Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6.1 Allgemeines

Nach § 50a EStG ist in einigen Fällen von Einkünften eines in Deutschland lediglich beschränkt Steuerpflichtigen durch den Schuldner der Vergütung ein Steuerabzug vorzunehmen. Dies betrifft im Einzelnen die folgenden Sachverhalte: Einkünfte, die im Inland von beschränkt Steuerpflichtigen erzielt werden aus künstlerischer, sportlicher, artistischer oder ähnlicher Darbietung so...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / I. Einleitung

Abstrakte/konkrete Aktivierungsfähigkeit: Kunstgegenstände können Teil des Betriebsvermögens (BV) sein, wenn sie abstrakt und konkret aktivierungsfähig sind. Beachten Sie: Erfüllen Kunstgegenstände die Merkmale des positiven Wirtschaftsgutes[1], sind sie abstrakt aktivierungsfähig [2]. Steht dem Bilanzansatz eines abstrakt aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts kein Aktivierungsve...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.10 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 UStG

Führt der Unternehmer sonstige Leistungen aus, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt sind (sog. Katalogleistungen), ergibt sich der Ort dieser sonstigen Leistungen aus der Rechtsvorschrift des § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG.[1] Wichtig Sonderregelung gilt nur bei Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet Der Ort der sonstigen Leistung kann sich nur dann nach § 3a Abs. 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Standardklausel zum Urheberrecht mit im Wesentlichen klarstellendem Charakter

Rz. 1509 Formulierungsbeispiel Für die Behandlung von Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in ihrer jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst. Für die übrigen Schutzrechte, insbesondere für alle etwaigen nach...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 6. Immaterialgüterrechte

Rz. 90 Immaterialgüterrechte, etwa Gebrauchsmuster, Patent- und Markenrechte, sind als Teil des Nachlasses grundsätzlich vom Insolvenzbeschlag umfasst, ebenso patentfähige Erfindungen. Nach § 15 Abs. 1 PatG gehen das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und die Rechte aus dem Patent auf die Erben über und sind übertragbar. Patente fallen aber nur dann...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Übertragung der zu den Nutzungsrechten gehörenden Datei i.R.d. Erbauseinandersetzung

Rz. 29 Neben der Übertragung des Nutzungsrechts muss die dazugehörige Datei übertragen werden. Aufgrund der klaren Trennung von Nutzungsrecht und Datei im Urheberrecht kann die Datei nicht dem Nutzungsrecht als Annex automatisch folgen. Sie benötigt einen eigenen Übertragungstatbestand.[61] Dateien an sich sind immaterielle Güter, die aus rechtlicher Sicht eine faktische Pos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (§ 50a Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50a Abs 1 Nr 3 EStG bestimmt, dass bei beschränkt StPfl die ESt für Einkünfte auf Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum zu verpflichten, im Wege des Steuerabzugs er...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Übertragung der Nutzungsrechte

Rz. 1495 Die jeweiligen Urheberrechte entstehen automatisch von Gesetzes wegen beim jeweiligen Schöpfer (Urheber ist gem. § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes); das heißt beim Arbeitnehmer, der die Arbeitsleistung erbringt.[3536] Der Arbeitgeber muss sich daher vom Arbeitnehmer, um das Werk nutzen zu können, Nutzungsrechte übertragen lassen.[3537] Das Urheberrecht selbst ist gem...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / Literaturtipps

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§ 6 Personenversicherung / IV. Gutachtenfreigabe

Rz. 24 In manchen Fällen sind medizinische Unterlagen bereits erstellt worden und es ist sinnvoll auf diese Gutachten, Berichte oder Akten zurück zu greifen. Dabei muss das Urheberrecht beachtet werden. Es ist also neben der Entbindung von der Schweigepflicht auch die Freigabe des Urhebers (z.B. Gutachter) und des Auftraggebers (z.B. Versicherer, Berufsgenossenschaft) einzuh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 1505 Der unverzichtbare (§ 29 UrhG) Kern der Urheberrechte sind die Urheberpersönlichkeitsrechte, die der besonderen Beziehung des Urhebers zu seinem schöpferischen Werk Rechnung tragen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind eine selbstständige Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie sind, wie das Urheberrecht selbst, weder übertragbar noch verzichtba...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Rechtssurrogation

Rz. 186 Die erste Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruches i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst. Aber auch Rechte, die nicht gleichzeitig Ansprüche sind, f...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Schlussfolgerungen für die Vertragsgestaltung

Rz. 1502 Im Bereich der Urheberrechte, die im Normalarbeitsverhältnis entstehen, wird der Umfang der Rechteübertragung häufig nicht wirklich relevant. Anders ist dies jedoch in den Arbeitsrechtsbereichen, in denen eine besondere Urheberrechtsrelevanz besteht, da Arbeitnehmer von vornherein als Kreative eingestellt worden sind und, gegebenenfalls sogar über den Bereich der kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / t) Vorstrafen/Führungszeugnis/Strafhaft

Rz. 105 Zurückliegende Vorstrafen berühren das zu begründende Arbeitsverhältnis nicht. Das Fragerecht besteht nur insoweit, wie eine Vorstrafe für den offenen Arbeitsplatz relevant ist.[253] Relevanz besteht insoweit nur, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes das Fehlen einer einschlägigen Vorstrafe erfordert, z.B. wenn sich ein mehrfach wegen Verkehrsdel...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Bildende Kunst

Rz. 1494 Deutlich anders ist die Rechtslage im Bereich der bildenden Kunst. Zwar wird im Bereich der reinen Kunst an die Gestaltungshöhe nur ein geringer Anspruch gestellt,[3528] die im Arbeitsablauf häufigeren Werke der angewandten Kunst jedoch unterliegen für ihre Schutzfähigkeit nach Urheberrecht einem hohen Anspruch für die kleine Münze.[3529] Bei der grafischen Gestaltu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Sacheinlagen

Rz. 22 Hierzu Porzelt Die Überbewertung der Sacheinlagen und die Rechtsfolgen für die Gesellschafter, GmbHR 2018, 1251; ferner Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116, s.u. Rz. 56. Rz. 23 § 5 Abs. 4 wurde 2008 (MoMiG) hinsichtlich der Sacheinlagen lediglich insofern verändert bzw. ergänzt, als neben dem Gegenstand der Sacheinlage auch der diesbezügliche...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Geschützte Werke

Rz. 1492 Welche Werke nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt werden können, wird in § 2 Abs. 1 UrhG beispielhaft aufgelistet. Für das Arbeitnehmerurheberrecht sind vor allem bedeutsam die Sprachwerke, die bildenden Werke, die Lichtbildwerke sowie die Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, da diese häufig auch im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses ents...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Schriftform

Rz. 1503 Für die Vorausverfügung über Urheberrechte, wie dies regelmäßig in Arbeitsverträgen vorliegt, bestimmt § 40 Abs. 1 S. 1 UrhG die Schriftform. Hierzu wird häufig vertreten, dass die Wahrung der Schriftform im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gemäß § 43 UrhG nicht erforderlich sei.[3554] Im Hinblick auf die Bedeutung der Warnfunktion ist das kaum nachvollziehbar. Wenn ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1491 Viele Arbeitsverträge enthalten keine Urheberrechtsklauseln oder beschränken sich auf die Verwendung einer Standardklausel in der Hoffnung, dass diese die relevanten Fälle schon mit umfassen werde.[3516] Dass dies häufig sogar ausreichend ist, liegt auch an der gesetzlichen Regelung, die sachgerecht ist. Allerdings sind sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer der ta...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 8. Digitaler Nachlass

Rz. 100 Als Teil des vom Erblasser hinterlassenen materiellen und immateriellen Vermögens ist auch der digitale Nachlass massezugehörig. Der Begriff des "digitalen Nachlasses" ist nicht einheitlich definiert;[86] vielmehr umfasst er eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtspositionen, wie dingliche Rechte an Hardware, Vertragsbeziehungen zu Anbietern (etwa von E-Mail-Diensten, ...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Einzelfälle

Rz. 4 Ausgehend von dem BGH-Urteil gehen die nachfolgenden digitalen Nachlassgegenstände wie folgt nach § 1922 BGB über: Rz. 5 ▪ E-Mail-Konten E-Mail-Konten sind vererblich. Die Aussagen des BGH zu Vererblichkeit eines Facebook-Kontos sind für die Vererblichkeit von E-Mail-Konten heranzuziehen. Es gehen die Vertragsbeziehungen des Erblassers zum Provider über. Eine Differenzie...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 15 Erfindungen/Rechte an Software

Eine Regelung zu Rechten an Erfindungen bzw. Software bietet sich an, wenn der Geschäftsführer selbst daran beteiligt ist, derartige Immaterialgüterrechte zu schaffen. Hier empfiehlt sich eine Verweisung auf das Recht des Arbeitnehmers, das allerdings aufgrund eines Verweises in § 69b Urheberrechtsgesetz aber auch auf sonstige Dienstverhältnisse, wozu auch das Anstellungsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, [Eigentums-]Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte) (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von Sachinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

[Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbewegli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.3 Lizenzverträge

Rz. 126 Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder ähnlicher Rechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Urheberrechte) oder von ungeschützten Verfahren und Erfindungen (Know- how) dem Lizenznehmer die Benutzung gewährt. Der Lizenzvertrag als Dauerrechtsverhältnis ist grundsätzlich ein schwebender Vertrag, der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Sachgründung / 5 Sacheinlagen müssen vollständig geleistet sein

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung in das Handelsregister erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ¼ des Nennbetrags eingezahlt wurde. Grundsätzlich muss auf das Stammkapital so viel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der Bareinlagen zuzüglich des Werts der Sacheinlagen die Hälfte des Stammkapitals nach § 5 Abs. 1 Gm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine: Wie ma... / 4.2.3 Fotos aus dem Internet

Vorsicht, wenn Sie Fotos aus dem Internet verwenden. Die Aufnahmen unterliegen fast immer einem Urheberrecht, das die Verwendung nur mit Genehmigung des Rechteinhabers zulässt. Diese Zulassung muss dann meist bezahlt werden. Hinzu kommt, dass die Aufnahmen von anderen Internetseiten meist nicht für den Druck geeignet sind. Da der Monitor mit einer geringeren Auflösung arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt,...mehr