Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der EU-Schiedskonvention

Rz. 136 Der Rechtsnatur nach handelte es sich bei der EU-Schiedskonvention[86] ursprünglich um ein multilaterales Übereinkommen gem. Art. 293 EG und damit um einen völkerrechtlichen Vertrag,[87] der durch Zustimmungsgesetz unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden ist und keiner weiteren Umsetzung in nationales Steuerrecht mehr bedarf. Die EU-Schiedskonvention ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 177 Besteht zwischen dem Betriebsstättenstaat und der Bundesrepublik Deutschland kein DBA, gelten die Grundsätze des Welteinkommensprinzips für die Besteuerung der Einkünfte aus dem ausländischen Staat, so dass auch die Verluste der ausländischen Betriebsstätte in die deutsche Körperschaftsbesteuerung einbezogen werden. Dadurch können auch inländische Gewinne durch auslä...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Überblick

Rz. 226 Im rein inländischen Kapitalgesellschaftskonzern bietet die Organschaft i.S.d. §§ 14 ff. KStG (i.V.m. § 2 Abs. 2 GewStG) die Möglichkeit, Gewinne der einen Gesellschaft mit Verlusten der anderen zu verrechnen. Das schafft vor allem einen erheblichen Liquiditätsvorteil. Rz. 227 Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Geschäftsanteile an der B-GmbH. Zwischen der A-GmbH als ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Ausländische Gesellschaft als Kapitalgesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG

Rz. 232 Kapitalgesellschaften sind die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG erwähnten Europäischen Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die weiteren in § 1 Abs. 1 KStG erwähnten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können danach keine Organgesellschaften sein. Rz. 233 Eine nach ausländische...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 241 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist weitere Voraussetzung für die Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen Organträger und Organgesellschaft. Dieser muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, für das er erstmals gelten soll, auf mindestens fünf Jahre bindend abgeschlossen sein. Darüber hinaus muss er durch Eintragung i...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Steuerneutrale Vorgänge

Rz. 75 Zu den von der Fusions-Richtlinie begünstigten Vorgängen zählen gem. Art. 2 der Fusions-Richtlinie: Rz. 76 Infolge der im Jahr 2005 beschlossenen Änderung gilt die Fusions-Richtlinie auch für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) sowie die Europäische Genossenschaft (SCE) un...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (a) Vorverfahren

Rz. 142 Gemäß Art. 5 der EU-Schiedskonvention kommt es in einem ersten Schritt zu einem sog. Vorverfahren. Beabsichtigt eine Behörde eines EU-Mitgliedstaates, eine Preisberichtigung bei einem Unternehmen vorzunehmen, so ist sie verpflichtet, vor Erlass eines Bescheides dieses Unternehmen entsprechend zu informieren. Hierdurch erhält das betroffene Unternehmen die Möglichkeit...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (5) Betriebsstätten- und Steuerverhaftungsbedingung (Art. 4 Abs. 1b Fusions-Richtlinie)

Rz. 80 Die Fusions-Richtlinie fordert, dass ein Wirtschaftsgut, das bei Umstrukturierungen die rechtliche Zugehörigkeit wechselt, nach dem Vorgang im gleichen Staat wie vorher einer Betriebsstätte des neuen, übernehmenden Unternehmens angehören muss. Ist dies nicht gewährleistet, kann der jeweilige Mitgliedstaat im Rahmen seiner nationalen Steuerrechtsnormen Regelungen über ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (c) Schlichtungsverfahren

Rz. 145 Erzielen die zuständigen Behörden innerhalb von zwei Jahren keine Einigung, die zur Beseitigung der Doppelbesteuerung führt, setzt zwingend das Schlichtungsverfahren gem. Art. 7 der EU-Schiedskonvention ein. Im Schlichtungsverfahren werden die Behörden zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses verpflichtet. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, innerhalb von sechs Mona...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Intermediär

Rz. 92 Intermediär ist jede (natürliche oder juristische) Person, die eine meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder die die Umsetzung einer solchen Gestaltung verwaltet. Als zusätzliche Bedingungen an die Person nennt Art. 3 Nr. 21 AHiRL insbesondere:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Wesentlicher Inhalt

Rz. 70 Ziel der in ihrer ursprünglichen Form bereits 1990 verabschiedeten Fusions-Richtlinie[66] ist die Anpassung von Unternehmen an die Erfordernisse des gemeinsamen Marktes, eine Erhöhung ihrer Produktivität und eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene durch Erleichterung der Verlagerung und Umstrukturierung der Unternehmenstätigkeit innerhalb de...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Praxisrelevanz

Rz. 64 Für Deutschland als Quellenstaat dürfte die Befreiung von der Zinsbesteuerung kaum praxisrelevant sein, da Deutschland für viele Zinsen bereits keine beschränkte Steuerpflicht vorsieht (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Ausnahme grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen). Hauptanwendungsfall von § 50g EStG ist somit der Bereich der Lizenzzahlungen. Bezieht man allerdings die zwi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Begünstigte Unternehmensform

Rz. 33 Am 22.12.2003 wurde vom Rat eine Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie[42] verabschiedet, die u.a. zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie geführt hat. Danach fallen in den Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie nunmehr nicht nur körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, sondern gem. Anhang zu...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Zins- oder Lizenzzahlungen

Rz. 55 Gemäß Art. 2a der Richtlinie sind Zinsen Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind. Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinsen. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 4 der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebr...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Verbundene Unternehmen

Rz. 95 Für die Meldung, die auch Angaben zu verbundenen Unternehmen des Steuerpflichtigen beinhalten muss (vgl. Art. 8ab Abs. 6 Buchst. a AHiRL), sowie für die Hallmarks unter Annex C.1 (grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen) und E.2 (Verrechnungspreisgestaltungen im Zusammenhang mit schwer zu bewertenden immateriellen Werten zwischen verbundenen Un...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / j) Zu übermittelnde Informationen

Rz. 105 Gemäß Art. 8ab Abs. 14 AHiRL sind folgende Informationen zu übermitteln:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 66 Von der Zins- und Lizenz-Richtlinie werden außerhalb der EU ansässige Kapitalgesellschaften nicht erfasst. Allerdings sind einige EU-Mitgliedstaaten[61] über die Mindestvorgaben der Zins- und Lizenz-Richtlinie hinausgegangen und haben ihre nationalen Vorschriften auch für Drittstaatensachverhalte geöffnet. Für Lizenzgeber aus Drittländern stellen diese EU-Länder daher...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 54 Nach Art. 7 der Zins- und Lizenz-Richtlinie waren die Umsetzungsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.2004 in Kraft zu setzen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Grundsätze der Zins- und Lizenz-Richtlinie durch § 50g EStG in nationales Recht umgesetzt. § 50g EStG ist zwar erst am 2.12.2004 verkündet worden, gilt aber rückwirkend für Zins- und Lizenzzahlungen na...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / l) Ausnahmeregelung im Fall von Verschwiegenheitspflichten

Rz. 107 Gemäß Art. 8ab Abs. 5 AHiRL können entsprechende nationale Regelungen eingeführt werden, die die Intermediäre von der Meldepflicht befreien, wenn die Offenlegung gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde. Intermediäre können die in Unterabs. 1 genannte Befreiung nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie ihre Tätigkeit im Rahmen der für ihren Beru...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Niederlassungsfreiheit

Rz. 8 Die Niederlassungsfreiheit gewährleistet nach Art. 49 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 54 Abs. 1 AEUV den nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb des Unionsgebietes haben, das Recht, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch Agenturen,...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 50 Eine unmittelbare Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Drittstaaten kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ausnahmen bestehen im Verhältnis zur Schweiz. Im Rahmen der durch die sog. Bilateralen II abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommen[55] zwischen der EU und der Schweiz sieht Art. 15 des Abkommens eine Quellensteuerbefreiung zwischen verbundenen Unternehmen ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung

Rz. 61 Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, Regelungen für den Missbrauchsfall zu treffen. Das deutsche Recht sieht in § 50g Abs. 4 EStG eine Missbrauchsregelung dahingehend vor, dass eine Quellensteuerfreistellung unterbleibt, wenn einer der hauptsächlichen Beweggründe für die Zins- oder Lizenzzahlungen die Steuervermeidung oder der Missbrauch ist.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / n) Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 114 Sofern mehrere Intermediäre an einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung beteiligt sind, obliegt die Meldepflicht grundsätzlich allen Intermediären (Art. 8ab Abs. 9 AHiRL). Ein Intermediär ist in diesem Fall nach Art. 8ab Abs. 9 Satz 2 AHiRL von der Meldepflicht befreit, soweit er nachweisen kann, dass die Informationen bereits durch einen anderen Inter...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Überblick

Rz. 13 Ein Eingriff in den Schutzbereich einer Grundfreiheit bedeutet nicht automatisch einen Verstoß gegen den AEU-Vertrag. Ein Verstoß ist erst anzunehmen, wenn keine Rechtfertigungsgründe dafür gegeben sind. Rz. 14 Bestimmte Grundfreiheiten enthalten spezielle Eingriffsvorbehalte. So kann nach Art. 52 Abs. 1 AEUV die Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit aus Gründen ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (3) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Ansässigkeitsstaat

Rz. 59 Der Ansässigkeitsbegriff stellt auf die unbeschränkte Steuerpflicht in einem EU-Mitgliedstaat ab. Gilt ein Unternehmen aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einem EU-Staat und einem Drittstaat als außerhalb der EU ansässig, wird eine Quellensteuerfreistellung nicht gewährt. Daneben muss das Unternehmen einer der in Art. 3 Abs. 2 iii) der Richtlinie aufgeführten...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / dd) Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen

Rz. 20 Die Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen ist als ein zwingender Grund des Allgemeininteresses und damit als Rechtfertigungsgrund anerkannt.[22] Allerdings ist im jeweils konkreten Fall zu prüfen, ob nicht der in der Amtshilfe-Richtlinie[23] vorgesehene Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden ausreicht.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / III. Primäres Europarecht

Rz. 5 Das primäre Europarecht setzt sich insbesondere aus den Gründungsverträgen, aus Assoziationsabkommen, die die Union mit anderen Staaten abschließt, und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zusammen. Entscheidenden Einfluss auf die nationalen Steuerrechtsnormen erlangt das europäische Recht dabei durch die Rechtsprechung des EuGH zu den im AEU-Vertrag festgelegten Grundfre...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 7. Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten

Rz. 149 Im Oktober 2017 legte der Rat für Wirtschaft und Finanzen in Form einer neuen Richtlinie den Grundstein für neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten, mit der Absicht, ein effizienteres Verfahren der Streitbeilegung zu schaffen, d.h. nicht nur eine wirksamere, sondern auch eine schnellere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Ste...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / x) DAC8: Automatischer Informationsaustausch im Bereich der Kryptowerte und E-Geld

Rz. 132 Der Aktionsplan der EU-Kommission für eine faire und gerechte Besteuerung für das dritte Quartal 2021 beinhaltet eine Änderung der Amtshilfe-Richtlinie und zielt auf die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte/E-Geld zur Bekämpfung von Steuerbetrug ab. Rz. 133 Die Initiative zielt darauf ab, dass Steuerbehörden die benötigten Informationen ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Folgen unvollständiger Umsetzung der Fusions-Richtlinie

Rz. 81 Soweit die Fusions-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten bislang nicht vollständig oder fehlerhaft in nationales Recht umgesetzt worden ist, stellt sich die Frage der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie. Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass die Fusions-Richtlinie nicht eindeutig und genau genug bestimmt sei und den Mitgliedstaaten zudem Erm...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Abgrenzung zu Art. 25 OECD-MA

Rz. 146 Im Wesentlichen entspricht die EU-Schiedskonvention dem Verständigungsverfahren gem. Art. 25 OECD-MA. Während sich die EU-Schiedskonvention nur mit den Konzernverrechnungspreisen und der Abgrenzung von Betriebsstättengewinnen befasst, zielt das Verständigungsverfahren nach OECD-MA auf Beseitigung aller Schwierigkeiten ab, die sich im weitesten Sinne aus der Anwendung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Bestimmte Rechtsform der beteiligten Gesellschaften (Art. 3a Fusions-Richtlinie)

Rz. 77 Die Fusions-Richtlinie gilt nur für bestimmte, im Anhang zur Richtlinie genannte Kapitalgesellschaften. Hierzu zählt insbesondere die deutsche GmbH. Die EU-Finanzminister sind im Rahmen der o.g. Änderungen der Fusions-Richtlinie dem Kommissionsvorschlag zur Aufnahme steuerlich transparenter Rechtsformen (z.B. Personengesellschaften) in die Richtlinie nicht gefolgt. Di...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Zins- und Lizenz-Richtlinie

Rz. 51 Die Zins- und Lizenz-Richtlinie[56] zielt auf Beseitigung der Doppelbelastung bei Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen ab. Dies wird dadurch erreicht, dass eine Besteuerung der Zins- und Lizenzzahlungen im Quellenstaat der Zahlungen unterbleibt und das alleinige Besteuerungsrecht dem Staat, in dem der Nutzungsberechtigte ansässig ist, zugewiesen ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / t) Inkrafttreten der EU-Richtlinie

Rz. 121 Die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25.5.2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen wurde am 5.6.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat damit zum 25.6.2018, dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung, in ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (b) Verständigungsverfahren

Rz. 143 Kommt es zu keiner Einigung, kann das durch die Doppelbesteuerung betroffene Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach der Information durch die Behörde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Dieser Antrag ist i.d.R. nicht formgebunden. Allerdings sind nationale Besonderheiten zu beachten. Gleiches gilt hinsichtlich des Inhalts des Antrags.[97] In...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Gewinnausschüttungen

Rz. 32 Gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der Mutter-Tochter-Richtlinie begünstigt die Richtlinie Gewinne, die nicht anlässlich der Liquidation von einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Ebenfalls begünstigt sind Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an eine in einem ande...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Eingriff in die Grundfreiheiten

Rz. 12 Ist der Anwendungsbereich einer Grundfreiheit eröffnet, prüft der EuGH in einem nächsten Schritt, ob ein Eingriff in die in Betracht kommende Grundfreiheit vorliegt. Dabei hat der EuGH den Schutzbereich der Grundfreiheiten von einem reinen Diskriminierungsverbot hin zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Diskriminierungsverbote untersagen die Schlechterstellung von A...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 73 Nach Art. 12 der Fusions-Richtlinie war diese bis zum 31.12.1991 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Auf Vorschlag der EU-Kommission[68] hat der Rat der EU-Finanzminister[69] einige Änderungen der Fusions-Richtlinie beschlossen. Die im Rahmen dieser Änderungen hinzugekommenen Anpassungen waren in Bezug auf die Regelungen betreffend die Europäisch...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Folgen nicht fristgerechter/unvollständiger Umsetzung der Richtlinie

Rz. 31 Soweit die Richtlinie in den Mitgliedstaaten nicht fristgerecht oder nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wird oder umgesetzt worden ist, stellte sich die Frage nach der direkten Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie. Die Rechtsprechung hat für die Mutter-Tochter-Richtlinie bestätigt, dass diese bezüglich der Regelungen, die hinreichend klar und präzise s...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Begünstigte Unternehmensform

Rz. 58 In den Anwendungsbereich der Zins- und Lizenz-Richtlinie gelangen nur Zahlungen zwischen bestimmten Unternehmensformen (bzw. deren Betriebsstätte). Zu den begünstigten Unternehmen zählen entsprechend dem Anhang zur Richtlinie insbesondere Kapitalgesellschaften wie die deutsche GmbH oder AG, die niederländische B.V. oder die französische S.A. Die Europäische Aktiengese...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / g) "Marktfähige" und "maßgeschneiderte" Gestaltung

Rz. 100 In Art. 3 Nr. 25 und 26 unterscheidet die Richtlinie zwischen "marktfähigen" und "maßgeschneiderten" grenzüberschreitenden Gestaltungen. Eine marktfähige Gestaltung ist demnach eine "grenzüberschreitende Gestaltung, die konzipiert wird, vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie individuell angepasst werden muss". Eine...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / k) Rückgriff auf den Steuerpflichtigen bei Befreiung und Inhouse-Gestaltungen

Rz. 106 Die Richtlinie sieht im Falle einer Befreiung von der Meldepflicht aufgrund berufsrechtlicher Pflichten sowie in Fällen, in denen kein Intermediär existiert, einen Rückgriff auf andere Intermediäre bzw. den relevanten Steuerpflichtigen vor (Art. 8ab Abs. 6 AHiRL). Fälle, in denen kein Intermediär existiert, können neben reinen Inhouse-Gestaltungen auch solche sein, b...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Anwendungsbereich einer Grundfreiheit

Rz. 7 Zu den Grundfreiheiten des AEU-Vertrags zählen die Jede dieser Grundfreiheiten schützt ganz bestimmte grenzüberschrei...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Bekämpfung der Steuerflucht

Rz. 17 Die Bekämpfung der Steuerflucht zählt zu den legitimen und vom EuGH bislang nicht grundsätzlich abgelehnten Rechtfertigungsgründen. Allerdings werden für eine Anerkennung strenge Maßstäbe angesetzt. Das heißt, ein pauschaler Vortrag diesbezüglich wird vom EuGH nicht berücksichtigt. Dogmatisch verbunden sind damit die Rechtfertigungsgründe entsprechend der bereits in d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / i) Meldefrist

Rz. 102 Intermediäre haben Informationen über die Gestaltungen innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen (Art. 8ab Abs. 1 AHiRL). Die Frist beginntmehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / m) Meldepflicht gegenüber mehr als einem Mitgliedstaat

Rz. 110 Die Richtlinie schreibt eine Rangfolge für die Meldepflicht vor, die Mehrfachmeldungen von mehreren Personen oder gegenüber mehreren Mitgliedstaaten vermeiden sollen. Rz. 111 Bei einer Anzeigepflicht des Intermediärs gegenüber mehreren Mitgliedstaaten ist die Gestaltung nur dem Mitgliedstaat offenzulegen, der in der nachfolgenden Kriterien-Rangfolge an vorrangiger Ste...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Rechtsfolgen

Rz. 62 Erhält eine im EU-Ausland ansässige Kapitalgesellschaft Zins- und Lizenzzahlungen aus Deutschland, so können die Zahlungen in Deutschland zu einer beschränkten Steuerpflicht der EU-Kapitalgesellschaft führen. Für Zinszahlungen ergibt sich dies insbesondere aus § 49 Abs. 1 Nr. 2a und 5 EStG, für Lizenzzahlungen aus § 49 Abs. 1 Nr. 2a, 3, 6, 9 EStG. Um für das die Zins-...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / o) Zusätzliche Meldepflicht bei mehrjähriger Nutzung

Rz. 116 Als Mitgliedstaatenwahlrecht ist der Art. 8ab Abs. 11 AHiRL ausgestaltet. Danach können EU-Staaten relevante Steuerpflichtige dazu verpflichten, "die Informationen über ihre Nutzung der Gestaltung" für jedes Jahr vorzulegen, in dem sie diese nutzen. Hierbei wird nicht ausdrücklich auf die zu übermittelnden Informationen nach Art. 8ab Abs. 14 AHiRL verwiesen, was die ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

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