Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343 ff.). Im Unterschied zur bisherige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 425 Für Steuern, die die ausländische Gesellschaft ab dem 1.1.2022 für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, entrichtet hat, gelten §§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 6 sowie § 12 Abs. 1 AStG a. F. nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG fort. Damit erfolgt die Anrechnung einer von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuer unter Anwendung von § 12 AStG in der jeweils fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Abgeltung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Diese Regelung umfasst die in § 2 KStG aufgeführten beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Entspr § 2 KStG wird im Folgenden unterschieden zwischen KSt-Subjekten, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben (s § 2 Nr 1 KStG) und sonstigen KSt-Subjekten, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren st-abzugspflichtigen inl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Abgeltung bei steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 1 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 Nr 1 KStG betrifft nur die nach § 5 Abs 1 KStG grds st-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Von Bedeutung ist dies nur für unbeschr oder nach § 2 Nr 2 KStG beschr stpfl (s § 2 KStG Tz 210) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen (s § 5 Abs 2 Nr 2 KStG; zu ausl KSt-Subjekten s Tz 16a; ebenso Anissimov in Lademan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben, sind nach § 2 Nr 1 KStG mit ihren inl Eink (§ 49 EStG) beschr kstpfl. Soweit diese st-abzugspflichtige Eink beziehen (zu den einschlägigen Eink s Tz 8–10), ist die KSt mit dem St-Abzug abgegolten, soweit diese Eink nicht einem inl Betrieb zuzurechn...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Model

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die steuerliche Selbständigkeit (§ 15 EStG) oder Nichtselbständigkeit (§ 19 EStG) von Models/Fotomodellen/Mannequins/Aktmodels kommt es darauf an, ob die Beteiligten für die Dauer der Vorführungen die Eingliederung in den Betrieb vereinbart und durchgeführt haben oder ob die Beteiligten in Kenntnis aller Umstände eine von dem Betrieb unab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der beschr KStPflicht nach § 2 Nr 2 KStG unterliegen die sonstigen (nicht unter § 2 Nr 1 KStG fallenden) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren inl Eink, für die der St-Abzug vorzunehmen ist. Es handelt sich dabei um Gebietskö und sonstige Kö d öff Rechts (zB Innungen, Zweckverbände, Religionsgemei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ab 2024: 538 EUR monatlich): Wer als > Arbeitgeber jemanden gegen geringfügige Entlohnung – bis zu 538 EUR monatlich (bis zum 31.12.2023 = 520 EUR) – beschäftigt (sog Entgeltgeringfügigkeit), kann anstelle des individuellen LSt-Abzugs anhand der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM – Regelbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermitte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.1 Adressaten des § 38 EStG

Rz. 13 § 38 EStG richtet sich an den Arbeitgeber und an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat als unmittelbar Beteiligter den Steuerabzug vorzunehmen (Rz. 14); der Arbeitnehmer hat den Steuerabzug zu dulden (Rz. 16).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.2 Wesen und Bedeutung der Lohnsteuer

Rz. 3 Die LSt ist keine selbstständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der ESt. Während die ESt nach § 36 Abs. 1 EStG erst mit Ablauf des Vz entsteht, entsteht die LSt nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG bereits mit dem Zufluss von Arbeitslohn (Rz. 50), zu einem früheren Zeitpunkt als die ESt. Bei der LSt handelt es sich daher um eine Vorauszahlung auf die ESt und da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die §§ 38ff. EStG gehören zu den Regelungen des EStG, die die Steuererhebung betreffen. Sie bilden die Rechtsgrundlage für ein besonderes Erhebungsverfahren bei der ESt, den LSt-Abzug bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. § 38 EStG begründet bei diesen Einkünften die Verpflichtung zum Steuerabzug. Die Vorschrift tritt damit neben § 43 EStG für die KapESt, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn und Zweck der Gewährung eines Pauschbetrags für außergewöhnliche Belastungen von Menschen mit einer Behinderung ist insbesondere die Vereinfachung der Inanspruchnahme des Steuerabzugs für diese Fallgruppe.[1] Durch die Regelung ist nicht mehr jeder einzelne Fall und jede einzelne Ausgabe nachzuweisen, vielmehr geht der Gesetzgeber von einem typisierten Mehraufwand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzielle Behandlung und Steuerrecht

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind vGA nach den vorstehenden Ausführungen handelsrechtlich zulässig, so werden sie als Aufwand gebucht und schmälern den handelsbilanziellen Gewinn. Die Gesellschaft wird entsprechende Zahlungen in aller Regel auch steuerrechtlich als Aufwendungen behandeln, weil sie davon ausgehen wird, dass die entsprechenden Vorteilsgewährungen auch unt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 322 Die fiktive Gewinnausschüttung unterliegt im Ausschüttungszeitpunkt dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Die im Ausschüttungszeitpunkt entstandene Kapitalertragsteuer hat die optierende Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten (§ 45a Abs. 1 S. 1 und § 44 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie S. 5 Halbs. 2 EStG). Die für den S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 288 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 qualifiziert die Einnahmen aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern in Miet- und Pachtverträge um. Ab dem Wirksamwerden der Option gelten (wie auch sonst) nicht mehr die Regeln über Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch hier ist auf den rechtzeitigen Abschluss von Verträgen zu achten, wenn diese noch nicht vorliegen. Handelt es s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.2 Antrag auf Rückoption

Rz. 350 Die Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG setzt einen Antrag voraus. Auffällig ist, dass § 1a Abs. 4 S. 3 KStG nicht auf § 1a Abs. 1 S. 1 KStG verweist. Damit fehlt eine Regelung, dass der Antrag auf Rückoption unwiderruflich ist. Dies dürfte ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren sein, führt jedoch dazu, dass der Antrag bis zur Bestandskraft der Bescheide zurückgenomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.5 Zuständige Behörde

Rz. 46 Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen. Zuständig ist nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG diejenige Finanzbehörde, die nach § 18 AO für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft nach § 180 AO zuständig ist.[1] In zeitlicher Hinsicht ist für die Zuständigkeit der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Besondere Regeln für die Zustä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zei...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.1 Auftrag der Betriebsprüfung

Während bei Arbeitnehmern die Steuerzahlung weitgehend von fremden Dritten, nämlich den Arbeitgebern, im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vorgenommen wird, werden die Bemessungsgrundlagen für die Steuerentrichtung von Unternehmen von diesen selbst berechnet und erklärt. Aufgabe der Außenprüfung ist es, hier einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Erhebungsformen zu schaffen un...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 34. § 50 Abs 2 EStG

Rn. 61 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für beschränkt stpfl natürliche Personen (§ 1 Abs 4 EStG) sieht § 50 Abs 2 S 1 EStG eine umfassende Abgeltungswirkung des Steuerabzugs vor. Diese bezieht sich ausdrücklich auch auf den Steuerabzug vom KapErtr (§§ 43ff EStG). Gegenüber der Abgeltungswirkung des § 43 Abs 5 S 1 Hs 1 EStG ist § 50 Abs 2 S 1 EStG umfassender, da keine Einschränku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben. Ein Anlass zu einem solchen Übergang zur LSt-Außenprüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 46. § 2 AStG

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der erweiterten beschränkten StPfl sind alle Einkünfte zu erfassen, die bei unbeschränkter StPfl nicht ausländische iSd § 34d EStG wären. Auch die nicht in § 49 Abs 1 Nr 5 EStG genannten Einkünfte aus KapVerm sind damit zu erfassen, wenn sie bei unbeschränkter StPfl nicht als ausländische Einkünfte iSd § 34d Nr 6 EStG gelten würden. Rn. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Digitalisierung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zuge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.1.2 Nachweis über die Festsetzung und Entrichtung der Steuern

Rz. 66 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Nachweis über die Entrichtung der festgesetzten Steuern ist grundsätzlich durch Vorlage des Steuerbescheids der ausländischen Behörde und des Zahlungsbelegs (Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg der Bank oder Finanzbehörde) zu erbringen. Sofern der andere Staat ein Selbstveranlagungsverfahren vorsieht und daher keinen Steuerbescheid erläs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.2 Progressionsvorbehalt

Rz. 49 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Hat ein zeitweise oder während des gesamten VZ unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG Anwendung findet, ausländische Einkünfte, die im VZ nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, oder Einkünfte, die nach einem DBA oder nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Ü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 11 Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren

Rz. 423 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die vorstehenden Regelungen stehen der Umsetzung eines Ergebnisses aus einem Streitbeilegungsverfahren nicht entgegen. Rz. 424 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Beantragung und Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens (Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren) vgl. BMF-Schreiben vom 27. August 2021, BStBl I S. 1495. Rz. 425 Stand: EL 138 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2 Nachweispflicht

Rz. 61 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufgrund seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO bei Auslandssachverhalten hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass seine Einkünfte im Ausland (ggf. in einem anderen VZ) der Besteuerung unterworfen wurden bzw. werden oder dass der Staat, dem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Australien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Australien (Hauptstadt: Canberra; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat auf der Südhalbkugel, der den gesamten australischen Kontinent sowie einige weitere Inseln umfasst. Nachbarstaaten, zu denen jedoch keine Landgrenzen bestehen, sind im Norden > Indonesien, > Timor-Leste und > Papua-Neuguinea sowie im Südost > Neuseeland. Es gilt das Abkomme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jugoslawien war ein bis 2003 bestehender Staat in Mittel- und Südosteuropa. Nachfolgestaaten sind: > Bosnien/Herzegowina, > Kroatien, > Montenegro, Nordmazedonien (> Mazedonien), > Serbien, > Slowenien sowie > Kosovo, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo umstritten ist. Seit dem VZ 1989 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ehrung eines einzelnen Jubilars

Rz. 8 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Ehrung eines Einzelnen, auch unter Beteiligung weiterer ArbN, ist keine Betriebsveranstaltung; der dafür geltende 110-EUR-Freibetrag des § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar. Bei einer vom ArbG ausgerichteten Veranstaltung (zum "Fest des ArbG" > Bewirtung Rz 43 ff) sind gleichwohl Sachzuwendungen aus solchen Anlässen ke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liquidator

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Liquidator einer KapGes kann ein > Arbeitnehmer der abzuwickelnden Gesellschaft bestellt sein. Übernimmt jemand die Abwicklung allerdings iRd von ihm ausgeübten freien Berufs oder Gewerbebetriebs, so bezieht er uE > Einkünfte aus § 15 EStG oder § 18 EStG; das gilt besonders, wenn der Liquidator keine natürliche, sondern eine > Juristische Perso...mehr