Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 [Kapitalerträge mit Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 7–15]

In den Zeilen 7–15 erklären Sie Ihre Kapitalerträge, bei denen die Bank 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie Solidaritätszuschlag und ggf. KiSt einbehalten hat. Die Beträge können Sie i. d. R. der Bescheinigung der Bank entnehmen. Dazu gehören auch Gewinne aus Börsengeschäften (Spekulationsgeschäfte und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding

Leitsatz 1. Ein Rechtsmittelführer durfte unter der Geltung der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei normaler inländischer Briefpost darauf vertrauen, dass ein eingelieferter Brief am nächsten Werktag ausgeliefert wird, wenn nicht im Zeitpunkt der Absendung konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Laufzeit überschritten wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 [Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27]

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. [Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28] Steuerlich gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Gewinnermittlung

Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG erzielen, sind regelmäßig nicht buchführungspflichtig. Sie können damit als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Allerdings besteht dieses Wahlrecht nicht mehr, wenn tatsächlich Bücher geführt und Abschlüsse gemacht werden. Eine Personengesellschaft mit frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4 bis 8 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21 Voller Steuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (S. 3)

Rz. 120 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist der volle Kapitalertrag, unabhängig davon, ob die Bezüge bei einer natürlichen Person als Anteilseigner i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG nur zur Hälfte bzw. 60 % der Besteuerung nach dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen oder bei einer Körperschaft als Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung gan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren

Rz. 30 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde die KapESt für Gewinnanteile und sonstige Bezüge von 20 % auf 25 % heraufgesetzt. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 sowie der Nr. 2 EStG ist der volle Kapitalertrag, unabhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.2 Freistellungsauftrag

Rz. 13 Nach § 44 a EStG kann vom Steuerabzug abgesehen bzw. nach § 44 b EStG die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle einen Freistellungsauftrag ("FSA") erteilt hat.[1] Rz. 13a Kapitalerträge, die dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen, wurd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.6 Sperrfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Rz. 99 Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG begründet den rückwirkenden Teilwertansatz für nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst ertragsteuerneutral übertragene Wirtschaftsgüter, wenn sich im Anschluss an den Übertragungsakt der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem betreffenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet oder ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.8 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.2 Gründe für die Betriebsaufspaltung

Rz. 4 Gründe für die Aufspaltung eines Unternehmens und die Schaffung einer Doppelgesellschaft können verschiedener Natur sein. In erster Linie interessieren vielleicht mögliche Steuerersparnisse; oft aber auch mag die Haftungsbeschränkung im Vordergrund stehen. Die für die Doppelgesellschaft charakteristische Trennung von Besitz und Betrieb unter Einschaltung einer Kapitalge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Ermittlung der begünstigten Einkünfte

Rz. 62 Tarifbegünstigte Einkünfte werden bei ihrer Ermittlung wie eine selbstständige Einkunftsart behandelt. Dahinter steht das Prinzip, dem Stpfl. so viel wie möglich an ermäßigt zu besteuernden Einkünften zu belassen. Die Tarifermäßigung soll, soweit möglich, dem Stpfl. zugute kommen.[1] Daher sind zunächst einmal mit den jeweiligen außerordentlichen Einnahmen zusammenhän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ende einer Beteiligung: Was... / Hintergrund

Ein Steuerpflichtiger war seit dem Jahr 2000 Teilhaber einer GmbH. Er besaß ein Drittel der Anteile. Für den Kauf dieser Anteile hatte er einen Kredit aufgenommen. 2010 verkaufte er seine Anteile. Der Kredit war noch nicht vollständig bezahlt, deshalb zahlte er bis 2014 weiterhin Zinsen dafür. In seiner Steuererklärung für 2010 gab er Verluste aus dem Verkauf der Anteile an. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ende einer Beteiligung: Was... / Zusammenfassung

Ein Antrag auf das Teileinkünfteverfahren ermöglicht es, bestimmte Einkünfte ermäßigt besteuern zu lassen. Beim Verkauf von Firmenanteilen spielt diese Art der Besteuerung eine Rolle. In dem Jahr, in dem die Anteile verkauft werden, kann der Antrag für die geringere Besteuerung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Laufe des ersten Jahres irgendwann genügend Ante...mehr

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Ende einer Beteiligung: Was... / Entscheidung

Das oberste Finanzgericht entschied, dass der Steuerpflichtige Recht hat. Es ging um Zinsen, die nach 2009 gezahlt wurden, aber für Einnahmen aus der Zeit davor waren. Normalerweise können solche Zinsen nicht als Kosten abgezogen werden. Doch weil der Steuerpflichtige die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens im Jahr 2010 korrekt beantragt hatte, konnte er das Verfahren auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.2 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden

Rz. 15a Bis zum 31.12.2019 galten für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößenmerkmale, die nicht überschritten werden durften: bei bilanzierenden Stpfl. ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 EUR, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Wirtschaftswert von höchstens 125.000 EUR und bei Betrieben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1.2 511

Die Besteuerung der Ausschüttungen ist zu differenzieren: Gesellschafter ist eine andere Kapitalgesellschaft Dividenden einer anderen GmbH, die die GmbH vereinnahmt, sind derzeit grundsätzlich nach § 8b Abs. 1 KStG in voller Höhe steuerfrei. Dabei gelten 5 % der Dividende als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe (§ 8b Abs. 5 KStG), d. h., Dividenden von Kapitalgesellschaften sin...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.2 453

Ausgehend von der neueren BFH-Rechtsprechung ergeben sich nach Auffassung der OFD Frankfurt/Main nach der o. g. Verfügung v. 12.12.2022 je nach Fallgestaltung folgende Beurteilungen. Keine Beteiligung der Komplementär-GmbH am Vermögen sowie Gewinn und Verlust der KG Kommanditanteil nicht größer als 50 % Die wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH für ...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.3 454

Die Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II setzt voraus, dass ein ganz überwiegender Veranlassungszusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht. Ausgehend vom Veranlassungszusammenhang als Zuordnungskriterium beurteilt der BFH die Kapitalbeteiligung[1] nicht als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II, wenn die Kapit...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.8.1 665

Der unentgeltliche Übergang des (ganzen) Kommanditanteils einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II (Anteil an der Komplementär-GmbH) stellt eine unentgeltliche Anteilsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG dar, d. h. Buchwertfortführung. Wird jedoch der Komplementär-Anteil zurückbehalten, ist entscheidend, ob die GmbH-Anteile "wesentliche Grundlage" des Mitunternehmerantei...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.5 657

Nach dem § 15a EStG dürfen Verluste, die zur Entstehung/Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, nur mit späteren Gewinnen aus eben dieser Beteiligung steuerlich wirksam verrechnet werden (sog. verrechenbare Verluste). Wird der Kommanditanteil entgeltlich veräußert, so wird der Veräußerungsgewinn zunächst mit dem verrechenbaren Verlust ausgeglichen. Der verbleibende Be...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.4.1 659

Bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen ist die besondere Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG [1] eingeschränkt, denn die Tarifbegünstigung wird nicht gewährt, wenn die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils vorliegt oder Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten wird; in beiden Sachverhalten entstehen laufende Gewinne, die auch der Gewerbesteuer unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.3 717

Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der GmbH-Anteile sind weder in die Regelung des § 34 Abs. 1 EStG noch des § 34 Abs. 3 EStG einzubeziehen; es greift hier das Teileinkünfteverfahren.[1]mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 10 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnauss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 47 Für die Besteuerung der Gesellschafter der übertragenden Körperschaft gelten die §§ 5, 7 UmwStG [1], soweit sie Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft sind oder werden. Gewinnrücklagen der übertragenden Körperschaft gelten anteilig im Verhältnis des übergehenden Vermögens zu dem Gesamtvermögen als an die Gesellschafter ausgeschüttet und unterliegen bei i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 5.3 Regelungsinhalt des § 19 Abs. 3 EStG

Rz. 168 § 19 Abs. 3 EStG deklariert die Energiepreispauschale, die an Versorgungsberechtigte gezahlt wird, als Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG . Sie wird auch bei der LSt-Bescheinigung mit den entsprechenden Lohnabzugsbeträgen erfasst. Die Bemessungsgrundlage für den Freibetrag nach § 19 Abs. 2 S. 4 EStG erhöht sich durch die Energiepreispauschale nicht, da sie ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VI. Besteuerung der Ausschüttung aus der Holding

Soweit die Beteiligung an der Holdinggesellschaft im Privatvermögen gehalten wird, gelten für die Dividendeneinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Grundsätze der Abgeltungsteuer (26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag). Im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Mitunternehmerschaft gehaltene Beteiligungen werden nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, weshalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übergangsregelungen für Zeiträume, in denen bereits das Halb- oder Teileinkünfteverfahren gilt, aber nicht das BilMoG

8.3.2.1 Allgemeines Tz. 197 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rn 24 und 25 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) enthalten Regelungen zur Anpassung der St-Bil an die BilMoG-Grundsätze und deren Auswirkungen auf die §§ 27 und 28 KStG. Die Rn 26–29 schließlich enthalten Übergangsregelungen für Zeiträume, in denen bereits das Halb- bzw Teil-Eink-Verfahren gilt, aber noc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.1 Auflösung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 452 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Auflösung wird eine Gesellschaft in der Regel abgewickelt und deren Vermögen anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter verteilt, bevor die Gesellschaft im Ergebnis erlischt.[1] Sind die Voraussetzungen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.2.1 Erhöhung der Gewinneinkünfte

Rz. 209 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 2 AStG zu den Gewinneinkünften, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten wird. Die Erhöhung der Einkünfte erfolgt jeweils im Rahmen der Gewinneinkünfte, in welchem die Beteiligung gehalten wird. Infrage kommen somit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.7 Zuordnung der Einkunftsart (§ 15 Abs. 8 AStG)

Rz. 82 Der Abs. 8 ordnet eine Quasi-Transparenz[1] der ausländischen Stiftung an. Es handelt sich nicht um eine vollständige, sondern nur um eine angenäherte Transparenz, da die zuzurechnenden Einkünfte der Stiftung beim Zurechnungsempfänger Kapitaleinkünfte, nämlich solche i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (§ 15 Abs. 8 S. 1 AStG) darstellen. Dies gilt entgegen dem Wortlaut so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)

Rz. 259 Nach § 10 Abs. 2 S. 4 AStG finden steuerliche Begünstigungsvorschriften für Gewinnausschüttungen auf den Hinzurechnungsbetrag keine Anwendung. Dazu zählt das sog. Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der besondere Steuersatz nach § 32d EStG, sowie die Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG. Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt ...mehr