Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 35a ... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Hubertus Barein
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 32

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren dürfen sie nicht als ag Belastung berücksichtigt sein.

Für Kinderbetreuungskosten gem § 10 Abs 1 Nr 5 EStG kann ebenfalls keine Ermäßigung nach § 35a Abs 2 EStG beantragt werden.

 

Rn. 33

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Die Begrenzung für die Steuerermäßigung erfolgt, um Doppelvergünstigungen zu vermeiden, die ansonsten für die Aufwendungen nach § 35a Abs 1 und 2 EStG möglich wären. Gem § 52 Abs 50b S 2 EStG aF gilt diese Begrenzung bereits für alle Aufwendungen ab dem 01.01.2009, da es sich bei § 35a Abs 5 S 1 EStG nur um eine Klarstellung handelt.

 

Rn. 34

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

§ 35a Abs 5 S 2 EStG stellt klar, dass nur Arbeitskosten begünstigt sind. Materialkosten oder sonstige Kosten (zB Deponiekosten für Gartenabfälle) bleiben außer Ansatz. Ebenso bleiben Kosten außer Ansatz, für die nach anderen Vorschriften des EStG ein vorrangiger Abzug möglich ist.

Um eine Doppelförderung insb bei Erhaltungsaufwendungen auszuschließen, wird iRd Aufzählung (s § 35a Abs 5 S 1 EStG) klargestellt, dass ein Steuerabzug für solche Arbeitskosten nicht möglich ist, die als BA, WK oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Rn. 35

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung nach Abs 2 als auch bei Handwerkerleistungen nach Abs 3 ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass der StPfl die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachweist (§ 35a Abs 5 S 3 EStG). Eine Bar...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    330
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    328
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    311
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    242
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    242
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    182
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    180
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    179
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    157
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    145
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    139
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    131
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    126
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    123
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    122
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    122
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    118
  • Persönliche Unterschrift in der Steuererklärung
    118
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    116
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    116
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Der Kommentar: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Online-Datenbank)

Der Kommentar „Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen“ jetzt neu als Online-Datenbank: Grundlegend aktualisiert, erweitert um steuerbilanzielle Aspekte und rechtsvergleichende Bezüge. Dank intuitiver Bedienung finden Sie schnell die gewünschte Kommentierung – praxisnah und effizient!

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren