Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Bedeutung der Berücksichtigung von Restriktionen für den SREP

Rz. 300 Im Rahmen der Bewertung der Solidität des ILAAP sollten die zuständigen Behörden u. a. überprüfen, ob die Verteilung der verfügbaren internen Liquiditätsressourcen zwischen den Geschäftsfeldern oder rechtlichen Einheiten das Risiko korrekt widerspiegelt, dem die einzelnen Geschäftsfelder oder rechtlichen Einheiten tatsächlich oder potenziell ausgesetzt sind. Hierbei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Rz. 57 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kredit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Notfallmanagement

Rz. 56 Es liegt natürlich im Interesse der Institute, Verluste aus Schadensfällen weitgehend zu vermeiden. Nach Art. 85 Abs. 2 CRD IV müssen die Institute zum Management ihrer operationellen Risiken über Notfall- und Geschäftsfortführungspläne verfügen, die bei einer schwerwiegenden Betriebsunterbrechung die Fortführung der Geschäftstätigkeit und die Begrenzung von Verlusten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.2 Sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen nach BAIT

Rz. 164 Auch im Hinblick auf den sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen haben die Institute zunächst die allgemeinen Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG zu beachten (→ AT 9 Tz. 1, Erläuterung). Darüber hinaus sind bei jedem Bezug von Software die damit verbundenen Risiken angemessen zu bewerten (→ AT 7.2 Tz. 4 Satz ;2). Wege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Informationssicherheitsleitlinie und -richtlinien

Rz. 51 Für die Vorgaben zur Informationssicherheit[1], die Definition der zugehörigen Prozesse und die Steuerung von deren Umsetzung ist laut Tz. 4.1 BAIT das "Informationssicherheitsmanagement" (ISM) zuständig. Der zugrunde liegende Prozess umfasst die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung der Informationssicherheit.[2] Rz. 52 Die Ec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.2 Weiterführende Hinweise zur Risikoquantifizierung

Rz. 50 Für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung in der ökonomischen Perspektive sind die Risiken grundsätzlich rollierend über einen einheitlich langen künftigen Zeitraum zu ermitteln, der ein Jahr beträgt (Risikobetrachtungshorizont). Rz. 51 Bei Marktpreisrisiken muss sichergestellt sein, dass auch bei wechselnden Positionen und zwischenzeitlichen Glattstellungen insgesamt ni... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Berichterstattung über Kreditspreadrisiken

Rz. 104 Die Behandlung des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch (CSRBB) muss nicht zwingend als separate Risikokategorie erfolgen, sondern ist auch im Rahmen des Managements der Adressenausfallrisiken oder der Marktpreisrisiken möglich, was der üblichen Praxis entspricht (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Konsequenterweise kann daher auch die Berichterstattung über das CSRBB – abhä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Verhältnis von § 25b KWG zu § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 49 Die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen nach § 25b KWG sind nicht isoliert zu betrachten. Vielmehr besteht zwischen § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG ein enger Zusammenhang. Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.1 Verhaltensannahmen mit eingebetteten Kundenoptionen

Rz. 97 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionen sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:[1] die möglichen Auswirkungen des Zinsszenarios, des zugrunde liegenden Wirtschaftsumfeldes und der jeweiligen Vertragsbedingungen auf die aktuelle und künftige Geschwindigkeit bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung, d. h. die verschiedenen Dimensionen, durch die eingebett... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Informationsrisikomanagement

Rz. 1 Die Informationsverarbeitung und -weitergabe in Geschäfts- und Serviceprozessen wird durch datenverarbeitende IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse unterstützt. Deren Umfang und Qualität hat sich insbesondere an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie an der Risikosituation zu orientieren (vgl. AT 7.2 Tz. 1 MaRisk). IT-Systeme, die zugehörigen I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Authentizität

Rz. 41 Mit der "Authentizität" ("authenticity") wird gewährleistet, dass eine Kommunikationsstelle tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Es handelt sich um authentische Informationen, wenn sichergestellt ist, dass sie von der angegebenen Quelle erstellt wurden. Der Begriff wird sowohl zur Prüfung der Identität von Personen als auch bei IT-Komponenten oder Anwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Operative Informationssicherheit

Rz. 1 Die operative Informationssicherheit setzt die Anforderungen des Informationssicherheitsma­nagements um. IT-Systeme, die zugehörigen IT-Prozesse und sonstigen Bestandteile des Informationsverbundes müssen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen. Für diese Zwecke ist bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Vollständigkeit der Risikodaten

Rz. 112 Die Institute sollten in der Lage sein, sämtliche wesentlichen Risikodaten auf Konzernebene zu generieren und zu aggregieren, einschließlich der außerbilanziellen Risiken. Die Vollständigkeit[1] der Daten wird durch die Gewährleistung der sachlichen und technischen Verfügbarkeit, Erfassung gemäß dem Datenmodell und Aggregation aller Daten erreicht. Die Ansätze zur Ri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.9 Stresstests für IKT-Risiken

Rz. 159 Das "Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko" (IKT-Risiko) wurde zunächst als Risiko von Verlusten aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen verstanden, welche die Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder der Daten beeinträchtigen können.[1] Neueren Defini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Anforderungen an Auslagerungen und sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen gemäß BAIT

Rz. 87 Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht im November 2017 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) vorgelegt.[1] Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute vor, insbesonder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 (Gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 16 Eine Finanzholding-Gruppe besteht aus einer an der Spitze stehenden Finanzholding-Gesellschaft, welcher ein oder mehrere Unternehmen nachgeordnet sind. Die Finanzholding-Gesellschaft ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholding-Gesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Fi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9. Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen

Rz. 1 IT-Dienstleistungen umfassen alle Ausprägungen des Bezugs von IT; dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von IT-Systemen, Projekte/Gewerke oder Personalgestellung. Die Auslagerungen der IT-Dienstleistungen haben die Anforderungen nach AT 9 der MaRisk zu erfüllen. Dies gilt auch für Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Beispiel Liquiditätsrisiko

Rz. 163 Gemäß Art. 86 Abs. 1 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme verfügen, mit denen sie das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen, die auch nur einen Geschäftstag betragen können, ermitteln, messen, steuern und überwachen können. Diese Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme werden auf Geschäft... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang zum Management operationeller Risiken

Rz. 17 Die EBA fordert von den Instituten, ihre Kapazitäten zum Änderungsmanagement im Rahmen des allgemeinen Managements operationeller Risiken zu nutzen, um potenzielle Auswirkungen auf die Durchführung kritischer Operationen und auf deren Verbindungen und Abhängigkeiten untereinander zu bewerten.[1] Konkret erwartet die EBA von der Geschäftsleitung die Sicherstellung, das... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Verknüpfung mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 239 Zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind von den Instituten Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) einzurichten. Auch dieser Zusammenhang ist intuitiv klar, da die Bestimmung des Risikodeckungspotenzials überflüssig wäre, wenn das Institut nicht in der Lage is... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 TOP 5: Erwartungshaltung der Aufsicht zu ausgewählten Aspekten der ökonomischen Perspektive

a. Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive Auf Grundlage ihrer bisherigen Aufsichtspraxis stellt die Aufsicht zwei Aspekte der Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive heraus und formuliert ihre jeweilige Erwartungshaltung. Verluste aus Adressrisiken in der ökonomischen Perspektive: Die ökonomische Perspektive fordert zwingend eine ökonomische Ermittlung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Praktikable Ausgestaltung der Risikomessung

Rz. 67 Die Institute sollten die Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Eine vergleichbare Anforderung existiert ebenfalls mit Bezug auf die Kreditspreadrisiken (→ BTR 5 Tz. 1, Erläuterung). Was darunter genau zu verstehen ist, scheint nicht ganz klar zu sein. Im Moment gehen alle Beteiligten davon aus, dass damit ggf. auf einen ergänzenden separaten Ausweis abgestellt wird.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 24 Die BaFin hat festgestellt, dass ESG-Risiken einerseits das Potenzial des negativen Einflusses auf alle Geschäftsbereiche und Risikoarten innewohnt, andererseits jedoch insbesondere die nötige Umwelt- und soziale Expertise zum Umgang mit diesen Risiken innerhalb der Finanzwirtschaft noch aufgebaut werden muss.[1] Sie erwartet daher von den Instituten, auch für die Beh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Erleichterungen in Krisenzeiten

Rz. 19 Um krisenbedingte Personalengpässe abzufedern, hat die BaFin während der COVID-19-Pandemie in Ausnahmefällen eine Flexibilisierung des Mitarbeitereinsatzes im Sinne wechselnder Aufteilung der krediterfahrenen Mitarbeiter zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge für vertretbar gehalten, um dadurch die Operationsfähigkeit der Institute zu erhalten. Mitarbeiter des Ma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 5 Die grundsätzlichen Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sind in den MaRisk bereits weitgehend verankert. So erwartet die EBA, dass die Vorgaben für die Kreditgewährung inklusive der Kompetenzordnung im Einklang mit dem Risikoappetit für die Adressenausfallrisiken und den Limitvorgaben im Kreditgeschäft stehen (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 ICAAP für bedeutende Institute (SI-ICAAP)

Rz. 10 Die EZB hat ihr Verständnis von einem angemessenen ICAAP für die bedeutenden Institute im ICAAP-Leitfaden skizziert, der regelmäßig aktualisiert sowie kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Mit diesem Leitfaden gewährt die EZB, ähnlich wie die deutsche Aufsicht mit ihren Rundschreiben, Einblick in ihre Verwaltungspraxis und ihre Erwartungshaltung an die Institut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Ablauforganisatorische Vorkehrungen auf Gruppenebene

Rz. 87 Das übergeordnete Unternehmen hat angemessene ablauforganisatorische Vorkehrungen auf Gruppenebene zu treffen. Konkret sind Prozesse und die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege innerhalb der Gruppe klar zu definieren und aufeinander abzustimmen. Die deutsche Aufsicht schränkt die Organisationsverantwortung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Relevanz für die Bankenaufsicht

Rz. 10 Die Risiken von Auslagerungen sind auch für die Bankenaufsicht von Bedeutung. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden können es nicht hinnehmen, wenn Institute die Kontrolle über ihre ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse verlieren. Die BaFin hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass Auslagerungen nicht zur Beaufsichtigung von "virtuellen Banken" oder "Parabanken" führen dür... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Steuerung des Liquiditätsbedarfes

Rz. 93 Es ist laufend zu überprüfen, inwieweit ein Institut unter normalen und angespannten Marktbedingungen in der Lage ist, einen auftretenden Liquiditätsbedarf rechtzeitig zu decken und in der Folge seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. Ein Institut kann seinen Liquiditätsbedarf sowohl über die Aktivseite ("Asset Liquidity") als auch über die Passivseite ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Liquiditätsversorgung innerhalb einer Gruppe

Rz. 295 Die Liquiditätsversorgung wird innerhalb von Verbünden und Konzernen häufig durch einzelne (Zentral-)Institute sichergestellt, wie z. B. die Konzernmutter oder die Landes- bzw. Zentralbanken im Sparkassen- bzw. Genossenschaftsverbund. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass für die Übertragung von liquiden Mitteln oder unbelasteten Vermögensgegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 IKT- und Sicherheitsrisiken

Rz. 31 Das "IKT-Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52c CRR die Gefahr von Verlusten in Verbindung mit jedem vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, die bei Eintritt – durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld – die Sicherheit der Netzwerk- un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Berichtspflichten zum IT-Risiko

Rz. 93 Den Anforderungen des Moduls 3 der BAIT zufolge sollen die Institute beim IT-Risikomanagement vor allem auf den Schutzbedarf für die Bestandteile ihres festgelegten Informationsverbundes abstellen. Dabei sollten deren Abhängigkeiten und Schnittstellen einbezogen werden, um die Vernetzung des Informationsverbundes mit Dritten zu berücksichtigen. Auf dieser Basis müssen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Beteiligung der Compliance- und der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 62 Mit der vierten MaRisk-Novelle wurde die bisherige Formulierung auf Vorschlag des Deutschen Institutes für Interne Revision insoweit angepasst, als zukünftig auch die Compliance- und die Risikocontrolling-Funktion "im Rahmen ihrer Aufgaben" zu beteiligen sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte eine Streichung vorgeschlagen, weil die gleichzeitige Nennung anderer Fun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umsetzung in den MaRisk

Rz. 16 Die zugrunde liegende Philosophie dieser drei Verteidigungslinien ist nicht neu[1] und entspricht auch dem Verständnis der MaRisk. Zum operativen Management in den Geschäftsbereichen, also der ersten Verteidigungslinie mit dem "Markt" und dem "Handel", gehören insbesondere die prozessabhängigen Kontrollen und Funktionstrennungen. Die Zuordnung der in den MaRisk aufgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.8 Proportionalitätsgesichtspunkte

Rz. 64 Die deutsche Aufsicht hat im Zusammenhang mit der Wahl geeigneter Szenarien und der Festlegung des Betrachtungszeitraumes die Bedeutung des Proportionalitätsprinzips betont. So könnten kleinere Institute abhängig von ihrer Exponierung gegenüber ESG-Risiken z. B. weniger verschiedene Szenarien verwenden, die Komplexität der zu betrachtenden Szenarien reduzieren, die Ba... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 10.7 Kennzahlensystem finalisieren – Implementierung starten

Durch eine erneute Messung können einerseits Effekte (vorher/nachher), gleichzeitig aber auch das bisherige Modell (Zusammenhänge bzw. Ursache-Wirkung) erneut geprüft werden. Hierbei sollten Sie stets den Aufwand für die Erhebung der Kennzahlen berücksichtigen. Ziel muss es demnach sein, einige wenige Kennzahlen in regelmäßigen Abständen zu erheben, die als Indikatoren für d... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Zeit- und Zielmanagement / 1 Zeitmanagement braucht Ziele

Im Berufsalltag erledigen immer weniger Personen immer mehr Aufgaben in immer weniger Zeit. Das bedeutet Zeitdruck und dieser Zeitdruck erzeugt Stress. Umso wichtiger ist es eine gute Work-Life-Balance – also das richtige Maß zwischen Anspannung und Entspannung, Disziplin und Genuss, Arbeitszeit und Freizeit – zu finden. Hinweis Die richtige Balance finden Die richtige Balance... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.5 Bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Da die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 genannten Veranstaltungen typischerweise von der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen werden, besteht gerade an diesen Tagen ein erhöhter Personalbedarf, sodass eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG geboten ist, um die Freizeitbedürfnisse der Allgemeinheit zu erfüllen. Die Ausnahmen waren vor Inkrafttreten... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d... mehr