Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Einführung Rz. 29 Das Urhebervertragsrecht hat in den letzten Jahren immer wieder umfassende Überarbeitungen erfahren. Das UrhG hält als Leitziel in § 11 UrhG fest, dass das Urheberrecht den Urheber nicht nur – wie in früheren Versionen – in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und der Nutzung eines Werkes schützt, sondern zugleich auch der Sicherung eine...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 A hat eine Fotoserie erstellt. Sie möchte diese so gewinnbringend wie möglich verwerten.mehr

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§ 47 Urheberrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 11 Sachverhaltskonstellation siehe Rdn 1.mehr

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§ 47 Urheberrecht / IV. Muster: Lizenzvertrag

1. Typischer Sachverhalt Rz. 43 A hat eine Fotoserie erstellt. Sie möchte diese so gewinnbringend wie möglich verwerten. 2. Muster: Lizenzvertrag Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dies...mehr

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§ 47 Urheberrecht / a) Präambel

Rz. 34 Umfangreichere Lizenzverträge sollten am Anfang eine Präambel enthalten, in der der Vertragsgegenstand eingegrenzt wird. Auf diese Weise lassen sich – insbesondere im Hinblick auf § 31 Abs. 5 UrhG – spätere Auseinandersetzungen über die Vertragsintention vermeiden. Gegebenenfalls empfiehlt sich auch der Verweis auf eine Anlage, in der bspw. ein Pflichtenheft o.Ä. nähe...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 3. Schadensersatzanspruch

Rz. 20 Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG. Der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes kann zum einen nach allgemeinen Vorschriften (insbesondere § 252 BGB) ermittelt werden. Daneben kommt gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG die Herausgabe des Verletzergewinns in Betracht. Ähnlich wie bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist auch im Urheberrecht Scha...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 1. Einführung

Rz. 29 Das Urhebervertragsrecht hat in den letzten Jahren immer wieder umfassende Überarbeitungen erfahren. Das UrhG hält als Leitziel in § 11 UrhG fest, dass das Urheberrecht den Urheber nicht nur – wie in früheren Versionen – in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und der Nutzung eines Werkes schützt, sondern zugleich auch der Sicherung einer angemessene...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 47 Urheberrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 A und B waren bis 2024 verheiratet. Sie schrieben bis zu diesem Zeitpunkt höchst erfolgreich gemeinsam Kriminalromane. Nach der Scheidung trennten sich ihre Wege auch beruflich. Im Jahr 2025 erscheint Bs neuer Kriminalroman. A ist der Auffassung, dass dieser Kriminalroman in weiten Teilen von ihr geschrieben worden sei. B habe ein von ihr erstelltes Manuskript als Basi...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Hinweise zum Musterlizenzvertrag

a) Präambel Rz. 34 Umfangreichere Lizenzverträge sollten am Anfang eine Präambel enthalten, in der der Vertragsgegenstand eingegrenzt wird. Auf diese Weise lassen sich – insbesondere im Hinblick auf § 31 Abs. 5 UrhG – spätere Auseinandersetzungen über die Vertragsintention vermeiden. Gegebenenfalls empfiehlt sich auch der Verweis auf eine Anlage, in der bspw. ein Pflichtenhef...mehr

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§ 47 Urheberrecht / C. Ordnungsmittelverfahren

Rz. 27 Unterlassungsansprüche werden gemäß § 890 ZPO vollstreckt, Handlungs- und Beseitigungsansprüche gemäß § 888 ZPO. Näher hierzu siehe Muster "Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO" (vgl. § 55 Rdn 158).mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Vernichtungsanspruch

Rz. 19 § 98 UrhG gewährt einen Anspruch auf Vernichtung, Rückruf oder Überlassung der rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücke. Alternativ dazu kann der Berechtigte die Überlassung der Vervielfältigungsstücke gegen eine angemessene Vergütung verlangen. Was eine "angemessene Vergütung" ist, berechnet sich bspw. nach den Herstellungskosten des Verletzers. Sinnvollerw...mehr

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§ 47 Urheberrecht / III. Checkliste

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§ 47 Urheberrecht / III. Checkliste: Hauptsacheklage

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§ 47 Urheberrecht / b) Miturheberschaft

Rz. 35 Bei Miturheberschaft (§ 8 UrhG) ist eine Verwertung nur nach den Regeln über die Gemeinschaft ( §§ 744 ff. BGB) möglich. Zur Bejahung der Miturheberschaft ist eine maßgebliche schöpferische Mitwirkung an dem geschützten Werk erforderlich.[53] Soweit durch einen Lizenzvertrag Urheberrechte Dritter betroffen sein können, ist darauf Wert zu legen, dass diese der Lizenzier...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[22] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[23] Rz. 13 Ist einer Hauptsacheklage ein Verfügungs...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 1. Unterlassung

Rz. 17 Generell wird das Bestreben des betroffenen Urhebers auf Untersagung des beanstandeten Verhaltens gerichtet sein. Der Unterlassungsanspruch stellt somit den Hauptanspruch bei Urheberrechtsverletzungen dar. Rz. 18 Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 97 UrhG. Für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch wird diese Vorschrift analog angewandt. Der Unterlassungsanspr...mehr

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§ 47 Urheberrecht / d) Honorar

Rz. 37 Die Honorargestaltung richtet sich nach der beabsichtigten Verwertung. Bei Schriftwerken ist ein Honorar zwischen 8 % und 15 % vom Netto-Ladenverkaufspreis gebräuchlich; bei Fotografien ein hälftiger Anteil. Bei Sammelwerken erhält jeder Autor üblicherweise einen auf seinen Anteil entfallenden Teilbetrag dieser Summe. Nicht unüblich sind weiterhin Umsatzbeteiligungen,...mehr

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§ 47 Urheberrecht / h) Rechtsweg und Zuständigkeiten

Rz. 41 Gemäß § 105 UrhG können die Landgerichte Spezialkammern für Urheberrechtsstreitigkeiten einführen. Davon haben die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Wird die Spezialzuständigkeit nicht beachtet und die Klage bei dem an sich zuständigen Gericht eingereicht, so wird die Klage von Amts wegen abgegeben. Gemäß § 104 UrhG ist in Urheberrechtsstreitigkeiten der ordentlic...mehr

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§ 47 Urheberrecht / c) Übertragung von Nutzungsrechten

Rz. 36 Die Möglichkeit der Übertragung von Nutzungsrechten und der Einräumung einfacher Lizenzen durch einen ausschließlichen Lizenznehmer ergibt sich aus den §§ 33, 34 UrhG. Häufig wird dies trotzdem noch einmal in den Vertrag aufgenommen. Eine solche Klausel dient der Klarstellung und soll den Urheber noch einmal auf die Konsequenzen der Einräumung einer ausschließlichen L...mehr

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§ 47 Urheberrecht / g) Optionsverträge

Rz. 40 Optionsverträge sind ebenso wie Vorverträge oder eine Vorausverfügung Verträge über künftige Werke i.S.d. § 40 UrhG. Sie unterliegen daher der Schriftform. Sie können von beiden Vertragspartnern nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Abschluss des Vertrages mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung zwar verkürzt, abe...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 4. Auskunftsanspruch

Rz. 21 Der Auskunftsanspruch[33] ist in § 101 UrhG verankert. Als Sonderfall kann bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung auch die Vorlage von Urkunden (bei Rechtsverletzungen gewerblichen Ausmaßes bis hin zur Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen) oder Besichtigung verlangt werden, § 101a UrhG. Hingegen ist die Auskunft über Verkehrsdaten ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr

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§ 47 Urheberrecht / e) Anerkennung der Urheberschaft; Rückrufsrecht

Rz. 38 Die Anerkennung der Urheberschaft stellt den Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts dar. Dem Wortlaut des § 13 S. 2 UrhG nach gilt das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung uneingeschränkt. Vor dem Hintergrund des Leitgedankens des Urheberrechtsgesetzes, dass Urheberrechte auch beim Urheber verbleiben sollen, ist es nicht möglich, das uneingeschränkt gewährte Rec...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 5. Veröffentlichung

Rz. 22 Die Veröffentlichungsbefugnis ergibt sich aus § 103 UrhG. Danach kann ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft bekannt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die obsiegende Partei ein berechtigtes Interesse daran vorträgt. Bei einer Marktverwirrung wird man dies regelmäßig bejahen. Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach dem Zweck, den sie verfolgt. Sie muss so ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / IV. Muster: Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.1: Klage wegen Urheberrechtsverletzung An das Landgericht _________________________ _________________________ Zivilkammer (Urheberrechtskammer) Klage der A, _________________________ (Anschrift) – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen Herrn B, _________________________ (Anschrift) – B...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _________________________ erwerben. A ist bere...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 24 IT-Recht / c) Rechte am Auftragsergebnis

Rz. 13 Anders als bei Arbeitnehmerwerken, bei denen der Arbeitgeber umfassende, ausschließliche Nutzungsrechte an den in Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Aufgaben erstellten Computerprogrammen erhält, soweit nichts anderes vereinbart wurde (§ 69b UrhG), kennt das deutsche Urheberrecht keine umfassende gesetzliche Lizenz des Auftraggebers an Auftragnehmerwerken.[38] Nicht...mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 24 Computerprogramme sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt (vgl. Rdn 3). Dieser Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht schafft für den Rechtsinhaber insb. dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Stellung, dass diesem zugleich Möglichkeiten eingeräumt werden, über die gewährten Rechtspositionen zu verfügen. Damit kann der Urheber dem Erwerber eine gegen...mehr

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§ 19 Handelsrecht / h) Schutz der Firma

Rz. 18 Unzulässigen Firmengebrauch hat das Handelsregister unter Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu untersagen, § 37 Abs. 1 i.V.m. §§ 392, 388 ff. HBG (Firmenmissbrauchsverfahren).[140] Das Verfahren dient dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Firmenrechts im Geschäftsverkehr. Das Verfahren ist vom Zwangsgeldverfahren nach §§ 388 ff. FamFG zu unterscheiden. Es is...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / II. Checkliste: Architekten- und Ingenieurvertrag

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§ 24 IT-Recht / b) Immaterialgüterrechtlicher Schutz

Rz. 3 Bei der Vertragsgestaltung stets zu beachten ist der umfassende urheberrechtliche Schutz von Software: Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, § 69a Abs. 3 UrhG.[10] Diese Vorschrift wird regelmäßig als Absage an die hohen Schutzanforderungen de...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Überblick über den Bestand an autonomen Kollisionsnormen des deutschen Rechts

Rz. 108 Die geschriebenen Kollisionsnormen setzen sich aus den allgemeinen Vorschriften über die Anwendung des Kollisionsrechts (Art. 3–6 EGBGB in Abschn. 1; Allg. Teil) und den Verweisungsnormen in den Art. 7–48 EGBGB (Bes. Teil) zusammen. Im Besonderen Teil regeln Art. 7–12 EGBGB (Abschn. 2) das Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte, darunter in Art. 8 die...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _________________________, _________________________ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_________________________, _________________________ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertrete...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus umsatzsteuerlicher Sicht[33] ist grundsätzlich zu differenzieren, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt oder eine nicht steuerbare Zuwendung in den ideellen Bereich der gemeinnützigen Körperschaft. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn die Zahlung ertragsteuerlich als Spende i.S.d. §§ 10b EStG, 9 KStG qualifiziert wird. Mit der bloßen Nennung des Sponso...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[241]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 251) können auc...mehr

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§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Softwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Der Wertnachweis bei Sacheinlagen

Rz. 18 Zur Literatur s. Rz. 16. Bereits vor der Reform 1980 war zumindest an größeren Registergerichten bereits seit geraumer Zeit stillschweigende Praxis geworden: Das Verlangen nach geeigneten Wertnachweisen bei Sacheinlagen. Wie dies erfolgt, wurde bereits oben in § 5 Rz. 67 f. dargelegt. Die Art des Nachweises hängt vom Gegenstand der Sacheinlage ab, z.B. Sachverständige...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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