Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Schuldtitel

§ 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel) (1) Die Zwangsvollstreckung findet nach der ZPO insbesondere aus folgenden Schuldtiteln statt: 1. aus Endurteilen und Vorbehaltsurteilen deutscher Gerichte, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§§ 704, 300, 301, § 302 Absatz 3, § 599 Absatz 3 ZPO), 2. aus Arresten und einst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.2 Übertragung oder Überlassung immaterieller Werte (§ 1 Abs. 3c S. 1 AStG)

Rz. 223 Satz 1 bestimmt, dass die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung eines immateriellen Werts (s. dazu Satz 2) zu vergüten ist, wenn diese auf der Grundlage einer Geschäftsbeziehung (s. dazu Abs. 4) erfolgt und hiermit eine finanzielle Auswirkung für den Übernehmer, den Nutzenden, den Übertragenden oder den Überlassenden verbunden ist. Dies folgt eigentlich bereits au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 5 Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Für die Verbuchung von umsatzsteuerbaren und -steuerpflichtigen Umsätzen stellt sich die Frage nach der Anwendung des Steuersatzes. Nach § 12 UStG bestehen für die Umsatzbesteuerung 2 Steuersätze, nämlich der allgemeine Steuersatz und der ermäßigte Steuersatz. Für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände kann beim Erwerb der ermäßigte Steuersatz von 7 % anwend...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.5 Welche Güter als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln sind

Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht enthalten keine abschließende Begriffsbestimmung eines immateriellen Vermögensgegenstands. Nach DRS 24.17 ist ein immaterieller Vermögensgegenstand einzeln abstrakt verwertbar. D. h. die wirtschaftlichen Vorteile, die mit einem immateriellen Vermögensgegenstand verbunden sind, können z. B. durch Verkauf, Tausch, Nutzungsüberlas...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / a) Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können auch zu einem selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand führen. Bei einem Vermögensgegenstand handelt es sich um eine Sache, ein Recht, einen tatsächlichen Zustand, eine konkrete Möglichkeit oder einen wirtschaftlichen Vorteil, dessen Erlangung Kaufleute sich etwas kosten lassen, der nach der Verkehrsauffassung einer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2.1 Urheberrechte

Der Autor und der Rechteinhaber (meist ein Verlag oder eine Agentur) verfügen über die Urheberrechte eines Textes. Dieses Urheberrecht bleibt zunächst während der Lebenszeit des Autors bestehen. Nach seinem Tod läuft es noch 70 Jahre weiter. Wenn in der Chronik längere Passagen aus anderen Publikationen übernommen werden, müssen die Rechteinhaber vorab informiert werden. Unt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5 Urheberrechte

Ihre "Detektive" sollten schon bei der Stoffsammlung darauf achten, dass Sie für die einzelnen Elemente, die Sie von Dritten bekommen, auch die Erlaubnis zur Veröffentlichung erhalten. Dies gilt insbesondere für das Bildmaterial, aber auch für Texte, die Sie aus fremden Quellen übernehmen wollen. 3.5.1 Rechte am Bildmaterial Beim Bildmaterial werden das "Recht am eigenen Bild"...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2 Rechte an Texten

Nicht nur für Bildmaterial gelten Urheberrechte – auch Texte dürfen nicht ohne Weiteres übernommen werden. 3.5.2.1 Urheberrechte Der Autor und der Rechteinhaber (meist ein Verlag oder eine Agentur) verfügen über die Urheberrechte eines Textes. Dieses Urheberrecht bleibt zunächst während der Lebenszeit des Autors bestehen. Nach seinem Tod läuft es noch 70 Jahre weiter. Wenn in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KI im Social Media Einsatz

Zusammenfassung Worauf müssen Unternehmen achten, wenn sie KI in der Kommunikation einsetzen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Transparenz ist ein wichtiger Faktor. Ohne den Einsatz von Social Media ist eine zeitgemäße Unternehmenskommunikation nicht denkbar. Das gilt vor allem in der Konsumgüterindustrie. Wer seine Kunden erreichen will, der muss sie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1 Rechte am Bildmaterial

Beim Bildmaterial werden das "Recht am eigenen Bild" und die "Bildrechte" unterschieden. Vereinfacht dargestellt umfasst das "Recht am eigenen Bild" die Rechte der abgebildeten Personen, während das "Bildrecht" die Rechte des Fotografen schützt. 3.5.1.1 Recht am eigenen Bild Grundsätzlich dürfen Aufnahmen, auf denen Menschen abgebildet sind, nur mit deren Zustimmung verwendet ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.4 Stadtpläne, Landkarten und Ähnliches

Für Stadtpläne, Landkarten und Ähnliches gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren. Da die Pläne immer wieder aktualisiert und neu aufgelegt werden, gehen Sie bitte immer davon aus, dass es sich um geschützte Veröffentlichungen handelt, für die eine Genehmigung des Verlages benötigt wird. Ausgenommen sind lediglich Karten, die im Rahmen der amtlichen Tätigkeit von Behörden der Län...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 2 Wer schreibt die Chronik?

Eine umfassende Chronik kann meist nicht von einem Mitglied allein verfasst werden. Es stehen aufwendige Recherchen an, Texte müssen geschrieben, Bildmaterial gesichtet und zugeordnet und ein Layout entwickelt werden. Hier sollte ein Team gebildet werden, in dem jeder seine speziellen Fähigkeiten einbringt. Das Team sollte bestehen aus den "Detektiven", die Material zusammens...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.3 KI-generierte Darstellungen

Sicher gibt es auch in Ihrem Verein bereits Mitglieder, die sich mit künstlicher Intelligenz befasst haben und mithilfe entsprechender Software, wie ChatGPT, fotorealistische Darstellungen herstellen können. Sicher haben Sie auch das KI-generierte Bild gesehen, auf dem Papst Franziskus eine dicke weiße Daunenjacke mit Kruzifix trägt. Hier befindet man sich derzeit noch in ein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.2 Bildrecht

Das Bildrecht ist im § 72 Urheberrechtgesetz geregelt. Es gilt für Lichtbilder (Fotos) und für ähnlich wie Lichtbilder hergestellte Werke. Das Bildrecht endet 50 Jahre nach seiner ersten erlaubten Veröffentlichung. Wurde die Aufnahme nicht veröffentlicht, endet das Bildrecht 50 Jahre nach seiner Erstellung. Wenn Sie Fotos für die Chronik anfertigen (z. B. Portraitaufnahmen ein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2.2 Zitate

Außerdem kommt für Ihre Chronik auch das sogenannte "Kleinzitat" infrage. Es erlaubt Ihnen – bei Angabe der Quelle – kleine Abschnitte aus einem urheberechtlich geschützten Werk zu zitieren. Was als kleiner Teil eines Werkes anzusehen ist, ist nicht klar definiert und hängt vom Umfang des Gesamtwerkes ab. Ein Zitat muss immer einen ergänzenden oder erläuternden Charakter in B...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.1 Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich dürfen Aufnahmen, auf denen Menschen abgebildet sind, nur mit deren Zustimmung verwendet werden. Ausnahmen: Personen mit zeitgeschichtlicher Bedeutung (politische und religiöse Persönlichkeiten, Künstler usw.) Personen, die eher zufällig auf einem Foto erscheinen und dort keine besondere Rolle spielen (Beispiel: Touristen vor dem Kölner Dom, wenn dieses Bauwerk f...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / Zusammenfassung

Viele Vereine haben in Deutschland eine lange, oft über Jahrzehnte gewachsene Geschichte. In dieser Zeit gibt es viel zu berichten und man kann auf manche Höhen – aber auch Tiefen – zurückblicken. Spätestens wenn ein "runder Geburtstag" des Vereins ansteht, wird der Ruf nach einer Chronik laut. Doch wie lassen sich die erforderlichen Informationen recherchieren? Wie wird ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 "Liste der Vertragselemente" im Überblick

Rz. 295 Aufgrund der Bedeutung des Auslagerungsvertrages für das Management auslagerungsspezifischer Risiken (→ BTR 4) ist es nicht überraschend, dass diverse Vertragselemente aufgezählt werden, die das auslagernde Institut mit dem Auslagerungsunternehmen im Auslagerungsvertrag zu vereinbaren hat. Die Anforderungen sind eher allgemeiner Natur und berücksichtigen natürlich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 2 Abgrenzung immaterieller Wirtschaftsgüter zu materiellen Wirtschaftsgütern

Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.[1] Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten kommt es vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse an. Wichtig ist, wofür der Kaufpreis gezahlt ist (Wertrelation) und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt ankommt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 1.1 Selbstständigkeit

Ein immaterielles Wirtschaftsgut kann selbstständig bewertet werden, wenn es als geldwerte Realität einzeln in Erscheinung tritt. Es muss objektiv werthaltig sein.[1] Der Kaufmann muss sich die Erlangung etwas kosten lassen.[2] Dabei kann es sich auch um Aufwendungen anderer Personen als dem Betriebsinhaber selbst handeln.[3] Es genügt, dass der von dem immateriellen Wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Künstliche Intelligenz: Ein... / 5.2 Urheberrecht, Datenschutz und Privatsphäre

Bisher sammelten Webcrawler beim Training verschiedener KI in der Regel Informationen aus dem Internet, ohne die Urheber der Webseiten um Erlaubnis zu bitten. Aufgrund dieser (vermutet unerlaubten) Verwendung ihrer Texte haben deshalb Autoren wie Christopher Golden und Richard Kadrey mit der Komikerin Sarah Silverman Klage gegen OpenAI und Meta eingereicht. Auch die New York...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 3. Zu den Begriffen des "Urhebers" bzw. des "Rechtsnachfolgers"

Fraglich ist aber, ob die Steuerermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG so ausgelegt werden kann, dass hauptsächlich Lieferungen der Künstler selbst ermäßigt besteuert werden sollen. Konkret geht es um die Frage, ob man den Begriff des "Urhebers" nach urheberrechtlichen Maßstäben bestimmt oder ob für die Zwecke der Umsatzsteuer ein anderes Verständnis zugrunde zu leg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Intelligenz: Was wichtiger ist als das KI-Gesetz

Zusammenfassung Das EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist vor allem für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen relevant. Ein Großteil der praktischen und rechtlichen Probleme beim Einsatz von KI wird hierdurch jedoch nicht geregelt. Diese müssen nach wie vor zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Intern: Klare Regelungen Überall da, wo Mitarbeitenden ein Inter...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Leitsatz Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 2 Social Media: Wie umsetzen?

Oft ist der Entschluss, Social Media Kanäle für die Kanzlei anzulegen, schnell gefasst – und leider oft auch genauso schnell wieder verworfen, wenn man an das Thema ohne passende Strategie herangeht. Meist liegt das schnelle Scheitern an dem Fehlschluss, dass es reichen würde, sich ruckzuck in allen sozialen Medien einen Account anzulegen. Denn ja: So eine Anmeldung ist in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.11 Pinterest: Bilder sagen mehr als tausend Worte

Pinterest setzt sich aus den zwei Wörtern "to pin" für "Anpinnen" und "interest" für "Interesse" zusammen – und genau das ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der Plattform, die neben einer visuellen Suchmaschine optional ein soziales Netzwerk integriert hat, in erster Linie aber vor allem eine Online-Pinnwand ist. Hauptsinn und Zweck hierbei ist, dass Nutzer nach allen m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.3 Überlassung von Rechten (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 124 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst die zeitliche Überlassung von Rechten. Die Vorschrift enthält keine abschließende Regelung.[1] Hierzu gehören insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Erfahrungen, Gerechtigkeiten und Gefälle. Es handelt sich nicht um die Verwertung eigener Rechte durch den Urheber selbst. Er erzielt z. B. bei schriftstellerischer Tätigkeit Einkünft...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / V. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 24 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
M

Messgeräte, allgemeine Anforderungen [Rdn 2844] Rdn 2845 Literaturhinweise: Bock, Rechtsprechungsübersicht zum Umfang der Akteneinsicht, DAR 2011, 606 Burhoff, Dauerbrenner: (Akten)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren, VRR 2011, 250 ders., Akteneinsicht im Bußgeldverfahren Sonderproblem Bedienungsanleitung/Messunterlagen, VA 2012, 50 ders., A never ending story? – Aktenei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GEMA-Abgabe / 3.1 Die Künstler sind freiwillig Mitglieder der GEMA

Die Künstler werden freiwillig Mitglieder der GEMA. Grund für die Mitgliedschaft: Die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte sind allein dem Urheber vorenthalten. Nur dieser kann sie an eine andere Person übertragen. Deshalb kann der Künstler auch versuchen, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder der GEMA zu übertragen. Mitglied in der GEMA können Textdichter vertonter Te...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GEMA-Abgabe / 3 Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft: Gebühreneinnahmen werden auf Künstler verteilt

GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA ist in der Musikbranche mit der Wahrnehmung von Urheberrechten betraut. Sie vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte derjenigen Komponisten, Musiker und Verleger von Musikwerken, die in ihr Mitglied sind. Zu diesem Zweck betreibt sie das Inkas...mehr