlichen Betreuung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und andererseits nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.4 Ende elterlicher Sorge

Rz. 41 Die elterliche Sorge endet im Regelfall mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und der damit eintretenden Volljährigkeit des Kindes (§ 2 BGB). In Teilbereichen ist das minderjährige Kind aber bereits vorher selbstständig. Das gilt insbesondere für die religiöse Erziehung. Nach § 5 Satz 1 RelKErzG steht dem Kind nach der Vollendung seines 14. Lebensjahres die Entschei...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.6 Anteilige Haftung mehrerer Väter

Rz. 99 Betreut die Mutter mehrere nichteheliche Kinder von verschiedenen Vätern, haften die Väter gemäß § 1615l Abs. 3 Satz 1, § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 26/03).mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.5 Auskunftsanspruch

Rz. 56 Nach § 1605 Abs. 1 BGB kann das minderjährige Kind von seinen Eltern und Großeltern Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen verlangen, soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Ebenso muss das Kind Auskunft über seine Einkünfte geben, damit seine Bedürftigkeit überprüft werden kann. Rz. 57 Geschuldet wird eine in sich geschlossene Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Klageverfahren – Abs. 2

Rz. 9 Das Mieterhöhungsverlangen setzt zwei Fristen in Gang: Überlegungs- oder Zustimmungsfrist und Klagefrist. Rz. 10 Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter muss beweisen, ob und wann sein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist. Insoweit reicht es nicht aus, dass der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Schriftform

Rz. 4 Die Vorschrift bezieht sich wie der bisherige § 566 auf die gesetzliche Schriftform des § 126. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens (z. B. drei Kreuze – xxx) unterzeichnet werden. Hinweis Personengesellschaften Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, juristischen Personen) wird ...mehr