Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Der Wertnachweis bei Sacheinlagen

Rz. 18 Zur Literatur s. Rz. 16. Bereits vor der Reform 1980 war zumindest an größeren Registergerichten bereits seit geraumer Zeit stillschweigende Praxis geworden: Das Verlangen nach geeigneten Wertnachweisen bei Sacheinlagen. Wie dies erfolgt, wurde bereits oben in § 5 Rz. 67 f. dargelegt. Die Art des Nachweises hängt vom Gegenstand der Sacheinlage ab, z.B. Sachverständige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / B. Ansprüche

Rz. 2 Hier zunächst eine Übersicht: Diese Begrifflichkeiten gibt es in den meisten englischsprachigen Ländern, und auch die rechtliche Ausgestaltung ist ähnlich. Im Einzelnen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung – Abs. 1 Nr. 6 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen) Vermietung und Verpachtung

Rz. 216 [Autor/Stand] Übersicht. Grundsätzlich führt die Vermietung und Verpachtung zu Einkünften aus aktivem Erwerb. Allerdings erfährt dieser Grundsatz in Nr. 6 Buchst. a–c sehr wesentliche Durchbrechungen. Die Durchbrechungen bedeuten im praktischen Ergebnis, dass die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten überwiegend Einkünfte a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ertragsteuerlich sind die Tätigkeiten der Trägervereine dahingehend zu untersuchen, ob Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Vermögensverwaltung vorliegen. Die Veranstaltungen, zu deren Besuch Teilnahmegebühren von den Besuchern entrichtet werden müssen, sind in der Regel dem Zweckbetrieb i. S. d. § 68 Nr. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anzuwendender Steuersatz

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Soweit Zweckbetriebe vorliegen, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) anzuwenden. Bei den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben findet der umsatzsteuerliche Regelsteuersatz Anwendung. Im Hinblick auf die Verlagsrechte ist zu prüfen, ob als Einräumung von Urheberrechten § 12 Abs. 2 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 182 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.):mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 87 Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht nur das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG, sondern darüber hinaus auch das sog. erweiterte Inlandsvermögen zu erfassen. Zu unterscheiden sind Fälle der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG und der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 4 Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Umfang der Besteuerung

Rz. 160 Sind die Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erfüllt, unterliegt der Besteuerung in Deutschland zum einen das Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG (s. Rn. 83 ff.). Darüber hinaus unterliegt der Besteuerung aber auch das so genannte erweiterte Inlandsvermögen. Dies sind Vermögensteile, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anwendungsbereich Bewertungsebene

Rz. 19 I.d.R. wird der "echte" gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG beim übrigen Vermögen seine Verwendung finden: So sind z. B. private bewegliche Gegenstände (Pkw, Hausrat oder Kunstgegenstände) mit diesem anzusetzen. Die Wertermittlung ist jedoch gerade für diese Gegenstände problematisch. Theoretisch müsste jeder einzelne Gegenstand bewertet werden. Liegen aussagekräftige tatsä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d. h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Rechtslage ab 2016

Rz. 7 Nachdem das BVerfG (Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50) insb. die Verschonungsregelungen für BV nach §§ 13a und 13b ErbStG a. F. als zu weitgehend betrachtet und Änderungen an dem bisher geltenden Recht angemahnt hatte, war der Gesetzgeber gezwungen, dieses neu zu regeln. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Regierungsbegründung

Rz. 6 [Autor/Stand] Zu § 8: Einkünfte von Zwischengesellschaftenmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien (§ 121 Nr. 5)

Rz. 51 Erfindungen/Patente (§ 1 PatG), Gebrauchsmuster (§ 1 Abs. 1 GebrMG) sowie Topografien (= dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, vgl. § 1 Abs. 1 HalblSchG vom 22.10.1987, BGBl I 1987, 2294) einer beschränkt steuerpflichtigen Person fallen unter den Katalog des Inlandsvermögens, sofern sie zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / C. Input/Output: Wie spielt das Urheberrecht mit hinein?

Rz. 214 Abbildung: Input/ Output: Wie spielt das Urheberrecht mit hinein?, © BeschtesTeam@JUN Legal GmbH (CC-BY-SA-4.0) Rz. 215 Hinweismehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / I. Achtung: Späte Konsequenzen des Trainings

Rz. 217 Nachdem KI-Systeme Big Data benötigen, um trainiert zu werden, drängt sich die Frage aus: Darf man das überhaupt? Welche Rolle spielt hier das Urheberrecht? Und was können die Spätfolgen von urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten sein? Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen, § 2 Abs. 2 UrhG. Werke, eines menschlichen Schö...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / II. Wem gehört der Prompt?

Rz. 236 Der Prompt bildet das Herzstück bei der Arbeit mit LLMs. Wie bereits dargelegt, hängt die Qualität des Outputs maßgeblich von den Eigenschaften des Prompts ab. Gute Prompts können für den jeweiligen Anwender daher regelmäßig von Wert sein – doch stellt sich die Frage: Besitzen sie auch urheberrechtliche Schutzfähigkeit? Um diese Frage zu beantworten, bedienen wir uns ...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / III. Die Maschine schöpft und der Mensch verwertet

Rz. 246 Betrachten wir nun den Output von generativer KI. Folgt man strikt der Annahme, dass schutzfähige Werke nur durch Menschen erstellt werden können, so kann KI-Output nie urheberrechtlich geschützt sein. Sofern der KI generierte Output auf Grundlage eines rein autonomen Prozesses der Maschine entstanden ist, steht fest, dass er nicht urheberrechtlich schutzfähig ist.[33...mehr

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Literatur- und Internetquel... / II. Internetquellen

Angwin u.a., Machine Bias – There's software used across the country to predict future criminals. And it's biased against blacks, abrufbar unter: https://www.propublica.org/article/machine-bias-risk-assessments-in-criminal-sentencing (zuletzt abgerufen am 23.3.2025) Bastian, US-Copyright-Behörde widerspricht KI-Industrie: Kein generelles Fair Use beim KI-Training, abrufbar un...mehr

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Literatur- und Internetquel... / I. Literatur (Kommentare, Monografien, Zeitschriftenbeiträge)

Akerhar / Sajja, Knowledge-Based Systems, 2010 Ashkar , Wesentliche Anforderungen der DSµ-GVO bei Einführung und Betrieb von KI-Anwendungen, ZD 2023, 523 Ashkar / Schröder , Das Gesetz über künstliche Intelligenz der Europäischen Union(KI-Verordnung), BB 2024, 771 Baumann, Generative KI und Urheberrecht – Urheber und Anwender im Spannungsfeld, NJW 2023, 3673 Beierle / Kern-Isberner , Met...mehr

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§ 2 LLMs im juristischen Ei... / 1. Lizenz zum Trainieren? Urheberrechtliche Grundlagen des LLM-Trainings

Rz. 74 Zunächst aber zu den Trainingsdaten: Große LLMs verdanken ihre Funktionalität auch der schieren Menge an Daten, mit denen sie trainiert wurden. Die hierfür verwendeten Texte sind in der Regel (zunächst) frei verfügbar aus dem Internet entnommen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich hierbei die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen aus dieser Verfügba...mehr

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Glossar: Fachbegriffe KI & ... /   Compliance

Rz. 15 Compliance bedeutet die Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Vorgaben zum Beispiel beim Einsatz von KI-Systemen, etwa in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht, Diskriminierung und Fairness.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / III. Wem was gehört

Rz. 272 Ein Thema, das beim Einsatz von generativer KI zur Erfüllung von Vertragsleistungen enormes Konfliktpotenzial birgt, ist die Klärung der Rechte an Code, Modellen und generierten Inhalten. Verträge müssen eindeutig regeln, wer welche Nutzungs-, Verwertungs- oder Eigentumsrechte erhält.[366] Bevor man sich allerdings Gedanken darüber macht, wie man sich mit dem Kunden ...mehr

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Glossar: Fachbegriffe KI & ... /   Fair Use Grundsatz

Rz. 21 Dies ist ein Grundsatz aus dem US-amerikanischen Recht (§ 07 U.S. Copyright Act). Dieser Grundsatz legt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt ist, etwa für Forschung, Lehre oder Kritik. Dabei erfolgt eine Abwägung anhand von Kriterien wie Zweck, Umfang und Auswirkungen der ...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / D. Was in Verträgen geregelt sein sollte

Rz. 254 Abbildung: Was in Verträgen geregelt sein sollte, © BeschtesTeam@JUN Legal GmbH (CC-BY-SA-4.0) Rz. 255 Hinweismehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / VIII. Worauf kommt es im Vertrag wirklich an?

Rz. 314 Ein Vertrag zum Einsatz von KI ist – wie typisch im IT-Vertragsrecht – keine eigenständiger Vertragstyp, sondern orientiert sich an bestehenden Typen wie dem Dienst-, Werk-, Kauf- oder Mietvertrag. Er kann verschiedenste Anwendungsfälle in unterschiedlichsten Bereichen abdecken und damit unzählige Ausgestaltungen annehmen. Die Einsatzszenarien reichen von kontinuierl...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / A. Nicht nur die technische Performance zählt

Rz. 1 Abbildung: Nicht nur die technische Performance zählt, © BeschtesTeam@JUN Legal GmbH (CC-BY-SA-4.0) Rz. 2 Hinweismehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / I. Karten auf den Tisch

Rz. 259 In Verträgen, die ausdrücklich den Einsatz von KI zum Gegenstand haben, etwa bei der Entwicklung KI basierter Software oder der Erbringung automatisierter Dienstleistungen, stellt sich die Frage nach einer Informationspflicht[349] über KI-Nutzung kaum: Der Einsatz ist Teil des Vertragszwecks. Anders sieht es bei Verträgen aus, in denen der KI-Einsatz nicht ausdrückli...mehr

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Vorwort

Nicht die KI ersetzt Juristen, sondern Juristen, die KI einsetzen, verdrängen Juristen, die keine KI verwenden. Die Fragen, die wir uns seit drei Jahren stellen, lauten: Worauf müssen wir jetzt achten? Wie sieht die berufsrechtliche Lage beim Einsatz aus im Alltag aus? Inwieweit müssen wir IT-Rechtler unsere Beratungspraxis gegenüber den Mandanten anpassen? Wie viel Energie m...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / IV. Darf die KI Anwalt sein?

Rz. 180 Die fortschreitende Digitalisierung bringt neben der hilfreichen Automatisierung, auch eine ganze Palette an juristischen Kopfschmerzen mit sich, ganz besonders für anwaltliche Berufsträger. Legal Tech Tools aus dem Bereich der KI und dabei insbesondere generative KI in Form von LLMs wie ChatGPT, Claude oder Gemini versprechen Effizienzsteigerung, revolutionäre Workf...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / ee) Was gilt für die "Alltagsmodelle"?

Rz. 85 Bei der Betrachtung der Pflichten der Akteure entsprechend der Risikoklassen darf nicht übersehen werden, dass neben diese kontextbezogenen Pflichten noch zusätzliche Pflichten treten können, wenn das KI-System auf einem Modell mit allgemeinem Verwendungszweck beruht. Die wohl bekanntesten generativen KI-Systeme basieren auf GPAI, ChatGPT nutzt beispielsweise die GPT-...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.2 Bitcoins und andere Crypto Assets

Nicht nur für den Ausweis, sondern unter Umständen auch für die Folgebewertung spielt die Frage, welche Art von Vermögenswerten Crypto Assets sind eine Rolle. Nicht fungible Kryptowerte (Avatare, virtuelle Grundstücke im Metaverse, digitale Kunstwerke), also sog. Non Fungible Token (NFTs) sind ohne Zweifel immaterielles Vermögen. Bei Zuordnung zum Anlagevermögen (langfristig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IAS 38 und IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.3 Immaterielles Anlagevermögen beim Unternehmenserwerb

Bei einem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage, inwieweit der über das materielle Vermögen hinausgehende Kaufpreis auf immaterielle Einzelgüter entfällt oder goodwill ist. Die genaue Unterscheidung ist deshalb notwendig, weil die Einzelgüter in der Regel planmäßig abschreibbar sind, der goodwill aber nie. Nach IFRS 3 und IAS 38.34 kommt es hinsichtlich des Ansatzes immate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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China: Einheitsregister für Sicherheiten an Beweglichen Gütern und Rechten

Zusammenfassung China führt ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Gütern und Rechten. Mit diesem Register können ohne großen Aufwand Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten zentral und effizient registriert bzw. bestehende Sicherheiten geprüft werden. Neben Sicherheiten an Immobilien sind in China auch Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr