Rz. 300
Im Rahmen der Bewertung der Solidität des ILAAP sollten die zuständigen Behörden u. a. überprüfen, ob die Verteilung der verfügbaren internen Liquiditätsressourcen zwischen den Geschäftsfeldern oder rechtlichen Einheiten das Risiko korrekt widerspiegelt, dem die einzelnen Geschäftsfelder oder rechtlichen Einheiten tatsächlich oder potenziell ausgesetzt sind. Hierbei gilt es auch zu untersuchen, ob in diesem Kontext etwaige rechtliche oder operationelle Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung dieser Ressourcen korrekt berücksichtigt werden. Auch bei der Bewertung des untertägigen Liquiditätsrisikos sollten rechtliche Beschränkungen Beachtung finden. In diesem Fall kann es erforderlich sein, für Rechtsräume, in denen die Meldung des untertägigen Liquiditätsrisikos noch nicht verfügbar bzw. kein Standard ist, institutseigene Analysen durchzuführen. Die zuständigen Behörden sollten zudem bewerten, ob das Institut seine Fähigkeit, auf Finanzinstrumente zugreifen zu können, adäquat einschätzen kann und dabei alle etwaigen rechtlichen, regulatorischen und operativen Beschränkungen überblickt, denen diese Instrumente unterliegen können.
Rz. 301
Die EZB prüft ebenfalls, ob die bedeutenden Institute ihre Liquiditätsrisikopositionen und ihren Refinanzierungsbedarf aktiv sowohl innerhalb der Rechtseinheiten, Geschäftsfelder und Währungen als auch übergreifend steuern und dabei rechtliche, regulatorische und operationelle Beschränkungen des Liquiditätstransfers berücksichtigen. Sie fordert überdies in ihrem Leitfaden, dass im Rahmen des ILAAP bei grenzüberschreitenden Aktivitäten auch die Hindernisse für den Liquiditätstransfer zwischen Rechtssubjekten, Ländern und Währungen in der gesamten Gruppe beurteilt sowie deren Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Li...