Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.1 Inländische Beteiligungseinnahmen

Rz. 161e Unter inländische Beteiligungseinnahmen i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG: Einnahmen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 1a EStG. Darunter fallen insbesondere Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, § 43 Rz. 29ff. und 40aff. Entgelte, Einnahmen und Bezüge nach § 2 Nr. 2 Buchst. a bis c KStG. Dies sind insbesondere Entgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.2 Anrechnung der KapESt bei der Veranlagung

Rz. 11 Bis Vz 2008 wurde die KapESt auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt bzw. KSt angerechnet, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge unbeschränkt stpfl. war und für ihn eine Veranlagung durchgeführt wurde (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 36 EStG Rz. 66ff.). Rz. 11a Ab dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer (Vz 2009) entfallen für Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.2 Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 80b Im Einzelnen ist nach Ansicht der Finanzverwaltung jede Einzahlung oder Zinsgutschrift auf ein verzinsliches Tages-, Festgeld- oder sonstiges Fremdwährungskonto ein Anschaffungsvorgang.[1] Im Falle der späteren Rückzahlung liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung ein veräußerungsgleicher Vorgang i. S. v. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG vor. Dabei komme es nicht darauf an, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.5 Erstattung von KapESt nach DBA

Rz. 20 In den DBA wird zwar der Quellensteuerabzug der Höhe nach begrenzt, nicht aber das Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt, die KapESt nach innerstaatlichem Recht zu erheben. Aus diesem Grunde steht dem KapESt-Abzug nicht entgegen, dass die einbehaltene und abgeführte KapESt nach einem mit dem Heimatstaat des beschränkt stpfl. Gläubigers der Kapitalerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15.2 Änderung zum 1.1.2023

Rz. 98a Durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] kam es m. W. v. 21.12.2022 zu einer Änderung des Tatbestandes und "Verschiebung" in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 8a EStG. Hintergrund ist, dass der KapESt-Einbehalt für Darlehen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen vermittelt werden, aus Sicht des Gesetzgebers einheitlich geregelt werden soll. Dafür wurden die verschiedenen in de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Grundzüge des Kapitalertragsteuerabzugs bei Spezial-Investmentfonds gem. § 50 InvStG (Fondsausgangsseite)

Rz. 161y Die KapESt-Abzug bei Spezial-Investmentfonds hinsichtlich der Anleger (Fondsausgangsseite) wird durch § 50 InvStG geregelt. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 InvStG wird als Entrichtungspflichtiger der inländische Spezial-Investmentfonds bestimmt. Der Steuersatz beträgt 15 %. Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50 Abs. 1 S. 2 InvStG die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Ert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.11 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3–5 KStG (S. 1 Nr. 7a)

Rz. 91 Die Vorschrift wurde durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbare Leistungen, die nicht von der KSt befreiten Körperschaften und Personenvereinigungen an die "hinter diesen Gesellschaften stehenden" Personen erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.1 Allgemein

Rz. 80a Die Finanzverwaltung hat sich mit dem vom 19.5.2022 überarbeiteten Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] in Rz. 131 ausführlich zu der in der Praxis bedeutsamen Besteuerung von Fremdwährungskonten geäußert. Im Kern wurden in der geänderten Rz. 131 Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben bzw. aus (verzinslichen) Fremdwährungskonten erstmals in die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 98b § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG war gem. § 52 Abs. 42 S. 2 EStG erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2020 zufließen. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 8a EStG ist nach Art. 43 Abs. 6 JStG 2022 am 1.1.2023 in Kraft getreten (Art. 43 Abs. 6 JStG) und mangels spezieller Regelung nach der allgemeinen Anwendungsregelung des § 52 Abs. 1 EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Grundzüge der Besteuerung von Spezial-Investmentfonds (Fondseingangsseite)

Rz. 161x Grundsätzlich sind gem. § 29 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmentfonds (zum Begriff § 26 InvStG) die Regelungen der §§ 6, 7 InvStG für (Publikums-)Investmentfonds anwendbar. Eine Besonderheit ergibt im Fall der Ausübung der sog. Transparenzoption nach § 30 Abs. 1 S. 1 InvStG. In diesem Fall kommt es zur vollständigen Köperschaftsteuerbefreiung für die inländischen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.2.1 Abgeltungswirkung einbehaltener KapESt bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus "Schneeballsystemen"

Rz. 203 Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG tritt laut BFH auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene KapESt nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein – die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 2, S. 2 oder S. 3 EStG – vorliegt.[1] Dies gilt laut BFH auch dann, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.2 Sonderfälle

10.2.1 Abgeltungswirkung einbehaltener KapESt bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus "Schneeballsystemen" Rz. 203 Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG tritt laut BFH auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene KapESt nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein – die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.5 Genussrechte

Rz. 50 Auch die Zinsen aus Genussrechten, mit denen nicht das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist (wenn also die Auszahlungen auf die Genussrechte den Charakter von Darlehns- oder Anleihezinsen haben und somit bei der Einkommensermittlung für die auszahlende Körperschaft abziehbar sind), unterliegen dem KapESt-Abzug. Ein Genussrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 60 Nach der bis einschließlich Vz 2004 geltenden Rechtslage (§ 20 EStG n. F. Rz. 168) bzw. bei vor dem 31.12.2005 abgeschlossenen Versicherungsverträgen gehören außerrechnungs- und rechnungsmäßige Zinsen aus Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Sparanteil i. S. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.3 Vereinnahmte Stückzinsen und Zwischengewinne

Rz. 104 Werden Zinsscheine oder Zinsforderungen nicht isoliert, sondern zusammen mit den zugehörigen Schuldverschreibungen oder Kapitalforderungen veräußert, und werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt angefallenen Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt, gehören diese Zinseinnahmen beim Veräußerer nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.5 Einnahmen aus stiller Beteiligung und Zinsen aus partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 3)

Rz. 55 Nach der Vorschrift unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) auch Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typischer stiller Gesellschafter und Zinsen aus partiarischen Darlehen, d. h. Darlehen, bei denen sich das Entgelt für die Darlehensgewährung nach dem Gewinn oder dem Umsatz des Darlehensnehmers richtet. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.4.1 Vereinfachungsregelung für lose Personenzusammenschlüsse

Rz. 87 Nicht KSt-pflichtige Personenzusammenschlüsse können keinen Freistellungsauftrag gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilen und somit nicht die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug herbeiführen. Aus Vereinfachungsgründen beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 162 Der KapESt-Abzug ist nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Zufließens identisch sind, so z. B. ein depotführendes Kreditinstitut als auszahlende Stelle hinsichtlich des eigenen Wertpapierbestands. Gläubiger und Schuldner bzw. Gläubiger und auszahlende Stelle sind nur dann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Ausschüttungen gem. § 2 Abs. 11 InvStG

Rz. 161n Ausschüttungen sind nach § 2 Abs. 11 InvStG die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Somit führt das InvStRefG zu keiner Änderung des Begriffs der Ausschüttungen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitalerträge vgl. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.1 Allgemeines

Rz. 72 Dem Steuerabzug nach dieser Vorschrift unterliegen in- und ausländische Erträge aus Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn es sich um Zinsen aus Anleihen oder Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausl. Register eingetragen oder über die Sammelurkunden i. S. d. § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben

Rz. 4n Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben entfalten daher eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Zinsen aus Teilschuldverschreibungen (zum Begriff "Teilschuldverschreibungen" Hinweis auf Rz. 43), bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf Umtausch in Gesellschaftsanteile gewährt wird (Wandelanleihen) oder eine Zusatzverzinsu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.1 Allgemein

Rz. 182 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde im Rahmen der Einfügung des Ausnahmetatbestands vom KapESt-Abzug zum betrieblich freigestellten Vermögen in § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG auch ein für die auszahlende Stelle verpflichtendes Meldeverfahren in § 43 Abs. 2 S. 7 EStG eingefügt. Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auf diese Daten zugreifen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.8 Investmenterträge, S. 1 Nr. 5 (ab 2018)

Rz. 66a Rechtslage ab 1.1.2018: Durch das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] werden zum 1.1.2018 Erträge aus Investmentfonds nach § 16 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 13 InvStG als eigenständige Ertragsart in § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingefügt. In § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG wird daher notwendigerweise ein neuer eigenständiger Tatbestand für diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.5 Erträge aus Investmentanteilen

Rz. 36 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist KapESt nur von den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (Rz. 25ff.) aus Anteilen an den Körperschaften einzubehalten, die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannt sind. Rz. 37 Soweit Kapitalerträge nach anderen Vorschriften den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugeordnet werden (z. B. nach § 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.2 Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen

Rz. 103 Nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG i. d. F. des G. v. 21.12.1993[1] gehören die Einnahmen aus der isolierten (d. h. ohne Mitveräußerung der Schuldverschreibung bzw. Kapitalforderung erfolgenden) Veräußerung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen durch den Ersterwerber der Schuldverschreibung oder Kapitalforderung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.19 Übertragung oder Aufgabe von Anteilen an sonstigen Körperschaften (S. 1 Nr. 12)

Rz. 115 Nr. 12 wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt und berücksichtigt, dass auch die Veräußerung einer Einkunftsquelle, welche Erträge i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG generiert, stpfl. ist. Daher unterfallen Vermögensmehrungen, die ein Stpfl. durch sein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG oder durch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3.1 Allgemein

Rz. 182d Rechtslage ab 1.1.2017: Zum 1.1.2017 kommt es durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] zur Einfügung des § 93c AO, der grundlegend sog. "Datenübermittlungen an Dritte" regelt. § 93c AO regelt einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2), normiert eine Informationspfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.3 Optionsanleihen

Rz. 46 Nicht zu den Wandelanleihen gehören die sog. Optionsanleihen. Anders als Wandelanleihen gewähren Optionsanleihen kein Umtauschrecht in Aktien, sondern nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Wahlrecht zum Bezug von Aktien zu einem in den Anleihebedingungen schon im Voraus festgesetzten Bezugskurs.[1] Das Optionsrecht wird in einem zusätzlich zur Teilschuldverschreibung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.6 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, Renten aus Rentenschulden

Rz. 59 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden gehören zwar nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sie unterliegen aber nicht der KapESt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.3 Sonstige inländische Einkünfte

Rz. 161g Unter sonstige inländische Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen grundsätzlich Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG, soweit sie nicht unter inländische Beteiligungseinnahmen gem. § 6 Abs. 3 InvStG oder unter inländische Immobilienerträge gem. § 6 Abs. 4 InvStG zu fassen sind. Ausgenommen sind jedoch Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG, worunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.2.1 Allgemein

Rz. 130 Im Rahmen des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde in § 43 Abs. 1 S. 6 EStG ein Mitteilungsverfahren eingeführt, wonach die auszahlende Stelle unentgeltliche Depotüberträge (Rz. 121ff.) dem Betriebsstätten-FA zu melden hat. Rz. 130a Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wurde das Meldeverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG grundlegend um weitere an die Finanzverwaltung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.1 Allgemein

Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreiten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen gem. § 19 InvStG

Rz. 161t Nach § 2 Abs. 13 InvStG gilt als Veräußerung von Investmentanteilen auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Die Berechnung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen richtet sich gem. § 19 Abs. 1 S. 1 InvStG nach der Regelung in § 20 Abs. 4 EStG. § 20 Abs. 4a EStG ist jedoch nicht anwendbar. Angesetzte Vora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.3 Ausnahme nach § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161q Nach § 16 Abs. 2 S. 2 InvStG sind die Vorabpauschalen nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile unter den folgenden Voraussetzungen gehalten werden: im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz , hierunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge[1], von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.5 Option einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 188a Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur KSt-Besteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine "Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG" vor, so gilt dies nach Ansicht der Finanzverwaltung als Widerruf der Erklärung.[1] Der Nachweis der Ausübung der Option zur KSt-Besteuerung gegenüber der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.1 Allgemeines

Rz. 102 Nr. 10 berücksichtigt die durch das Gesetz 2008 v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG aufgenommenen Kapitalerträge. Dabei ersetzt Nr. 10 nicht nur Nr. 8 in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung, sondern erweitert die KapESt-Pflicht für die Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen. Rz. 102a Ab dem 1.1.2009 kommt es nicht mehr darauf an, ob ein sog. Kursdifferenzpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältnis (z. B. 4:1 = 4 W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.2 Inländische Immobilienerträge

Rz. 161f Inländische Immobilienerträge i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG sind gem. § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 InvStG: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Gewinne aus der Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Wertveränderungen, die vor dem 1.1.2018 eingetreten s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.4 Nachweis der Steuerbefreiung, § 9 InvStG

Rz. 161k Die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 InvStG kann gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InvStG durch 3 Arten von Bescheinigungen nachgewiesen werden: Eine Bescheinigung gem. § 44a Abs. 7 S. 2 EStG (§ 44a EStG Rz. 111), Befreiungsbescheinigung, d. h. eine vom BZSt auszustellende Bescheinigung über die Vergleichbarkeit des ausl. Anlegers mit Anlegern nach § 44a Abs. 7 S. 1 EStG, Inv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.3.1 Allgemein

Rz. 132 Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird mit m. w. V. 1.1.2017 in § 93c AO eine grundlegende Regelung für Datenübermittlungen an Dritte eingefügt. § 93c AO regelt mit Ende Februar des Folgejahres einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Allgemein

Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen nach § 1...mehr