Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 46) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 121 Stand: EL 188 – ET: 04/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zeitliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 2 EStG

Rn. 81a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vergütungen für vorgesellschaftliche Leistungen des Gesellschafters (erbracht vor Eintritt in die PersGes als Mitunternehmer) werden von Wortlaut und Zweck des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nicht erfasst, sondern nur Entgelte für Leistungen während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft: BFH BStBl II 1994, 250. Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Automationsgestützte operative Datenanalyse (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 43a § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO wurde mit Wirkung ab dem 30.12.2025 mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] als weitere Norm zur Öffnung des Steuergeheimnisses in die AO eingefügt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll das Risikomanagement bei der FKS dadurch gestärkt werden, dass auch die geschützt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Prüfung des Vorliegens oder Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Die gesonderte Regelung in Abs. 1 Nr. 2 hat einen nur eingeschränkten Wirkungsbereich. Sie bildet in Ergänzung zu Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb auch die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs auf zivilrechtlichem Wege ab und entspringt dem Bedürfnis, unberechtigt aus öffentlichen Mitteln gewährte Leistungen unabhängig davon zurückfordern zu können, auf w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.2 Geschützte Daten

Rz. 4 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31a Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO geschützte Daten der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in "geschützte Daten" zum 25.5.2018 (s. zu Rz. 2) verbindet sich eine durchaus bedeutende Erweiterung der Öffnungsbefugnis. Anders als in § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO, wo mi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Weiterleitungsbefugnis der zuständigen Stelle (Abs. 1 S. 3)

Rz. 51 Mit dem JStG 2024[1] hat der Gesetzgeber einen neuen S. 3 in § 31a Abs. 1 AO eingefügt. Danach ist es der für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln zuständigen Stelle erlaubt, auch von den Finanzbehörden erhaltene geschützte Daten an die für Straftaten im Zusammenhang mit der von ihr bewilligten Leistung zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Schadensersatz (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 37 Nicht unter die Regelung des § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO fallen zivilrechtliche Leistungs- oder Erstattungsansprüche des Staates aus anderen Gründen. Ein Schadensersatzanspruch stellt keinen Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen aus öffentlichen Mitteln dar.[1] Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem JStG 2024[2] eine Nr. 3 in die Regelung zur Öffnung des Steuergeheimnisse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.7 Steuergeheimnisrelevanz

Rz. 65 Wegen der Datennutzungsbeschränkung in § 88b Abs. 1 AO ist gleichzeitig auch eine spezielle Nutzungsbeschränkung für besonders bestimmte dafür zuständige Stellen gegeben. Nicht zuletzt diese Beschränkung auf die durch Rechtsverordnung in jedem Land gesondert zu bestimmende zuständige Finanzbehörde, die ihrerseits das Steuergeheimnis zu wahren hat, unterstreicht die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2 Berechtigungsnorm (Abs. 1)

Rz. 27 Ausweislich der Gesetzesbegründung zielt § 88b Abs. 1 AO darauf ab, Daten im Rahmen der bestehenden Datenhoheit eines Landes oder des Bundes länderübergreifend bereitzustellen und durch die zuständigen Stellen beim Bund und in den Ländern zu den genannten Zwecken zu nutzen.[1] Durch die Regelung der Datenbereitstellung durch die zuständigen Finanzbehörden einerseits u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Unmöglichkeit oder Verweigerung der Aktenvorlage

Rz. 27 Die beklagte Finanzbehörde muss die den Streitfall betreffenden Akten vollständig übermitteln und darf deshalb grundsätzlich keine Akten, Aktenbestandteile oder sonstige Unterlagen zurückhalten. Sofern die vorgelegten Akten der Finanzbehörde dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführt wurden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie vollständig sein.[1] Eine d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 § 88b AO schafft eine ergänzende Aufgabe und Datennutzungsberechtigung im Besteuerungsverfahren ohne Verletzung des § 30 AO. Teilweise wird § 88b AO als Gesetz im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO zur Einschränkung des Steuergeheimnisses gesehen.[1] Dem ist m. E. nicht zu folgen. Vielmehr stellt das in § 88b AO geregelte Verfahren selbst ein Verwaltungsverfahren in Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6.4 Verwendung

Rz. 59 Das Tatbestandsmerkmal der Verwendung ist im Rahmen der Handlungsbefugnisse nicht gesondert spezifiziert. Dessen bedarf es aber auch nicht, da sich der Verwendungsbegriff aus der "Verwendung für die vorgesehene Zweckbestimmung" bestimmt. Es kann also insoweit auf die zu Gliederungspunkt 3.5 dargestellten Ziele der Norm (s. zu Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Problematisch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsfolgen der objektiven Klagehäufung

Rz. 19 In prozessrechtlicher Hinsicht handelt es sich im Fall der Verbindung von Klagen i. S. des § 43 FGO dennoch um eine sog. Mehrheit von Klagen, die lediglich in einer Klageschrift äußerlich verbunden werden. Eine solche objektive Klagehäufung lässt die verschiedenen Streitgegenstände der einzelnen zusammengefassten Klagen aber unberührt. Auch die Entscheidung des FG erg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 43 FGO ermöglicht es dem Kläger aus prozessökonomischen Gründen, mehrere im Zusammenhang stehende Klagebegehren gegen denselben Beklagten in einer Klage zusammen zu verfolgen.[1] Ebenso erlaubt die Regelung des § 59 FGO die gemeinsame Rechtsverfolgung durch mehrere Kläger.[2] Das Klageverfahren steht insoweit grundsätzlich zur Disposition der Kläger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

Rz. 3 § 75 FGO begründet für das FG die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen, gilt gleichermaßen für alle gerichtlichen Verfahrensarten [1] – einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes sowie für Haftungs-, Erstattungs- und Vergütungsansprüche – und bildet das Gegenstück zur Bestimmung des § 364 AO im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Auch für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Trennung zusammengefasster Klagegegenstände (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 FGO erlaubt ausdrücklich auch die Trennung von Verfahren, die bereits bei Klageerhebung mehrere Klagegegenstände in Gestalt der objektiven Klagehäufung i. S. d. § 43 FGO oder der subjektiven Klagehäufung i. S. d. § 59 FGO zusammengefasst hat.[1] Die Erhebung einer (zusammengefassten) Klage nach § 43 FGO hat zur Folge, dass diese Kla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Inhalt

Rz. 3 Die Einziehungsverfügung muss die konkrete Aussage enthalten, dass die Einziehung der gepfändeten Forderung angeordnet ist.[1] Der allgemeine Hinweis, dass die Vollstreckungsbehörde die Forderung einziehen könne, ist unzureichend.[2] Zudem soll die Aufforderung an den Drittschuldner enthalten sein, in Höhe des geschuldeten Betrags bei Eintritt der Fälligkeit an die Fin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.2 Angabe des Schuldgrunds

Rz. 22 Nach § 260 AO ist in der Pfändungsverfügung ferner der Schuldgrund anzugeben. Dies beinhaltet eine Angabe der Abgabenart, der Entstehung der Zahlungsverpflichtung, der Höhe und der Fälligkeit jedes einzelnen Betrags.[1] Nicht ausreichend sind allgemeine Angaben wie "Steuererstattungsanspruch" oder "Anspruch auf Rückerstattung."[2] Die Angabe des Schuldgrunds ist wesen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Die Finanzbehörde ist nach § 249 Abs. 1 AO befugt, Ansprüche, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, selbst zu vollstrecken und hierbei zur Vorbereitung nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (s. Rz. 98ff.) zu ermitteln. Der Inhalt dieses Ermittlungsrechts der Finanzbehörde bestimmt sich auch im Vollstreckungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzuschätzungen in Bezug auf vGA

Streitig ist im Rahmen eines AdV-Verfahrens, ob vGA aus einer GmbH-Beteiligung als Kapitaleinkünfte zuzurechnen sind. Das FG entschied: Objektive Feststellungslast: Auch im AdV-Verfahren gelten grds. die Regeln über die objektive Feststellungslast mit der Folge, dass der Steuerpflichtige entscheidungserhebliche Einwendungen im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten darlegen und g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aus der Rechtsprechung

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei der Bewertung einer Baustelle wird der gemeine Wert nach den Wertverhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt angesetzt, somit ein Verkauf im Hauptfeststellungszeitpunkt unterstellt. Die Baustelle ist nicht deshalb weniger wert, weil der Eigentümer sie nicht sofort zum üblichen Preis veräußern oder durch Bebauung nutzbar machen kann oder will. Ein A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verfahrensrechtliches

Rn. 30 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Veräußert zB ein Bauträger in einem Baudenkmal mehrere Wohnungen an verschiedene Erwerber und führt er anschließend Baumaßnahmen am Gesamtobjekt durch, werden die durch § 7i EStG begünstigten AK/HK einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO; Ronig, NWB F 3, 13 489; Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sonstiges

Rn. 23 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Steuergeheimnis (§ 30 AO) ist nicht verletzt, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte AfA-Berechnung nach § 7h EStG in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlagen könnten (BFH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG v 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zweckbestimmung und Zweckbindung (Abs. 6 bis 7)

Rz. 11 § 139c Abs. 6 AO enthält die verfassungsrechtlich gebotenen Regelungen zur Zweckbestimmung der für wirtschaftlich Tätige gespeicherten Daten. Die Regelung ist der in § 139b Abs. 4 AO für die Identifikationsnummer enthaltenen Regelung nachempfunden, sodass sinngemäß auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 12 Mit dem Familienleistungsgesetz[2] wurde der dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.7 Umfang und Grenzen der Offenlegung

Rz. 30 Die Unterlagen "der Besteuerung" sind offenzulegen. Die Offenlegung der Unterlagen muss so vollständig, schlüssig und verständlich sein, dass eine Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist[1] und der Beteiligte im Einzelnen nachvollziehen kann, wie das FA zu der von ihm beanstandeten Entscheidung gekommen ist.[2] Allerdings sind nur die Unterlagen offe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Durchführung der Versteigerung (§ 298 Abs. 2 AO)

Rz. 5 Anders als § 816 Abs. 2 ZPO AO keinen Ort für die Versteigerung ausdrücklich vor.[1] Vielmehr ist der Ort von der die Versteigerung durchführenden Behörde danach auszuwählen, wo die beste Verwertung möglich erscheint. Bei einer Versteigerung in den Geschäftsräumen des Schuldners ist Art. 13 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen.[2] Die Zeit der Versteigerung steht ebenfalls im p...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.3 Rechtliche Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen

Rz. 210 Die rechtliche Stellung des nach Abs. 5 Hinzugezogenen oder Beigeladenen sowie die Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung sind nicht ausdrücklich geregelt. § 174 Abs. 5 AO gibt eine eigenständige Regelung nur für die Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung; für die Frage der rechtlichen Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen und für die Rechtswir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 199 Abs. 5 gibt eine eigenständige Regelung der Zulässigkeit der Hinzuziehung oder Beiladung des Dritten. Unter Hinzuziehung ist die Beteiligung des Dritten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren[1] oder analog im Veranlagungsverfahren (vgl. Rz. 209) zu verstehen, unter Beiladung die Beteiligung in einem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren.[2] Rz. 200 Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB –[1] unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgega...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.1 Entgegennahme von Anzeigen

Rz. 18 Die Steuerfahndung ist nach § 158 StPO berechtigt und verpflichtet, die Anzeige von (Steuer-)Straftaten entgegenzunehmen.[1] Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie kann mündlich oder schriftlich angebracht werden; die Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO spielt bei Steuerstra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.4 Durchsuchungsbeschluss

Rz. 23 Der richterliche Durchsuchungsbeschluss muss so gefasst sein, dass der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 GG angemessen begrenzt sowie messbar und kontrollierbar bleibt.[1] Er muss inhaltlich möglichst bestimmt sein und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dem Betroffenen Aufschluss über Inhalt, Zweck und Ausmaß des Eingriffs geben.[2] Der Beschluss muss daher S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.12 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Rz. 221 Eine öffentliche Bekanntgabe ist nur in den Fällen zulässig, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist[1]; sie ist das letzte Mittel der Bekanntgabe und daher nur in Ausnahmefällen anzuwenden.[2] Die Finanzverwaltung muss daher vor einer öffentlichen Bekanntgabe alle Mittel ausschöpfen, um den tatsächlichen Aufenthalt des Stpfl. zu ermitteln.[3] Eine öffentliche Zustel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / k) Vollmachtsurkunde

Rz. 124 Die schriftliche Vollmacht ist Prozesshandlungsvoraussetzung.[153] Erhebt der Prozessbevollmächtigte die Klage, muss er deshalb grds. dem Gericht eine schriftliche Vollmacht einreichen, § 62 Abs. 6 S. 1 FGO. Eine dem Finanzgericht vorgelegte Vollmacht berechtigt auch zur Einlegung der Revision Jahre später, wenn die Vollmacht den Bevollmächtigten zur Einlegung von Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz in S... / 3. Potentiale der KI-gestützten Steuerveranlagung

Die von offizieller Seite kommunizierten Potentiale und Vorteile der KI-gestützten Steuerveranlagung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/nordrhein-westfalen-setzt-als-erstes) lassen sich wie folgt zusammenfassen und systematisieren: Effizienzsteigerung und schnellere Bearbeitung KI1 ermöglicht eine deutlich effizienter...mehr