Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerabzug auf der zweiten Stufe (§ 50a Abs 4 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In Mehrstufenfällen kann der Steuerabzug auf einer nachgelagerten Stufe gem § 50a Abs 4 S 1 EStG unterbleiben, wenn auf der vorgelagerten Stufe ein Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen erfolgte. § 50a Abs 4 S 2 EStG enthält eine diesbezügliche Ausnahmevorschrift. Rn. 50 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hintergrund der Regelung ist, dass ein Steuerab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei im Ausland ansässigen Aufsichtsräten, Künstlern, Sportlern, Artisten, Schriftstellern, Journalisten, Bildberichterstattern ua wird die > Einkommensteuer durch Steuerabzug an der Quelle erhoben (vgl § 50a EStG; allgemeine Hinweise unter > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Schrifttum: Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Fälle des Steuerabzugs (§ 50a Abs 1 EStG)

A. Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 1 EStG) Rn. 5 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 1 Nr 1 EStG ist die ESt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, als auch bei Einkünften aus mit diesen Darbietungen zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (§ 50a Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50a Abs 1 Nr 3 EStG bestimmt, dass bei beschränkt StPfl die ESt für Einkünfte auf Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum zu verpflichten, im Wege des Steuerabzugs er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 1 Nr 1 EStG ist die ESt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, als auch bei Einkünften aus mit diesen Darbietungen zusammenhängen anderen Leistungen durch Steuerabzug zu erheben. Rn. 6 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Infolge des ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliche Abgeltungswirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Regelfall gilt die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn (§§ 38ff EStG), dem Steuerabzug vom KapErtr (§§ 43ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterworfen sind, bei beschränkt StPfl durch den Steuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten. Eine Veranlagung zur ESt erfolgt demnach nicht, was etwa eine Steueranrechnun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gem § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträglich sich ergebende Einkünfte (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/2024Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50 Abs 2 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG hebt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs zu Lasten des StPfl für die Fälle auf, in denen nachträglich festgestellt wird, dass zu Unrecht von einer unbeschränkten StPfl ausgegangen wurde, in Wirklichkeit aber beschränkte StPfl vorlag. Unerheblich ist hierbei, ob die Annahme der unbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Abzug der BA oder WK von der Bemessungsgrundlage beträgt der Abzugsteuersatz nach § 50a Abs 3 S 4 EStG bei einer natürlichen Person als Vergütungsgläubiger 30 % und bei einer Körperschaft als Vergütungsgläubiger 15 %. Rn. 47 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Vergleich zum Grundfall des § 50a Abs 2 EStG erhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verwertung von Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 50a Abs 1 Nr 2 EStG ist die ESt bei Einkünften aus der inländischen Verwertung von Darbietungen iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Verwertung kann als Ausnutzung einer an einem anderen Ort und/oder zu einer anderen Zeit stattgefundenen Darbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 52 Abs 1 S 1 EStG enthält die Grundregel, wonach "diese Fassung des EStG" erstmals für den VZ 2024 anzuwenden ist. § 52 Abs 1 S 2 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der jeweiligen Fassung des EStG beim Steuerabzug iRd LSt. § 52 Abs 1 S 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der jeweiligen Fassung des EStG beim St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs scheidet bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG aus, wenn ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet ist und der im Kj insgesamt erzielte Arbeitslohn höher ist als die Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a S 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergütungen für die Überwachung der Geschäftsführung (§ 50a Abs 1 Nr 4 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG ist bei beschränkt StPfl die ESt für aus der Überwachung der Geschäftsführung (zB für Tätigkeiten als Aufsichts- oder Verwaltungsrat) resultierende Einkünfte im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 30 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Steuerabzug greift bei Einkünften von Personen, die mit der Überwachung der Geschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bescheinigung

Rn. 73 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Damit der beschränkt StPfl den Einbehalt und die Abführung der Steuer nachweisen kann, ist der Vergütungsschuldner auf Verlangen zum Ausstellen einer Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt verpflichtet (§ 50a Abs 5 S 6 EStG). Diese dient dem Nachweis des durchgeführten Steuerabzugs, wenn die Abgeltungswirkung nicht eintritt oder ein Steuerabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einzubehaltende Steuer ist gem § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Antragsveranlagung bei Abzugsteuern nach § 50a Abs 1 EStG (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf Antrag können beschränkt StPfl entsprechend § 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG für Einkünfte nach § 50a Abs 1 Nr 1, 2 und 4 EStG zu einer Veranlagung zur ESt optieren und dementsprechend die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs aufheben. Gem § 50 Abs 2 S 7 EStG können allerdings nur solche beschränkt StPfl diese Antragsveranlagung nutzen, die Staats...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte eines inländischen Betriebs (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung der Abzugsteuer tritt nach § 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG nicht ein, wenn die Einkünfte – besser Einnahmen, die dem Steuerabzug unterliegen – in einem inländischen Betrieb anfallen. IRd dann erfolgenden Veranlagung werden die nach wie vor einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge nach § 36 Abs 2 Nr 2 EStG auf die ESt angerechnet. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 38 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist bzgl der Höhe des Abzugsteuersatzes danach zu differenzieren, welcher genaue Steuerabzugstatbestand vorliegt. In den Fällen des § 50a Abs 1 Nr 1–3 EStG beträgt der Abzugsteuersatz einheitlich 15 % und für die Aufsichtsratssteuer (Fälle des § 50a Abs 1 Nr 4 EStG) 30 %. Der SolZ iHv 5,5 % der Abzugsbeträge ist zusät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einbehaltung

Rn. 58 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Steuerentstehungszeitpunkt (s Rn 57) hat der Vergütungsschuldner nach § 50a Abs 5 S 2 EStG den Steuerabzug für Rechnung des Vergütungsgläubigers (Steuerschuldners) vorzunehmen. Der Vergütungsschuldner muss somit bereits im Zeitpunkt des Abflusses der Vergütung diese entsprechend kürzen. Rn. 59 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vergütungsschuldner...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuersätze

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der reguläre Steuersatz für die LSt wird vom ESt-Tarif abgeleitet (> Lohnsteuertarif). Ein ermäßigter Tarif gilt für > Außerordentliche Einkünfte. Bei > Beschränkte Steuerpflicht wird die Steuer in bestimmten Fällen durch Steuerabzug iHv 15 % oder 30 % der > Einnahmen erhoben (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 76; > Ausländische Arbeitnehmer im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Inanspruchnahme des Steuerschuldners

Rn. 70 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 5 S 5 EStG kann der Steuerschuldner nur in Anspruch genommen werden, wenn der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nicht vorschriftsgemäß vorgenommen hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist somit, dass die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, angemeldet oder abgeführt wurde. Rn. 71 Stand: EL 177 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung greift nach § 50 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG nicht, wenn innerhalb eines Kj ein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten StPfl bzw umgekehrt stattfindet. Entsprechend § 2 Abs 7 S 3 EStG kommt es in diesen Fällen zu einer einheitlichen Veranlagung zur unbeschränkten StPfl, indem die während der beschränkten StPfl erzielte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den für das > Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Ecuador (Hauptstadt: Quito; Amtssprache: Spanisch – vgl auch > Rz 17 – sowie für Teilbereiche die indigenen Sprachen Kichwa und Shuar) liegt im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien im Norden und > Peru im Süden respektive Osten sowie dem Pazifischen Ozean im Westen; zu Ecuador gehören auch die etwa 1 000 km westlich der Kü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran sowie die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit für die Besteuerung der beschränkt StPfl Einkünfte zu ermitteln sind und nicht wie beim (abgeltenden) Quellensteuerabzug grds an die Einnahmen angeknüpft wird, gelten die allg Vorschriften: Anwendung des objektiven Nettoprinzips und Abstellen auf die Veranlassung von BA und WK. Rn. 11 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Aufwendungen müssen a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indonesien (Hauptstadt: seit 17.08.2024 Nusantara, zuvor Jakarta; Amtssprache: Indonesisch) ist der weltgrößte Inselstaat und liegt in Südostasien. Indonesien grenzt auf der Insel Borneo an > Malaysia, auf der Insel Neuguinea an > Papua-Neuguinea sowie auf der Insel Timor an > Osttimor. Es gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn oder Verlust anfällt. Die Art der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Argentinien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Argentinien (Hauptstadt: Buenos Aires; Amtssprachen: Spanisch sowie regionale indigene Amtssprachen) ist ein am Atlantischen Ozean gelegener Staat im Süden Südamerikas mit Grenzen zu > Chile im Westen, > Bolivien und > Paraguay im Norden sowie > Brasilien und > Uruguay im Nordosten. Es gilt das DBA vom 13.07.1978 nebst Protokoll (...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 118 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gem § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b und Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gem Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlangt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indien (Hauptstadt: Neu-Delhi; Amtssprachen: Hindi und Englisch sowie weitere Sprachen auf regionaler Ebene) umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents. Der Staat grenzt an > Pakistan, Tibet (gegenwärtige Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik > China völkerrechtlich umstritten), > Nepal, > Bhutan, > Myanmar und > Bangl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG wurde durch Gesetz v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) wurde vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Neuregelung d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zu § 173a AO

Rz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für Bescheide, die nach dem 31.12.2016 ergangen sind, gilt § 173a AO . Danach sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn die > Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler enthält und das FA deshalb dem Bescheid unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt hat. Die Definition eines Schreib- oder Rechenfehlers entspricht der zu § 129 AO (> R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr