Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 09/2011, Die einstweilig... / IV. Regelungsbedürfnis

Ein Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (Regelungsbedürfnis) wie es sich in § 49 FamFG findet, ist für Anordnungen nach §§ 246 bis 248 FamFG nicht erforderlich. Unter Abwägung auch der gegensätzlichen Interessen des Unterhaltsschuldners liegt ein Regelungsbedürfnis immer dann vor, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, der Unterhaltspflichtige sich im Verzug befindet, kei...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ist für die Ehefrau nach der Geburt zweier Kinder erst mit knapp 50 Jahren eine Erwerbsobliegenheit eingetreten, so ist eine Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB nicht geboten. Beschränkt der Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch ausdrücklich auf die Sättigungsgrenze für den Quotenunterhalt (hier: 2.000 EUR), so kann er nicht zusätzlich eine konkret benann...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / III. Bemessung nach dem fiktiven Erwerbseinkommen

Unterschiedliche Gründe können die Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten verhindern. Dabei können auch mehrere Gründe dieselbe Folge haben. So kann z.B. wegen Krankheit eine Erwerbstätigkeit nicht möglich sein. Gleichwohl werden Kinder betreut. Die Kindesbetreuung allein würde ebenfalls die Erwerbstätigkeit hindern. Beide Anspruchsgrundlagen sind dann kumulativ erfüllt...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Anspruchsberechnung

Die ersten nach der Entscheidung des BVerfG vorgelegten Berechnungen[89] zeigen auf, dass auch bei Anwendung der neuen Kriterien deutlich andere Ergebnisse als nach der früheren Drittelmethode nur bei Vorrang der geschiedenen Ehefrau herauskommen. Sofern noch Kindesunterhalt (für minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder) zu berücksichtigen ist (entweder schon beim ...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / III. Gewährt § 1578b BGB einen ausreichenden Vertrauensschutz?

Lässt sich diese Forderung nach der Reform besser erfüllen als vorher? Ist das Vertrauensprinzip im reformierten Unterhaltsrecht überhaupt hinreichend berücksichtigt? Stimmt die Balance zwischen Eigenverantwortung und Vertrauen? Fragen wir also nach dem Schutz des Vertrauens des Unterhaltsberechtigten, nach der Bedeutung des Vertrauens für den Fortbestand seines Anspruchs un...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 4. Kosten bei der Abweisung der Abänderungsklage als unbegründet

Der Zwang zur Abänderungsklage kann sich jedoch bei den Verfahrenskosten zu lasten des Gläubigers auswirken, soweit sein Abänderungsantrag abgewiesen wird, weil kein höherer Unterhaltsanspruch als in der Jugendamtsurkunde begründet ist. In diesen Fällen würde er mit der Erstklage, wenn man für diese ein Rechtsschutzbedürfnis bejaht, bei den Kosten Erfolg haben, soweit das Ur...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / b) Klageabweisung als unzulässig

Wurde die erste Abänderungsklage des Gläubigers oder des Schuldners gegen die Jugendamtsurkunde abgewiesen, kommt es darauf an, ob dies unter Stellungnahme zum Unterhaltsanspruch geschehen ist. Wenn dies zu verneinen ist, weil die Klage unzulässig war, ist eine neue Klage nach § 323 ZPO (§ 239 FamFG) mit dem Antrag zu erheben, die Jugendamtsurkunde abzuändern.[17] Die Bestim...mehr

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FF 01/2009, Keine Nachholun... / Leitsatz

1. Die Abänderungsklage dient nicht der Fehlerkorrektur für die bestehende Unterhaltsregelung, sondern lediglich der Anpassung des Titels an veränderte tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch. Diese Grundsätze gelten auch für die nach § 36 EGZPO eingeräumte Abänderungsmöglichkeit. 2. Das hat zur Folge, dass die Begrenzung der Unterhaltsverpfl...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Januar 2000 die Ehe geschlossen, aus der ihr im November 2001 geborener Sohn hervorgegangen ist. Nach der Trennung im September 2003 wurde die Ehe im April 2006 rechtskräftig geschieden. Der Sohn lebt seit der Trennung der Parteien bei der Klägerin. Seit 2005 besuchte er eine Kindertagesstätte mit Nach...mehr

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FF 05/2009, Auswirkungen de... / 1. Problem

Einerseits wird zu Recht ausdrücklich festgelegt, dass der Kinderbonus als Einmalbetrag bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderem Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen des Kindes gilt. Auch der staatliche Unterhaltsvorschuss nach § 1 UVG wird nicht etwa durch Anrechnung verringert. Andererseits legt aber die Gesetzesbegründung nahe: Dieser einmalige Kinderbonus so...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 5. Das 1,2-Fache des Mindestunterhalts

Das VV kommt nur zum Tragen, wenn der geltend gemachte Unterhaltsanspruch vor[40] Anrechnung zu berücksichtigender Leistungen nach den §§ 1612b und c BGB das 1,2-Fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB nicht übersteigt.[41] Die Geltendmachung von Unterhaltsbeträgen, die geringer sind als der Mindestunterhalt, ist zulässig.[42] Die Verfolgung eines höheren Unterha...mehr

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FF 05/2009, Auswirkungen de... / IV. Zusammenfassende Bewertung

Der Verzicht auf eine ausdrückliche Regelung über die Nichtanrechnung der Einmalzahlung auf den Unterhalt mit der Folge, dass im Gegenteil sogar nach Meinung der Bundesregierung § 1612 b BGB entsprechend gelten soll, führt dazu, dass in einer Fülle von Anwendungsfällen ein "Beitrag zum Konjunkturaufschwung" von vornherein nicht erreicht werden kann. Die Regelung enttäuscht d...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Anmerkung

Anmerkung Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Prozesskostenhilfebeschluss, der allerdings so exakt begründet ist, dass er einem Urteil gleichkommt. Die Entscheidung halte ich für außerordentlich wichtig, weil es durchaus ähnliche Fälle geben dürfte, die nach der Neuregelung mit einem Antrag auf Herabsetzung bzw. Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b n...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / a) Taktische Überlegung: Sollte der Berechtigte auf Änderung drängen?

Auch der Unterhaltsberechtigte sollte bei Eintritt der Volljährigkeit nicht unüberlegt auf eine Änderung eines bestehenden Unterhaltstitels drängen. Denn der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes wird – wie bereits ausgeführt worden ist – durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst. Trotz des höheren Tabellenbetrages kann die tatsächlich eintretende Änderung recht gerin...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der am 22.2.1958 geborene Antragsteller und die am 2.1.1966 geborene Antragsgegnerin hatten am 15.6.1985 die Ehe geschlossen, aus der zwei am 18.10.1984 und am 9.7.1988 geborene Söhne hervorgegangen sind. Nachdem sich die Parteien Ende 2001/Anfang 2002 getrennt hatten...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann auch bei einer Ehedauer von 27 Jahren gem. § 1578b I BGB n.F. der Höhe nach auf den angemessenen Bedarf zu begrenzen sein, wenn dem Unterhalt Begehrenden ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind. 2. Der angemessene Bedarf i.S. von § 1578b I BGB n.F. orientiert sich grundsätzlich an dem Einkommen des Unte...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten beeinflussen den Bedarf nach § 1578 BGB nur, soweit sie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, und zwar so lange, bis sie normalerweise oder vereinbarungsgemäß zurückgeführt sind.[2] Dies ist bei trennungs- und scheidungsbedingten Verbindlichkeiten zu verneinen, insbesondere bei nach der Scheidung entstandenen Unterhaltspflichten gegenüber Kindern,...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / d) Elternunterhalt, Verwandtenunterhalt

Der Unterhaltsanspruch von Eltern gegen ihre Kinder ist in den §§ 1601 ff. BGB normiert. In der Praxis treten bei unterhaltsbedürftigen Eltern regelmäßig Sozialhilfeträger in Vorleistung mit der Folge, dass wegen des Bezugs öffentlicher Leistungen ein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt. Weil die Ansprüche erst mit erfolgter Hilfeleistung übergehen, betrifft der Übergang...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung überzeugt. Bisher ist die Rspr. und Kommentarliteratur davon ausgegangen, dass wegen der Prozessstandschaft nur ein Auftraggeber vorliege. Wie das AG Heidenheim zu Recht ausführt, gilt dies aber nur für gerichtliche Verfahren, nicht für außergerichtliche Vertretungen. Auch hier ist daher die Geschäftsgebühr der Nr. 2500 VV nach Nr. 1008 VV zu erhöhen. Praxis...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 3. Ausblick

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Rechtsprechung echte Ausnahmen in Fallgruppen herausarbeitet. Nicht bei jedem Vortrag sollte der Richter jedoch ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben oder Zeugen zu den ehelichen Plänen hören. Der Hinweis in den Süddeutschen Leitlinien, es solle ein angemessener gestufter Übergang geschaffen werden,[10] ist nichts anderes als ein ...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / V.

Zum Abschluss noch zur Übergangsregelung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes: § 36 Nr. 1 EGZPO betrifft nur den Fall, dass über den Unterhaltsanspruch vor dem 1. Januar 2008 rechtskräftig entschieden, ein vollstreckbarer Titel errichtet oder eine Unterhaltsvereinbarung getroffen worden ist. Unterhaltsleistungen, die vor dem 1. Januar 2008 fällig geworden sind, bleiben nach...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Klassische Methode

Denkbare Lösung nach herkömmlicher Herangehensweise:mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / Lösungsvorschlag nach der Drittelmethode

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FF 12/2008, Rechtsprechung kompakt

Allgemeines Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erk...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / I. Die Meinungen in der Rechtsprechung

Schon eine Entscheidung des BGH[5] aus den 50er-Jahren hatte sich mit der Frage befasst, ob nach einer ursprünglichen Unterhaltsvereinbarung gegen einen Unterhaltsanspruch mit einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der ungefragten Informationspflicht aufgerechnet werden kann, und diese Frage auch – ohne die ausdrückliche Regelung von Auskunftsansprüchen – bejaht. Nach ...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Billigkeitsprüfung (§ 1578b BGB)

Das BVerfG hat festgehalten, dass der Bedarf nicht schon im ersten Schritt (§ 1578 BGB) durch eine Berücksichtigung von nachehelichen Entwicklungen reduziert und dann im zweiten Schritt (im Rahmen von § 1578b BGB) nochmals gekürzt werden darf (Rn 66). Das lässt sowohl das Verhältnis der beiden Vorschriften zueinander als auch die Frage offen, ob und inwieweit nach Scheidung ...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / a) Neue ausdrückliche Regelungen

Die Abänderungsklage kann auf Gründe gestützt werden, die, unabhängig von den Rechtsänderungen des UÄndG 2007, eine Abänderung rechtfertigen, etwa eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Rahmen der deswegen eröffneten Abänderungsklage können auch Gründe vorgebracht werden, die sich aus der Änderung des BGB durch das UÄndG 2007 herleiten.[16] Die Abänderungsklage ...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 6. Änderung des Unterhaltsprivilegs und Rückfallprivilegs

Auf Grund der derzeit geltenden §§ 4 und 5 VAHRG bestehen Sonderregelungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts durch den Ausgleichspflichtigen sowie für den Fall des Todes des Ausgleichsberechtigten nach lediglich kurzem Rentenbezug. Beide Bestimmungen werden im Rahmen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidend geändert...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Sachverhalt

Tatbestand: … III. Nachehelicher Unterhalt Die Antragstellerin betreut den gemeinsamen Sohn der Parteien, der seit Sommer 2007 in die dritte Klasse der Grundschule geht. Sie hat nach Erwerb der mittleren Reife keine Berufsausbildung abgeschlossen. Bis zur Geburt von D arbeitete sie als Sekretärin und Sachbearbeiterin, seitdem ist sie mit Ausnahme des Zeitraums August 2004 bis...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / a) Neue Rangfolge (§ 1609 BGB)

Die Stärkung des Kindeswohls wird vor allem durch eine Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge erreicht. Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung b...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Die Parteien dieses Verfahrens waren ursprünglich aus dem Gebiet der ehemaligen DDR stammende Eheleute, welche bereits 1989 in den Westen übergesiedelt waren. Die Ehefrau hatte während ihrer "DDR-Zeit" ein etwas höheres Einkommen erzielt als der Ehemann und hätte dort die Möglichkeit gehabt, Filialleiterin einer Kaufhalle zu werden, mit der entsprechenden Vorbildung. Nach dem...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Anpassung des VA nach Rechtskraft

Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenhang mit der Einschränkung nachehelich...mehr

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ZErb 05/2011, Endlich Siche... / IV. Testierfreiheit versus Nachrangprinzip der Sozialhilfe

Insbesondere streicht der Senat hierbei zu Recht die Bedeutung der Testierfreiheit heraus. Rechtsgeschäfte, die das bürgerliche Recht vorsieht, sind wirksam, solange sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Unwirksamkeit aus einer Generalklausel wie § 138 Absatz 1 BGB hergeleitet werden. Ausdrücklich betont der Senat, da...mehr

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FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Prozesskostenhilfe

Für die gerichtliche Geltendmachung der von einem Sozialhilfeträger rückübertragenen Unterhaltsansprüche ist der Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht bedürftig i.S.v. § 114 ZPO, da ihm ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Sozialhilfeträger zusteht. Der Gesichtspunkt der Prozessökonomie begründet regelmäßig kein im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigendes ...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FoVo 02/2011, Vollstreckung... / 1 Der Praxistipp

Türkische Titel haben praktische Bedeutung Der interkulturelle Austausch zwischen Deutschland und der Türkei ist groß. Insoweit sind türkische Titel in Deutschland und deutsche Titel in der Türkei zu vollstrecken. Die richtigen Rechtsgrundlagen kennen Nach Art. 13 HUVÜ 73 des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2.10.1973...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / III. Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt und Kostenvorschuss, § 246 FamFG

Die in der Praxis wichtigste Vorschrift ist § 246 FamFG. § 246 Abs. 1 FamFG enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von laufendem (nicht rückständigem) Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren zu regeln, soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht. Danach können einstweilig...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 10. Berücksichtigung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 BBesG

Die neue Rechtsprechung zur Unterhaltsbedarfsberechnung im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens wirkt sich auch vereinfachend auf die Behandlung des o.g. Familienzuschlags aus. Da er sowohl wegen einer früheren als auch einer bestehenden Ehe gewährt wird, wurde er bisher bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nur hälftig beim Einkommen des Un...mehr

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ZErb 05/2011, Endlich Siche... / V. Auswirkung des Urteils auf die Praxis

1. Die unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidung im Bereich des Behindertentestaments sind eher begrenzt. Pflichtteilsverzichte sind nur in den Fällen überhaupt möglich, in denen der Sozialleistungsbezieher selbst geschäftsfähig ist. Anderenfalls wäre zu dem von einem Betreuer erklärten Pflichtteilsverzicht eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich, die, da der ...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hatte dem Ehemann der Antragstellerin angezeigt, dass sie die Antragstellerin anwaltlich vertrete, Auskunft über das Einkommen während der letzten zwölf Monate vom Ehemann gefordert und mitgeteilt, dass nach Erteilung der Auskünfte die Ansprüche der Antragstellerin und der gemeinsamen Kinder berechnet werden. Die Antragstelle...mehr

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FF 05/2009, Rechtsprechung ... / Kosten

Wird mit der Berufung nur die Befristung des Unterhaltsanspruchs angegriffen, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 42 Abs. 1 GKG nach dem Wert der ersten noch im Streit befindlichen zwölf Monate. Wehrt sich der Berufungsführer gegen die Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt und greift der Gegner mit der Anschlussberufung die Befristung des Unterhaltsanspruchs an, so b...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 9. Künftige Behandlung des Splittingvorteils

Der Senat hatte bisher entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 1821, 1823), die den Splittingvorteil aus der neuen Ehe von Verfassungs wegen nur dieser zuordnet, eine fiktive Steuerberechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen anhand der Grundtabelle vorgenommen und nur aus diesem Nettobetrag den Unterhaltsbedarf ...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / 2. Zweites Ziel: Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

Zeitliche Befristung des Unterhalts wegen Unbilligkeit (§ 1578b Abs. 2 Satz 1 BGB) Mit der Neuformulierung des § 1578b Abs. 2 Satz 1 BGB wird eine grundsätzliche für alle Unterhaltsansprüche geltende Billigkeitsregelung eingefügt, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermögli...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / I. Die Ausgangslage

Die durch das UÄndG vom 21.12.2007 (BGBl I S. 3189 ) mit Wirkung ab dem 1.1.2008 geänderten Vorschriften des BGB gelten auch, soweit künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche tituliert oder durch nicht titulierte Vereinbarungen geregelt sind. Nach der Begründung des RegE[1] zu der Übergangsvorschrift des § 36 EGZPO ist die Erstreckung des neuen Rechts auf alle Unterhaltsan...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / IV. Das Problem der "Altfälle"

Ging es bislang im weiteren Sinn um das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten des Ehepartners und damit um eine Verhaltenserwartung an den (Ehe)Partner, so möchte ich nun das Vertrauen in die Beibehaltung einer bestimmten Rechtslage, also in den rechtlichen status quo, thematisieren. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob eine Reform auch Altfälle einfach schlucken kann. D...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

Nach Nr. 2503 VV i.V.m. Nr. 1008 VV war vorliegend die Geschäftsgebühr um 2 x 30 %, also 2 x 21,00 EUR, zu erhöhen, da eine Mehrheit von Auftraggebern vorlag. Da es sich bei der im Rahmen der Beratungshilfe anfallenden Geschäftsgebühr um eine Festgebühr handelt, war diese gem. Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber zu erhöhen. § 1629 Abs. 3 BGB ist eine Regelung zur gese...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 03/2011, Bestand durch Wandel

Gabriele Ey In dem "historischen Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland" hat Dieter Schwab 1975 zum Thema "Familie" auf die "moderne lexikalische Definition" im Brockhaus verwiesen. Familie im engsten Sinne ist danach "in der Regel das Elternpaar mit den unselbständigen Kindern als Einheit des Haushalts." Die Familie als eine auf Eheschließung und ehelicher Zeu...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung den Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt, den er schon früher angenommen hatte,[1] auf den Betreuungsunterhalt ausgedehnt. In der zum nachehelichen Unterhalt ergangenen Entscheidung führt der BGH aus: "Gegenüber dem Anspruch der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt muss dem Beklagten deswegen ein Selbstbehalt verb...mehr