Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungsregeln für Sof... / 1.2 Immaterielles Wirtschaftsgut

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte" (z. B. Ideen) und Rechte (Berechtigungen). Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen, Software, Rechte aus vertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Kommunikation im BGM: Story... / 6 Effektiv prompten: Wie KI gezielt unterstützt

Sie sind fachlich kompetent auf Ihrem Gebiet, doch oft fällt es schwer, die richtige, zielgruppenorientierte Ansprache zu finden? Hier kann KI als Sparringspartner helfen und Lücken schließen, die man selbst nicht abdecken kann. Doch KI denkt nicht. Sie berechnet. Deshalb gilt es, bei der Anwendung wie bei ChatGPT einige Grundregeln zu beachten, wenn eine Eingabe (Prompt) in...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Vereinsarchiv / 3 Vereinsarchiv in Zeiten der Digitalisierung

Viele Vereinsaktivitäten verlaufen inzwischen digital oder werden digital aufgezeichnet. Damit entstehen neue Herausforderungen für die Archivarbeit. Einzelne Punkte wurden schon angesprochen. Hier wird man als Verein eine eigene Lösung finden müssen. Achtung Eine Gefahr ist die "Unauffälligkeit" des Entstehens von Datenfriedhöfen, also das unorganisierte Sammeln und Speicher...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Social-Media-Plattformen fü... / 5.1.1.4 Rechtliche Bestimmungen

Bei der Verwendung von Fotos sind auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bildmaterial von Dritten verwendet wird. Hier spielen die Urheberrechte der Fotografen eine Rolle. Außerdem gilt grundsätzlich, dass bei Fotos die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen beachtet werden müssen. Auf einen einfachen Nenner gebracht, sind Foto...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)

Rz. 69 Stand: 06/02 – 07/2025 Sonstige Leistungen sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG mit dem ermäßigen Steuersatz zu versteuern, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 (BGBl I 1965, 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.1993, BGBl I 1993, 910) besteht. Die Steuerermäßigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 1.1 Nur dem Betrieb dienende Wirtschaftsgüter sind einlagefähig

Wirtschaftsgüter sind nur dann einlagefähig, wenn sie dem Betrieb dienen, also diesem nutzen können, d. h. bilanzierungsfähig sind. Auch selbstgeschaffene und unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Urheberrechte) können eingelegt werden.[1] Soweit ein Wirtschaftsgut nach der Einlage zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (z. B. eine Produktion...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 1 Systematische Einordnung

Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünften aus Vermietung und Verpa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Markenzeichen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Patente, Warenzeichen- und Gebrauchsmusterrechte, Bezugs- und Belieferungsrechte, Urheberrechte, Verlagsrechte, Erfindungen, Know-how, Software, Emissionsrechte, Kundenlisten und Marken stellen nur einen kleinen Auszug dessen dar, was unter immateriellen Werten zu verstehen ist. International definiert Kapitel VI der OECD- Verrechnungspreisleitlinien und national definiert §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung oder Verpachtung... / 2 Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden. Dies setzt jedoch vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 11.2 Das Sondergut

Rz. 271 Gemäß § 1417 Abs. 1 BGB ist vom Gesamtgut das Sondergut ausgeschlossen. Sondergut ist das rechtsgeschäftlich nicht übertragbare Vermögen beider Ehegatten, § 1417 Abs. 2 BGB. Eine vertragliche Schaffung des Sonderguts ist daher nicht möglich. Unter das Sondergut fällt nur spezielles Vermögen, wie beispielsweise nicht abtretbare unpfändbare Forderungen (§§ 399, 400 BGB)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sachgründung / 1 Sachgründung und Stammkapital

Nur verkehrsfähige Gegenstände mit einem feststellbaren wirtschaftlichen Wert können als Einlage in die GmbH eingebracht werden. Diese Gegenstände sind entsprechend der sachenrechtlichen Vorschriften auf die (Vor-)GmbH zu übertragen, also z. B.: bei Forderungen im Wege der Abtretung bei Urheberrechten durch Einräumung einer Lizenz bei beweglichen Sachen durch Übereignung bei Imm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sacheinlagen / 2 Welche Gegenstände sind einlagefähig?

Als Sacheinlage kommen alle Gegenstände in Betracht, die im Zeitpunkt der Einbringung einen erfassbaren Vermögenswert haben. Einlagetauglich ist damit jeder Vermögensgegenstand mit gegenwärtig erfassbarem wirtschaftlichen Wert, der der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt werden kann. Die folgenden Gegenstände sind einlagefähig: Sachen: Sachen sind bewegliche oder unbew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.6 E-Book Innovation

Der Steuerberater kann z. B. zum Thema "Förderung für Innovationen" ein E-Book erstellen und dies verkaufen, verschenken (als pdf kostenlos zum Download anbieten) oder bei Veranstaltungen als "Mehrwert" anbieten. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen sowie Urheberrechte und Eigentumsrecht zu beachten. Ziel ist es mit einem E-Book neue Interessenten zu gewinnen ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 4.3 Umsatzsteuer, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (Firmenwert, Kundenstamm)

Rz. 33 Nach Abschnitt 3.1. Abs. 4 Satz 2 UStAE ist die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter eine sonstige Leistung: Als sonstige Leistungen kommen insbesondere in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichenrechten und ähnlichen Rechten, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Analoge Kunst versus Krypto... / 1. Darstellung der Rechtsprechung

Die oben dargestellten Arten, eine Wertminderung bei Kunstgegenständen zu berücksichtigen, setzen voraus, dass es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. In ständiger Rechtsprechung haben die Finanzgrichte bei Kunstgegenständen zwischen Werken anerkannter Meister sowie Ausstellungs- und Sammlungsstücken und sog. Gebrauchskunst unterschieden – mit dem Erg...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.2 Das Sondergut

Rz. 9 Gemäß § 1417 Abs. 1 BGB ist vom Gesamtgut das Sondergut ausgeschlossen. Sondergut ist das rechtsgeschäftlich nicht übertragbare Vermögen beider Ehegatten, § 1417 Abs. 2 BGB. Eine vertragliche Schaffung des Sonderguts ist daher nicht möglich. Unter das Sondergut fällt nur spezielles Vermögen, wie beispielsweise nicht abtretbare unpfändbare Forderungen (§§ 399, 400 BGB) Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 147a Hilfsgeschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmers, die die Haupttätigkeit mit sich bringt. Sie bilden zwar nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens, gehören aber dennoch grundsätzlich zu den Umsätzen, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind steuerbar, ohne eine eigenständige nachhaltige Tätigkeit zu begründen. Hilfsgeschäfte unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

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Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.4 Sonstige Leistungen eigener Art

Außerdem ist nach § 15a Abs. 4 UStG für sonstige Leistungen, die nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, also nicht an einem anderen Wirtschaftsgut ausgeführt werden, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorgesehen. Hierbei handelt es sich um sonstige Leistungen eigener Art. Eine solche Vorsteuerberichtigung kann allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn für die sonstigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Zum Anspruch au... / 3. Bewertung

Bei der Feststellung eines Verstoßes gegen das Kindeswohl ist ein strenger Maßstab anzulegen.[5] Anerkanntermaßen stellt das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ein maßgebliches Kriterium im Rahmen der sog. negativen Kindeswohlprüfung dar.[6] Notwendig ist freilich eine selbstbestimmte Entscheidung des Kindes.[7] Gegen die Berücksichtigung des Kindeswillens kann nicht ins Feld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 9.5 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Häufig kommt es beim streitigen Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern zum Streit über das Urheberrecht, wenn das Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit im Verein ein Werk geschaffen hat. Ein Vorstandsmitglied – auch in seiner Funktion im Verein – kann Urheber sein, d. h. der geistige Schöpfer eines Werkes (z. B. Fotos, Logos, Wappen, Pläne, Texte). Nach § 12 UrhG hat der Ur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lieferung durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG a. F.)

Rz. 13 Entgegen der üblichen Systematik der USt ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 nur zulässig, wenn ein bestimmter Personenkreis Lieferungen von Kunstgegenständen ausführt oder Kunstgegenstände innergemeinschaftlich erwirbt. Einerseits sind die Urheber der Gegenstände oder deren Rechtsnac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

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CoPilots: Allgemeine Metaanfragen

Frage: Was ist der CoPilot und was ist sein Leistungsversprechen bzw. wer bist du und was kannst du? Antwort: Der CoPilot ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierender Assistent, dem Sie fachliche Fragen stellen und mit dem Sie in einen Dialog treten können. So gelangen Sie schnell und bequem vom Problem zur Lösung. Damit ist der CoPilot eine hervorragende Ergänzung bz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.1 Patente, Urheberrechte, Markenrechte (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 345 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG sind die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 59 Buchst. a MwStSystRL (Rz. 340). In diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 534 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.4 Datenverarbeitung (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 397 Unter Datenverarbeitung ist im weitesten Sinne die Tätigkeit der elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (gemeint sind Computer von jeder Leistungsfähigkeit) zu verstehen. Dabei werden bestimmte Eingabewerte – die Daten – in einem Computer verarbeitet und u. U. auch ausgewertet oder verknüpft. Die unionsrechtliche Grundlage der Regelung findet sich in Art. 59 Buchst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.8 Verzicht auf die Ausübung von Rechten nach der Nr. 1 (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 430 Gegenstand der Bestimmung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG sind sonstige Leistungen, mit denen auf die Ausübung eines der in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG genannten Rechte verzichtet wird; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL .[1] Auch die praktische Bedeutung dieser Regelung dürfte in Anbetracht des beschränkten A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 340 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der seit dem 1.1.2015 geltenden unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 4.1 Sammlung bei Vereinsveranstaltungen

Wie bereits angesprochen, ist der Erfolg einer Spendenaktion auch davon abhängig, dass man eine Zielgruppe definiert. Bei Vereinsveranstaltungen kann man davon ausgehen, dass die Besucher zu der Gruppe gehören, die sich zumindest für den Verein und seine Arbeit interessieren und potenziell bereit sind, das Engagement zu unterstützen. Darum sind Sammlungen im Rahmen von Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr