Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.7 Abstandnahme vom Steuerabzug

2.7.1 Allgemeines Rz. 36 Für die Abstandnahme vom Steuerabzug sieht das Gesetz drei Ausnahmetatbestände vor[1]: Der Leistende legt dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vor oder die Gegenleistung(en) übersteigt/übersteigen im laufenden Kj. insgesamt nicht die Freigrenze von 5.000 EUR oder die Gegenleistung(en) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48 Steuerabzug

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.7.2 Bagatellregelungen

Rz. 37 Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, kann vom Steuerabzug dann abgesehen werden, wenn die Summe aller Gegenleistungen des Leistungsempfängers an den Leistenden im laufenden Kj. den Betrag von 5.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die Freigrenze von 5.000 EUR erhöht sich auf 15.000 EUR, wenn der Leistungsempfänger allein deswegen als Unternehmer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.8 Gegenleistung

Rz. 40 Der Leistungsempfänger muss 15 % der Gegenleistung einzubehalten. Die definierte Gegenleistung ist das für die Bauleistung erbrachte Entgelt zzgl. USt (§ 48 Abs. 3 EStG). Die Einbeziehung der USt erscheint nicht sachgerecht. Der vom Gesetzgeber gefundene Prozentsatz ist Ausfluss der ertragsteuerlichen Belastung des Baugewerbes (Rz. 34). Durch Einbeziehung der USt wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.2 Übersicht über die Regelungen

Rz. 8 § 48 EStG regelt den Steuerabzug. Bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen müssen danach 15 % der Gegenleistung als Steuerabzug einzubehalten und an das für den Leistenden zuständige FA abzuführen.[1] Damit wird die Sicherung des Steueraufkommens durch den Steuerabzug an der Quelle ermöglicht. Dieser Sicherungsmechanismus bezieht sich auf ESt- bzw. KSt- sowie auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.5 Begrenzung des Regelungsbereichs

Rz. 32 § 48 Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug vornehmen müssen, wenn sie Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (Rz. 14). Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist auch derjenige, der Grundstücke vermietet oder verpachtet. Der Anwendungsbereich des Steuerabzugs wird durch die Einführung der Zwei-Objekt-Grenze durch das Steueränderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 36 Für die Abstandnahme vom Steuerabzug sieht das Gesetz drei Ausnahmetatbestände vor[1]: Der Leistende legt dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vor oder die Gegenleistung(en) übersteigt/übersteigen im laufenden Kj. insgesamt nicht die Freigrenze von 5.000 EUR oder die Gegenleistung(en) übersteigt/überst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Mit der Vorschrift wird ab 1.1.2002 für das Baugewerbe ein besonderes Steuerabzugsverfahren eingeführt. Der Steuerabzug nach § 48 EStG ist somit erstmals auf Gegenleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 52 Abs. 56 EStG a. F.).[1] Die in §§ 48ff. EStG getroffenen Regelungen zur Bauabzugsteuer sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.4 Bauleistung

Rz. 24 Vom Steuerabzug sind nur Bauleistungen betroffen. Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat damit die Definition aus § 101 Abs. 2 SGB III übernommen, der durch §§ 1 und 2 Baubetriebe-Verordnung konkretisiert wurde.[1] Das bedeutet jedoch ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit dem StEntlGesetz (StEntlG) 1999/2000/2002...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.9 Solidaritätszuschlag

Rz. 47 Ein Solidaritätszuschlag wird zum Abzugsbetrag nicht erhoben.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Die Regelungen im Einzelnen

2.1 Allgemeines Rz. 13 Mit der Vorschrift wird ab 1.1.2002 für das Baugewerbe ein besonderes Steuerabzugsverfahren eingeführt. Der Steuerabzug nach § 48 EStG ist somit erstmals auf Gegenleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 52 Abs. 56 EStG a. F.).[1] Die in §§ 48ff. EStG getroffenen Regelungen zur Bauabzugsteuer sind mit der gemeinschaftsrechtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.10 Sperrwirkung gegenüber §§ 160 AO, 42d Abs. 6 und 8 sowie § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 48 Ist der Leistungsempfänger seiner Verpflichtung zur Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags nachgekommen oder hat ihm eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegen, sind §§ 160 Abs. 1 S. 1 AO, 42d Abs. 6 und 8 sowie § 50a Abs. 7 EStG nicht anzuwenden.[1] Das bedeutet, dass hinsichtlich der betroffenen Gegenleistung immer ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Bußgeldverfahren

Rz. 49 Nach § 380 AO kann eine Geldbuße i. H. v. bis zu 25.000 EUR gegen denjenigen festgesetzt werden, der vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung zum Einbehalt von Steuerabzugsbeträgen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Dementsprechend kommt neben einer eventuellen Haftung noch zusätzlich eine Geldbuße in Betracht.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.1 Subjektive Steuerpflicht

Rz. 12 Bei der Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG für Betriebe gewerblicher Art bestehen Besonderheiten gegenüber der allgemeinen subjektiven Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-5 KStG.[1] Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Betriebe gewerblicher Art. Nur soweit die juristische P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / III. Höhe des Steuerabzugs

1. Steuersatz Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Ertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 6. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und bei bestimmten Gesellschaften (§ 43b EStG)

Nach § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer) grundsätzlich ungeachtet anderweitiger Regelungen in § 43b EStG oder in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vorzunehmen. Das heißt, dass auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen vollständigen oder teilweisen Anspruch auf Erstattung der erhobenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen des Steuerabzugsverfahrens zur Kapitalertragsteuer sind kompliziert ausgestaltet und weichen mitunter von den allgemein geltenden Regelungen im EStG ab. Der Beitrag stellt das Steueranmelde- und Entrichtungsverfahren für die Kapitalertragsteuer vor und zeigt zahlreiche Punkte auf, die i.R.d. Steueranmelde- und entrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei Investmentfonds

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünfte der Körperschaftsteuer (vgl. § 6 Abs. 2 InvStG). Zu den inländischen Beteiligungseinnahmen gehören Einnahmen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG (Gewinnausschüttungen, s. II. 2. [Teil I]) und Entgelte, Einnahmen und Bezüge gem. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Zahlung nach § 36a Abs. 4 EStG

In Fällen, in denen aufgrund Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung oder Freistellungsbescheinigung ein Steuerabzug unterblieben ist oder, bei denen im Nachgang zum Steuerabzug eine Erstattung erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen von § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, trifft den Stpfl. die Pflicht zur Anzeige und Zahlung des unterbliebenen Steuerabz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kirchensteuerminderungseffekt

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge kirchensteuerpflichtig, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Bei einem Kirchensteuersatz von 9 % beträgt die Kapitalertragsteuer 24,45 % des Kapitalertrags und bei einem Kirchensteuersatz von 8 % beträgt die Kapitalertragsteuer 24,51 % des Kapitalertrags.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 5. Tafelgeschäfte

Die Kapitalertragsteuer auf vor 2009 endfällige Kupons betrug 35 % (vor Einführung der Abgeltungsteuer). Dieser Steuersatz bleibt in den genannten Fällen weiterhin anwendbar (vgl. BMF v. 13.6.2008 – IV C 1 - S 2000/07/0009, NWB DOK-ID [UAAAC-85268]).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Steuersatz

Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Erträge aus Versi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Übernahme der Steuer

Übernimmt der Steuerabzugsverpflichtete (z.B. GmbH) für den Gläubiger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer, erhöht dies den Kapitalertrag, der dem Gläubiger zufließt. Das gilt auch für den SolZ und die Kirchensteuer. Der zu versteuernde Kapitalertrag ermittelt sich in diesen Fällen nach der mit BMF-Schreiben v. 19.5.2022 (BMF v. 19.5.2022 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :00...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Viertes Bürokratieentlastun... / 5 Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung

Neu in der verabschiedeten Fassung: Verrechnungspreisdokumentation und Transaktionsmatrix Die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen in § 90 Abs. 3 und 4 AO soll zu einer Entlastung der Wirtschaft führen, da nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht mehr sämtliche Verrechnungspreisunterlagen erstellt und automatisch vorgelegt werden müssen. § 90...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2.1 8-jährige Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen

Soweit Lohnunterlagen auch für die betriebliche Gewinnermittlung von Bedeutung sind, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 8 Jahre.[1] Die 8-jährige Aufbewahrungsfrist gilt insbesondere für Lohnlisten und Lohnsteuerunterlagen (z. B. Auswertungen der Lohnabrechnung mit Inhalten wie Mitarbeiterdaten, Lohnzeitraum, Bruttolohn, Sozialversicherungs- und Steuerabzügen oder gel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis

Leitsatz 1. Die von einer AG (als Organgesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz‐)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind in vollem Umfang in die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) einzubeziehen. 2. Einem Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG – (ausschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Solidaritätszuschlag zur Ei... / 5 Vorauszahlungen

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag sind grundsätzlich zusammen mit den Beträgen zu entrichten, die im Voraus auf die Einkommensteuer zu leisten sind und dann später bei der Veranlagung angerechnet werden. Infrage kommen die festgesetzten Vorauszahlungen[1] die Lohnsteuer die Kapitalertragsteuer (Abschlagsteuer) und der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.[2] So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Anmeldung bei Abstandnahme vom Steuerabzug

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Abstandnahme vom Steuerabzug oder dem Absehen vom Steuerabzug erfüllt sind. Insbesondere bestehen folgende Möglichkeiten, keinen oder einen niedrigeren Steuerabzug vorzunehmen: Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle sind im Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen

§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung der Kapitalerträge, welche dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kapitalerträge (auf Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, 7b, 7c und 12 EStG wird i.R.d. Beitrags nicht näher eingegangen):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 EStG ist zum einen die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Rechtliche Grundlagen

Anmeldepflicht: Nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung der durch den zum Steuerabzug Verpflichteten einbehaltenen Kapitalertragsteuer dem FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Regelungen zur Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden gem. § 72a Abs. 1 bis 3 AO, zur Verwendung sicherer Verfahren bei Übermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Zufluss in Stundungsfällen (§ 44 Abs. 4 EStG)

§ 44 Abs. 4 EStG stellt eine Ausnahme auf den Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs dar. Für den Fall, dass Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen der Kapitalerträge ausdrücklich Stundung des Kapitalertrags vereinbaren, weil der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend nicht zur Zahlung in der Lage ist, wird der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer

Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Für den Zufluss gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des § 11 Abs. 1 EStG. Danach flie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Unbare Kapitalerträge (u.a. Sachleistungen und Vorabpauschalen)

Reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer aus, hat der Gläubiger der Kapitalerträge dem Steuerabzugsverpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Die Kapitalertragsteuer ist dabei stets in Geld zu leisten. Bis einschl. 2024 gilt hierbei noch folgende Regelung: Kommt der Gläubiger der Kapitalerträ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / a) Zufluss von Gewinnanteilen (§ 44 Abs. 2 EStG)

Bei Gewinnanteilen und anderen Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen die Kapitalerträge dem Gläubiger an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Wurde der Zeitpunkt der Auszahlung im Beschluss nicht bestimmt, gilt gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als Zuflusszeitpu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Verhältnis von Entstehung und Festsetzung

Rz. 16 Die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist grundsätzlich nicht von ihrer Festsetzung abhängig.[1] Die Festsetzung des Anspruchs durch die in § 218 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakte hat nur deklaratorischen Charakter.[2] Diese Verwaltungsakte konkretisieren die entstandenen Ansprüche und bilden die Grundlage für ihre Verwirklichung. Nach § 85 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vordruck Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige mit Merkblatt

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Der EU-rechtswidrige pauschale Steuerabzug bei ausländischen Künstlern und Sportlern

Tz. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aufwendungen oder Betriebsausgaben, die der ausländische Künstler oder Sportler hatte, durften ursprünglich nicht abgezogen werden. Dem ausländischen Künstler oder Sportler ist es außerdem nicht gestattet, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird, in deren Rahmen er seine Aufwendungen steuermindernd geltend machen kann (s....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Bemessungsgrundlage

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Steuerabzug beträgt grundsätzlich 15 % der Einnahmen zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Falls der Darbietende/Verwertende (Vergütungsgläubiger) in der EU oder im EWR ansässig ist, besteht das Wahlrecht, die "Nettoeinnahmen" zugrunde zu legen. Dies setzt voraus, dass der Vergütungsgläubiger (Künstler, usw.) in unmittelbarem wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Hinweise

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zur Vermeidung einer Quellensteuerhaftung des Vereins sollte bei der Verpflichtung von auslandsansässigen Künstlern, Sportlern, Kulturorchestern etc. vorab geklärt werden, ob der Auftritt eine deutsche (Quellen-)Besteuerung auslöst, ob der Kulturorchestererlass greift und/oder ob eine Freistellungsbescheinigung des BZSt vorliegt oder eingeho...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (Anhang 10) bestimmt, dass im Ausland ansässige Personen (natürliche Personen oder andere Steuerpflichtige), die in Deutschland künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausüben oder verwerten, mit den hieraus erzielten Einkünften steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wem die...mehr