Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Neben den kindbedingten Entlastungen durch den Kinderfreibetrag und dem sog. Bedarfsfreibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) können Eltern für auswärts wohnende Kinder über 18 Jahre einen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Der Ausbildungsfreibetrag ist unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des volljähr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jubiläumszuwendung / 3 Beitragspflicht als Einmalzahlung

Jubiläumszuwendungen sind als Einmalzahlungen im Fall der Beitragspflicht beitragsrechtlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen.[1] Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind insofern zu berücksichtigen. Eine Beitragsvergünstigung für Jubiläumszuwendungen entsprechend der Fünftelregelung im Lohnsteuerrecht sieht das Sozialversicherungsrecht nicht vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.1.4 Keine Entsendung

Bei fehlender Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht liegt keine Entsendung vor. Hinweis Ortskräfte und Staatenwechsel Keine Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht wäre z. B. gegeben, wenn ein Unternehmen einen Einheimischen, eine sog. "Ortskraft" für eine Tätigkeit einstellt. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen eine Person im Ausland einstellt und diese P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland

Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigkeit ausübt, in Betracht. Außerhalb der Europäischen Union ist die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.2 Alternierendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Wechselt der Arbeitnehmer regelmäßig zwischen einer Tätigkeit im Sitzstaat des Arbeitgebers und dem Homeoffice im benannten Ausland, bestimmt die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts.[1] Ergibt sich hieraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet und/oder mindestens 25 % des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1 Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Macht der Arbeitnehmer Homeoffice innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in dem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.3 Dauerhaftes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Arbeitet der Arbeitnehmer für gewöhnlich im ausländischen Homeoffice, so gilt das Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat vollumfänglich sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ist der Arbeitgeber, sofern keine abweichende Vereinbarung mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Territorialitätsprinzip

Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 3 Literatur

Rz. 13 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012, 501. Beyer, BSG-Urteil vom 20.1.2021 – B 1 KR 7/20 R, Anmerkung, WzS 2022, 57. Bieresborn, BSG – Grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte – Bahn frei für digitale Verarbeitung von Gesundheitsdaten?, jM 2022 113. v. Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009, 15. Pfeif...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Ist das Homeoffice im benannten Ausland von vornherein auf bis zu 24 Monate begrenzt, liegt sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung i. S. d. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 vor. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig – und berechtigt. Laut der Europäischen Kommission kommt es dabei nicht darauf an, ob die Entsendung im Interesse des Arbeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.17 § 8 EStG (Einnahmen)

• 2020 Rabattfreibetrag / Freifahrtscheine/Gutscheine/§ 8 Abs. 3 EStG Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer führen regelmäßig zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Folge kann die Gewährung des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG sein. Voraussetzung für dessen Anwendung ist, dass die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Besonderheit bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Während der steuerliche Arbeitnehmerbegriff eigenständigen Abgrenzungskriterien folgt und weder mit der im Arbeitsrecht noch im Sozialversicherungsrecht geltenden Definition übereinstimmt, sind Entscheidungen der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Frage zu beachten, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Das Steuerrecht verwendet einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gehören zu den Arbeitnehmern z. B. auch Beamte, Richter und Soldaten. Entgegen dem Sozialversicherungsrecht gelten auch solche Personen als Arbeitnehmer, die aus einem früheren Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zum Sozialversicherungsrecht

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn nach § 19a Abs 1 EStG aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (die durch den Bundesrat ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz abgegebene Anregung, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorsorgepauschale bei vorläufiger Nichtbesteuerung (§ 19a Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (der Bundesrat hat jedoch ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz angeregt, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversicherungspflicht herbeizuführen, s ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Schwarzlohnabrede

Rz. 1324 [Autor/Stand] Der Taterfolg der Lohnsteuerhinterziehung bestimmt sich, unabhängig davon, ob im Einzelfall eine Steuerverkürzung auf Zeit oder auf Dauer vorliegt (s. dazu Rz. 1322.1, 1334), nach dem Nominalbetrag der verkürzten Steuer und nicht etwa – bei einer Steuerverkürzung auf Zeit – nur der Zinsschaden (s. Rz. 502)[2]. Rz. 1325 [Autor/Stand] Der in der Praxis hä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 1 Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Einkommensteuergesetz und in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nicht eindeutig bestimmt.[1] Er wird lediglich in den weiteren lohnsteuerlichen Vorschriften und durch die Rechtsprechung näher umschrieben. Folglich bestimmt sich der Begriff durch die Zielsetzung des Lohnsteuerverfahrens und durch die Abgrenzung zum Arbeitnehmer. Weil d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.6 Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitgebern in verschiedenen EU-Staaten

Für Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern in unterschiedlichen EU-Staaten beschäftigt sind, gilt das Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem sie wohnen. Dies ist durch das europäische Gemeinschaftsrecht geregelt. So ist ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer, der sowohl von einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, als auch von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.3 Ausstrahlung und Einstrahlung

Bei Beschäftigten, die im Rahmen der Ausstrahlung weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, ist auch Umlagepflicht zur Insolvenzgeldumlage gegeben. Keine Umlagepflicht besteht dementsprechend für Einstrahlungsbeschäftigte[1], die weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des ausländischen Entsendestaates unterliegen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicherungsrecht mindestens eines Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreichs gilt oder gegolten hat. Sie gelten auch für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Voraussetzung ist, dass diese Personen rechtmäßig in einem Mitglie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 4.2.2 Berechnungsweise

Die Berechnung für die Festlegung des Sozialversicherungsrechts erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei Personen, die gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten: "Gewöhnlich" bedeutet, dass eine Person gleichzeitig oder abwechselnd eine oder mehrere Tätigkeiten in 2 Mitgliedstaaten für den gleichen Arbeitgeber ausübt. Hierbei ist es re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 4.2.4 Antragstellung

Der Antrag stellt eine Ausnahmevereinbarung da und ist in dem Staat zu stellen, deren Rechtsvorschriften angewandt werden sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband (DVKA) zu stellen. Nähere Hinweise zur Antragstellung können Sie der Homepage der DVKA entnehmen. Seit dem 1.1.2024 besteht die Möglichkeit im ele...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 1 Arten geringfügiger Beschäftigungen

Die Sozialversicherung kennt 2 Fallgruppen der geringfügigen Beschäftigung. Das Gesetz unterscheidet in geringfügig entlohnte Beschäftigungen[1] und geringfügig kurzfristige Beschäftigungen.[2] Die Übereinstimmungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht betreffen geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Für kurzfristige Beschäftigungen[3] gelten sowohl bei der Sozialversicherung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Im Sozialversicherungsrecht.

Rn 19 Nicht identisch, aber im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Arbeitsverhältnis ist das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis gem § 7 I SGB IV. Es begründet die Pflicht des ArbG zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Im Vordergrund steht, ob der Dienstnehmer ein eigenes Unternehmerrisiko ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 187 bis 193 gelten für alle Frist- und Terminsbestimmungen des Bundesrechts (GemS-OGB BGHZ 59, 397), soweit nicht Sondervorschriften vorgehen, zB §§ 359, 361 HGB; Art 20 CISG; Art 36, 37, 72–74 WG; Art 29 IV, 30, 55–57 ScheckG; §§ 42, 43 StPO; § 10 VVG; § 77b StGB; § 16 II FamFG; § 222 II, III ZPO; § 31 II–VII VwVfG; § 108 II–VI AO; § 64 SGG; § 139 InsO und auch ...mehr