Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Entstehung und Einbehaltung

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG (Anhang 10) ist die Abzugsteuer mit Zufließen, in der Regel bei Auszahlung der Vergütungen, abzuführen. Der Zeitpunkt des Zuflusses ist in § 73c EStDV (Anhang 11) geregelt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen. Als Zahlung gilt auch eine Verrechnung mit Gegenansprüchen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Lässt eine Körperschaft im Rahmen von Veranstaltungen ausländische Künstler, Sportler, Kulturorchester etc. auftreten, kann nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) für die gewährten Vergütungen eine Steuer-Abzugsverpflichtung für die steuerbegünstigte Körperschaft entstehen. In diesen Fällen ist auf Rechnung der auslandsansässigen Künstler o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufssportler

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufssportler beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10), sofern sie nicht bei einer steuerbegünstigten Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und folglich als Arbeitnehmer anzusehen sind. S. hierzu FG Saarland vom 11.03.1994, EFG 1994, 751. Einkünfte aus Werbeleistungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Anmeldung und Abführung

Tz. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Abzugsteuer ist vom Schuldner der Steuer bis zum zehnten Tag des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats beim Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und abzuführen (s. § 50a Abs. 5 Satz 3 EStG, Anhang 10). Diese Pflicht besteht unabhängig von der Vornahme des Steuerabzugs. Steuerschuldner ist (sind) der (die) beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO (§ 379 Abs. 2 Nr. 1h AO)

a) Allgemeines Rz. 523 [Autor/Stand] Der Bußgeldtatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1h AO wurde gemeinsam mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 sowie Abs. 2 Nr. 1i AO durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021[2] zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt), stehen also außerhalb der Ermittlung des zu versteuern...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 1 Tatbestandsmerkmale

Die Rechtsnorm des § 46 Abs. 2 EStG greift nur bei Vorliegen folgender Tatbestandsmerkmale: Es liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitslohn) vor und es muss ein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden sein.[1] Wichtig Aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern Der BFH[2] hat klargestellt, dass die Veranlagung vorbehaltlich der Veranla...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug

1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Wes (s aber Tz 6) regelt § 32 KStG, in welchen Fällen dem St-Abzug (s §§ 43, 48, 50a EStG, s § 32 Abs 3 KStG; s Tz 7 ff) Abgeltungswirkung zukommt, also ob für dem St-Abzug unterliegende Eink eine KSt-Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Bei Abgeltungswirkung wirkt der St-Abzug als endgültige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.3 Die optierende Gesellschaft erzielt nur dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte, mit dem die Steuer als abgegolten gilt (§ 1a Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl, ist der Antrag nach § 1a Abs 1 S 4 KStG beim BZSt zu stellen. Hat die optierende Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.1 Ermöglichung des Steuerabzugs durch ATAD-RL?

Rz. 90 Fraglich ist, ob Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL den Steuerabzug, wie ihn § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. vorsah, erlaubt.[1] Art. 8 Abs. 7 S. 1 ATAD-RL sieht zwar den "Abzug von der Steuerschuld des Stpfl." vor. Nach Satz 2 richtet sich das Verfahren jedoch nach nationalem Recht. Bei wortgetreuer Auslegung könnte man mit Teilen der Lit. zu dem Ergebnis kommen, dass wie im alten Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 Abs 1 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 KStG enthält zwei (früher drei) selbständige Tatbestände, bei deren Verwirklichung die KSt für Einkünfte, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten ist. Für KSt-Subjekte unterliegen insbes folgende Erträge dem St-Abzug (vorbehaltlich evtl Abstandnahme, zB s § 44a EStG, oder Erstattungsregelungen, zB s § 44b EStG, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonstige Steuerabzüge

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit der pauschalen LSt in Höhe von 20 % (§ 40a Abs 2a EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 215 ff), die kurzfristige Beschäftigung (> Rz 30), die Beschäftigung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (> Rz 31) und die individuelle Besteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343 ff.). Im Unterschied zur bisherige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Abgeltung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Diese Regelung umfasst die in § 2 KStG aufgeführten beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Entspr § 2 KStG wird im Folgenden unterschieden zwischen KSt-Subjekten, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben (s § 2 Nr 1 KStG) und sonstigen KSt-Subjekten, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren st-abzugspflichtigen inl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 425 Für Steuern, die die ausländische Gesellschaft ab dem 1.1.2022 für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, entrichtet hat, gelten §§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 6 sowie § 12 Abs. 1 AStG a. F. nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG fort. Damit erfolgt die Anrechnung einer von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuer unter Anwendung von § 12 AStG in der jeweils fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben, sind nach § 2 Nr 1 KStG mit ihren inl Eink (§ 49 EStG) beschr kstpfl. Soweit diese st-abzugspflichtige Eink beziehen (zu den einschlägigen Eink s Tz 8–10), ist die KSt mit dem St-Abzug abgegolten, soweit diese Eink nicht einem inl Betrieb zuzurechn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Model

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die steuerliche Selbständigkeit (§ 15 EStG) oder Nichtselbständigkeit (§ 19 EStG) von Models/Fotomodellen/Mannequins/Aktmodels kommt es darauf an, ob die Beteiligten für die Dauer der Vorführungen die Eingliederung in den Betrieb vereinbart und durchgeführt haben oder ob die Beteiligten in Kenntnis aller Umstände eine von dem Betrieb unab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Sekundärrecht (insbesondere zur ATAD)

Rz. 111 Die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU ist verpflichtet, die durch die ATAD vorgesehenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Aus der ATAD erwuchs insgesamt ein nur moderater Anpassungsbedarf der Regelungen über die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Dies ist maßgebend darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung bereit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der beschr KStPflicht nach § 2 Nr 2 KStG unterliegen die sonstigen (nicht unter § 2 Nr 1 KStG fallenden) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren inl Eink, für die der St-Abzug vorzunehmen ist. Es handelt sich dabei um Gebietskö und sonstige Kö d öff Rechts (zB Innungen, Zweckverbände, Religionsgemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Abgeltung bei steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 1 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 Nr 1 KStG betrifft nur die nach § 5 Abs 1 KStG grds st-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Von Bedeutung ist dies nur für unbeschr oder nach § 2 Nr 2 KStG beschr stpfl (s § 2 KStG Tz 210) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen (s § 5 Abs 2 Nr 2 KStG; zu ausl KSt-Subjekten s Tz 16a; ebenso Anissimov in Lademan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermitte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.1 Adressaten des § 38 EStG

Rz. 13 § 38 EStG richtet sich an den Arbeitgeber und an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat als unmittelbar Beteiligter den Steuerabzug vorzunehmen (Rz. 14); der Arbeitnehmer hat den Steuerabzug zu dulden (Rz. 16).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die §§ 38ff. EStG gehören zu den Regelungen des EStG, die die Steuererhebung betreffen. Sie bilden die Rechtsgrundlage für ein besonderes Erhebungsverfahren bei der ESt, den LSt-Abzug bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. § 38 EStG begründet bei diesen Einkünften die Verpflichtung zum Steuerabzug. Die Vorschrift tritt damit neben § 43 EStG für die KapESt, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.2 Wesen und Bedeutung der Lohnsteuer

Rz. 3 Die LSt ist keine selbstständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der ESt. Während die ESt nach § 36 Abs. 1 EStG erst mit Ablauf des Vz entsteht, entsteht die LSt nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG bereits mit dem Zufluss von Arbeitslohn (Rz. 50), zu einem früheren Zeitpunkt als die ESt. Bei der LSt handelt es sich daher um eine Vorauszahlung auf die ESt und da...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.8 Pauschalierung bei kurzfristiger Inlandstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer

Das Gesetz sieht eine neue Pauschalierungsvorschrift für im Inland ausgeübte Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer vor, die einer ausländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers zugeordnet sind. Unter Verzicht auf den Abruf der ELStAM kann seit dem Jahr 2020 die Lohnsteuer für die Inlandsbezüge dieser Arbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % des Arbeits...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.9.1.3 Voraussetzungen der Pauschalierung

Die Versicherung darf nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers abgeschlossen sein. Die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer muss ausgeschlossen sein. Ebenso muss die Abtretung oder Beleihung des Bezugsrechts durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen sein. Es ist deshalb zweckmäßig, in den Versicherungsver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 5.4.1.1 Antragsveranlagung

Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in Fällen, in denen das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, nur durchzuführen, wenn die vom Steuerpflichtigen erzielten anderen positiven Einkünfte mehr als 410 EUR betragen. Dabei ist die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Abfindungen

Unter Abfindungen sind aus lohnsteuerlicher Sicht Entschädigungszahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere des Arbeitsplatzverlustes, erhält. Diese Abfindungen sind in jedem Fall lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings bleiben Abfindungszahlungen beitragsfrei in der Soz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn und Zweck der Gewährung eines Pauschbetrags für außergewöhnliche Belastungen von Menschen mit einer Behinderung ist insbesondere die Vereinfachung der Inanspruchnahme des Steuerabzugs für diese Fallgruppe.[1] Durch die Regelung ist nicht mehr jeder einzelne Fall und jede einzelne Ausgabe nachzuweisen, vielmehr geht der Gesetzgeber von einem typisierten Mehraufwand...mehr