Fachbeiträge & Kommentare zu Untervermietung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.2.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit

Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfang nicht stets allen Mitgliedern gegenüber in gleicher We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 6 Gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Unzulässig: Prostitution;[10] Arztpraxen mit erheblichem Besucherverkehr.[11] Der Betrieb eines Wohnheims (Altenpflege oder Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft) ist keine Wohnnutzung und deshalb nur in einem Teileigentum zulässig.[12] Zulässig: Kindertagespflege bzw. Tagesmutter (str.),[13] ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Vereinbarte Jahressollmiete

Rz. 12 Bei bestehenden Mietverhältnissen zum Bewertungsstichtag ist der Rohertrag das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung des bebauten Grundstücks aufgrund der zum Bewertungsstichtag bestehenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen haben (§ 186 Abs. 1 Satz 1 BewG). Dies gilt für alle vermietete Grundstücke (oder Grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Untervermietung

Eine Abfindung für die Übernahme eines zwischen dem Mieter und seinem Untermieter geschlossenen Mietvertrags ist ebenfalls als Einnahme zu erfassen (BFH BFH/NV 2005, 843).mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohngemeinschaft

Wird im Rahmen einer familiären Haushaltsgemeinschaft, einer Wohngemeinschaft zB von Studenten oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Mietvertrag zwischen den Teilnehmern der Haushaltsgemeinschaft geschlossen (auch in Form einer Untervermietung), so mag es sich zwar zivilrechtlich um einen wirksamen Vertrag handeln; jedoch ist er steuerlich idR nicht anzuerkennen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Airbnb-Vermietung

Werden Wohnungen über Home-Sharing-Portale (insbesondere Airbnb) vermietet, so handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte iSv § 21 EStG. Dies gilt auch bei Vermietung nur eines Teils der Wohnung, bei Untervermietung oder nur bei kurzzeitiger und idR möblierter Vermietung (Kulosa in Schmidt, § 21 Rz 11, 40. Aufl; Kussmaul/Kloster, DStR 2016, 1280; Delp/Ronig, DB 2018, 1296; T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zurechnung bei Nutzungsberechtigten und Nichtberechtigten

Rn. 167 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei mehrstöckigen Nutzungsvereinbarungen kommt es auf die einzelnen Ebenen an. So ist bei einem Untermietverhältnis zu beachten, dass auch der Untervermieter Einkünfte aus VuV aus dem Untermietverhältnis erzielt. Rn. 168 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Dies gilt auch dann, wenn er vom Verbot der Untervermietung nicht befreit wurde (§ 540 BGB). Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gebäudeteile

Rn. 307 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gebäudeteile (zB eine Wohnung) sind zwar privatrechtlich an sich keine selbstständigen Sachen; aber einkommensteuerlich als selbstständige WG zu behandeln, wenn sie in einem eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Da vier verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge bestehen können (eigenbetriebliche und fremdbetrieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beginn zeitlich überschaubarer Leerstandszeiten

Rn. 246 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Beabsichtigt der StPfl seine bisher vermietete Wohnung, die seit kurzem leer steht, wieder zu vermieten, so ist nach st Rspr des BFH erforderlich, die objektiven Umstände darzulegen und ggf zu beweisen, woraus sich die innere Tatsache der Einkünfteerzielungsabsicht ergibt. Abgesehen von einer vorübergehenden Leerstandszeit direkt im Anschlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vermietung von Grundstücken und beweglichen Sachen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt regelmäßig bloße Vermögensverwaltung dar und führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG.[2] Dabei ist die Mitüberlassung von Inventar i.d.R. unschädlich. Auch die Vermietung bzw. Untervermietung von möblierten Zimmern führt im Regelfall nicht zu gewerblichen Einkünften.[3] Nach dem BFH-Urteil v. 14.7.2016...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.9 Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Kunst und Publizistik

Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG sind Unternehmen, die Aus- und Fortbildung für künstlerische und publizistische Tätigkeiten betreiben, abgabepflichtig. Das KSVG umfasst alle denkbaren Arten von privaten und öffentlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Dazu gehören insbesondere: Ballettschulen, Fachhochschulen, Journalistenschulen, Kunst(hoch)schulen, Malschulen, Musik(hoch)sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begünstigt war nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen war keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG aF). Aus dem Wort "soweit" folgte: Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung waren die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (H 7b EStH 2023...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.2 Untervermietung

Rz. 860 [Untervermietung → Zeile 31] Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Rz. 825 Grundsatz Einkünfte aus V+V werden der Person zugerechnet, die den Tatbestand der Einkunftsart V+V nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Das ist derjenige, der Sachen und Rechte an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Entscheidend dabei ist das Außenverhältnis zum Mieter. Einkünfte aus V+V versteuert somit nicht nur der Eigentümer der Sache ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 203 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 204 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufgabe

Rn. 82 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Aufgabe eines Wohnsitzes ist dann objektiv erfolgt, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 AO nicht mehr vorliegen, dh, die Wohnung muss durch den StPfl oder dessen Angehörige tatsächlich und endgültig nicht mehr benutzt werden können oder sollen, wie zB bei Auflösung. Zivil- und melderechtliche Aufgabetatbestände, wie zB der Wille oder di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Abnahme von Corona-Schnelltests (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Die Aussagen zu den Corona-Schnelltest sind von der Finanzverwaltung nur in den "FAQ-Corona (Steuern)"[1] im Internet veröffentlicht (Rz. 20). Sie haben damit eine noch geringere Bindungswirkung als BMF-Schreiben. Die Abnahme von Corona-Tests durch Ärzte oder durch Angehörige ähnlicher Heilberufe ist nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einkünfte aus Vermietung un... / 1.1 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen

Die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfasst in erster Linie die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, Wohnungs- und Teileigentum, z. B. Eigentumswohnungen. Eigengenutzte Wohnungen Nicht als Einkünfte erfasst wird der Nutzungswert einer vom Eigentümer selbst genutzten Wohnung oder einer unentgeltl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Verpachtung an Landwirte (zu § 9 Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE . Werden Grundstücke oder Gebäude an einen Unternehmer vermietet, vollzieht sich dies grundsätzlich im Rahmen einer steuerfreien[1] Vermietung. Unter den Bedingungen des § 9 UStG kann der leistende Unternehmer aber auf die Steuerbefreiung verzichten. Grundsätzlich muss die Leistung, damit überhaupt ein Verzicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 2. Ehewohnung

Rz. 89 Die Ehewohnung unterfällt auch während des Scheidungsverfahrens, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, den Bestimmungen über die allgemeinen Ehewirkungen. So kann die im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehende Wohnung – unabhängig vom vereinbarten oder zwingenden Güterstand – nur mit Zustimmung beider belastet oder veräußert werden (Art. 1682-A A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 2. Verwaltung und Haftung

Rz. 28 Das portugiesische Ehegüterrecht enthält keinen Typenzwang (siehe Rdn 24). Zwar richten sich die Eigentumsverhältnisse der Eheleute an den einzelnen Vermögensgegenständen nach dem vereinbarten oder gesetzlichen Güterstand. Die Verwaltung des Vermögens und die Haftung der Eheleute gegenüber Dritten ist dagegen unabhängig und gesetzessystematisch auch vor den Regelungen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Kürzung bei Mitvermietung eines zur Nutzung einer Dienstbarkeit angemieteten Gebäudeteils

Leitsatz 1. Die An- und Weitervermietung fremden Grundbesitzes neben der Überlassung eigenen Grundbesitzes verstößt nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie zwingend notwendiger Teil der wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Überlassung des eigenen Grundbesitzes ist und nur einen geringfügigen Umfang hat. 2. Ein Untererbbaurecht einschließl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist zunächst, dass der Antragsteller leistungsberechtigt i. S. v. § 19 Abs. 2 i. V. m. § 41 ist (vgl. die Komm. dort). Nach dem in Abs. 1 enthaltenen Grundsatz richtet sich die Anerkennung von Bedarfen sodann grundsätzlich nach den entsprechenden Vorschriften im Vierten Abschnitt des Dritten Kapi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.2 Untervermietung

Rz. 844 [Untervermietung → Zeile 31] Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Rz. 808 Grundsatz Einkünfte aus V+V werden der Person zugerechnet, die den Tatbestand der Einkunftsart V+V nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Das ist derjenige, der Sachen und Rechte an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Entscheidend dabei ist das Außenverhältnis zum Mieter. Einkünfte aus V+V versteuert somit nicht nur der Eigentümer der Sache ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 194 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 195 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftlichkeitsberechnu... / 6.2 Erträge (§ 31 II. BV)

Erträge sind die Einnahmen aus Mieten, Pachten und Vergütungen einschließlich des Miet- oder Nutzungswerts der vom Eigentümer selbst benutzten Räume und Flächen. Hinweis Unberücksichtigte Umlagen und Zuschläge Die Umlagen und Zuschläge nach §§ 20 bis 26 NMV sind dagegen nicht in der Ertragsberechnung aufzuführen. Zu den Umlagen gehören die Betriebskosten einschließlich des Umla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verschulden bei Vertra... / III. Amtliche und amtsähnliche Tätigkeit

Rz. 17 Eine Eigenhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluss kann einen Rechtsanwalt treffen, wenn er in Ausübung amtlicher oder amtsähnlicher Tätigkeit Vertragsverhandlungen in Vertretung fremder Interessen führt. Rz. 18 Ist ein Rechtsanwalt als – vorläufiger oder endgültiger – Insolvenzverwalter tätig, so haftet er i.d.R. "Beteiligten" aus gesetzlichem Schuldverhältnis (§ 2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mängel (Miete) / 1.2.2 Untervermietung

Ist das Hauptmietverhältnis beendet, so kann der Hauptvermieter die Mietsache nach § 546 Abs. 2 BGB auch vom Untermieter herausverlangen. Wird dieser Anspruch geltend gemacht, so ist ein Rechtsmangel gegeben.[1] Der Bestand des Untermietverhältnisses wird hierdurch nicht berührt. Nach dem Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 26.8.1987[2] genügt es, wenn der Hauptvermieter den Un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuern / 5.2.2 Abgrenzungsfragen

Rz. 15 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ist grundsätzlich nur die Überlassung von Wohnraum an Mitglieder (einschließlich Zubehörräume, Folgeeinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen) begünstigt. Das bedeutet, dass der Mieter/Nutzer der Wohnung Mitglied der Genossenschaft sein muss. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern ist es nach Tz. 17 des BMF-Schreibens vom 22...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 9.6.3 Passiva

Rz. 491 A. Eigenkapital Die Gliederung des Eigenkapitals von eG bestimmt sich gemäß § 337 i. V. m. § 266 HGB (vgl. RN 438, A. Eigenkapital). Ist das gesamte Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und übersteigen die Passivposten die Aktivposten, so ist dieser übersteigende Betrag am Ende der Aktivseite gesondert als ›Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag‹ auszuweise...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Medizintouristen: Was kann bestimmt werden?

Leitsatz Es besteht keine Beschlusskompetenz für die Einführung einer Vertragsstrafe. Normenkette WEG §§ 15 Abs. 3, 21 Abs. 7; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung ist geregelt, dass ein Wohnungseigentümer zur Ausübung eines Gewerbebetriebes oder Berufes in der Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters berechtigt ist. Die Zustimmung kann vom Verwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass der Widerruf einer im Mietvertrag erteilten Erlaubnis zur Untervermietung unwirksam sei, bemisst sich ebenso wie eine Klage auf Erteilung der Untermieterlaubnis nach dem 3,5-fachen des Jahresbetrages der Untermiete. OLG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2017 – 8 W 41/17mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Rechtsanwalts ist gem. den §§ 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 GKG, 32 Abs. 2 RVG zulässig. Sie berechtigt und verpflichtet das Beschwerdegericht zu einer vollen Überprüfung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung, d.h. der Wert kann sowohl niedriger als auch höher festgesetzt werden, als es die Beschwerde beantragt (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 22.Aufl., § 32 Rn 97 f.). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Streitwert für ... / 1 Aus den Gründen

Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde ist zulässig (§ 32 Abs. 2 RVG i.V.m. §§ 68, 63 Abs. 2 GKG); sie ist auch in der Sache begründet. Die Beschwerde macht zu Recht geltend, dass der Gebührenstreitwert für den Klageantrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2016, Klage auf Erlaubnis der Untervermietung

Leitsatz Der Gebührenstreitwert der Klage auf Erteilung der Erlaubnis der Untervermietung ist nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses zu bemessen. LG Berlin, Beschl. v. 18.1.2016 – 65 T 259/15 1 Aus den Gründen In der Sache ist die Beschwerde ohne Erfolg. Das AG hat den Gebührenstreitwert zutreffend nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2016, Klage auf Erla... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Erteilung der Erlaubnis der Untervermietung ist nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses zu bemessen. LG Berlin, Beschl. v. 18.1.2016 – 65 T 259/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2016, Klage auf Erla... / 1 Aus den Gründen

In der Sache ist die Beschwerde ohne Erfolg. Das AG hat den Gebührenstreitwert zutreffend nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses bemessen. § 41 GKG enthält keine Wertvorschrift für die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung. Gem. § 48 Abs. 1 GKG richten sich die Gebühren, wenn – wie hier – im GKG nichts anderes bestimmt ist, nach den für die Zuständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / a) Umzugskosten; Untervermietung ist Kostensenkungsmaßnahme

In der Entscheidung vom 6.8.2014 (B 4 AS 37/13 R) hatte das BSG über einen von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Erstattung von im Zusammenhang mit einem Wohnungsumzug entstandenen Kosten zu befinden. Die Klägerin bezog seit Mai 2009 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von dem Beklagten. Dieser erbrachte zunächst die tatsächlichen Kosten d...mehr