Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die zyprische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros Prostithemenis Axias" (FPA).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die estnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Käibemaks".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die finnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Arvonlisävero".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Irland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Rechnungsstellung, falls eine Rechnung gestellt werden muss (vgl. Art. 74 Mehrwertsteuergesetz). Andern...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Bulgarien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Beginn (vgl. Art. 25 Mehrwertsteuergesetz). Wird...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Zypern das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer im frühesten der folgenden drei Zeitpunkte: Verschaffung der Verfügungsmacht, Erhalt der Bezahlung, Datum der Rechnungste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die polnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Podatek od towarow i uslug".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Estland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Rumänien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer ents...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Schweden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 42 Stand: 6. A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die lettische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pievienotās vertibas nodoklis".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Finnland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 153 ff. Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entspre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die litauische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pridetines vertes mokestis".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Dänemark das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung und Fälligkeit der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Umsatzsteuer entsteht gem. Art. 269, 1-a CGI bei Lieferungen im Zeitpunkt der Lieferung und bei Dienstleistungen im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung. Hinsichtlich der Fälligkeit der Steuer unterscheiden sich Lieferungen und Leistungen insofern, als die Steuer auf Erstere ebenfalls im Zeitpu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Lettland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer ents...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Polen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entspre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Litauen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die für den V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Steuer auf Einfuhren

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Um zu vermeiden, dass Waren unbesteuert im Inland zirkulieren, wird die Einfuhr von Gegenständen, auch solche, die zollfrei ins Inland importiert werden können, der schweizerischen Mehrwertsteuer unterstellt (Art. 52 MWSTG). Der Einfuhrtatbestand ist erfüllt, wenn ein Gegenstand über die Zollgrenze bewegt wird; ob die Einfuhr in Erfüllung ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG entsteht die Steuer in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Diese Steuerschuld entsteht, wenn ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, und die i. g. Lieferung deshalb beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist (Gutglaubensschutz des Lieferers nach § 6a Abs. 4 S. 1 U...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13 Entstehung der Steuer

Literatur Bülow in S/W/R, UStG, Loseblattwerk, Stand: 188. Lfg. 09/2016. Denker, Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen, AStW 2024, 4. Lippross, Umsatzsteuer, 24. Aufl. 2017. Schneider, ABC-Führer Umsatzsteuer, Stand: 123. Lfg. 08/2023 (62/20/20 ff.). von Seltmann, Mehrwertsteuer auf die Anwaltsrechnungen ab dem 1.1.2007, NJW-Spezial 2006, 525. Wäger, Anmerkungen zum BFH-Ur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 S. 1 UStG, Abschnitt 14c.1. UStAE) entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a oder Buchst. b UStG entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung (Abschn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Von der Steuer befreite Umsätze

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Unterschied zu den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen kann der leistende Unternehmer, der von der Steuer befreite Umsätze tätigt, die Steuer auf den Eingangsumsätzen sowie auf den Einfuhren von Gegenständen, die zwecks Erzielung eines solchen Umsatzes verwendet werden, als Vorsteuer in Abzug bringen. Es handelt sich somit um eine echte ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 17 Abs. 1 S. 6 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 117 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 17 Abs. 1 S. 6 UStG entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Die Vorschrift betrifft sog. Zentralregulierungsgeschäfte. Bei diesen ist in den Abrechnungsverkehr zwischen Lieferer und Abnehmer i. d. R. eine (Zentralregulierungs-)Gesellschaft – als Dri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für den i. g. Erwerb von neuen Fahrzeugen i. S. d. § 1b UStG entsteht die Steuer am Tag des Erwerbs (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG). Durchzuführen ist die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a UStG.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.23 Entstehung der Steuer bei Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 123 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert wird.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Entstehungszeitpunkt der Steuer

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes der Vereinnahmung (Abschn. 20.1. Abs. 2 UStAE). Das gilt auch für Anzahlungen. Als Zeitpunkt der Vereinnahmung gilt bei unbaren Zahlungen der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto. Ein Scheckbetrag ist bereits mit dessen Hingabe zugeflossen, wenn der sofortigen Vorlage de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die maltesische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "It-taxxa fuq il-valur mizjud". Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die spanische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in spanischer Sprache "Impuesto sobre el Valor Añadido" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die luxemburgische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxe sur la valeur ajoutée" (TVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die norwegische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Merverdiavgift" (MVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die rumänische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxa pe valoarea aduagata". Dies bedeutet wörtlich "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die schwedische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Mervärdesskatt" (MOMS). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die niederländische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in niederländischer Sprache "omzetbelasting". Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Umsatzsteuer". Gebräuchlich ist weiterhin der Begriff "belasting over de toegevoegde waarde" (BTW), was übersetzt "Mehrwertsteuer" bedeutet.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die französische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxe sur la valeur ajoutée". Dies bedeutet wörtlich "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die dänische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Mervaerdiafgiftsloven" (MOMS). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die italienische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Imposto sul Valore Aggiunto" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Besteuerungszeitraum, Berechnung der Steuer

2.2.1 Grundsatz Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum entstanden und die Steuerschuldnerschaft gegeben ist. Das Ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die irische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Value Added Tax (VAT)". Dies entspricht wörtlich dem deutschen Begriff der Mehrwertsteuer.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die portugiesische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in portugiesischer Sprache "Imposto sobre o Valor Acrescentado" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die belgische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in französischer Sprache "Taxe sur la valeur ajoutée" (TVA) und in flämischer Sprache "Belasting over de toegevoegde waarde" (BTW). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16 Entstehung der Steuer

Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die oben (vgl. Rn. 26 ff.) bezeichneten steuerpflichtigen Umsätze entstand die Steuer bis zum 30.06.2010 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und 3 UStG galt entsprechend. Praxis-Beispiel Der in Belgien ansässige Unternehmer B ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13c UStG setzt voraus, dass der leistende Unternehmer die Steuer, bei deren Ermittlung der steuerpflichtige Umsatz ganz oder teilweise berücksichtigt wurde, für den der Anspruch auf Gegenleistung (Forderung) abgetreten, verpfändet oder gepfändet wird, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.20 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für den i. g. Erwerb i. S. d. § 1a UStG entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG). Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuer entsteht damit u. U. vor Rechnungseingang. In der Praxis stellt sich die Frage, wie die Buchhaltung des Leistungsempf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Entstehung der Steuer bei unberechtigtem Steuerausweis (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 14c Abs. 2 UStG entsteht die Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Im Hinblick auf die von Abrechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis ausgehende konkrete Gefährdungssituation (Gefahr von unrechtmäßigen Vorsteuer-Erstattungen) hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG den Entstehungszeitpu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

Literatur Busch, Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG), HFR 2016, 564. Eckert, Erhöhung der Umsatzgrenze für die Istversteuerung ab 1.7.2009, BBK 2009, 689. Eversloh, Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung, jurisPR-SteuerR 2/2016 Anm. 6. Flore/Burmann, Soll-Besteuerung der Steuerberatungs-GmbH, Ist-Besteuerung der Zahnbehandlungs-GmbH...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Entstehung der Steuer für Lieferungen der Betreiber elektronischer Schnittstellen nach § 3 Abs. 3a UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i UStG)

Rz. 109j Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Einführung des § 13 Abs. 1 Buchst. g UStG wird Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates vom 21.11.2019 zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen, mit dem Art. 66a MwStSystRL neu gefasst wurde, umgesetzt. Rz. 109k Stand: ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16 Entstehung der Steuer auf unentgeltliche Wertabgaben (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Umsatzsteuer entsteht für unentgeltliche Wertabgaben mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem sie ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG), und zwar sowohl bei "Soll-" als auch bei "Ist-"Besteuerung des Unternehmers. Auf die Unterschiede dieser Besteuerungsarten kommt es insoweit nicht an (vgl. Abschn. 13.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). TI...mehr