Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Lean Startup Ansatz als agi... / 2 Philosophie und Elemente von Lean Startup

Im Zuge der Digitalisierung hat der Lean-Gedanke nochmals eine Renaissance erlebt. Hierzu hat auch die sogenannte Lean Startup Methode beigetragen, auf die im Folgenden als eine Form des agilen Arbeitens näher eingegangen wird. Die Lean Startup Methode basiert ebenfalls auf den Werten des agilen Arbeitens und war ursprünglich vor allem als eine Methode zur Entwicklung von Sta...mehr

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Lean Startup Ansatz als agi... / 3 Herausforderung für das Controlling

Gerade bei der Einführung neuer digitaler Geschäftsmodelle bedarf es Steuerungsmechanismen, die der zugrundeliegenden Unsicherheit Rechnung tragen. Zu diesem Zeitpunkt liegen nur Behauptungen und Hypothesen vor, die für eine gute Steuerung so schnell und präzise wie möglich getestet werden sollten. Diese Hypothesen sollten sich auf die zentralen Erfolgsfaktoren des Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.1.2 Praktikanten

Rz. 5 Der Begriff des Praktikanten ist noch weniger greifbar als der des Volontärs. Ein Praktikum ist allgemein dadurch gekennzeichnet, dass der Praktikant zeitweilig eine bestimmte betriebliche Tätigkeit ausübt, um zur Vorbereitung auf den Hauptberuf praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln.[1] Es erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen einer anerkannten Berufsausb...mehr

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LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 1 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Berichte über Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitszeiten oder Chemikalien, die in Abwässer und Flüsse gelangen: Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette sind ein massives Risiko für deutsche Unternehmen. Für Betriebe wird es daher immer wichtiger, sich präventiv mit den Herausforderungen in ihren Lieferketten zu befassen. Aber auch bei Kunden und Investoren steigt ...mehr

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LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 3 Hilfen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Um die Betriebe in diesem Prozess zu unterstützen und sie auf die gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten, stehen verschiedene Informationsangebote zur Verfügung: Auf dem zentralen Informationsportal Wirtschaft & Menschenrechte gibt es einen Über...mehr

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LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 2 Welche Sorgfaltspflichten formuliert das neue Gesetz?

Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den Kernelementen der Sorgfaltspflicht des NAP, die wiederum auf dem Due-Diligence-Konzept der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen beruhen. Konkret müssen betroffene Unternehmen ein Management einführen, das menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 1.3 Unternehmerische Nutzung

Eine Geschäftseinrichtung oder Anlage dient der Tätigkeit des Unternehmens, wenn sie dazu bestimmt ist, den Unternehmenszweck zu fördern.[1] Darunter ist jede unternehmensbezogene Tätigkeit in, an oder mit der Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen. Ob eine Geschäftseinrichtung oder Anlage dem Unternehmen dient, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen E...mehr

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LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / Zusammenfassung

Überblick Welche Unternehmen sind vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen, was ändert sich konkret und wie können Unternehmen sich vorbereiten? Die Bundesregierung unterstützt bei Fragen mit verschiedenen Informations- und Beratungsangeboten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 3.1 Allgemeines

Bedeutung hat der Betriebsstättenbegriff insbesondere für die Gewerbesteuer, die unmittelbar an die Begriffsauslegung des § 12 AO anknüpft. Danach erfordert eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 Satz 1 AO eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 3.1.2 Gewerbesteuerzerlegung

Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt.[1] Der Steuermessbetrag ist in diesem Fall auf alle Gemeinden zu zerlegen, in denen im Erhebungszeitraum Betriebsstätten unterhalten worden sind.[2] Erstreckt sich eine einheitliche Betriebss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 2 Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen. Die Vorschrift begründet eine gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle; bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses soll d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Im Rahmen der Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer regeln die §§ 84-86 BetrVG das Beschwerderecht des einzelnen Arbeitnehmers. Sie ergänzen die in den §§ 81-83 BetrVG geregelten Informations-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Die in §§ 84 ff. BetrVG geregelten Verfahren stellen sicher, dass die Anliegen der Arbeitnehmer im Betrieb Gehör finden. Dabei reg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Individuelles Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 5 Nach dem Wortlaut des § 86a BetrVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Als Arbeitnehmer sind dabei aber nur die Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG zu verstehen, daher ist der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG zugrunde zu legen. Da § 5 Abs. 1 BetrVG keine eigene Begriffsbestimmung enthält, ist der von Rechtspre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zulässigkeit der Beschwerde (§ 84 Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Nach § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2.1 Beschwerdegegenstand Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Tarifvertragliche Regelungen

Rz. 5 Voraussetzung ist, dass der Betrieb in den fachlichen und örtlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt, der Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens regelt. Da es sich bei den tarifvertraglichen Regelungen über das Beschwerdeverfahren um Tarifnormen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen handelt, die gemäß § 3 Abs. 2 TVG für alle Betriebe gelten, genügt für die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Durch die Vorschrift des §§ 86 BetrVG können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen zum Beschwerdeverfahren nach den §§ 84, 85 BetrVG geschaffen werden. Nach § 86 Satz. 1 BetrVG können so die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Über § 86 Satz 2 BetrVG wird in Fällen des § 85 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit gewährt, statt der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form, Frist, zuständige Stelle

Rz. 18 Die Beschwerde unterliegt keinen Form- und Fristerfordernissen, d. h. sie kann jederzeit mündlich oder schriftlich erhoben werden.[1] Der Arbeitnehmer muss in der Beschwerde auch keine Abhilfemöglichkeit benennen (BAG, Beschluss v, 22.11.2005, 1 ABR 50/04 [2]). Form- oder Fristbestimmungen können aber in einer Regelung nach § 86 BetrVG getroffen werden. Rz. 19 Beschwerd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Errichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle

Rz. 7 Durch einen für den Betrieb geltenden Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann in den Fällen, in denen der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen kann, die Einigungsstelle durch eine betriebliche Beschwerdestelle ersetzt werden. Dabei kann diese wie im Regelfall die Einigungsstelle entweder jeweils bei Bedarf oder aber als s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschwerdebefugnis

Rz. 16 Nach dem Gesetzeswortlaut ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine eigene Beeinträchtigung rügt. Er muss sich selbst betroffen fühlen, Beschwerdegegenstand ist eine individuelle Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigung. Eine Popularbeschwerde, mit der ein Arbeitnehmer sich zum Fürsprecher anderer Belegschaftsmitglieder macht, wird von ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.2 Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 1 bis 4)

Die Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist in den Zeilen 1 bis 4 aufzuführen. In der Zeile 1 ist die Gemeinde einzutragen, in denen sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft befindet und in Zeile 2 die Straße und Hausnummer. In der Zeile 3 ist die Gemarkung anzugeben und ferner auch das Einheitswert-/Ersatzwirtschaftswertaktenzeichen. Die Grundbuchblattnummer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Einkommensermittlung bei Betrieben gewerblicher Art (§ 8 Abs 1 S 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Becker/Kretzschmann, Die vGA beim Dauerverlustbetrieb der öff Hand, DStR 2007, 1421; Hüttemann, Zur kstlichen Behandlung dauerdefizitärer Unternehmen der öff Hand, DB 2007, 1603; Hüttemann, Abschied vom kommunalen Querverbund, DB 2007, 2508; Leippe, Dauerdefizitäre Betätigungen von BgA, DStZ 2008, 33; Leippe, Dauerverluste einer Hallenbad- und Freiz...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Auch bei dauerdefizitären Betrieben gewerblicher Art ist ein Einkommen zu ermitteln – § 8 Abs 1 S 2 KStG

Tz. 486 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 8 Abs 1 S 2 KStG – idF des JStG 2009 – ist (nunmehr) geregelt, dass (zur Einkommensermittlung) bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr nicht erforderlich sind. Mit dieser Regelung reagierte der Gesetzgeber insbes auf die oa Stimmen in der Fach-Lit, die die Auff vertraten, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausgangssituation vor der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG – strukturell dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art als steuerlich nicht relevanter Liebhabereibetrieb?

Tz. 482 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung dauerdefizitärer BgA wurde im Vorfeld der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG durch das JStG 2009 in Rspr und Fach-Lit (zB s Hüttemann, DB 2007, 1603; s Seer, DStR 1992, 1790; s Seer/Wendt, DStR 2001, 825) umfassend und kontrovers diskutiert. Insbes ging es hierbei um die Frage, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitä...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Einführung

1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 KStG fasst die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens zusammen, ohne dass die Vorschrift selbst einen Einkommensbegriff definiert. Vielmehr wird ergänzend zu § 7 KStG auf die Vorschriften des EStG sowie des KStG verwiesen. Innerhalb des KStG sind dies insbes die folgenden Regelungen: § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.3 Minderungen nach § 3a Abs 3 S 2 und 3 EStG

Tz. 582 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 3 EStG mindert der nach Berücksichtigung der in § 3a Abs 3 S 1 EStG genannten Korrekturen sich ergebende "geminderte Sanierungsertrag" in der in § 3a Abs 3 S 2 EStG bestimmten Reihenfolge abzb Verluste, negative Eink und Verlustabzüge. Für Organschaftsfälle ist in § 15 S 1 Nr 1a KStG der Katalog der zu mindernden Verluste sowi...mehr

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zfs 03/2023, Keine aktive P... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Nach Auffassung des BG ergibt sich die Prozessführungsbefugnis der Kl. aus § 126 Abs. 2 VVG. Die Vorschrift sei über ihren Wortlaut hinaus auch auf Aktivprozesse des Versicherungsgebers gegen den VN anwendbar. [6] II. Das hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung durfte das BG die Prozessführungsbefugnis der Kl. nicht annehmen. [7] 1. Entgeg...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / VI. Haushaltsgesetz 2022

Rz. 63 Für die Jahre 2022–2024 wurde das Haushaltsgesetz 2022[38] als Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, welche Italien besonders hart traf, erlassen. In den Jahren davor haben sich die wirtschaftspolitischen Maßnahmen erfolgreich auf die kurzfristige Unterstützung der von der Wirtschaftskrise am stärksten betroffenen Unternehmen und Arbeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Gesetzliche Neuregelung zur Steuerbefreiung von Sanierungserträgen

Tz. 573 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IRd Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) hat der Ges-Geber eine St-Befreiung für Sanierungserträge in § 3a EStG und ein korrespondierendes Abzugsverbot für damit im Zusammenhang stehende Sanierungskosten in § 3c Abs 4 EStG eingeführt. Dazu auch s Möhlenbrock/Gragert (FR 2...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / I. Sachverhalt

Nach dem Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen setzte das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter zunächst als Sachverständigen und als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Unmittelbar vor Antragstellung hatte die Schuldnerin je nach Standort die Zahlung von Löhnen und die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 49 In Italien ansässige Personen unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der italienischen Einkommensteuerpflicht (sog. Welteinkommensprinzip). Als im Sinne des Art. 2 Abs. 2, Abs. 2-bis TUIR[25] in Italien steuerlich ansässig gilt, wer für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (183 bzw. 184 Tage) in einer italienischen Gemeinde gemeldet ist, in Italien ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.5 Anzahl der Beschäftigten, Ausgangslohnsumme sowie Verwaltungsvermögen (Zeilen 20 bis 24)

In der Zeile 21 ist die Anzahl der Beschäftigte im Betrieb oder in der Gesellschaft einzutragen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer abzustellen, die am Bewertungsstichtag im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft beschäftigt sind. Achtung Einzubeziehende Beschäftigte Es sind hierbei sämtliche Beschäftigte einzubezi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, Das Pensionsgeschäfts-Urt des...mehr