Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Kein Geschäft ohne Limit

Rz. 24 Ein wesentliches Ziel der Risikosteuerung besteht darin, die aus den Geschäftsabschlüssen resultierenden Risiken so zu begrenzen, dass sich die Geschäfte aus betriebswirtschaftlicher Sicht rentieren, also die Erträge die mit den Geschäften verbundenen Risiken und sonstigen Aufwendungen übersteigen. Sowohl aus regulatorischer als auch aus ökonomischer Sicht ist die pot... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Besonderheiten bei Dirigenten, Regisseuren, Solisten

Tz. 17 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Leistungen eines freien Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z. B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach dem Urteil des BFH vom 22.08.2019 (DStR 2019, 2414) gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG (Anhang 5) steuerfrei. Ein Dirigent kann damit als natür... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einbeziehung in das Risikomanagement

Rz. 185 Betrachtet man den gesamten Auslagerungsprozess, der von der strategischen Grundsatzentscheidung über die Anbahnung und Implementierung bis hin zum Regelbetrieb reicht, so nimmt die "Analyse der Risiken" eine exponierte Stellung ein.[1] Erst durch deren Einbindung in den Auslagerungsprozess entfaltet die Risikoanalyse ihre volle Wirksamkeit. Zugleich trägt das Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Softwarebezug

Rz. 196 Beim Bezug von Software sind die damit verbundenen Risiken angemessen zu bewerten. Der isolierte Bezug von Software ist i. d. R. als "sonstiger Fremdbezug von Leistungen" einzustufen. Allerdings sind mit dem Bezug von Software häufig auch Unterstützungsleistungen verbunden. Sofern die Software zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Informationssicherheitsmanagement

Rz. 1 Das Informationssicherheitsmanagement macht Vorgaben zur Informationssicherheit, definiert Prozesse und steuert deren Umsetzung (vgl. AT 7.2 Tz. 2 MaRisk). Das Informationssicherheitsmanagement folgt einem fortlaufenden Prozess, der die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung umfasst. Die inhaltlichen Berichtspflichten des Informa... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Operative Informationssicherheit

Rz. 77 Der "IT-Betrieb" hat laut Tz. 8.1 BAIT jene Anforderungen umzusetzen, die sich aus der Geschäftsstrategie und den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben. Für die Umsetzung der Anforderungen des Informationssicherheitsmanagements ist nach Tz. 5.1 BAIT hingegen die "operative Informationssicherheit" zuständig. Insofern entspricht die Tätigkeit der operativen Inform... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 Kapitalbedarf für Marktpreisrisiken

Rz. 90 Zur Berechnung des internen Kapitalbedarfes für Marktpreisrisiken inkl. der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nutzen viele große Institute mittlerweile eigene Modelle. Die verschiedenen Verfahren zur Messung von Marktpreisrisiken (→ BTR 2.2 Tz. 2) und speziell von Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2.3 Tz. 6) werden im Modul BTR 2 ausführlich beschrieben. Rz. 91 Unabhängig v... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoinventar und -taxonomie

Rz. 97 Von den bedeutenden Instituten sollten die identifizierten Risiken mit ihren Merkmalen in ein umfassendes internes Risikoinventar aufgenommen werden, das regelmäßig (mindestens jährlich) und anlassbezogen zu aktualisieren ist. Anlassbezogene Aktualisierungen sind erforderlich, wenn die wesentlichen Risiken nicht mehr widergespiegelt werden, z. B. weil ein neues Produk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Einbindung in die Gesamtbanksteuerung

Rz. 222 Der ICAAP muss ein integraler Bestandteil des übergreifenden Managementrahmens eines Institutes sein. Gemäß AT 4.3.2 Tz. 1 sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Erstellung von Übergangsplänen

Rz. 53 Die EBA geht in ihren Leitlinien zum Management von ESG-Risiken auch auf den Inhalt der von den Instituten zu erstellenden (Übergangs-)Pläne ein. Diese Übergangspläne müssen gemäß Art. 76 Abs. 2 CRD VI spezifische Zeitvorgaben und quantifizierbare Zielwerte sowie Meilensteine enthalten, um die aus ESG-Faktoren resultierenden finanziellen Risiken zu überwachen und zu b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Prozessbeteiligte

Rz. 13 Wie beim Neu-Produkt-Prozess (→ AT 8.1 Tz. 5) sind in die Analysen zu den Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die Kontrollverfahren und die Kontrollintensität die später in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten einzuschalten. Aus Effizienzgründen empfiehlt sich ein vergleichbares Vorgehen wie beim Neu-Produkt-Prozess (NPP), indem die zuständ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Nachvollziehbarkeit, Aussagefähigkeit und Vollständigkeit der Geschäfts- und Risikoberichterstattung

Rz. 14 Die Geschäfts- und Risikoberichterstattung ist in nachvollziehbarer und aussagefähiger Art und Weise zu verfassen. Für die Empfänger der Berichterstattung kommt es vor allem darauf an, dass die Informationen vollständig, verständlich und adressatengerecht aufbereitet sind. Dieses Ziel kann durch eine klare Strukturierung der Berichterstattung und das Verwenden von For... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Über die Grenzen der Auslagerung – was ist auslagerungsfähig?

Rz. 219 Die deutsche Aufsicht hat den Spielraum für Auslagerungen mit der Überführung des alten Rundschreibens 11/2001 in das Modul AT 9 insgesamt ausgedehnt. So sind grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird. Diese grundsätzliche Schranke für die Zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Ziele, Prozess und Verantwortlichkeiten

Rz. 8 Das Institut hat Ziele zum Notfallmanagement zu definieren und hieraus abgeleitet einen Notfallmanagementprozess festzulegen. Die Ziele zum Notfallmanagement ergeben sich im Grunde bereits aus dessen Definition und den damit verbundenen Aufgabenstellungen zur Notfallvorsorge und zur Notfallbewältigung. Die Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen zur Fortführung bzw. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Einbeziehung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse nach § 25b KWG

Rz. 21 Seit dem 30. Oktober 2007 ("erste MaRisk-Novelle") konkretisieren die MaRisk auch die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation für die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse nach dem damaligen § 25a Abs. 2 KWG. Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde § 25a Abs. 2 KWG a. F. zum 1. Januar 2014 in § 25b KWG überführt, ohne dass damit eine inhaltliche Ände... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des ICAAP im Rahmen des SREP

Rz. 1 Der aufsichtliche Überprüfungsprozess ("Supervisory Review Process", SRP) besteht aus zwei Elementen, deren Anforderungen zum einen an die Institute und zum anderen an die Aufsicht gerichtet sind: den internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) und Liquiditätsausstattung ("Internal... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Steuerung und Überwachung von Risikokonzentrationen

Rz. 155 Bereits nach den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) war durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass gesamtgeschäftsbezogene Risiken (Branchenrisiko, Verteilungen der Engagements auf Größen- und Risikoklassen sowie ggf. das Länderrisiko und sonstige Konzentrationsrisiken) gesteuert und überwacht werden können. Auf den damals in einem Konsultationspap... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Vergabe

Rz. 36 Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) konkretisieren u. a. die Vorgaben der MaRisk an Berechtigungen und Kompetenzen (→ AT 7.2 Tz. 2).[1] Berechtigungen können, je nach Art, laut Tz. 6.2 BAIT für personalisierte sowie für nicht personalisierte Benutzer, inklusive der technischen Benutzer[2], vorliegen. Die Zugriffe auf Daten und die Zugänge zu IT-Syste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 Auslagerung

Rz. 1 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen können dabei das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Geeigneter Zeitraum

Rz. 63 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Nimmt man die Ermittlung der Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen im Zusammenhang mit der Liquiditätsverordnung zum Maßstab, so wurde zumindest in der Vergangenheit ein Zeitraum von einem Jahr für die Erstellung einer Liquiditätsübersic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 IKT-Änderungsrisiken im SREP

Rz. 150 Die EBA versteht unter dem "IKT-Änderungsrisiko" das Risiko, das sich aus der mangelnden Fähigkeit des Institutes ergibt, IKT-Systemänderungen zeitgerecht und kontrolliert zu steuern, insbesondere was umfangreiche und komplexe Änderungsprogramme angeht.[1] Das Management dieser Risikokategorie zielt auf die Fehlerbehebung oder notwendige Korrekturen der Daten (→ AT 7... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 ICAAP, ILAAP und SREP

Rz. 57 Der zweistufige Prozess, bestehend aus dem "Internal Capital Adequacy Assessment Process" (ICAAP) und dem "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP), ist nach wie vor auch Gegenstand der CRD IV. Die Aufsichtsbehörden richten ihr Augenmerk allerdings mittlerweile nicht mehr ausschließlich auf die Kapitalausstattung der Institute, sondern mit Einführung des "Int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Steuerung und Überwachung von IT-Risiken

Rz. 153 Mit der Anforderung, IT-Risiken angemessen zu überwachen und zu steuern, behandelt die deutsche Aufsicht IT-Risiken als eigene Risikokategorie, die im Risikomanagement entsprechend zu berücksichtigen ist. Hierfür sind angemessene Prozesse einzurichten. Der Begriff "IT-Risiko" wird in den MaRisk nicht definiert. Die BaFin zählt IT-Risiken zu den operationellen Risiken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Risikoappetit, Risikotragfähigkeit und Risikoprofil

Rz. 12 Eine Arbeitsgruppe der Senior Supervisors Group (SSG)[1] hat die Begriffe "Risikoappetit", "Risikotragfähigkeit" und "Risikoprofil" im Dezember 2010 wie folgt voneinander abgegrenzt und gleichzeitig deren Zusammenhänge dargestellt:[2] Der "Risikoappetit" ("risk appetite") beschreibt die Art und das Niveau der Risiken, die ein Unternehmen angesichts seiner wirtschaftlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 52 Auch die mit Nachhaltigkeitsrisiken bzw. Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollten unter Berücksichtigung von deren Einflussnahme auf andere Risikoarten klar definiert werden.[1] Dabei sollte von den Instituten geprüft werden, inwiefern die bestehenden Prozesse geeignet sind, die Besonderheiten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dominanz der IT-Systeme

Rz. 2 Die technisch-organisatorische Ausstattung umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen zur Leistungserstellung eines Institutes. Hierzu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude, Büromaterial oder Aufbewahrungsmöglichkeiten. Es ist evident, dass sich z. B. hinsichtlich der Gebäude bei einem Institut mit weit verzweigtem Filialnetz andere Fragen ergeben als bei einem I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Grundlegende Vorgehensweise nach dem ICAAP-Leitfaden

Rz. 49 Um dem Fortführungsgedanken angemessen Rechnung zu tragen, erwartet die EZB von den bedeutenden Instituten zwei komplementäre Perspektiven – die normative und die ökonomische Perspektive. Beide Perspektiven bieten unterschiedliche Blickwinkel auf die Angemessenheit der Kapitalausstattung eines Institutes, deswegen sollen sie sich gegenseitig informieren und bei allen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Zielgerichtete Kommunikation

Rz. 311 Die Strategien müssen nicht unbedingt jedem Mitarbeiter des Institutes bekannt gemacht werden. So wird etwa die strategische Ausrichtung des Institutes für die Tätigkeit bestimmter Mitarbeiter nur von geringer oder sogar überhaupt keiner Bedeutung sein (z. B. Boten oder Pförtner). Nach den Vorgaben der EBA sollten allen betroffenen Mitarbeitern die Strategien sowie j... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Vorbereitung auf Liquiditätsengpässe

Rz. 269 Ausgehend von der Definition des Liquiditätsrisikos und dem Ziel, dieses Risiko wirksam zu steuern und resultierende bankbetriebliche Verlustgefahren effektiv zu begrenzen, muss ein Institut jederzeit dazu in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß und vollständig nachzukommen (→ BTR 3.1 Tz. 1). Um dieser Zielstellung gerecht zu werden, müssen etwaig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Rahmen zum Risikomanagement

Rz. 18 Ein Institut sollte über einen ganzheitlichen institutsweiten Rahmen für das Risikomanagement ("Risk Management Framework", RMF) verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, erstreckt und dem ökonomischen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung trägt. Der RMF sollte das Institut in d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 2.2 Anforderungen an die Prozesse im Handelsgeschäft

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Der Bereich Handel ist naturgemäß für den Abschluss von Handelsgeschäften zuständig. Daneben kann es auch andere Bereiche mit Positionsverantwortung geben (→ AT 4.4.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Minimierung operationeller Risiken müssen dabei vor allem die Konditionen inkl. der Nebenabreden vollständig vereinbart werden (→ BTO 2.2.1 Tz. 1). Diese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.1 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 75 Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten: Objekt-/Projektanalyse, Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote, Sicherheitenkonzept sowie Vor- und Nachkalkulation. Die zuvor im Rundschreiben enthaltene Erläuterung wurde mit der siebten MaRisk-Novelle zwar gestrichen. Allerdings wurde sie – abgesehen vom Sicherheitenkonzept – nahezu inhaltsglei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.3 Definition der Sollmaßnahmen

Rz. 165 Ist der Schutzbedarf ermittelt, soll das Institut nach Tz. 3.6 BAIT in einem "Sollmaßnahmenkatalog" jene Anforderungen definieren, die zur Erreichung des jeweiligen Schutzbedarfes angemessen sind, und diese in geeigneter Form dokumentieren. Insofern enthält der Sollmaßnahmenkatalog lediglich die Anforderungen, nicht jedoch deren konkrete Umsetzung. Auf dieser Basis h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.4 Initiativen der Aufsichtsbehörden

Rz. 358 Mit der zunehmenden Bedeutung der "Nachhaltigkeitsrisiken" bzw. "ESG-Risiken" (→ AT 2.2 Tz. 1) ist die Beantwortung der Frage dringlicher geworden, auf welche Weise diese Risiken sinnvoll in das interne Risikomanagement der Institute integriert werden können. Als problematisch hat sich schnell erwiesen, dass mit dieser Risikoart ein anderes Wesentlichkeitsverständnis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 203 Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren für ESG-Risiken, die von der Aufsicht als quantitative Vorgabe betrachtet werden, sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Die BaFin hat die Festlegung von geeigneten Risikoindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotrag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr