Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Carlè , Grundstücksveräußerung innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, KÖSDI 2026, 24762; Heine/Trinks , Die steuerliche Erfassung von (ausgelobten) Hinweisgeberprovisionen – Abgrenzungskriterien und Anwendungsbereiche, NWB 2026, 1316; Gummels/Denker , Ehegatten-Vorschaltmodell bei der Pkw-Vermietung nun vom BFH abgesegnet! – Steuergestaltung nutzen und s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2021 Berufsausübungsgemeinschaften / Gestaltungsvariante bei Tod eines Gesellschafters / § 18 EStG / § 24 UmwStG Gesellschaftsverträge freiberuflicher Mitunternehmerschaften sehen für den Todesfall eines Gesellschafters regelmäßig die Fortsetzungsklausel vor. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH (BFH v. 6.8.2019, VIII R 12/16), wonach bei einem Hinzuerwerb von Ant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.49 § 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen)

• 2021 Überlassung von Produkten an ausländische Influencer und Blogger / § 50a EStG / § 1 UStG Fraglich ist, ob die Überlassung von Produkten an ausländische Influencer oder Blogger zur Anwendung von § 50a EStG führt. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob insoweit in umsatzsteuerlicher Hinsicht steuerbare Vorgänge vorliegen. Liegt eine Darbietung oder Rechteüberlassung vor, ka...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen zwingend beachten

Beim Wissensmanagement muss geprüft werden, ob sensible oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Damit besteht das Risiko von juristischem Fehlverhalten, egal ob wissentlich oder unwissentlich. Beim Wissensmanagement sind im Kern meist drei Rechtsbereiche betroffen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Wichtig Rechtliche Regelungen zum KI-E...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.4.3 Kerndimension Projektumsetzung

Bei der Umsetzung des Projekts geht es zunächst um die Identifikation der benötigten Wissensquellen, z. B. interne Dokumente, genutzte IT-Systeme, Experten mit speziellem Fachwissen. Auch hier hat es sich bewährt, die Beteiligten gezielt danach zu fragen, welche Datenquellen sie nutzen bzw. benötigen, um z. B. das Projektziel Einarbeitungszeit neuer Beschäftigter zu reduzier...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)

Rz. 69 Stand: 06/03 – 07/2025 Sonstige Leistungen sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG mit dem ermäßigen Steuersatz zu versteuern, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 (BGBl I 1965, 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.1993, BGBl I 1993, 910) besteht. Die Steuerermäßigun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.5 Sonstige Leistungen eigener Art

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für sonstige Leistungen eigener Art, die nicht an einem anderen Wirtschaftsgut ausgeführt werden, ist im Falle der Nutzungsänderung ab dem 01.01.2005 eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Darunter fallen z. B. die folgenden Leistungen: Beratungsleistungen (z. B. für ein Unternehmenskonzept, eine Produktkonzeption), gutachterliche L...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gibt zwei ermäßigte Steuersätze, nämlich einen von 6 % und einen von 12 % (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für: Hotelübernachtungen einschließlich Campingplätzen, verschiedene Umsätze mit Kunstgegenständen, zahlreiche Lebensmittel, ausgenommen u. a. Alkoholika ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das finnische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 10 % (vgl. Art. 85a Mehrwertsteuergesetz) und 14 % (vgl. Art. 85 Mehrwertsteuergesetz). Zum 01.01.2024 sind zahlreiche Anpassungen der ermäßigt besteuerten Umsätze geplant. Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Rz....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für Restaurantumsätze (nicht für Getränke), Sozialer Wohnungsbau, Margarine, Reifen für landwirtschaftliche Zwecke, Kohle und verwandte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 5 % kommt u. a. bei der Lieferung von bestimmten Waren zur Anwendung: der Lieferung von Brot und Milch; Bücher mit fachlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und Bildungsinhalt, Bücher für die pädagogische Erziehung und Ausbildung sowie Bücher für Grund-, Sekundär- und Hochschulausbildung; rezeptpfli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze (§§ 10, 12 ff. dUStG)

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundlage für die Abrechnung der Mehrwertsteuer (nachfolgend: "Steuerbemessungsgrundlage") ist alles, was Entgelt darstellt (in Form von Geld, Sachbezügen oder Dienstleistungen), das der Steuerpflichtige vom Kunden, Auftraggeber oder Dritten für den erfolgten Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen erhält oder erhalten hat, einschließlich der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das finnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, Ums...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rundfunk

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört der Programmdienst zum öffentlichen Dienst (BVerfG 31, 314 = BStBl 1971 II, 567). Aufwandsentschädigungen an die im normalen Programmdienst beschäftigten > Arbeitnehmer sind im Rahmen des § 3 Nr 12 Satz 2 EStG und der > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 32...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Laufende Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel vom 02.10.2002, S 2241 A-St 234, S 2706 A-St 261, DB 2003, 240 (Steuerliche Behandlung von Konzessionsabgaben bei Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG). Rn. 87 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 "Wirtschaftsgut" iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können alle materiellen und immateriellen WG sein, zB Grundstücke, Maschinen, Erfindungen,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören (vgl. Art. 14 RITI und Art. 14 CIVA) i. g. Lieferung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / 2 Definition der sonstigen Leistung

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung. Während der Begriff der Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand nach § 3 Abs. 1 UStG beschrieben ist, ergibt sich der Begriff der sonstigen Leistung aus einer Ausschlussdefinition in § 3 Abs. 9 UStG: Jede Leistung im wirtschaftlichen Sinn, die keine Lieferu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, KI im Erbrecht / 1

Wenn die KI vererbt wird: Nutzungs- und Urheberrechte und Bewertung von KI-Assets im Erbfallmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 105 Gem. der Verwaltungsauffassung[1] umfasst das erweiterte Inlandsvermögen insbesondere die folgenden Vermögensgegenstände: Kapitalforderungen, die nicht bereits § 121 Nr. 3, 7 oder 8 BewG unterfallen, gegen Schuldner, die weder Wohnsitz, Geschäftsleitung noch Sitz in einem ausländischen Staat haben (z. B. Spareinlagen und Bankguthaben bei Geldinstituten im Inland); im I...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 und 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 18...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 5.1 Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?

Beim Einsatz von KI in der Steuerberatung sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten: Berufsrecht: Steuerberater unterliegen einer besonderen Berufsverschwiegenheit (§ 203 StGB, StBerG, BOStB). Vertrauliche Mandantendaten dürfen nur an KI-Dienstleister weitergegeben werden, wenn diese rechtlich und vertraglich strikt an die Verschwiegenheit gebunden sind. Es ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2025... / 11 Anlage FE-V

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Gesellschaft/Gemeinschaft ist die Anlage FE-V zu verwenden, die in den Zeilen 1 bis 17 Angaben zur Gesellschaft/Gemeinschaft abfragt und in den Zeilen 18 bis 58 Angaben zu den Beteiligten. Dabei sind in folgenden Fällen zusätzliche Anlagen abzugeben: die Anlage FE-V-Objekt für Einkünfte aus einem vermieteten und/oder erpachte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Slowenien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuerregistrierung ist in folgenden Fällen erforderlich: Ein Steuerpflichtiger ist in Slowenien ansässig oder hat dort eine feste Niederlassung, von der aus er Dienstleistungen erbringt oder Gegenstände liefert. Ein ausländischer Steuerpflichtiger erbringt in Slowenien steuerpflichtige Leistungen (Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen) an Kunden oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige oder in den Fällen des § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MwSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.6 Urheberrecht

Rz. 53 Die Urheberrechte an Werken der Lit., Wissenschaft und Kunst sind nach § 321 AO pfändbar, soweit sich aus den §§ 112–119 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nichts Abweichendes ergibt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.5 Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken

Rz. 52 Das Urheberrecht am angemeldeten Gebrauchsmuster[1], am angemeldeten Geschmacksmuster[2] und an Marken und sonstigen Kennzeichen[3] ist übertragbar[4] und damit pfändbar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 5.2.2 Überlegungen zum Staking

(Passives) Staking stellt keine gewerblichen Einkünfte nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA dar. Ebenfalls begründetdieses nach Ansicht der Literatur keine Zinsen, gem. Art. 11 OECD-MA. Nach der Legaldefinition des Art. 11 Abs. 3 OECD-MA bedeuten Zinsen, "...Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Künstliche Intelligenz und ... / 4.3 Urheberrecht

Am 11.11.2025 wurde vor dem Landgericht München I ein medienwirksames Urteil der GEMA gegen OpenAI entschieden. Im Ergebnis wurde den Ansprüchen der Klägerin (GEMA) aufgrund einer Verletzung von allgemeinen Persönlichkeitsrechten wegen fehlerhafter Zuschreibung veränderter Liedtexte im Wesentlichen stattgegeben. Diese geltend gemachten Ansprüche umfassen Unterlassungs-, Ausk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Künstliche Intelligenz und ... / 4.1 Einordnung weiterer Rechtsgebiete

Künstliche Intelligenz wird nicht einzig und allein durch die KI-VO reguliert. Künstliche Intelligenz wird sektor- und anwendungsübergreifend eingesetzt, dadurch ergeben sich Überschneidungen in nahezu alle Rechtsbereiche. Dies reicht von zivilrechtlichen Fragestellungen, einschließlich Haftungsfragen (inkl. des Produkthaftungsrechts, geht über in gesellschaftsrechtliche Fra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Künstliche Intelligenz und ... / 5.1 Allgemeine Praxisfragen und Herausforderungen bei KI-Systemen

Die Einführung von ChatGPT hat eindrucksvoll vor Augen geführt, wie KI-Modelle und KI-Systeme außerhalb von rein zahlenbasierten Prozessen auch die Fähigkeit zur Textgenerierung erreichen können. Diese sog. großen Sprachmodelle bzw. Large Language Model (LLM) bestimmen durch ein Wahrscheinlichkeitsmodell die Anordnung von Worten und Sätzen und fügen diese in einen weitgehend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Künstliche Intelligenz und ... / Zusammenfassung

Überblick Die aktuellen Entwicklungen im KI-Bereich haben gezeigt, dass KI-Systeme und KI-Anwendungen ihren Platz im Rechts- und Steuerrechtsbereich verdient haben. Aber auch darüber hinaus wird KI einen immer stärkeren Bestandteil des Lebens bzw. der Arbeitswelt einnehmen. Bereits jetzt können Chatbots Dokumentations- und Recherchefunktionen in sekundenschnelle mit einer ko...mehr