Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechte und Pflichten der Fahndung

I. Rechte und Pflichten der Fahndung im Steuerstrafverfahren 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Abs. 2

Rz. 34 Sofern der Schenker nichts anderes geregelt hat, trägt der Erwerber die Steuern, die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen. Hat jedoch der Schenker verfügt, dass er selbst oder ein Dritter die mit dem Erwerb entstehenden Steuern trägt, so sind nach § 10 Abs. 2 ErbStG der eigentliche Erwerb und die anfallenden Steuern, sofern der Schenker oder ein Dritter diese zu trag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen (Aufgabennorm)

a) § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) Rz. 704 [Autor/Stand] Beim Einsatz eines Flankenschutzfahnders zu unangekündigten Kontrollbesuchen beim Stpfl. ist die Aufgabenzuweisung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) oder in § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO (Tätigwerden aufgrund Ersuchen) zu sehen. Rz. 705 [Autor/Stand] Nach dem BFH können Kontrollbesuche aufgrund vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätze der Steuerberechnung

Rz. 18 In § 14 Abs. 1 S. 2–5 sowie Abs. 3 ErbStG ist die Steuerberechnung im Fall der Zusammenrechnung geregelt. Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe führt zu einem Gesamterwerb, für den die Steuer nach Maßgabe des Erbschaftsteuerrechts, das zur Zeit des letzten Erwerbs (Entstehungszeitpunkt nach § 9 ErbStG) gilt, errechnet wird; gleichwohl ist der Letzterwerb der maßgebend...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben, Abs. 3

Rz. 35 Die Regelung des § 6 Abs. 3 ErbStG erfasst sämtliche Fälle, in denen die Nacherbschaft nicht mit dem Tod des Vorerben anfällt, sondern bspw. durch die Wiederverheiratung des Vorerben, die Geburt eines Kindes, die Erreichung der Volljährigkeit des Nacherben oder durch Kinderlosigkeit. Der Nacherbe kann also unter einer Bedingung oder einer Befristung eingesetzt werden,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerstraftaten in Zusammenhang mit Allgemeinstraftaten

Rz. 149 [Autor/Stand] Bei der vorstehend umrissenen sachlichen Zuständigkeit verbleibt es grds. auch, wenn neben der in Rede stehenden Steuerstraftat bzw. -ordnungswidrigkeit eine andere Straftat nicht-steuerlicher Art zu erforschen ist. Es findet keine Zuständigkeitserweiterung "durch die Hintertür" statt (s. dazu eingehend § 386 Rz. 89 ff.)[2]. Demnach geht in Fällen der K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Vorfeldermittlungen des BZSt nach § 208a AO

Rz. 251 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2020[2] hat zum 29.12.2020 die Norm des § 208a AO eingefügt. Das BZSt hat Verwaltungskompetenzen für Teilbereiche bei Gemeinschaftssteuern sowie die ausschließliche Kompetenz für die Versicherungs- und Feuerschutzsteuer. Die Verwaltungskompetenz beinhaltet jeweils auch die Aufgabe zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Organ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechte und Pflichten der Fahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 346 [Autor/Stand] Die Steuer- und Zollfahndung hat im Besteuerungsverfahren – das betrifft die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Grenzen des anhängigen Steuerstraf- oder -ordnungswidrigkeitsverfahrens gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO sowie die Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO – alle Ermittlungsbefugnisse, die auch den FÄ – insb. deren Prüfungsdiensten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Stellungnahme

Rz. 749 [Autor/Stand] Der Einsatz von Flankenschutzfahndern ist einzuordnen in die Thematik, wieviel Abschreckung und Kontrolle im Besteuerungsverfahren rechtspolitisch erwünscht ist. Die Vorschriften der AO und der StPO werden oftmals nach dem rechtspolitischen Willen des jeweiligen Gesetzgebers verändert. Bei Flankenschutzfahndern stellt sich daher auch die Frage, ob Beste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle selbständig zu bearbeiten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kosten

Rz. 543 [Autor/Stand] Den Auskunftspflichtigen steht, soweit sie nicht Beteiligte i.S.v. § 78 AO sind (vgl. § 107 Satz 2 AO) eine Entschädigung nach § 107 Satz 1 AO zu. Somit erhalten dritte Auskunftspersonen auf Antrag eine Entschädigung nach dem JVEG [2]. Bis zum 30.6.2013 galt dies nach § 107 AO a.F. jedoch nur für reine Auskunftsersuchen oder kombinierte Auskunfts- und Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Aufgabenbereich 2 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 44 [Autor/Stand] Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (s. Rz. 175 ff.). Befugnisse: die den FÄ im Besteuerungsverfahren zustehen (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO i.V.m. §§ 85 ff. AO) ohne die Einschränkungen gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 AO (Recht auf Auskünfte Dritter und des Betroffenen); § 97 Abs. 2 AO (Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Aufgabenbereich 4 (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 46 [Autor/Stand] Durchführung steuerlicher Ermittlungen einschl. Außenprüfungen (s. Rz. 258 ff.). Befugnisse: gem. §§ 193 ff., 209 ff. AO. Rechte und Pflichten des Stpfl. bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften der AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsfolgen bei rechtmäßiger Zutrittsverweigerung

Rz. 730 [Autor/Stand] Der Stpfl. kann durch einfache Weigerung die Fahndung am Betreten der Wohnung hindern. Bedenklich ist dann, je nach Sachverhalt im Einzelfall bei der Überrumpelungssituation die Abweisung des Flankenschutzfahnder seitens des Stpfl. zu dessen Nachteil bei der Beweiswürdigung zu werten[2]. Nach der Rspr. wird aber das häusliche Arbeitszimmer in diesen Fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aufgabenbereich 1 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 43 [Autor/Stand] Erforschung von Steuerstraftaten (s. Rz. 145 ff.) und Steuerordnungswidrigkeiten (s. Rz. 345). Befugnisse der Fahndung: Rechte (und Pflichten) wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes (§ 404 Satz 1 AO i.V.m. § 163 StPO). Dazu gehören die Ermittlungsbefugnisse, die diesen Personenkreisen nach der StPO zugewiesen sind. Einzelheiten: s. § 385 Rz. 93 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kontrollmitteilungen

Schrifttum: 1. Monographien: Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006. 2. Einzelbeiträge: Braun, Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung, PStR 2004, 231; Dörn, Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO während Durchsuchungsmaßnahmen bei Kreditinstituten?, DStR 2002, 574; Eich, Auskunftsersuchen an Dritte, AO-StB 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Aufgabenbereich 3 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle; sog. Vorfeldermittlungen; Steueraufsicht (s. Rz. 195 ff.). Befugnisse: wie bei Aufgabenbereich 2. Rechte und Pflichten des Adressaten von Vorfeldermittlungen bestimmen sich nach der AO. Sofern die Ermittlungen sich zu einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verdichten, hat der Stpfl. Rechte und P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Aufgabenbereich 5 (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 47 [Autor/Stand] Erledigung anderer Aufgaben; z.B. Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (s. Rz. 263). Befugnisse bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften der AO. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechte und Pflichten des von der Maßnahme betroffenen Stpfl. Rz. 48– 54 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Möglichkeit der Selbstanzeige

Rz. 731 [Autor/Stand] Bei Möglichkeit der Erstattung einer Selbstanzeige nach einem unangekündigten Besuch des Flankenschutzfahnders im Besteuerungsverfahren ist zu unterscheiden, ob die Rechtsgrundlage des Aufsuchens der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist (s. § 371 Rz. 470) oder eine Tätigkeit aufgrund Ersuchens der Fahndung nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO vorliegt (s. § 371 Rz. 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Befugnisse nach § 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 1 i.V.m. § 399 Abs. 2 Satz 2 AO

Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 404 Satz 2 AO haben die Steufa-Stellen und die Behörden des Zollfahndungsdienstes auch die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO. Dies bedeutet: Sie können Beschlagnahmen, Notveräußerungen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen nach den für Ermittlungspersonen der StA geltenden Vorschriften der StPO anordnen[2]. Diese Befugnisse ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick über Ansprüche und Rechte

Rz. 370 [Autor/Stand] Zur Vermeidung von Wiederholungen ist zunächst auf die an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 143 ff.) gemachten Ausführungen zur Rechtsstellung des Beschuldigten zu verweisen. Im Ermittlungsverfahren (aber auch in den sich anschließenden Verfahrensabschnitten) hat der Beschuldigte vornehmlich folgende Ansprüche/Rechte: Anspruch auf rechtliches Gehör (s. § 385 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Entschädigung und Schadensersatz

Rz. 450 [Autor/Stand] Bei nachträglich als unzulässig festgestellten Ermittlungsmaßnahmen kommen Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), beispielsweise nach § 2 Abs. 1 StrEG (U-Haft), § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG (Sicherstellung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder Vermögensarrest) in Betracht. Hierfür muss der Betroffene ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Für den Fall, dass von einem steuerpflichtigen Vorgang sowohl Inlands- als auch Auslandsvermögen erfasst wird, enthalten § 21 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG besondere Regelungen. Diese zielen darauf ab, eine durchgängige Besteuerung wenigstens mit dem deutschen Steuerniveau sicherzustellen. Ein höheres ausländisches Steuerniveau soll die nicht auf Auslandsvermögen entfallen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Schweden

Rz. 131 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden vom 8.6.1994[231] ist – wie das DBA mit Dänemark – ein sog. großes Doppelbesteuerungsabkommen. In ihm wird die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ebenso geregelt wie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern. Des Weiteren enthält das Abkommen Regelungen zu Amts- und Rechtshilfe. Erb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebeschränkungen

Rz. 359 § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG fordert, die gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Entnahmen oder Ausschüttungen[856] auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns zu beschränken. Entnahmen bzw. Ausschüttungen, die zur Begleichung der auf die Beteilig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung und Absprachen

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Verständigung (= Absprache [2]) gem. § 160b StPO dient der Erledigung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens[3] (s. § 385 Rz. 1285 ff.). Die tatsächliche Verständigung [4] im Besteuerungsverfahren erfolgt zwecks Einigung über tatsächliche Umstände und den Sachverhalt[5] (s. § 385 Rz. 1296 ff.). Der Abschluss einer tatsächlichen Verständigung im S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgrenzung zwischen Vorfeldermittlungen und dem Strafverfahren

Rz. 201 [Autor/Stand] Tatsächlich sind die Vorfeldermittlungen der Steufa als gesetzliche normierte Verdachtsprüfung einem konkreten Steuerstrafverfahren vorgelagert. Mithin hat die Aufgabe nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO eine Doppelfunktion im steuerlichen Bereich und im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens[2]. Die Aufgabe ist, so Tormöhlen [3], "steuerlich etikettiert und in der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen der Vorfeldermittlungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Da die Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO des Weiteren für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig ist, wird sie bereits in einer der Aufklärung von Steuerzuwiderhandlungen vorgelagerten Phase tätig. Man spricht von sog. Vorfeldermittlungen (Nr. 12 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 12). Damit soll sichergestellt werden, dass di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) "Hinreichender Anlass" für die Aufnahme der Vorfeldermittlungen

Rz. 210 [Autor/Stand] Der in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO bezeichnete besondere Ermittlungsauftrag zur Aufdeckung und Ermittlung "unbekannter Steuerfälle" betrifft die Nachforschung (bei bekannten[2] und unbekannten Stpfl.) nach unbekannten Sachverhalten, die sich steuerlich auswirken können, und[3]/oder die Nachforschung nach unbekannten Stpfl. Rz. 211 [Autor/Stand] Bereits di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlegungen zur Ausgestaltung des hinreichenden Anlasses für die Aufnahme von Vorfeldermittlungen

Rz. 221 [Autor/Stand] Ebenso wie bei der Abgrenzung einer zulässigen Verdachtsbegründung vom unzulässigen Pauschalverdacht (s. dazu Rz. 152 ff.) bedarf es auch bei der Schwelle für steuerrechtliche Ermittlungen zusätzlich zu der allgemeinen Erfahrung eines konkreten Moments, anhand dessen die Erfahrung in Bezug auf bestimmte Hinterziehungsfelder gewürdigt werden kann. Die Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Übergang von Vorfeldermittlungen zum Strafverfahren

Rz. 244 [Autor/Stand] Verdichten sich die im Rahmen der Vorfeldermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu einem hinreichenden strafprozessualen Anfangsverdacht, bestimmt sich die weitere sachliche Zuständigkeit nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AO. Die Steufa hat gem. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO von Amts wegen unverzüglich das Strafverfahren einzuleiten. Dabei ist die Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zollfahndung

Rz. 75 [Autor/Stand] Anders als bei der Steufa ist für die Zollfahndungsämter nicht zweifelhaft, dass sie neben den HZÄ selbständige Behörden sind, wie sich dies aus § 1 Nr. 3 FVG und § 12 FVG ergibt. Rz. 76 [Autor/Stand] Organisation und Befugnisse der Zollfahndung sind im Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelt (s. Rz. 11 ff.). Das ZdFG wurde im Jahre 2021 durch das Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen bestimmten örtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 175 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO hat die Steufa in den Fällen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 145 ff.) auch die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Bereits die Norm des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO (Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) setzt die Ermittlung der diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen zwingend voraus. Die st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: 1. Monographien: Artzt, Die verfahrensrechtliche Bedeutung polizeilicher Vorfeldermittlungen, Diss. Tübingen 2000; Lange, Vorermittlungen, Diss. Göttingen 1999; Leist, Verfassungsrechtliche Schranken des steuerlichen Auskunfts- und Informationsverkehrs, Diss. Mannheim 1999; Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006; Rüping, Steuerfahndun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einführung von (in Deutschland unzulässigen) Vorfeldermittlungen aus Nachbarländern (Frankreich) in den deutschen Strafprozess ("EncroChat")

Rz. 208 [Autor/Stand] In europäischen Nachbarländern sind Vorfeldermittlungen nicht gleichartig geregelt. So lässt das französische Strafverfahrensrecht spezielle Vorfeldermittlungen bei Straftaten der organisierten Kriminalität [2] zu. In einem französischen Vorfeldermittlungsverfahren gegen den KryptoMessengerdienst "EncroChat [3]" wurden ca. 32.000 Telefone in 120 Ländern (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorfeldermittlungen sind Teil des Besteuerungsverfahrens

Rz. 198 [Autor/Stand] Trotz der Anknüpfung an einen "Vorverdacht" werden die Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO von der Rspr. und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur und im Anschluss an die Begründung des Finanzausschusses[2] als Teil der allgemeinen Steueraufsicht nach § 85 AO angesehen, mithin dem Besteuerungsverfahren und nicht dem Strafv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Abgrenzung zwischen zulässigen Vorfeldermittlungen und unzulässiger Rasterfahndung

Rz. 217 [Autor/Stand] Nur eine grobe Orientierung bietet es daher, wenn insb. der BFH in st. Rspr. zu Recht betont, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsermittlungen oder sog. "Rasterfahndungen" unzulässig sind[2]. Der Begriff "Rasterfahndung" entstammt dem Polizeirecht. Er beschreibt die Methode, welche darin besteht, durch Anlegung bestimmter Merkmalraster Pe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beispiele für zulässige Vorfeldermittlungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Als typische Beispielsfälle für Vorfeldermittlungen sind zu nennen: Rz. 234 [Autor/Stand] Auswertung von Chiffre-Anzeigen in Zeitungen, in denen wertvolle Immobilien im Ausland zum Verkauf angeboten werden: Es besteht – so der BFH – die allgemeine Erfahrung, dass wegen der steuerlichen Erfassung inländischer Grundstücksgeschäfte ein Anreiz bestehe, unver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Aufklärung des Stpfl./Aushändigung eines Merkblatts

Rz. 239 [Autor/Stand] Festzuhalten bleibt, dass angesichts der weitgehenden Ermittlungsbefugnisse der Steufa im Rahmen der Steueraufsicht nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO Grenzverwischungen im steuerlich/strafrechtlichen Bereich vorprogrammiert sind. Die Vorfeldermittlungen dürfen sich aus rechtsstaatlichen Gründen nicht in einer "Grauzone der Rechtsanwendung" bewegen. Der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Doppelzuständigkeit der Fahndung und Wahl des zutreffenden Rechtswegs

Rz. 420 [Autor/Stand] Die Doppelzuständigkeit der Fahndung wirkt sich insb. auf die Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs aus. Maßgebend ist (so der BFH[2]), in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Fahndungsbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen. Wegen des Nebeneinanders von Steuerstrafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ll) Unzulässig von Vorfeldermittlungen im Nachgang zu einem eingestellten Strafverfahren

Rz. 249 [Autor/Stand] Andererseits können Ermittlungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, wenn die Steufa auf rein steuerrechtlicher Ebene tätig wird, sich dies nach den Gesamtumständen jedoch als Fortsetzung eines formal eingestellten Steuerstrafverfahrens darstellt. Beispiel 181 Die Steufa führte gegen den Stpfl. S ein strafrechtliches Ermittlungsverfahr...mehr