Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuerregistrierung ist in folgenden Fällen erforderlich: Ein Steuerpflichtiger ist in Slowenien ansässig oder hat dort eine feste Niederlassung, von der aus er Dienstleistungen erbringt oder Gegenstände liefert. Ein ausländischer Steuerpflichtiger erbringt in Slowenien steuerpflichtige Leistungen (Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen) an Kunden oder ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige oder in den Fällen des § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MwSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.6 Urheberrecht

Rz. 53 Die Urheberrechte an Werken der Lit., Wissenschaft und Kunst sind nach § 321 AO pfändbar, soweit sich aus den §§ 112–119 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nichts Abweichendes ergibt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.5 Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken

Rz. 52 Das Urheberrecht am angemeldeten Gebrauchsmuster[1], am angemeldeten Geschmacksmuster[2] und an Marken und sonstigen Kennzeichen[3] ist übertragbar[4] und damit pfändbar.mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.2.2 Überlegungen zum Staking

(Passives) Staking stellt keine gewerblichen Einkünfte nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA dar. Ebenfalls begründetdieses nach Ansicht der Literatur keine Zinsen, gem. Art. 11 OECD-MA. Nach der Legaldefinition des Art. 11 Abs. 3 OECD-MA bedeuten Zinsen, "...Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteil...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 4.3 Urheberrecht

Am 11.11.2025 wurde vor dem Landgericht München I ein medienwirksames Urteil der GEMA gegen OpenAI entschieden. Im Ergebnis wurde den Ansprüchen der Klägerin (GEMA) aufgrund einer Verletzung von allgemeinen Persönlichkeitsrechten wegen fehlerhafter Zuschreibung veränderter Liedtexte im Wesentlichen stattgegeben. Diese geltend gemachten Ansprüche umfassen Unterlassungs-, Ausk...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 4.1 Einordnung weiterer Rechtsgebiete

Künstliche Intelligenz wird nicht einzig und allein durch die KI-VO reguliert. Künstliche Intelligenz wird sektor- und anwendungsübergreifend eingesetzt, dadurch ergeben sich Überschneidungen in nahezu alle Rechtsbereiche. Dies reicht von zivilrechtlichen Fragestellungen, einschließlich Haftungsfragen (inkl. des Produkthaftungsrechts, geht über in gesellschaftsrechtliche Fra...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 5.1 Allgemeine Praxisfragen und Herausforderungen bei KI-Systemen

Die Einführung von ChatGPT hat eindrucksvoll vor Augen geführt, wie KI-Modelle und KI-Systeme außerhalb von rein zahlenbasierten Prozessen auch die Fähigkeit zur Textgenerierung erreichen können. Diese sog. großen Sprachmodelle bzw. Large Language Model (LLM) bestimmen durch ein Wahrscheinlichkeitsmodell die Anordnung von Worten und Sätzen und fügen diese in einen weitgehend...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / Zusammenfassung

Überblick Die aktuellen Entwicklungen im KI-Bereich haben gezeigt, dass KI-Systeme und KI-Anwendungen ihren Platz im Rechts- und Steuerrechtsbereich verdient haben. Aber auch darüber hinaus wird KI einen immer stärkeren Bestandteil des Lebens bzw. der Arbeitswelt einnehmen. Bereits jetzt können Chatbots Dokumentations- und Recherchefunktionen in sekundenschnelle mit einer ko...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 6.1 Worauf bei KI-Tools zu achten ist

Beim (rechts-)sicheren Einsatz von KI-Tools, müssen eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und technischer Fragestellungen beantwortet werden. Eine Vorabfrage ist allerdings zentral und bildet die Leitlinien für die Prüfung bzw. Bewertung des KI-Systems. Wichtig Leitlinie für die Prüfung des KI-Systems Das KI-Tool und dessen Prozesse müssen zunächst technisch grundlegend ...mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 3.5.3 Eingeschränktes und niedriges Risiko von KI-Systemen und KI-Modellen

Einordnung der Risiken Die KI-VO kennt neben Hochrisiko-KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken noch zwei weitere Kategorien, und zwar KI-System bzw. KI-Modelle mit einem eingeschränkten Risiko sowie KI-Systeme mit einem niedrigen oder keinem Risiko. KI-Systeme mit keinem oder niedrigem Risiko fallen zwar in den Anwendungsbereich der KI-VO, werden jedoch nicht gesondert regul...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 17. Urheberrechte und gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 52 Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und Markenrechte haben als Immaterialgüterrechte Bezug zum Persönlichkeitsrecht.[178] Da bei diesen Rechten i.d.R. ein wirtschaftliches Interesse im Hinblick auf deren Verwertung vorliegt, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diese Rechte auf den Erben und nicht auf die nächsten Angehörigen übergehen.[179] Die Rechte der E...mehr

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Annex: Zum juristischen Ein... / I. Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Alt. 1 (Rechtssurrogation): aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts

Rz. 3 § 2041 S. 1 Alt. 1 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Zum Begriff des Nachlasses siehe § 2032 Rdn 3. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruchs i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst (siehe § 2038 Rdn 34). Aber a...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Besondere Auslagen bei Gegenstandswerten über 30 Mio. EUR

Rz. 13 Höchst selten wird man eine Akte abrechnen, bei der der Gegenstandswert 30 Mio. EUR übersteigt. Die sehr hohen Gegenstandswerte ergeben sich nicht selten aus bestimmten Rechtsgebieten (Urheberrecht, Patentrechte, Grundstücksrechte), sodass die Allgemeinheit der RAe kaum dazu kommt § 22 Abs. 2 RVG anwenden zu müssen. Übersteigt der Gegenstandswert dann tatsächlich einm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Übertragung von Urhebernutzungsrechten, auch an Computerprogrammen, Arbeitnehmererfindungen

Rz. 586 Es gilt der Grundsatz, dass das Arbeitsergebnis dem Arbeitgeber gehört.[998] Durch Vereinbarung können die Rechte an Arbeitnehmererfindungen und Arbeitnehmerurheberrechten übertragen, verändert oder in sonstiger Weise geregelt werden, um eine Rechtsunsicherheit auszuschließen. Auf die Unwirksamkeit einer Vereinbarung gem. § 23 Abs. 1 ArbNErfG darf sich gegebenenfalls...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E...mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3.2 Begriff "Kunst" und Merkmale

Das KSVG selbst enthält keine Definition des Begriffs "Kunst". In der Begründung zum KSVG heißt es: "Es wird darauf verzichtet, im Wege der Aufzählung von Berufsbezeichnungen die künstlerische oder publizistische Tätigkeit im Einzelnen zu definieren." Einer solchen Aufzählung steht die Vielfalt, Komplexität und Dynamik der Erscheinungsformen künstlerischer und publizistische...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Besonderheiten

Rz. 6 Nach Ablauf der 30-Jahres-Frist erlöschen alle dem Testamentsvollstrecker zustehenden Verwaltungs-, Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnisse. Von den Verlängerungsoptionen (Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder anderen) kann dann kein Gebrauch gemacht werden.[13] Diese Begrenzung der Testamen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechte

Rz. 5 Auch Rechte, wie bspw. Urheberrechte/Schutzrechte (§ 34 VerlG, § 13 GebrauchsmusterG, § 29 DesignG, § 15 PatentG, § 27 MarkenG) können Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Rz. 6 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers können nicht unmittelbar Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Zu den höchstpersönlichen Rechten zählen bspw. das Nießbrauchsrecht (§ 1061 BGB), beschrän...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Vermögen

Rz. 10 Bei der Ermittlung des Nachlassbestands sind die vererblichen Vermögenswerte anzusetzen, also alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Hierzu gehören auch solche, die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehen, etwa die vererblic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Möglichkeiten der Beschränkung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Möglichkeiten der Beschränkungen durch den Erblasser sind vielfältig. Sie können inhaltlicher, gegenständlicher oder zeitlicher Natur sein bzw. sich auf den Erbteil eines Erben beschränken.[8] Gesetzlich geregelt sind die inhaltlichen Beschränkungen im Rahmen einer Nacherbentestamentsvollstreckung gem. § 2222 BGB, der Vermächtnisvollstreckung gem. § 2223 BGB sowie ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt des Erbrechts

Rz. 12 Wie jeder andere Erbe auch wird der Staat Gesamtrechtsnachfolger. Es handelt sich nicht um ein hoheitliches Aneignungs- bzw. Okkupationsrecht des Staates.[17] Als Gesamtrechtsnachfolger tritt er in alle vererblichen Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Hierunter fallen auch Urheberrechte, Patentrechte, Verlagsrechte, Rechte an Geschmacks- und Gebrauchsmustern sowi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.2 Ermittlung des Substanzwerts

Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag zugrunde zu legen.[1] In den wenigsten Fällen wird der Bewertungsstichtag (Zeitpunkt der Steuerentstehung) mit dem Schluss des Wirtschaftsjahrs übereinstimmen, auf den die Kapitalgesellschaft einen regelmäßigen jährlichen Abschluss macht. Erstellt die Kap...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.1.2 Arbeitsrechtliche Bezugspunkte der KI-VO

Arbeitgeber, die KI im Unternehmen einsetzen, gelten als Betreiber.[1] Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" einer KI "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet". Damit ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformarbeit / 2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht

Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit bei der Auftragsvergabe Knowh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bachelorand / 2 Ausgestaltung der Vereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.4.2 Hinzurechnung bei Außenwerbung

Im dem BFH-Urteil v. 17.10.2024 (III R 33/22, BStBl 2025 II S. 318) zugrundeliegenden Fall unterstützte eine Werbeagentur ihre Kunden bei der Konzeption und der Begleitung von Außenwerbekampagnen. In diesem Zuge beauftragte die Agentur auf eigenen Namen und eigene Rechnung verschiedene Werbeträger-Anbieter mit dem Anbringen und der Pflege von Außenwerbung. Dabei oblag dem We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Die rechtliche Nutzungsdauer

Rn. 187 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die rechtliche Nutzungsdauer spielt nur dann eine Rolle, wenn der Bestand des WG durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen zeitlich begrenzt wird, zB bei Nutzungsrechten, Urheberrechten. Unbeachtlich ist aber, dass dem StPfl das WG nur deswegen zeitlich begrenzt zusteht, weil er es anschließend auf einen Dritten übertr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung, eige... / 4 Vorsteuerkorrektur bei sonstigen Leistungen, die unabhängig von einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden

Bei sonstigen Leistungen, die nicht an einem Gegenstand ausgeführt werden, ist eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen, wenn die Verwendung anders zu beurteilen ist, als sie beim Leistungsbezug beabsichtigt war.[1] Zu den sonstigen Leistungen, die berichtigt werden können, gehören z. B. Beratungsleistungen (z. B. für ein Unternehmens- oder Produktkonzept), gutachterliche Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, [Eigentums-]Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte) (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von Sachinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36 Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbeweglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Betroffene Aufwendungen

Dies sind Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Plänen, Mustern und Verfahren. Nach der Gesetzesbegründung soll dieser Tatbestand parallel wie bei § 50a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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§ 47 Urheberrecht

A. Außergerichtliche Verfahren I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 A und B waren bis 2024 verheiratet. Sie schrieben bis zu diesem Zeitpunkt höchst erfolgreich gemeinsam Kriminalromane. Nach der Scheidung trennten sich ihre Wege auch beruflich. Im Jahr 2025 erscheint Bs neuer Kriminalroman. A ist der Auffassung, dass dieser Kriminalroman in weiten Teilen von ihr geschrieben worden ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / Literaturtipps

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§ 47 Urheberrecht / A. Außergerichtliche Verfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 A und B waren bis 2024 verheiratet. Sie schrieben bis zu diesem Zeitpunkt höchst erfolgreich gemeinsam Kriminalromane. Nach der Scheidung trennten sich ihre Wege auch beruflich. Im Jahr 2025 erscheint Bs neuer Kriminalroman. A ist der Auffassung, dass dieser Kriminalroman in weiten Teilen von ihr geschrieben worden sei. B habe ein von ihr erstel...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr