Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

§ 119b GVG(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, jeweils durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als Commercial Court einzurichten, der im ersten Rechtszug zuständig ist für folgende Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 Euro:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Ermächtigung.

Rn 35 Das durch §§ 1368, 1369 BGB begründete Revokationsrecht eines Ehegatten, die Unwirksamkeit von Verfügungen des anderen Ehegatten (§ 1365: Vermögen im ganzen; § 1369: Haushaltsgegenstände) geltend zu machen, ist eine Erscheinungsform der gesetzlichen Prozessstandschaft. Ebenso verhält es sich mit der Unterhaltsklage eines vertretungsberechtigten Elternteils für Unterhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

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ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 2 Anmerkung

Das vorliegende Urteil des BGH betrifft grundlegende Fragen der Ausgestaltung von Rückforderungsrechten im Zusammenhang mit lebzeitigen unentgeltlichen Zuwendungen. Die Entscheidung für Ob und Wie einer unentgeltlichen Übertragung hängt in besonderem Maße von den Erwartungen an die Entwicklung der weiteren Zukunft ab. Die Zukunft allerdings wird sich mit Sicherheit anders en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb bei Gründung der Gütergemeinschaft

Rz. 253 [Autor/Stand] Mit Gründung der Gütergemeinschaft verschmelzen die Vermögen beider Partner kraft Gesetzes durch Gesamtrechtsnachfolge im Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB).[2] Ausgeschlossen hiervon sind das sog. Sondergut (§ 1417 Abs. 1 BGB) = nicht rechtsgeschäftlich übertragbare (Vermögens-)Gegenstände (§ 1417 Abs. 2 BGB)[3] und das sog. Vorbehaltsgut (§ 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 229 Für die Bewertung sind sämtliche Umstände, insb auch die ohnehin bestehende Belastung maßgeblich, daneben der Rahmen, in dem die Störung stattfindet; private Belästigungen sind je nach Grad eher gering, berufliche sind höher zu bewerten; Regelstreitwerte bestehen nicht (Karlsr GRUR-RR 08, 262); Eigentums- und Besitzstörung werden nach dem Interesse des Kl grds gleich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachliche Zuständigkeit des Commercial Court.

Rn 22 Die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit des Commercial Court in erster Instanz zieht § 119b Abs 1 S 1 und S 4 GVG. Die den Landesregierungen nach § 119b Abs 1 S 2–3 GVG eingeräumten Gestaltungsspielräume lassen es nicht zu, dass einem Commercial Court Streitigkeiten auf anderen Sachgebieten als den in § 119b Abs 1 S 1 GVG genannten oder über die Beschränkungen des § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grds ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasste, dh der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Schadensersatz- und Versicherungsleistungen

Rn. 270 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Schadensersatzleistungen können entweder im steuerrechtlich irrelevanten Vermögensbereich anfallen oder den Bereich der Einkünfte betreffen und Einnahmen iSd § 8 EStG sein, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 8 (44. Aufl 2025). Rn. 271 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Letzteres ist der Fall, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einkunft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Justizverwaltungsakte.

Rn 6 Darunter ist jedes hoheitliche Handeln einer Justizbehörde mit unmittelbarer Außenwirkung zur Regelung eines Einzelfalls zu verstehen, das die betroffene Person in ihren Individualrechten unmittelbar verletzen kann. Eine unmittelbare Außenwirkung tritt ein, wenn das hoheitliche Handeln unmittelbare rechtliche Folgen hat (Hamm NJW 72, 2145). Justizverwaltungsakte sind ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit für bestimmte Sachgebiete.

Rn 8 Ein Commercial Court kann nur für die Sachgebiete des § 119b Abs 1 S 1 und nur für Rechtsstreitigkeiten mit einem Mindeststreitwert von 500.000 EUR (sehr krit zum Konzept der Streitwertgrenze Hoffmann ZRP 22, 108, 109 f; Wolff SchiedsVZ 23, 209, 213; Burianski/Fleckenstein ZRP 23, 162, 163; Rühl ZfPW 24, 397, 415; den Hertog GWR 23, 207, 209; auch Koch MDR 24, 1015, 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Katalogleistung / 1 Die einzelnen Katalogleistungen

In § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG werden in insgesamt noch 11 anwendbaren Nummern einzelne sonstige Leistungen aufgeführt, deren Ort dort ist, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz hat, wenn er kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der keine USt-IdNr. erteilt wurde un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen[1], Know-how[2], Software[3], Rechte aus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Preisanpassungsklausel - AB... / 2 Inhalt

Die Preisanpassungsklausel des § 1a AStG gilt für alle unbeschr. und beschr. Stpfl. aller Rechtsformen, nach § 1 Abs. 1 S. 2 auch für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften. Anzuwenden ist sie auf alle Verrechnungspreisvereinbarungen, die (auch) immaterielle Werte betreffen, unabhängig davon, ob das Geschäft eine Mehrzahl von materiellen und immateriellen Werten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bachelorand / 2 Ausgestaltung der Vereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MwSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.7 Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit und zur sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 91 Die freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und die sonstige selbstständige Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) bilden zusammen mit der Betätigung als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) den Bereich der selbstständigen Arbeit i. S. v. § 18 EStG. Alle drei Tätigkeitsbereiche erfassen Betätigungen, die ebenso wie die gewerbliche Tätigkeit...mehr

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Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungsregeln für Sof... / 1.2 Immaterielles Wirtschaftsgut

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte" (z. B. Ideen) und Rechte (Berechtigungen). Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen, Software, Rechte aus vertr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Kommunikation im BGM: Story... / 6 Effektiv prompten: Wie KI gezielt unterstützt

Sie sind fachlich kompetent auf Ihrem Gebiet, doch oft fällt es schwer, die richtige, zielgruppenorientierte Ansprache zu finden? Hier kann KI als Sparringspartner helfen und Lücken schließen, die man selbst nicht abdecken kann. Doch KI denkt nicht. Sie berechnet. Deshalb gilt es, bei der Anwendung wie bei ChatGPT einige Grundregeln zu beachten, wenn eine Eingabe (Prompt) in...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Vereinsarchiv / 3 Vereinsarchiv in Zeiten der Digitalisierung

Viele Vereinsaktivitäten verlaufen inzwischen digital oder werden digital aufgezeichnet. Damit entstehen neue Herausforderungen für die Archivarbeit. Einzelne Punkte wurden schon angesprochen. Hier wird man als Verein eine eigene Lösung finden müssen. Achtung Eine Gefahr ist die "Unauffälligkeit" des Entstehens von Datenfriedhöfen, also das unorganisierte Sammeln und Speicher...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Social-Media-Plattformen fü... / 5.1.1.4 Rechtliche Bestimmungen

Bei der Verwendung von Fotos sind auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bildmaterial von Dritten verwendet wird. Hier spielen die Urheberrechte der Fotografen eine Rolle. Außerdem gilt grundsätzlich, dass bei Fotos die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen beachtet werden müssen. Auf einen einfachen Nenner gebracht, sind Foto...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)

Rz. 69 Stand: 06/02 – 07/2025 Sonstige Leistungen sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG mit dem ermäßigen Steuersatz zu versteuern, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 (BGBl I 1965, 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.1993, BGBl I 1993, 910) besteht. Die Steuerermäßigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr

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Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 1.1 Nur dem Betrieb dienende Wirtschaftsgüter sind einlagefähig

Wirtschaftsgüter sind nur dann einlagefähig, wenn sie dem Betrieb dienen, also diesem nutzen können, d. h. bilanzierungsfähig sind. Auch selbstgeschaffene und unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Urheberrechte) können eingelegt werden.[1] Soweit ein Wirtschaftsgut nach der Einlage zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (z. B. eine Produktion...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 1 Systematische Einordnung

Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünften aus Vermietung und Verpa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Markenzeichen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Patente, Warenzeichen- und Gebrauchsmusterrechte, Bezugs- und Belieferungsrechte, Urheberrechte, Verlagsrechte, Erfindungen, Know-how, Software, Emissionsrechte, Kundenlisten und Marken stellen nur einen kleinen Auszug dessen dar, was unter immateriellen Werten zu verstehen ist. International definiert Kapitel VI der OECD- Verrechnungspreisleitlinien und national definiert §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung oder Verpachtung... / 2 Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden. Dies setzt jedoch vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sachgründung / 1 Sachgründung und Stammkapital

Nur verkehrsfähige Gegenstände mit einem feststellbaren wirtschaftlichen Wert können als Einlage in die GmbH eingebracht werden. Diese Gegenstände sind entsprechend der sachenrechtlichen Vorschriften auf die (Vor-)GmbH zu übertragen, also z. B.: bei Forderungen im Wege der Abtretung bei Urheberrechten durch Einräumung einer Lizenz bei beweglichen Sachen durch Übereignung bei Imm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sacheinlagen / 2 Welche Gegenstände sind einlagefähig?

Als Sacheinlage kommen alle Gegenstände in Betracht, die im Zeitpunkt der Einbringung einen erfassbaren Vermögenswert haben. Einlagetauglich ist damit jeder Vermögensgegenstand mit gegenwärtig erfassbarem wirtschaftlichen Wert, der der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt werden kann. Die folgenden Gegenstände sind einlagefähig: Sachen: Sachen sind bewegliche oder unbew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 11.2 Das Sondergut

Rz. 271 Gemäß § 1417 Abs. 1 BGB ist vom Gesamtgut das Sondergut ausgeschlossen. Sondergut ist das rechtsgeschäftlich nicht übertragbare Vermögen beider Ehegatten, § 1417 Abs. 2 BGB. Eine vertragliche Schaffung des Sonderguts ist daher nicht möglich. Unter das Sondergut fällt nur spezielles Vermögen, wie beispielsweise nicht abtretbare unpfändbare Forderungen (§§ 399, 400 BGB)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.6 E-Book Innovation

Der Steuerberater kann z. B. zum Thema "Förderung für Innovationen" ein E-Book erstellen und dies verkaufen, verschenken (als pdf kostenlos zum Download anbieten) oder bei Veranstaltungen als "Mehrwert" anbieten. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen sowie Urheberrechte und Eigentumsrecht zu beachten. Ziel ist es mit einem E-Book neue Interessenten zu gewinnen ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 4.3 Umsatzsteuer, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (Firmenwert, Kundenstamm)

Rz. 33 Nach Abschnitt 3.1. Abs. 4 Satz 2 UStAE ist die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter eine sonstige Leistung: Als sonstige Leistungen kommen insbesondere in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichenrechten und ähnlichen Rechten, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / 1. Darstellung der Rechtsprechung

Die oben dargestellten Arten, eine Wertminderung bei Kunstgegenständen zu berücksichtigen, setzen voraus, dass es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. In ständiger Rechtsprechung haben die Finanzgrichte bei Kunstgegenständen zwischen Werken anerkannter Meister sowie Ausstellungs- und Sammlungsstücken und sog. Gebrauchskunst unterschieden – mit dem Erg...mehr