Fachbeiträge & Kommentare zu Untervermietung

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.3.2 Zweck und Struktur des Unternehmens

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinweise auf ein mögliches Beherrschungsverhältnis können sich aus Zweck und Struktur der zu beurteilenden Einheit ergeben. Wenngleich dies allein keinen Indikator für die Erfüllung des Kriteriums der Entscheidungsgewalt darstellt, kann die Involvierung des Mutterunternehmens in den Gründungsakt der untergeordneten Einheit als Hinweis auf Ein...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.7 Unterleasingverhältnisse

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine besondere Konstellation stellen sog. Unterleasingverhältnisse (subleases) dar. Hierbei handelt es sich um ein ineinander verschachteltes Leasingverhältnis, bei dem ein zugrunde liegender Vermögenswert von einem Leasingnehmer gemietet wird, der diesen ganz oder teilweise als Unterleasinggeber (intermediate lessor) an Dritte weitervermiet...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 4 Synopse

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.8 Restrukturierungsrückstellungen

Rz. 453 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 regelt in einem eigenen Abschnitt die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen. Um den großen Ermessensspielräumen bei der Beurteilung der Ansatzkriterien zu begegnen, konkretisieren IAS 37.70 ff. diese mit einem vergleichsweise hohen Detaillierungsgrad. Damit soll insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Vo...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.7 Angaben im Anhang

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 verlangt umfangreiche qualitative und quantitative Angaben im Anhang gemäß IFRS 16.52–60. Durch die Angaben im Anhang sollen dem Abschlussadressaten Informationen bereitstellt gestellt werden, die zusammen mit den Angaben in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung eine Beurteilung der Auswirkungen de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.1.3 Kriterium der Kontrolle am identifizierten Vermögenswert

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um gemäß IFRS 16 Kontrolle über einen identifizierbaren Vermögenswert ausüben zu können, muss der Leasingnehmer das Recht haben, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substaintially all of the economic benefits) aus der Verwendung des Vermögenswerts zu ziehen (IFRS 16.B9(a) i.Vm. IFRS 16.B21–B23) und das Recht haben die...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.1 Abgrenzung der Umsatzerlöse

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten oder aus der Erbringung von Dienstleistungen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Unter Produkte sind dabei Erzeugnisse und Waren zu subsumieren, d. h., es hat sich in diesem Zusammenhang um Erlöse aus der Verwertung von Umlaufvermögen zu handeln.[1] Bedingt durch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.1 Abgrenzung der Umsatzerlöse

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit IFRS 15 wurden erstmals allgemeine Grundsätze zur Umsatzerfassung in Form eines 5-Stufen-Konzepts eingeführt, das auf jegliche in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallende Kundenverträge anzuwenden ist und nicht nach Vertragsgegenstand differenziert. Die Stufen sind (IFRS 15.IN7): 1. Stufe: Identifikation von Kundenverträgen (vgl. Tz. 13...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmers

Aus den obigen Ausführungen folgt auch, dass ein im Ausland tätiger Steuerpflichtige grundsätzlich seine Wohnung und damit seinen Wohnsitz im Inland behält, wenn er die inländische Wohnung weiterhin unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, sie beibehalten und benutzen zu wollen (AEAO zu § 8, Ziff. 6). Ausnahmen sind jedoch denkbar und gelten beispielsweise bei e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Heimlich aufgenommene Video... / 4 Die Entscheidung

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte das LG Berlin die Räumungsklage eines Wohnungsunternehmens wegen unerlaubter Untervermietung abgewiesen, weil es die von der Vermieterin mit Hilfe eines Detektivs heimlich veranlassten Videoaufnahmen nicht als Beweismittel gelten ließ. Das LG Berlin stufte dies als grundrechtswidrig ein, da andere Maßnahmen und Indizien zum Beweis der ...mehr

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Heimlich aufgenommene Video... / 1 Leitsatz

Videos, die heimlich aufgenommen worden sind und als Beweis für eine unerlaubte Untervermietung dienen sollen, können eine fristlose Kündigung nicht stützen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs iSd § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG liegt vor, wenn die unternehmerische Entsch getroffen wurde, den Geschäftsbetrieb trotz fortbestehender Möglichkeit der Fortführung nicht weiterzuführen. Nach § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG (dazu s auch Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9) ist auch das nur zeitweise Ruhendstellen des Ges...mehr

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Auszug von Mitmieter – Anspruch auf Untervermietung ohne Zuschlag

1 Leitsatz Im Falle des Auszugs eines von mehreren Mietern haben die in der Wohnung verbleibenden Mieter ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 553 Abs. 1 BGB, den bisher im Innenverhältnis auf den ausgezogenen Mitmieter entfallenden Anteil der Miete durch die Aufnahme eines zahlungspflichtigen Untermieters zu kompensieren, sofern dadurch die Gefahr einer vom ausziehenden Miet...mehr

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Auszug von Mitmieter – Ansp... / 2 Normenkette

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Auszug von Mitmieter – Ansp... / 5 Entscheidung

LG Berlin, Urteil v. 9.1.2024, 67 S 184/23, GE 2024, 149mehr

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Auszug von Mitmieter – Ansp... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall begehrten die 3 Mieter nach Auszug eines der Mieter von der Vermieterin die Erteilung der Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung eines Zimmers der von ihnen gemieteten 3-Zimmerwohnung. Die Vermieterin machte die Erlaubnis u. a. von der Zahlung eines Untermietzuschlags abhängig. Das AG sowie die 67. Kammer des LG Berlin nahmen ei...mehr

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Auszug von Mitmieter – Ansp... / 1 Leitsatz

Im Falle des Auszugs eines von mehreren Mietern haben die in der Wohnung verbleibenden Mieter ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 553 Abs. 1 BGB, den bisher im Innenverhältnis auf den ausgezogenen Mitmieter entfallenden Anteil der Miete durch die Aufnahme eines zahlungspflichtigen Untermieters zu kompensieren, sofern dadurch die Gefahr einer vom ausziehenden Mieter veranla...mehr

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Auszug von Mitmieter – Ansp... / 3 Das Problem

Gem. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Dies ist der Fall, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinem Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.1 Behaltensfristen für Familienheime oder Übertragung von Betriebsvermögen

Geht es, wie z. B. bei der Steuerbefreiung für Familienheime oder bei Übertragung von Betriebsvermögen auch um die Einhaltung von Behaltensfristen, ist es häufig zur umfassenden Beratung unumgänglich, auch rechtliche Gestaltungen aufzuzeigen, die zu einem Verstoß gegen die Behaltensfrist führen. Eine Rechtsberatung dazu dürfte, wenn sie nicht schon von dem StBerG gedeckt ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / III. Zulassung der weiteren Beschwerde

Die weitere Beschwerde ist zuzulassen (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG), da die Frage einer Streitwertbemessung einer Klage auf Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung an eine Lebensgefährtin, soweit ersichtlich, obergerichtlich noch nicht entschieden ist und außerdem, soweit sie für entsprechend anwendbar gehalten wird, die Streitwertbemessung einer Klage auf Zusti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LG stellt klar, dass bei der Bemessung des Streitwerts für eine Klage auf Erlaubnis der Aufnahme einer Lebensgefährtin nicht die – im Detail – streitigen Grundsätze für die Streitbemessung einer Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung herangezogen können. Dort wird vertreten, dass sich der Streitwert für die Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis nach dem 3,5fachen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung von Immobilien

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung von Immobilien unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung mit Ausnahme folgender Umsätze: Vermietung in den Unterkunftseinrichtungen (Beherbergungsdienstleistungen), Vermietung von Räumlichkeiten und Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, Vermietung von auf Dauer eingebauten Anlagen und Maschinen, Vermietung von Tre...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / II. Die Wertfestsetzung

1. Der Gesamtwert Der Streitwert beträgt gem. § 39 Abs. 1 GKG insgesamt 5.974,00 EUR und ist zusammengesetzt aus dem Wert der Zustimmungsklage von 4.000,00 EUR und dem Wert der Mängelbeseitigungsklage über 1.974,00 EUR. 2. Wert der Klage auf Erlaubnis der Aufnahme der Lebensgefährtin Maßgebend für die Bemessung des Wertes der Klage auf Erlaubnis der Aufnahme der Lebensgefährtin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.1 Tatsächliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 93 § 35 Abs. 3 Satz 2 unterscheidet zwischen 3 Varianten, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu senken: einen Wohnungswechsel, Vermieten oder "auf andere Weise". Diese müssen jeweils nicht nur objektiv möglich, sondern auch subjektiv zumutbar sein. Rz. 94 Ein Wohnungswechsel ist (objektiv) nur möglich, wenn eine angemessene Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.6.1 Unterkunft i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 143 Abs. 6 Satz 1 betrifft leistungsberechtigte Personen, die in einer Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 leben. Das sind Leistungsberechtigte, die nicht in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 wohnen, weil ihnen zur Erbringung von Leistungen nach Teil 2 des SGB IX allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.2 Miete

In einem Mietverhältnis ist regelmäßig der Vermieter als Eigentümer Verantwortlicher i. S. v. § 8 Abs. 1 GEG und somit Adressat eines Bußgeldbescheids im Fall der Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands. Der Mieter selbst kann im Fall erlaubter Untervermietung und Nichtvorlage des Energieausweises im Rahmen der Begründung des Untermietverhältnisses als Täter un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 2 Miete

In aller Regel treffen die im GEG geregelten Pflichten den Vermieter als Eigentümer, der ebenso in aller Regel als Bauherr fungiert. Etwas anderes kann im Fall erlaubter Untervermietung dann gelten, wenn der Mieter ein Untermietverhältnis begründen will. Da er in diesem Untermietverhältnis als Vermieter fungiert, treffen ihn die Vorlagepflichten bezüglich des Energieausweise...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.1 Zur Nutzungsüberlassung berechtigte Personen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HeizKV)

Dem Gebäudeeigentümer sind diejenigen Personen gleichgestellt, die berechtigt sind, die mit zentraler Wärme und Warmwasser zu versorgenden Räume anderen in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu überlassen, ohne dass sie selbst Eigentümer dieser Räume sind. Es handelt sich hierbei insbesondere um Inhaber von dinglichen Rechten, z. B. den Nießbraucher (§ 1030 BGB) oder den ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – einze... / 35 Untervermietung

Der Mieter von Wohnraum ist nach § 553 Abs. 1 BGB berechtigt, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, wenn nach Abschluss des Mietvertrags Umstände eintreten, die ein Interesse an der Untervermietung begründen. Wichtig Verschlechterung unzulässig Dieses gesetzliche Recht kann vertraglich weder abbedungen noch abweichend zum Nachteil des Mieters geregelt werden. Nach § 540 BGB ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untervermietung – Berechtigtes Interesse bei Aufnahme von Flüchtlingen?

1 Leitsatz Auch allgemeine humanitäre Erwägungen können ein berechtigtes Interesse des Mieters für die Erlaubnis einer Untervermietung begründen (hier: Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlings). 2 Normenkette § 553 BGB 3 Das Problem Nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen,...mehr

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Untervermietung – Berechtig... / 1 Leitsatz

Auch allgemeine humanitäre Erwägungen können ein berechtigtes Interesse des Mieters für die Erlaubnis einer Untervermietung begründen (hier: Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlings).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse gilt auch bei Untervermietung

1 Leitsatz Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen. Ferner hat ein Mieter von vornherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) vereinbar ist. 2 Normen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untervermietung – Berechtig... / 2 Normenkette

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Untervermietung – Berechtig... / 5 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse gilt auch b... / 1 Leitsatz

Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen. Ferner hat ein Mieter von vornherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) vereinbar ist.mehr

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Untervermietung – Berechtig... / 4 Die Entscheidung

Das LG Berlin vertritt – im Gegensatz zur Vorinstanz – die Auffassung, dass auch allgemeine humanitäre Erwägungen oder Interessen ein berechtigtes Interesse des Mieters begründen könnten. Seiner Meinung nach verfolgt die Vorschrift des § 553 BGB nicht nur den Zweck, dem Mieter die Wohnung zu erhalten oder in der Wohnung nicht mehr allein zu leben. Auch humanitäre Erwägungen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse gilt auch b... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter die gemietete Zweizimmerwohnung unerlaubt und auch noch nach Abmahnung durch den Vermieter untervermietet. Der Mieter zahlte an den Vermieter eine Gesamtmiete von monatlich 460 EUR und verlangte von den beiden Untermietern monatlich 962 EUR. Das LG Berlin hatte zwar im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des BGH (Urte...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 5 Entscheidung

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Untervermietung – Berechtig... / 3 Das Problem

Nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse dafür entsteht. Umstritten ist, wie dieses berechtigte Interesse zu definieren ist. Nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung stellt nicht jedes be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse gilt auch b... / 3 Das Problem

Wenn für einen Mieter von Wohnraum nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, hat er gegenüber dem Vermieter einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Dies gilt nur dann nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 2 Normenkette

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Nutzungsüberlassung als Instrument der Beherrschung

Rz. 45 Die ältere Rspr. des BFH zur Frage, wann ein Wirtschaftsgut für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage ist, führte das Erfordernis des Tatbestandsmerkmals der sachlichen Verflechtung auf das Erfordernis des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens zurück. Der oder die Besitzunternehmer mussten nicht nur durch die personelle Verflechtung, son...mehr