Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 733 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen Einkommensteuer unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einf...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 756 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Managementbeteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers

Leitsatz Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 EStG, § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AO Sachverhalt Der Kläger gründete mit der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / S. Voller KapSt-Abzug trotz Teileinkünfteverfahren (§ 43 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die KapSt wird immer vom vollen KapErtr als Bemessungsgrundlage berechnet. Es spielt keine Rolle, ob nach § 3 Nr 40 Buchst d–f EStG iVm § 3 Nr 40 S 2 EStG 40 % oder nach § 8b Abs 1 KStG der volle Betrag bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Mit einer solchen Frage wäre der mit dem KapSt-Abzug beauftragte Entrichtungspflichtige i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundkonzeption der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Grundgedanken des § 3c Abs 1 EStG können Ausgaben, soweit diese im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht abgezogen werden (sog Korrespondenzprinzip). § 3c Abs 1 EStG kodifiziert ein Abzugsverbot für BA und WK für alle Einkunftsarten zur Vermeidung eines doppelten Steuervorteils. Einen finalen oder zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 4 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip resultiert aus dem objektiven Nettoprinzip als Subprinzip des Leistungsfähigkeitsprinzips. IRd verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (Art 3 Abs 1 GG) hat sich der Steuergesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anrechnung der KapSt

Rn. 29 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Auch für die KapSt nach §§ 43ff EStG gilt grds, dass die zu Grunde liegenden Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sein müssen und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Hat ein Steuerausländer aber beantragt, gemäß § 1 Abs 3 EStG im Tätigkeitsstaat fiktiv als unbeschränkt stpfl behandelt zu werden, kommt der Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, BA-Abzug bei Schachteldividenden, DStR 1994, 643; Lang/Seer, der BA-Abzug im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gemeinnütziger Körperschaften, FR 1994, 521; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Körperschaften nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Blumers/Beinert/Witt, Unternehmenskaufmodelle nach der Steuerr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen angenommen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 57 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot wurde mit dem StSenkG eingeführt aufgrund des Systemwechsels vom Anrechungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren, das grds auf offene Gewinnausschüttungen ab VZ 2002 anwendbar ist (StSenkG v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433, § 52). Rn. 58 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ab VZ 2009 ist im Zuge des UntStRefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Becker, Die nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt, DStZ 1999, 933; Günkel/Fenzl/Hagen, Diskussionsforum Unternehmenssteuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftsteuersystem, insb zum Ausschüttungsverfahren bei KapGes, DStR 2000, 445; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Unfr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 114 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der ursprünglichen Verwaltungsauffassung wurden Aufwendungen für die Überlassung von WG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur anteilig zum Abzug zugelassen, wenn die Nutzungsüberlassung un- oder teilentgeltlich erfolgt ist. § 3c Abs 2 EStG aF sei in diesen Fällen (ggf anteilig) anzuwenden, da die Aufwendungen ganz oder teilweise mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Organschaft

Rn. 171 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für refinanzierte Kapitalbeteiligungen wird diskutiert, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs 2 EStG durch Begründung einer Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der erwerbenden PersGes zu vermeiden (§ 14 KStG). Erträge, welche die Organschaft über den Gewinnabführungsvertrag an den Organträger abführt, sind keine Dividenden na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Auskehrung des Nennkapitals als Liquidationserlös iSd § 17 EStG

Rn. 143 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Liquidationsverluste aus einer einnahmelosen Beteiligung unterliegen ebenfalls dem Teilabzugsverbot, wenn nur das Nennkapital an den Anteilseigner ausgekehrt wird. Nach der Rspr des BFH sind das Teileinkünfteverfahren und das Teilabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden, wenn das Stammkapital in Form von Liquidationsraten an den Gesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenüber § 3c Abs 1 EStG (allg Korrespondenzprinzip) sind § 3c Abs 2 EStG und § 8b Abs 3 und 5 KStG vorrangig anzuwendende Spezialregelungen. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG gilt nur für Beteiligungen von natürlichen Personen an KapGes. § 3c Abs 1 EStG ist mit Wirkung ab VZ 2004 ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der Anteilseigner eine K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bezüge von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG)

Rn. 52 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abweichend von der Regelung in § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG, wonach die dort genannten Bezüge nicht steuerbar, sind Bezüge, die ein StPfl von einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse (iSd § 1 Abs 1 KStG) erhält, nach § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG grds steuerbar. Dies gilt auch für freiwillig oder aufgrund freiwil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WG im PV des StPfl

Rn. 122 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Regelung für die WK ist in der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 6 EStG nicht vorgesehen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich das WG im PV des StPfl befindet, zB wegen mangelnder personeller Verflechtung. Erfolgt die Nutzungsüberlassung, um Erträge aus der Beteiligung zu erzielen, so sei § 3c Abs 2 EStG bereits nach den allg Grundsätzen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung im PV des StPfl

Rn. 140 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei Beteiligungen iSd § 17 EStG an der KapGes im PV des StPfl sind die AK/Veräußerungskosten vom Veräußerungs- oder Liquidationserlös abziehbar (bei Beteiligung von weniger als 1 % liegen im Veräußerungsfall Einkünfte aus KapVerm nach § 20 Abs 2 EStG vor). Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 7 EStG ist insoweit umstritten, wenn der StPfl die Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Debt-push-down

Rn. 168 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter dem Begriff "Debt-push-down" ist die Verlagerung von Verbindlichkeiten und der daraus resultierenden Finanzierungskosten von dem Anteilseigner auf die Tochter-KapGes zu verstehen. Verbindlichkeiten aus dem Erwerb einer KapGes können – vorausgesetzt die Tochter-KapGes verfügt über handelsrechtlich ausschüttungsfähige Rücklagen – von de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Schädliche Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als schädliche Einnahmen iSd § 3 Nr 40 EStG, die eine volle Verlustberücksichtigung nach der alten Rechtslage ausschließen, gelten offene und vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 EStG), Veräußerungserlöse (§ 17 Abs 2 EStG), Kapitalrückzahlungen (§ 17 Abs 4 EStG) und die Auskehrung von WG iRd Abwicklung von Liquidations- und Insolvenzfällen (OFD Nds v 11.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 56 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 1 EStG ergibt sich als Kehrseite zur Steuerbefereiung nach § 3 Nr 40, 40a EStG. Nach der Grundkonzeption des Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG soll eine doppelte Besteuerung der Einnahmen auf Ebene der Körperschaft und auf Ebene des Anteilseigners pauschal vermieden werden (zur Kritik Desens in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. BV-Mehrungen und Einnahmen iSd § 3 Nr 40 u 40a EStG

Rn. 62 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Steuerfreie BV-Mehrungen und Einnahmen liegen nach den Regelungen des § 3 Nr 40 S 1 Buchst a–i EStG in Höhe von 40 % in folgenden Fällen vor (zu den einzelnen Tatbeständen s § 3 Rn 1340ff (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift ist die Grundnorm für den Steuerabzug vom KapErtr, weil sie den Kreis der abzugspflichtigen KapErtr festlegt und einige andere wesentliche Regeln enthält. Die nähere Ausgestaltung erfolgt dann durch die nachfolgenden §§ 43a–45d EStG. Zweck der KapSt ist es, durch einen Abzug an der Quelle oder jedenfalls vor der Auszahlung an de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der Beteiligung

Rn. 146 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen möglich ist, wenn die Beteiligung iSd § 17 EStG veräußert wurde, aber das Finanzierungsdarlehen mit dem Kaufpreis nicht abgelöst werden kann (nachträgliche WK). Bei Beteiligungen unter 1 % stellt sich die Frage des nachträglichen Schuldzinsenabzugs nicht, da das WK-Abzugsverbot nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Keine Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Rn. 519 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Teileinkünfteverfahren ist auch nach einer Antragstellung nach § 32d Abs 6 EStG nicht anwendbar. § 3 Nr 40 S 2 EStG steht dem entgegen (Levedag in Schmidt, § 32d EStG Rz 22 (39. Aufl); BFH v 29.08.2017, VIII R 33/15, BStBl II 2018, 69 Rz 24 ff; BFH v 14.05.2019, VIII R 20/16, BStBl II 2019, 586 Rz 15).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 3 Nr 40 EStG

Rn. 36a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Teileinkünfteverfahren des § 3 Nr 40 EStG stellt eine andere Art der Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zwischen Anteilseigner und KapGes dar. Grundsätzlich ist bei Einkünften aus KapVerm, die nicht unter die Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs 8 S 1 EStG fallen, die AbgSt zwingend anzuwenden. Die Abgrenzung wird durch § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. § 20 Abs 2 EStG

Rn. 45 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei Veräußerung von Anteilen an Körperschaften nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ist zwingend die AbgSt anzuwenden. Bei fehlendem Einbehalt von KapSt ist die Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG zu beachten. Eine Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG geht in jedem Fall vor (§ 20 Abs 8 S 1 EStG; zur Umqualifikation BMF v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. § 17 EStG

Rn. 44 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei der Veräußerung von Anteilen oder sonstigen WG iSd § 17 EStG ist zwingend das Teileinkünfteverfahren anzuwenden (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG). Die Anwendung der AbgSt ist ausgeschlossen, da es sich nicht um Einkünfte aus KapVerm handelt (§ 20 Abs 8 S 1 EStG). Zur Umqualifikation bei über vermögensverwaltende PersGes erzielten Veräußerung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellungsvolumen

Rn. 22 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 20 Abs 9 EStG beträgt das Freistellungsvolumen bei Anwendung der Grundtabelle 801 EUR und bei Anwendung der Splittingtabelle 1 602 EUR. Rn. 23 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Freistellungsvolumen kann auf mehrere Entrichtungspflichtige verteilt werden. Die Obergrenze darf zwar beim Erteilen der Freistellungsaufträge, nicht aber bei ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 360 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der AbgSt-Satz ist – vorbehaltlich der Rückausnahme in § 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG (s Rn 370ff) – insoweit zu versagen, als eine Minderung des Einkommens bei der leistenden Körperschaft festzustellen ist. Dies kann, bei teilweiser Korrektur des Einkommens der leistenden Körperschaft, dazu führen, dass auf einen Teil der Bezüge nach § 20 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen des Antrags

Rn. 320 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Auf die Beteiligungserträge ist das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 Buchst d o e EStG) anzuwenden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG enthält insoweit einen Ausschluss des § 3 Nr 40 S 2 EStG. Aufgrund des § 3c Abs 2 S 1 EStG sind dementsprechend auch WK im Zusammenhang mit der Beteiligung nur zu 60 % abziehbar (ausführlich zu den Rechtsfolgen Weis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 350 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Seit dem VZ 2011 regelt § 32d Abs 2 Nr 4 EStG das materielle Korrespondenzprinzip im Bereich der AbgSt. Damit wurde die Durchsetzung des Prinzips, neben seiner Anwendung beim Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40 Buchst d S 2–3 EStG und bei der körperschaftsteuerlichen Freistellung nach § 8b Abs 1 S 2–4 KStG, zunächst vor allem für vGA (§ 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsrechtliche Beurteilung

Rn. 110 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die verfassungsrechtliche Beurteilung der AbgSt ist im Schrifttum umstritten. Insb wird ein Konflikt mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip (Cropp, FR 2015, 878; Mertens/Karrenbrock, DStR 2013, 950) und die Abweichung vom objektiven Nettoprinzip (Worgulla, FR 2013, 921) bemängelt. Das FG Nbg erkennt keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG (FG Nbg v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4a Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des Gesamtgewinns oder -verlustes. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktoren, die den Gesamthandsgewinn beeinflussen, als auch die Faktoren, die nur einzelne Gesellschafter betreffen (Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teileinkünfteverfahren

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA werden auf AE-Ebene im sog "Teileink-Verfahren" des § 3 Nr 40 EStG versteuert, wenn die Anteile im BV eines Pers-Unternehmens gehalten werden oder der AE für Anteile im PV nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG in das Teileink-Verfahren optiert hat. Die erhaltene vGA wird dabei nur mit 60 % angesetzt; 40 % der erhaltenen vGA sind grds st-befreit (Ausn nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.3 Auswirkung beim Kommanditisten

Rz. 154 Die unangemessene Gewinnverteilung innerhalb der GmbH & Co. führt bei den Kommanditisten regelmäßig zu gewerblichen Einkünften aus ihrem Sonderbetriebsvermögen. Diese Einkünfte treten aber nicht neben die bisherigen Gewinnanteile aus der GmbH & Co., sondern an ihre Stelle und sind als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten bei der steuerlichen Gewinnermittlung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.1 Problemstellung

Rz. 142 Trotz der durch den BFH weitgehend geklärten Rechtslage zur Gewinnverteilung ist in Einzelfällen immer wieder strittig, ob der vertraglich vereinbarte und der Komplementär-GmbH zugewiesene Gewinnanteil angemessen, d. h. ausreichend hoch ist. Das gilt naturgemäß fast ausschließlich für die GmbH & Co. im engeren Sinne, bei der die Gesellschafteridentität Vereinbarungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr