Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Abgabenordnung

Rz. 50 Hinweis Hingewiesen sei an dieser Stelle auf ein Urteil des BFH[70] zur Anordnung einer Außenprüfung gegenüber einem sog. Einkunftsmillionär mit Wohnsitz im Ausland. Vermögende Wegzügler haben hiernach zukünftig verstärkt mit Außenprüfungen zu rechnen, wobei mangels inländischen Geschäfts- oder Wohnsitzes die Prüfung in den Amtsräumen des Finanzamts stattfinden kann. 1...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.1 Mehrere gemeinsame Einrichtungen auf dem Gebiet einer Kommune

Rz. 5 Die Sonderregelung soll besondere örtliche Gegebenheiten, u. a. aufgrund von Gebietsreformen, berücksichtigen. Rz. 6 Abs. 2 war im Vorfeld der Neuorganisation nicht unumstritten. Teilweise wurde eine Konkurrenz zu § 6 Abs. 3 gesehen. In Berlin war die Interessenlage durchaus geteilt. Dort bestanden bis zum 31.12.2010 insgesamt 12 Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. F...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

Rz. 56 § 6 Abs. 1 Ziff. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[75] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / f) Sonstige Einkünfte (redditi diversi), Art. 67 ff. TUIR

Rz. 41 Die sonstigen Einkünfte werden in den Art. 67 ff. TUIR aufgelistet. Einkünfte, die den anderen fünf Einkunftsarten nicht zugeordnet werden können, werden unter die sonstigen Einkünfte subsummiert. Zur besseren Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle nur einzelne sonstige Einkünfte dargestellt, welche von besonderer Bedeutung für Personen sind, die nach Italien ziehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 3. Investitionsbegünstigungen

Rz. 7 Eine Besonderheit des österreichischen Steuerrechts stellen die Investitionsbegünstigungen dar, die im Rahmen der sog. betrieblichen Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) gewährt werden. Rz. 8 So besteht die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach können bei einer V...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.7 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft stehen, gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die Verbindlichkeiten sind jeweils dem Wirtschaftsteil, den Betriebswohnungen und dem Wohnteil der Höhe nach zuzuordnen, weil sie bei der Feststellung des Grundbesitzwerts zu berücksichtigen sind. Die...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18.1 Grundlagen

Wurde Zeile 43 mit Nein beantwortet, müssen die Zeilen zum vereinfachten Bewertungsverfahren ausgefüllt werden. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Werts für den Grund und Boden auf der Grundlage der Klassifizierung im automatisierten Liegenschaftskataster. Anwendungsfälle für das vereinfachte Bewertungsverfahren sind: bei der Bewertung eines Betriebs, der im Ganzen verp...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des so genannten Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen nicht. Eine Definition der verdeckten Einlagen enthält das KStG allerdings nicht; es handelt sich also um einen sog unbestimmten Rechtsbegriff (wie auch bei den vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1). Ebenso findet sich im KStG keine Regelung, wonach offene Einlagen zu neutrali...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.1 Verhältnisse des Erblassers bzw. Schenkers

Beim Ausfüllen des Formulars ist zu beachten, dass die Eintragungen nach den Verhältnissen beim Erblasser oder beim Schenker am Bewertungsstichtag vorzunehmen sind. Anzukreuzen ist vorab, ob sich die Steuererklärung auf einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft insgesamt bezieht oder lediglich auf eine Stückländerei.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verhältnis zu § 6 Abs 5 EStG

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 6 Abs 5 EStG ist für Übertragungen auf eine Kö nicht anwendbar; dies ergibt sich bereits eindeutig aus dem Ges-Wortlaut (zB in § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG "… in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft und umgekehrt …"). Im Gegenteil versucht der Ges-Geber mit der sog Körperschaftsklausel in § 6 Abs 5 S 5 und 6 EStG auf jeden Fall einen Bw-Übe...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / IV. Vertragsbeispiel

Zwischen der Kreis- und Wissenschaftsstadt X, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Direktor des Archivs/Museums/Kunstfonds etc. und Frau/Herrn/Eheleute Y wird, eingedenk der Würdigung der Lebensverdienste in der Präambel, Nachstehendes vereinbart. Präambel Y, Jahrgang 19.., ist Sohn der Kreis- und Wissenschaftsstadt/Universitätsstadt/Hauptstadt X. Am …...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.1 Definition der weinbaulichen Nutzung

Zur weinbaulichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Trauben sowie der Gewinnung von Maische, Most und Wein aus diesen dienen. Wirtschaftsgüter der weinbaulichen Nutzung sind insbesondere die Flächen zur Erzeugung von Trauben, die Wirtschaftsgebäude und Betriebsmittel, die der Traubenerzeugung, der Gewinnung von Maische und Most sowie dem Ausbau und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.2 Geschäftswert

Tz. 31 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 5 Abs 2 EStG ist auch auf die (verdeckte) Einlage eines Geschäftswerts nicht anwendbar. Daher kann auch ein selbst geschaffener Geschäftswert verdeckt eingelegt werden. Ein derivativ erworbener Geschäftswert ist sowieso einlagefähig; § 5 Abs 2 EStG gilt in diesem Fall schon vom Ges-Wortlaut her nicht. Wird ein ganzer Betrieb eingebracht (zB...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.17.2 Einzelheiten (Zeilen 243 bis 245)

In die Zeile 243 ist das Abbauland einzutragen. Dabei gehören zum Abbauland Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche und dergleichen, wenn sie durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden. In die Zeile 244 ist das Geringstland einzutragen. Dabei gehören zum Geringstland unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, dere...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 480 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 Abs 1 S 2 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Nach § 8 Abs 1 S 2 KStG ist bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr nicht erforderlich. Die Regelung soll klarstellen, dass für einen derartigen BgA auch ein Einkommen zu ermitteln ist. Zur stlichen Behandlung...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.7 Landwirtschaftliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 111 bis 112)

Die Zeile 112 erfragt, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Sollte dies der Fall sein, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen. Der Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zählt nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Vie...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20.2 Einzelheiten (Zeilen 286 bis 327)

In den Zeilen 287 bis 308 muss der Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere angegeben werden. Dies sind die Tiere, die über das ganze Wirtschaftsjahr zum Betrieb gehören. Hierbei ist die jeweilige Anzahl (Spalte Durchschnittsbestand in Stück) mit dem gesetzlich festgelegten Umrechnungsschlüssel (Spalte Vieheinheiten je Tier) zu multiplizieren. In den Zeilen 309 bis 327 sind di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 1 Satz 2 KStG

Tz. 489 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 34 Abs 6 S 1 KStG idF des JStG 2009 ist die Vorschrift des § 8 Abs 1 S 2 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Dies ist darin begründet, dass es sich bei der Vorschrift des § 8 Abs 1 S 2 KStG (nur) um eine "Klarstellung" handeln soll. Zu den Zweifeln am Vorliegen einer "Klarstellung" s Tz 487. Da die Vorschrift idR jedoch zu Gunsten ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Abs. 7)

Rz. 68 Durch die Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG durch das JStG 2008 v. 10.12.2007[1] wurde die Gewerbesteuerbarkeit eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist auch auf das Betriebsvermögen ausgeweitet, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war. Rz. 69 Na...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.6 Betriebswohnungen (Zeilen 25 bis 30)

In der Zeile 26 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen zur Verfügung gestellt werden (so genannte Betriebswohnungen). Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Betriebswohnungen Für eine Betriebswohnung genügt es, dass der jeweilige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 19 Abs 1 S 1 iVm § 12 Abs 2 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn/-verlust auch für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Das gilt allerdings nicht für den gem § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iVm § 8b KStG sich aus der 5 %-Pauschalierung der nabzb Ausgaben sich ergebenden Gewinn. Der Übernahmegewinn qualifiziert insoweit als Veräuße...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.3 Umfang des Erwerbs (Zeilen 5 bis 6)

In der Zeile 5 ist die Höhe der Beteiligung des bisherigen Betriebsinhabers anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Sollte es sich um ein Einzelunternehmen handelt, dann ist die Eintragung "100 %" vorzunehmen. Von den Angaben in Zeile 5 ausgehend ist in der Zeile 6 der Umfang des Erwerbs von der Zeile 5 (Erwerber) einzutragen. Die Eintragung "100 %" ist auch...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20.1 Grundlagen

Zur Abgrenzung der gewerblichen Tierzucht gilt folgendes. Tierbestände gehören in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahr:mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.3 Auseinandersetzung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Hinsichtlich der Auseinandersetzung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist insbesondere zu unterscheiden zwischen der Teilungsanordnung und der freiwilligen Erbauseinandersetzung. a) Teilungsanordnungen Teilungsanordnungen sind hierbei schuldrechtlich im Verhältnis der Miterben zueinander wirkende letztwillige Regelungen des Erblassers über die Zuweisung bestimmter N...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.3 Weinbauliche Nutzung – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 167 bis 177)

Bei der weinbaulichen Nutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen. Sofern die Verwertungsformen in einem Betrieb nebeneinander vorkommen, sind die Flächenanteile in Abhängigkeit von der jeweiligen Erntemenge zu ermitteln. In die Zeile 168 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 163 einzutragen. Sonstige am Bewertun...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers wie auch auf die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie zielt darauf ab, dass die Trägerversammlung nicht allein den Blickwinkel ihrer Mitglieder, also bezogen auf den kommunalen Träger die sozial-int...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Grundsätze zur Bewertung im Steuerrecht

Tz. 57 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer verdeckten Einlage ist im KStG nicht geregelt. Über § 8 Abs 1 KStG gilt deshalb die estliche Bewertungsregelung in § 6 Abs 1 Nr 5 EStG entspr. Bei einer verdeckten Einlage aus dem BV gilt § 6 Abs 6 S 2 EStG . Einlagen sind auch danach grds mit dem Tw zu bewerten. AK kommen als Bewertungsmaßstab nicht in Betracht, da es sic...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.2 Sonderprobleme beim Forderungsverzicht

Tz. 125 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung ggü einer Kap-Ges, kann auch dies zu einer Werterhöhung der Mitgesellschafter führen. Erfolgt der Forderungsverzicht zu Sanierungszwecken, bestehen nach Verw-Auff (s Länder-Erl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632 Rn 3.3.6) keine Bedenken gegen einen vorgeschalteten Forderungsverkauf, bei dem der ...mehr

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AGS 03/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Viviane Schrader, Wenn der Mandant gerne zahlt – Tipps und Ideen für das Abrechnungsmanagement, RENOpraxis 2023, 33 In ihrem Beitrag gibt die Autorin einige Tipps, wie in der Anwaltskanzlei durch eine perfekt durchdachte und umgesetzte Organisation die Zahlungsbereitschaft des Mandanten gefördert werden kann. Zunächst erörtert Schrader, welcher Zeitpunkt der B...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen auf Ebene der Körperschaft

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch § 8 Abs 3 S 3 KStG wird verhindert, dass sich Einlagen als gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge auf das Einkommen auswirken. Soweit die Einlage als Ertrag verbucht wurde, ist deshalb nach uE zutr hM eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen (zB s B. Lang in E&Y, KStG, § 8 Rn 479ff; s Roser, in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 97)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einkommensermittlung bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (§ 8 Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 490 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 Abs 1 S 3 KStG regelt die Ermittlung des zvE aus Werbesendungen bei inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten. Inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten sind jur Pers d öff Rechts (ARD und ZDF), die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (s Intemann, in R/H/vL, § 8 KStG Rn 77). Die Vorschrift gilt ab dem VZ 2001 (s § 34 Abs 6 S 1 KStG). Die Vorgängerre...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Betroffene Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen sind grds bei allen Arten von Kö denkbar. Vorrangig kommen sie natürlich bei Kap-Ges vor, sie sind aber auch bei anderen Rechtsformen denkbar. Bei Kö, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen (zB Vereine oder Stiftungen) kann sich eine Einlage aber auch innerhalb desselben St-Subjekts ergeben. Ebenso kann eine Kö des öff Rechts eine Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 39 § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F.[1] sieht die Aufdeckung und Besteuerung der in einbringungsgeborenen Anteilen ruhenden stillen Reserven dann vor, wenn das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn aus diesen Anteilen ausgeschlossen wird. Da es bei einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts regelmäßig nicht zu einem Liquiditätszufluss kommt, gestattet § 21 Abs...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird und die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Definitionen

Tz. 15 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hr-lich wird eine verdeckte (Sach-)Einlage angenommen, wenn eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtsch Betrachtung und aufgr einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede als Sacheinlage zu bewerten ist, die Gesellschaft also bei wirtsch Betrachtung einen Sachwert erhalten soll; zB s Urt des OLG Ddf v 25....mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / I. Allgemeines

Rz. 53 Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere über zahlreiche Steuergesetze verteilte Vorschriften, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können (siehe Rdn 56 ff.). Vollzieht sich der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht dabei innerhalb eines Veranlagungszeitraums,[71] sind nach § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die während der beschränk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

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ZErb 03/2023, Eintragung we... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des Amtsgericht R., Bl. 115, ist der Beteiligte zu 2) als Eigentümer eingetragen. Im Grundbuch des Amtsgerichts R., Bl. 174, ist der Beteiligte zu 2) als Miteigentümer zu ½-Anteil eingetragen. Im Grundbuch des Amtsgerichts R., Bl. 524, sind der Beteiligte zu 2) und Frau W. als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Das beteiligte Landwirtschaftsgericht ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr