Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Geschützte Werke

Rz. 1492 Welche Werke nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt werden können, wird in § 2 Abs. 1 UrhG beispielhaft aufgelistet. Für das Arbeitnehmerurheberrecht sind vor allem bedeutsam die Sprachwerke, die bildenden Werke, die Lichtbildwerke sowie die Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, da diese häufig auch im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Schriftform

Rz. 1503 Für die Vorausverfügung über Urheberrechte, wie dies regelmäßig in Arbeitsverträgen vorliegt, bestimmt § 40 Abs. 1 S. 1 UrhG die Schriftform. Hierzu wird häufig vertreten, dass die Wahrung der Schriftform im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gemäß § 43 UrhG nicht erforderlich sei.[3554] Im Hinblick auf die Bedeutung der Warnfunktion ist das kaum nachvollziehbar. Wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 8. Digitaler Nachlass

Rz. 100 Als Teil des vom Erblasser hinterlassenen materiellen und immateriellen Vermögens ist auch der digitale Nachlass massezugehörig. Der Begriff des "digitalen Nachlasses" ist nicht einheitlich definiert;[86] vielmehr umfasst er eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtspositionen, wie dingliche Rechte an Hardware, Vertragsbeziehungen zu Anbietern (etwa von E-Mail-Diensten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1491 Viele Arbeitsverträge enthalten keine Urheberrechtsklauseln oder beschränken sich auf die Verwendung einer Standardklausel in der Hoffnung, dass diese die relevanten Fälle schon mit umfassen werde.[3516] Dass dies häufig sogar ausreichend ist, liegt auch an der gesetzlichen Regelung, die sachgerecht ist. Allerdings sind sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer der ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Einzelfälle

Rz. 4 Ausgehend von dem BGH-Urteil gehen die nachfolgenden digitalen Nachlassgegenstände wie folgt nach § 1922 BGB über: Rz. 5 ▪ E-Mail-Konten E-Mail-Konten sind vererblich. Die Aussagen des BGH zu Vererblichkeit eines Facebook-Kontos sind für die Vererblichkeit von E-Mail-Konten heranzuziehen. Es gehen die Vertragsbeziehungen des Erblassers zum Provider über. Eine Differenzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 15 Erfindungen/Rechte an Software

Eine Regelung zu Rechten an Erfindungen bzw. Software bietet sich an, wenn der Geschäftsführer selbst daran beteiligt ist, derartige Immaterialgüterrechte zu schaffen. Hier empfiehlt sich eine Verweisung auf das Recht des Arbeitnehmers, das allerdings aufgrund eines Verweises in § 69b Urheberrechtsgesetz aber auch auf sonstige Dienstverhältnisse, wozu auch das Anstellungsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, [Eigentums-]Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte) (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von Sachinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

[Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbewegli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Sachgründung / 5 Sacheinlagen müssen vollständig geleistet sein

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung in das Handelsregister erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ¼ des Nennbetrags eingezahlt wurde. Grundsätzlich muss auf das Stammkapital so viel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der Bareinlagen zuzüglich des Werts der Sacheinlagen die Hälfte des Stammkapitals nach § 5 Abs. 1 Gm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.3 Lizenzverträge

Rz. 126 Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder ähnlicher Rechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Urheberrechte) oder von ungeschützten Verfahren und Erfindungen (Know- how) dem Lizenznehmer die Benutzung gewährt. Der Lizenzvertrag als Dauerrechtsverhältnis ist grundsätzlich ein schwebender Vertrag, der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine: Wie ma... / 4.2.3 Fotos aus dem Internet

Vorsicht, wenn Sie Fotos aus dem Internet verwenden. Die Aufnahmen unterliegen fast immer einem Urheberrecht, das die Verwendung nur mit Genehmigung des Rechteinhabers zulässt. Diese Zulassung muss dann meist bezahlt werden. Hinzu kommt, dass die Aufnahmen von anderen Internetseiten meist nicht für den Druck geeignet sind. Da der Monitor mit einer geringeren Auflösung arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Vorverfahren / II. (Erweiterte) Akteneinsicht

Rz. 7 Bereits mit dem ersten Kontakt zur Verwaltungsbehörde oder zum Gericht kann, wie gesehen, die Akteneinsicht begehrt werden. Zum einen dient das der Prüfung der Erfolgsaussichten der Verteidigung, zum anderen kann nur auf diese Weise auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens eine hinreichende Tatsachenkenntnis, ggf. auch Rechtskenntnis gesichert werden.[18] Die Akteneinsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2024, zfs Aktuell / 1.1 Commercial Courts und Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit

Am 10.10.2024 ist das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) v. 7.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 302 v. 10.10.2024). Es tritt im Wesentlichen am 1.4.2025 in Kraft. Das Gesetz eröffnet den Lände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Ansprüche wegen Rechtsmängeln

Rz. 137 Nach Ziff. 6.2.2 sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind, wie etwa Schäden aus der Verletzung von Patenten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder auch Verstößen in Wettbewerb und Werbung. Zu verweisen ist – ggf. auch für eine deckungsrechtliche Auslegung – insoweit auf die haftungsrechtliche ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.2 Anwendungsbereich

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 umfasst grundsätzlich alle Verträge von Leasingnehmern und Leasinggebern, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten. Konkretisiert wird der Anwendungsbereich durch die Definitionskriterien für das Vorliegen eines Leasingverhältnisses (IFRS 16.9 i. V. m. IFRS 16.B9-B31). Zu beachten ist jedoch, dass nachfolgende Sachverhalte a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.2 Anwendungsbereich und Definition

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 38 schließt nachfolgende (immaterielle) Vermögenswerte aufgrund von Branchenspezifika oder Bilanzierungsvorgaben in anderen Standards aus (IAS 38.2 f.): Finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 32 unter Bezugnahme der Ansatz- und Bewertungskriterien in IFRS 10, IAS 27 und IAS 28 Vermögenswerte aus E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.3 Umsatzrealisierung aus Lizenzen

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält detaillierte Vorgaben für die Erfassung von Entgelten aus Lizenzen für die Überlassung geistigen Eigentums. Hierunter fallen Lizenzen für Software, Technologien, Filme, Musik und sonstiges Entertainment, Franchising sowie Patente, Marken, Verlags- und sonstige Urheberrechte (IFRS 15.B52). Zunächst ist hierbei zu unterscheiden,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.1 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erfüllung der Definitionskriterien bedingt, dass der Posten weder monetärer Art noch physisch greifbar ist. Zudem ist nachzuweisen, dass dieser identifizierbar (IAS 38.8) und damit abgrenzbar vom Geschäfts- oder Firmenwert des Unternehmens ist (IAS 38.11 f.). Sind die Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kommt IAS 38 nicht zur Anwendung un...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 8 Informationen für den Rundfunk

Der lokale und regionale Rundfunk ist immer an Vereinsaktivitäten interessiert. Man kann die Sender häufig sogar als Sponsor gewinnen. Dann laufen die Vorankündigungen wie von selbst. Praxis-Tipp Bevor Sie sich um eine Sponsorenschaft eines Mediums bemühen, klären Sie, ob Sie sich dadurch nicht den Zugang zu anderen Medien verbauen. So sind viele Regionalsender im Besitz von ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 7 Zusammenarbeit mit der Presse

Wenn auch die anderen Medien immer stärker werden – die Presse spielt (insbesondere für kommunale und regionale Vereine) immer noch eine besondere Rolle. Es geht hier aber nicht nur um das Printmedium (Zeitschrift, Zeitung). Im Internet gewinnen rein digitale Tageszeitungen immer mehr an Bedeutung. Bei der Kontaktaufnahme muss man verschiedene Redaktionstypen unterscheiden: Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6 Zufluss beim Rechtsnachfolger (§ 24 Nr. 2 Halbs. 2)

Rz. 101 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger hat § 24 Nr. 2 EStG konstitutiven Charakter: Die Vorschrift verklammert die auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Betätigung des Rechtsvorgängers mit dem beim Rechtsnachfolger eingetretenen Zufluss oder der Realisierung des wirtschaftlichen Erfolgs[1] und schließt dadurch die Besteuerungslücke, die sich daraus ergeben w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 3.8 Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz?

Derzeit wird die "künstliche Intelligenz" auch in Vereinen diskutiert. Dieses Thema hier abschließend zu bewerten, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Darum soll hier nur auf einige Aspekte eingegangen werden. Zunächst wohl das Wichtigste: Die künstliche Intelligenz (KI), wie sie beispielsweise bei ChatGPT verwendet wird, geht nicht davon aus, dass die ermittelten Erge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 29 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1546]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung der Lieferung von der sonstigen Leistung

Rz. 12 In vielen Fällen ist zweifelhaft, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt. Insoweit kommt es darauf an, welcher Art die erbrachte Leistung ist. Maßgebend ist nach ständiger Rechtsprechung die Sicht des Durchschnittsverbrauchers. [1] Bildet z. B. die körperliche Übergabe eines Gegenstands den wirtschaftlichen Leistungsgehalt, wird eine Lieferung vorliegen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 3 Limitationen und Hinweise für die Praxis beim Einsatz von ChatGPT

Mit der Verbesserung der Modelle nehmen die sog. Halluzinationen zwar ab, lassen sich aber nicht ganz ausschließen. Überprüfen Sie die Antworten daher stets kritisch (4-Augen-Prinzip). Auch aufgrund der Aktualität der einbezogenen Daten ist dies geboten. Auch rechtliche Rahmenbedingungen (Urheberrecht, Datenschutz, AI-Act) limitieren die Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT. Vide...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 105 Gem. der Verwaltungsauffassung[1] umfasst das erweiterte Inlandsvermögen insbesondere die folgenden Vermögensgegenstände: Kapitalforderungen, die nicht bereits § 121 Nr. 3, 7 oder 8 BewG unterfallen, gegen Schuldner, die weder Wohnsitz, Geschäftsleitung noch Sitz in einem ausländischen Staat haben (z. B. Spareinlagen und Bankguthaben bei Geldinstituten im Inland); im I...mehr