Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Lizenzen

Der Inhaber einer Lizenz hat das Recht, bestimmte Dinge zu tun, die er ohne die Lizenz nicht dürfte, wie z. B. die Nutzung einer bestimmten Software. Die Vergabe einer Lizenz erfolgt regelmäßig im Vertragswege. Der Erwerber erhält die Lizenz z. B. an Nutzungs- oder Schutzrechten, an Patenten oder Gebrauchsmustern. Auch die Spielerlaubnis im Sport oder in der Kunst (Musik) ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.1.3 Grenzen der Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 4 DSGVO

Rz. 13 Nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO darf das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Damit wird der EG 63 DSGVO umgesetzt, der ausdrücklich fordert, dass die Rechte und Freiheiten anderer Personen, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere das Urheberrecht an S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht

Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit bei der Auftragsvergabe Knowh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 38 Urheberrecht

A. Allgemeines Rz. 1020 Während Erfindungen von Personen als Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden können, werden Werke der Literatur, Musik, Wissenschaft und Kunst durch das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte geschützt. Rz. 1021 Das Urheberrecht ist vererblich, kann von einem Miterben aus der Miterbengemeinschaft erworben sowie aufgrund eines Vermächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung von Verwertungs- und Nutzungsrechten aus Urheberrechten

Rz. 1031 Muster 8.155: Pfändung von Verwertungs- und Nutzungsrechten aus Urheberrechten: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1020 Während Erfindungen von Personen als Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden können, werden Werke der Literatur, Musik, Wissenschaft und Kunst durch das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte geschützt. Rz. 1021 Das Urheberrecht ist vererblich, kann von einem Miterben aus der Miterbengemeinschaft erworben sowie aufgrund eines Vermächtnisses übertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1024 Im Hinblick auf die Pfändung bei Urheberrechten gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze. Besonderheiten regeln allerdings die §§ 113–119 UrhG. I. Zwangsvollstreckung in die Verwertungs- und Nutzungsrechte des Urhebers, § 113 UrhG Rz. 1025 Die Zwangsvollstreckung in die Verwertungsbefugnisse des Urhebers ist nur mit seiner Einwilligung zulässig (§ 113 S. 1 UrhG).[81...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Vergütungsansprüche des Urhebers

Rz. 1030 Hinsichtlich der Vergütungsansprüche gilt nichts Besonderes. Sie werden nach den allgemeinen Bestimmungen über die Pfändung von Geldforderungen (§§ 829, 835 ZPO) gepfändet. Der Gläubiger muss in diesen Fällen stets mit einem Schuldnerantrag nach § 850i ZPO rechnen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Zwangsvollstreckung in die Verwertungs- und Nutzungsrechte des Urhebers, § 113 UrhG

Rz. 1025 Die Zwangsvollstreckung in die Verwertungsbefugnisse des Urhebers ist nur mit seiner Einwilligung zulässig (§ 113 S. 1 UrhG).[818] Die Einwilligung kann nicht durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden (§ 113 S. 2 UrhG). Die Zwangsvollstreckung ist deshalb nur gegen einen geschäftsfähigen Schuldner möglich. Dieser kann die Einwilligung persönlich erklären ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Zwangsvollstreckung in Originale von Werken, § 114 UrhG

Rz. 1029 Auch die Zwangsvollstreckung in dem Urheber gehörende Originale von Werken ist nur mit seiner Einwilligung zulässig. Auch diese Einwilligung kann nicht durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden (§ 114 Abs. 1 UrhG). Dies gilt gem. § 118 UrhG sinngemäß auch für Verfasser wissenschaftliche Ausgaben (§ 70 UrhG) sowie Lichtbildner (§ 72 UrhG). Ausnahmen von diesem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Domain als sonstiges Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO

Rz. 682 Da eine Domain weder eine körperliche Sache noch eine Geldforderung darstellt, kommt für eine Pfändung derselben nur eine solche nach § 857 Abs. 1 ZPO – Domain als Gesamtheit schuldrechtlicher Ansprüche, die einen Vermögenswert verkörpern, in Betracht. Rz. 683 Als Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO pfändbar sind Rechte aller Art, die einen Vermögenswert derart verkö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Verwertung

Rz. 43 Hinsichtlich der Verwertung bestimmt § 857 Abs. 1 ZPO, dass sie grundsätzlich nach den §§ 835, 844 ZPO zu erfolgen hat.[60] In Betracht kommt regelmäßig die Überweisung zur Einziehung. Sie setzt allerdings voraus, dass nach den Vorgaben des materiellen Rechts ein anderer als der Schuldner selbst das Recht ausüben kann oder dass, wenn die Ausübung des Rechts einem best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 10 Art. 5.1.2 lit. BGB bestimmt den Umfang des Nachlasses. Grundsätzlich umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Nach Art. 5.1.2 lit. BGB können das bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich Forderungen und Immaterialgüterrechte (Patente, Warenzeichen etc.) in den Nachlass fallen, ebenso wie Verbindlichkeiten. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / b) Prinzip der Universalsukzession

Rz. 20 Das Prinzip der universellen unmittelbaren Sukzession mortis causa beherrscht das Erbrecht in Bosnien und Herzegowina. Es gelten die gleichen Regeln unabhängig davon, wer der Erbe ist oder welche Vermögenswerte geerbt werden sollen. Neben Ausnahmen, die im internationalen Privatrecht vorgesehen worden sind, besteht eine einzige weitere Ausnahme bezüglich der Urheberre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / IV. Nachlassschutz und Nachlassverwaltung

Rz. 37 Das ZGB RB sieht diverse Möglichkeiten zum Schutz und zur (treuhänderischen) Verwaltung des Nachlasses in den Art. 1066–1068 ZGB vor. Rz. 38 Demnach leitet der am Ort des Erbfalles zuständige Notar auf Antrag eines oder mehrerer Erben, des Testamentsvollstreckers, eines örtlichen Staatsverwaltungsorgans oder anderer im Interesse der Nachlasserhaltung agierenden Persone...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / g) Urhebervermögensrechte als Bestandteil der Erbschaft

Rz. 48 Zusätzlich zur allgemeinen Begrenzung des Kreises der gesetzlichen Erbfolge besteht im Brčko Distrikt BuH sowohl auch in der Republik Srpska auch eine spezielle Begrenzung für den Fall, dass Urhebervermögensrechte Bestandteil der Erbschaft sind. In diesem Fall kommen als Erben nur die Kinder und der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers in Frage, Art. 26–28 ErbG RS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 81 In § 2 AStG ist bei Wegzug einer natürlichen Person, die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug als Deutsche mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, unter den dort genannten Voraussetzungen für zehn Jahre (nach Ende der ihrer unbeschränkten Steuerpflicht) eine sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht vorgesehen. Im Rahmen dieser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / III. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 107 Bei einem Erbfall eines deutschen Staatsangehörigen, der in Belgien bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen hinterlässt, empfiehlt es sich, die Dienstleistungen eines belgischen Notariats in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hatte, was ab dem 17.8.2015 nach den Regeln der EuErbVO die Anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Grundsatz

Rz. 108 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbfolge, kommt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6.1 Allgemeines

Nach § 50a EStG ist in einigen Fällen von Einkünften eines in Deutschland lediglich beschränkt Steuerpflichtigen durch den Schuldner der Vergütung ein Steuerabzug vorzunehmen. Dies betrifft im Einzelnen die folgenden Sachverhalte: Einkünfte, die im Inland von beschränkt Steuerpflichtigen erzielt werden aus künstlerischer, sportlicher, artistischer oder ähnlicher Darbietung so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Analoge Kunst versus Krypto... / I. Einleitung

Abstrakte/konkrete Aktivierungsfähigkeit: Kunstgegenstände können Teil des Betriebsvermögens (BV) sein, wenn sie abstrakt und konkret aktivierungsfähig sind. Beachten Sie: Erfüllen Kunstgegenstände die Merkmale des positiven Wirtschaftsgutes[1], sind sie abstrakt aktivierungsfähig [2]. Steht dem Bilanzansatz eines abstrakt aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts kein Aktivierungsve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.10 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 UStG

Führt der Unternehmer sonstige Leistungen aus, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt sind (sog. Katalogleistungen), ergibt sich der Ort dieser sonstigen Leistungen aus der Rechtsvorschrift des § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG.[1] Wichtig Sonderregelung gilt nur bei Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet Der Ort der sonstigen Leistung kann sich nur dann nach § 3a Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Standardklausel zum Urheberrecht mit im Wesentlichen klarstellendem Charakter

Rz. 1509 Formulierungsbeispiel Für die Behandlung von Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in ihrer jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst. Für die übrigen Schutzrechte, insbesondere für alle etwaigen nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 6. Immaterialgüterrechte

Rz. 90 Immaterialgüterrechte, etwa Gebrauchsmuster, Patent- und Markenrechte, sind als Teil des Nachlasses grundsätzlich vom Insolvenzbeschlag umfasst, ebenso patentfähige Erfindungen. Nach § 15 Abs. 1 PatG gehen das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und die Rechte aus dem Patent auf die Erben über und sind übertragbar. Patente fallen aber nur dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Übertragung der zu den Nutzungsrechten gehörenden Datei i.R.d. Erbauseinandersetzung

Rz. 29 Neben der Übertragung des Nutzungsrechts muss die dazugehörige Datei übertragen werden. Aufgrund der klaren Trennung von Nutzungsrecht und Datei im Urheberrecht kann die Datei nicht dem Nutzungsrecht als Annex automatisch folgen. Sie benötigt einen eigenen Übertragungstatbestand.[61] Dateien an sich sind immaterielle Güter, die aus rechtlicher Sicht eine faktische Pos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (§ 50a Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50a Abs 1 Nr 3 EStG bestimmt, dass bei beschränkt StPfl die ESt für Einkünfte auf Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum zu verpflichten, im Wege des Steuerabzugs er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Übertragung der Nutzungsrechte

Rz. 1495 Die jeweiligen Urheberrechte entstehen automatisch von Gesetzes wegen beim jeweiligen Schöpfer (Urheber ist gem. § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes); das heißt beim Arbeitnehmer, der die Arbeitsleistung erbringt.[3536] Der Arbeitgeber muss sich daher vom Arbeitnehmer, um das Werk nutzen zu können, Nutzungsrechte übertragen lassen.[3537] Das Urheberrecht selbst ist gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Der digitale Nachlass ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / IV. Gutachtenfreigabe

Rz. 24 In manchen Fällen sind medizinische Unterlagen bereits erstellt worden und es ist sinnvoll auf diese Gutachten, Berichte oder Akten zurück zu greifen. Dabei muss das Urheberrecht beachtet werden. Es ist also neben der Entbindung von der Schweigepflicht auch die Freigabe des Urhebers (z.B. Gutachter) und des Auftraggebers (z.B. Versicherer, Berufsgenossenschaft) einzuh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 1505 Der unverzichtbare (§ 29 UrhG) Kern der Urheberrechte sind die Urheberpersönlichkeitsrechte, die der besonderen Beziehung des Urhebers zu seinem schöpferischen Werk Rechnung tragen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind eine selbstständige Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie sind, wie das Urheberrecht selbst, weder übertragbar noch verzichtba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Rechtssurrogation

Rz. 186 Die erste Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruches i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst. Aber auch Rechte, die nicht gleichzeitig Ansprüche sind, f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Schlussfolgerungen für die Vertragsgestaltung

Rz. 1502 Im Bereich der Urheberrechte, die im Normalarbeitsverhältnis entstehen, wird der Umfang der Rechteübertragung häufig nicht wirklich relevant. Anders ist dies jedoch in den Arbeitsrechtsbereichen, in denen eine besondere Urheberrechtsrelevanz besteht, da Arbeitnehmer von vornherein als Kreative eingestellt worden sind und, gegebenenfalls sogar über den Bereich der kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Bildende Kunst

Rz. 1494 Deutlich anders ist die Rechtslage im Bereich der bildenden Kunst. Zwar wird im Bereich der reinen Kunst an die Gestaltungshöhe nur ein geringer Anspruch gestellt,[3528] die im Arbeitsablauf häufigeren Werke der angewandten Kunst jedoch unterliegen für ihre Schutzfähigkeit nach Urheberrecht einem hohen Anspruch für die kleine Münze.[3529] Bei der grafischen Gestaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / t) Vorstrafen/Führungszeugnis/Strafhaft

Rz. 105 Zurückliegende Vorstrafen berühren das zu begründende Arbeitsverhältnis nicht. Das Fragerecht besteht nur insoweit, wie eine Vorstrafe für den offenen Arbeitsplatz relevant ist.[253] Relevanz besteht insoweit nur, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes das Fehlen einer einschlägigen Vorstrafe erfordert, z.B. wenn sich ein mehrfach wegen Verkehrsdel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Sacheinlagen

Rz. 22 Hierzu Porzelt Die Überbewertung der Sacheinlagen und die Rechtsfolgen für die Gesellschafter, GmbHR 2018, 1251; ferner Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116, s.u. Rz. 56. Rz. 23 § 5 Abs. 4 wurde 2008 (MoMiG) hinsichtlich der Sacheinlagen lediglich insofern verändert bzw. ergänzt, als neben dem Gegenstand der Sacheinlage auch der diesbezügliche...mehr