Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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§ 35 Vorverfahren / II. (Erweiterte) Akteneinsicht

Rz. 7 Bereits mit dem ersten Kontakt zur Verwaltungsbehörde oder zum Gericht kann, wie gesehen, die Akteneinsicht begehrt werden. Zum einen dient das der Prüfung der Erfolgsaussichten der Verteidigung, zum anderen kann nur auf diese Weise auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens eine hinreichende Tatsachenkenntnis, ggf. auch Rechtskenntnis gesichert werden.[18] Die Akteneinsi...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Ansprüche wegen Rechtsmängeln

Rz. 137 Nach Ziff. 6.2.2 sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind, wie etwa Schäden aus der Verletzung von Patenten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder auch Verstößen in Wettbewerb und Werbung. Zu verweisen ist – ggf. auch für eine deckungsrechtliche Auslegung – insoweit auf die haftungsrechtliche ...mehr

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 1.1 Commercial Courts und Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit

Am 10.10.2024 ist das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) v. 7.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 302 v. 10.10.2024). Es tritt im Wesentlichen am 1.4.2025 in Kraft. Das Gesetz eröffnet den Lände...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.2 Anwendungsbereich

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 umfasst grundsätzlich alle Verträge von Leasingnehmern und Leasinggebern, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten. Konkretisiert wird der Anwendungsbereich durch die Definitionskriterien für das Vorliegen eines Leasingverhältnisses (IFRS 16.9 i. V. m. IFRS 16.B9-B31). Zu beachten ist jedoch, dass nachfolgende Sachverhalte a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.2 Anwendungsbereich und Definition

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 38 schließt nachfolgende (immaterielle) Vermögenswerte aufgrund von Branchenspezifika oder Bilanzierungsvorgaben in anderen Standards aus (IAS 38.2 f.): Finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 32 unter Bezugnahme der Ansatz- und Bewertungskriterien in IFRS 10, IAS 27 und IAS 28 Vermögenswerte aus E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.3 Umsatzrealisierung aus Lizenzen

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält detaillierte Vorgaben für die Erfassung von Entgelten aus Lizenzen für die Überlassung geistigen Eigentums. Hierunter fallen Lizenzen für Software, Technologien, Filme, Musik und sonstiges Entertainment, Franchising sowie Patente, Marken, Verlags- und sonstige Urheberrechte (IFRS 15.B52). Zunächst ist hierbei zu unterscheiden,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.1 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erfüllung der Definitionskriterien bedingt, dass der Posten weder monetärer Art noch physisch greifbar ist. Zudem ist nachzuweisen, dass dieser identifizierbar (IAS 38.8) und damit abgrenzbar vom Geschäfts- oder Firmenwert des Unternehmens ist (IAS 38.11 f.). Sind die Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kommt IAS 38 nicht zur Anwendung un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 8 Informationen für den Rundfunk

Der lokale und regionale Rundfunk ist immer an Vereinsaktivitäten interessiert. Man kann die Sender häufig sogar als Sponsor gewinnen. Dann laufen die Vorankündigungen wie von selbst. Praxis-Tipp Bevor Sie sich um eine Sponsorenschaft eines Mediums bemühen, klären Sie, ob Sie sich dadurch nicht den Zugang zu anderen Medien verbauen. So sind viele Regionalsender im Besitz von ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 7 Zusammenarbeit mit der Presse

Wenn auch die anderen Medien immer stärker werden – die Presse spielt (insbesondere für kommunale und regionale Vereine) immer noch eine besondere Rolle. Es geht hier aber nicht nur um das Printmedium (Zeitschrift, Zeitung). Im Internet gewinnen rein digitale Tageszeitungen immer mehr an Bedeutung. Bei der Kontaktaufnahme muss man verschiedene Redaktionstypen unterscheiden: Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6 Zufluss beim Rechtsnachfolger (§ 24 Nr. 2 Halbs. 2)

Rz. 101 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger hat § 24 Nr. 2 EStG konstitutiven Charakter: Die Vorschrift verklammert die auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Betätigung des Rechtsvorgängers mit dem beim Rechtsnachfolger eingetretenen Zufluss oder der Realisierung des wirtschaftlichen Erfolgs[1] und schließt dadurch die Besteuerungslücke, die sich daraus ergeben w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 3.8 Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz?

Derzeit wird die "künstliche Intelligenz" auch in Vereinen diskutiert. Dieses Thema hier abschließend zu bewerten, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Darum soll hier nur auf einige Aspekte eingegangen werden. Zunächst wohl das Wichtigste: Die künstliche Intelligenz (KI), wie sie beispielsweise bei ChatGPT verwendet wird, geht nicht davon aus, dass die ermittelten Erge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 29 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1546]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung der Lieferung von der sonstigen Leistung

Rz. 12 In vielen Fällen ist zweifelhaft, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt. Insoweit kommt es darauf an, welcher Art die erbrachte Leistung ist. Maßgebend ist nach ständiger Rechtsprechung die Sicht des Durchschnittsverbrauchers. [1] Bildet z. B. die körperliche Übergabe eines Gegenstands den wirtschaftlichen Leistungsgehalt, wird eine Lieferung vorliegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 3 Limitationen und Hinweise für die Praxis beim Einsatz von ChatGPT

Mit der Verbesserung der Modelle nehmen die sog. Halluzinationen zwar ab, lassen sich aber nicht ganz ausschließen. Überprüfen Sie die Antworten daher stets kritisch (4-Augen-Prinzip). Auch aufgrund der Aktualität der einbezogenen Daten ist dies geboten. Auch rechtliche Rahmenbedingungen (Urheberrecht, Datenschutz, AI-Act) limitieren die Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT. Vide...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 105 Gem. der Verwaltungsauffassung[1] umfasst das erweiterte Inlandsvermögen insbesondere die folgenden Vermögensgegenstände: Kapitalforderungen, die nicht bereits § 121 Nr. 3, 7 oder 8 BewG unterfallen, gegen Schuldner, die weder Wohnsitz, Geschäftsleitung noch Sitz in einem ausländischen Staat haben (z. B. Spareinlagen und Bankguthaben bei Geldinstituten im Inland); im I...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Schuldtitel

§ 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel) (1) Die Zwangsvollstreckung findet nach der ZPO insbesondere aus folgenden Schuldtiteln statt: 1. aus Endurteilen und Vorbehaltsurteilen deutscher Gerichte, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§§ 704, 300, 301, § 302 Absatz 3, § 599 Absatz 3 ZPO), 2. aus Arresten und einst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.2 Übertragung oder Überlassung immaterieller Werte (§ 1 Abs. 3c S. 1 AStG)

Rz. 223 Satz 1 bestimmt, dass die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung eines immateriellen Werts (s. dazu Satz 2) zu vergüten ist, wenn diese auf der Grundlage einer Geschäftsbeziehung (s. dazu Abs. 4) erfolgt und hiermit eine finanzielle Auswirkung für den Übernehmer, den Nutzenden, den Übertragenden oder den Überlassenden verbunden ist. Dies folgt eigentlich bereits au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 5 Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Für die Verbuchung von umsatzsteuerbaren und -steuerpflichtigen Umsätzen stellt sich die Frage nach der Anwendung des Steuersatzes. Nach § 12 UStG bestehen für die Umsatzbesteuerung 2 Steuersätze, nämlich der allgemeine Steuersatz und der ermäßigte Steuersatz. Für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände kann beim Erwerb der ermäßigte Steuersatz von 7 % anwend...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.5 Welche Güter als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln sind

Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht enthalten keine abschließende Begriffsbestimmung eines immateriellen Vermögensgegenstands. Nach DRS 24.17 ist ein immaterieller Vermögensgegenstand einzeln abstrakt verwertbar. D. h. die wirtschaftlichen Vorteile, die mit einem immateriellen Vermögensgegenstand verbunden sind, können z. B. durch Verkauf, Tausch, Nutzungsüberlas...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / a) Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können auch zu einem selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand führen. Bei einem Vermögensgegenstand handelt es sich um eine Sache, ein Recht, einen tatsächlichen Zustand, eine konkrete Möglichkeit oder einen wirtschaftlichen Vorteil, dessen Erlangung Kaufleute sich etwas kosten lassen, der nach der Verkehrsauffassung einer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2.1 Urheberrechte

Der Autor und der Rechteinhaber (meist ein Verlag oder eine Agentur) verfügen über die Urheberrechte eines Textes. Dieses Urheberrecht bleibt zunächst während der Lebenszeit des Autors bestehen. Nach seinem Tod läuft es noch 70 Jahre weiter. Wenn in der Chronik längere Passagen aus anderen Publikationen übernommen werden, müssen die Rechteinhaber vorab informiert werden. Unt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5 Urheberrechte

Ihre "Detektive" sollten schon bei der Stoffsammlung darauf achten, dass Sie für die einzelnen Elemente, die Sie von Dritten bekommen, auch die Erlaubnis zur Veröffentlichung erhalten. Dies gilt insbesondere für das Bildmaterial, aber auch für Texte, die Sie aus fremden Quellen übernehmen wollen. 3.5.1 Rechte am Bildmaterial Beim Bildmaterial werden das "Recht am eigenen Bild"...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2 Rechte an Texten

Nicht nur für Bildmaterial gelten Urheberrechte – auch Texte dürfen nicht ohne Weiteres übernommen werden. 3.5.2.1 Urheberrechte Der Autor und der Rechteinhaber (meist ein Verlag oder eine Agentur) verfügen über die Urheberrechte eines Textes. Dieses Urheberrecht bleibt zunächst während der Lebenszeit des Autors bestehen. Nach seinem Tod läuft es noch 70 Jahre weiter. Wenn in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KI im Social Media Einsatz

Zusammenfassung Worauf müssen Unternehmen achten, wenn sie KI in der Kommunikation einsetzen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Transparenz ist ein wichtiger Faktor. Ohne den Einsatz von Social Media ist eine zeitgemäße Unternehmenskommunikation nicht denkbar. Das gilt vor allem in der Konsumgüterindustrie. Wer seine Kunden erreichen will, der muss sie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1 Rechte am Bildmaterial

Beim Bildmaterial werden das "Recht am eigenen Bild" und die "Bildrechte" unterschieden. Vereinfacht dargestellt umfasst das "Recht am eigenen Bild" die Rechte der abgebildeten Personen, während das "Bildrecht" die Rechte des Fotografen schützt. 3.5.1.1 Recht am eigenen Bild Grundsätzlich dürfen Aufnahmen, auf denen Menschen abgebildet sind, nur mit deren Zustimmung verwendet ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.4 Stadtpläne, Landkarten und Ähnliches

Für Stadtpläne, Landkarten und Ähnliches gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren. Da die Pläne immer wieder aktualisiert und neu aufgelegt werden, gehen Sie bitte immer davon aus, dass es sich um geschützte Veröffentlichungen handelt, für die eine Genehmigung des Verlages benötigt wird. Ausgenommen sind lediglich Karten, die im Rahmen der amtlichen Tätigkeit von Behörden der Län...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 2 Wer schreibt die Chronik?

Eine umfassende Chronik kann meist nicht von einem Mitglied allein verfasst werden. Es stehen aufwendige Recherchen an, Texte müssen geschrieben, Bildmaterial gesichtet und zugeordnet und ein Layout entwickelt werden. Hier sollte ein Team gebildet werden, in dem jeder seine speziellen Fähigkeiten einbringt. Das Team sollte bestehen aus den "Detektiven", die Material zusammens...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.1 Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich dürfen Aufnahmen, auf denen Menschen abgebildet sind, nur mit deren Zustimmung verwendet werden. Ausnahmen: Personen mit zeitgeschichtlicher Bedeutung (politische und religiöse Persönlichkeiten, Künstler usw.) Personen, die eher zufällig auf einem Foto erscheinen und dort keine besondere Rolle spielen (Beispiel: Touristen vor dem Kölner Dom, wenn dieses Bauwerk f...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.3 KI-generierte Darstellungen

Sicher gibt es auch in Ihrem Verein bereits Mitglieder, die sich mit künstlicher Intelligenz befasst haben und mithilfe entsprechender Software, wie ChatGPT, fotorealistische Darstellungen herstellen können. Sicher haben Sie auch das KI-generierte Bild gesehen, auf dem Papst Franziskus eine dicke weiße Daunenjacke mit Kruzifix trägt. Hier befindet man sich derzeit noch in ein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2.2 Zitate

Außerdem kommt für Ihre Chronik auch das sogenannte "Kleinzitat" infrage. Es erlaubt Ihnen – bei Angabe der Quelle – kleine Abschnitte aus einem urheberechtlich geschützten Werk zu zitieren. Was als kleiner Teil eines Werkes anzusehen ist, ist nicht klar definiert und hängt vom Umfang des Gesamtwerkes ab. Ein Zitat muss immer einen ergänzenden oder erläuternden Charakter in B...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.2 Bildrecht

Das Bildrecht ist im § 72 Urheberrechtgesetz geregelt. Es gilt für Lichtbilder (Fotos) und für ähnlich wie Lichtbilder hergestellte Werke. Das Bildrecht endet 50 Jahre nach seiner ersten erlaubten Veröffentlichung. Wurde die Aufnahme nicht veröffentlicht, endet das Bildrecht 50 Jahre nach seiner Erstellung. Wenn Sie Fotos für die Chronik anfertigen (z. B. Portraitaufnahmen ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 "Liste der Vertragselemente" im Überblick

Rz. 295 Aufgrund der Bedeutung des Auslagerungsvertrages für das Management auslagerungsspezifischer Risiken (→ BTR 4) ist es nicht überraschend, dass diverse Vertragselemente aufgezählt werden, die das auslagernde Institut mit dem Auslagerungsunternehmen im Auslagerungsvertrag zu vereinbaren hat. Die Anforderungen sind eher allgemeiner Natur und berücksichtigen natürlich in...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / Zusammenfassung

Viele Vereine haben in Deutschland eine lange, oft über Jahrzehnte gewachsene Geschichte. In dieser Zeit gibt es viel zu berichten und man kann auf manche Höhen – aber auch Tiefen – zurückblicken. Spätestens wenn ein "runder Geburtstag" des Vereins ansteht, wird der Ruf nach einer Chronik laut. Doch wie lassen sich die erforderlichen Informationen recherchieren? Wie wird ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 2 Abgrenzung immaterieller Wirtschaftsgüter zu materiellen Wirtschaftsgütern

Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.[1] Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten kommt es vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse an. Wichtig ist, wofür der Kaufpreis gezahlt ist (Wertrelation) und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt ankommt...mehr